Objekttyp: TableOfContent Zeitschrift: Allgemeine schweizerische Militärzeitung = Journal militaire suisse = Gazetta militare svizzera Band (Jahr): 73=93 (1927) Heft 5 PDF erstellt am: 01.02.2022
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(2) -EWRffi. No. 5. Jahrgang 73 année. 14.. Mai 1927. Allgemeine Schweizerische Militärzeitimg Journal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Orgaa der Schweiieriscbea OfftwneeseUaduit and des Schweizerische* VerwaltDngaoraziersvereins. Horeoagegebea von Zeatialvorstaad der SchweizeriseheB Ofaziotsgosollscheh. Orgaae do la Société Saieae des Officiera et de le Société des Otteiets d'ftdnmistratioB. Pubfié per le Comité Ceatrel de le Sodate Suisse des OKders. Organo delle Società Svizzera degli Ufficiali e delle Société Svizzera degli Ufficiali d'aeuBjalatraaioae PobUUata par cara del Cornitelo Centralo delle Société Svizzera degli Unciali. RedaMoa: Oberst K. VoaderMïbll. Basel. Biomlemgasse I î.. Inhalti. Die AbrUstungsfrage. — Was kann das schweizerische leisten? — Zur Frage der Landesverteidigung. — Konferenz der Divtsionskriegskommissare und Kommandanten der Vpf. Abt. vom 12. Dezember 1926 in Bern. — Die Beseitigung des Magazinchefs in der Verpflegungskompagnie durch die Trappenordnung 1924. — Totentafel. — Genieoberst Julius Meyer f. — Société Suisse des Officiers. — Sektionsberichte. — Herzog-Stiftung. — Sommaire de la Revue Militaire Suisse. — Inhalt der „Schweizerischen Monatsschrift für Offiziere aller Waffen und Organ Militärflugwesen. für Kriegswissenschaft.". —. Literatur.. Die Abrüstungsfrage. (Eedaktion.) In den letzten Tagen hallte die Welt — wenigstens die Welt der Parlamente und der Presse — wider vom Jammer über das Scheitern der Abrüstungs-Vorkonferenz in Genf. Die von Oberst Züblin in Nr. 3 dieser Zeitschrift so klar dargestellten großen Gegensätze: Landmächte — Seemächte, Allgemeine Wehrpflicht — Berufsheer, Völkerbundskontrolle — Souveränität, haben sich am grünen Tisch nicht ausgleichen lassen. Nun „streiten sich die Leut' herum", wie es im Liede heißt, wer daran schuld sei. Jeder wolle nur, daß der Andere abrüste; keiner wolle sich einer Kontrolle unterwerfen, natürlich weil er die aufzustellenden Vorschriften zum vornherein gar nicht einzuhalten beabsichtige,. usw.. Nur einen Gesichtspunkt findet man verhältnismäßig selten hervorgehoben; und doch ist gerade er der einzige, welcher wirklich. entscheidend sein kann: die Tatsache, daß der Stand der internationalen Rechtsordnung den einzelnen Staaten eben den Verzicht auf kriegerische Rüstung noch gar nicht gestattet. Es ist nackte Demagogie oder — in den mildesten Fällen — utopistische Selbsttäuschung, zu behaupten, ein Verbot der militärischen Rüstungen vermöge den Krieg zu verhindern, solange dieses Verbot nicht durch eine übergeordnete, innerlieh neutrale Gewalt durchgesetzt wird..
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