• Keine Ergebnisse gefunden

Objekttyp: TableOfContent Zeitschrift: Allgemeine schweizerische Militärzeitung = Journal militaire suisse = Gazetta militare svizzera Band (Jahr): 73=93 (1927) Heft 8 PDF erstellt am: 01.02.2022

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Objekttyp: TableOfContent Zeitschrift: Allgemeine schweizerische Militärzeitung = Journal militaire suisse = Gazetta militare svizzera Band (Jahr): 73=93 (1927) Heft 8 PDF erstellt am: 01.02.2022"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)Objekttyp:. TableOfContent. Zeitschrift:. Allgemeine schweizerische Militärzeitung = Journal militaire suisse = Gazetta militare svizzera. Band (Jahr): 73=93 (1927) Heft 8. PDF erstellt am:. 01.02.2022. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) Jahrgang 73 année. No. 8. 15. August 1927. Allgemeine Schweizerische Militärzeitung Jonrnal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Organ dar Schweizerischen Offinersgesellscbeft and das Schweixerieehea Vorwaltungaofnziersvereîns. Herausgegeben vom Zentralvorstand dar Schweizerischen Offiriersgesellsehsfl. Organe de la Sodala Stria» das Officiar! al da la Sodata da» Officiar» d'administration. Publié par la Cornila Central da la Sodate Suisse des Officiers. Organo della Sodata Svizzera dodi Ufficiali a dalla Sodati Svizzera degli Ufficiali d'aauaieialrazlone Pubblicata par rara del Comitato Centrala della Società Svinerà degli Ufficiali. Redaktion: Oberst K. VonderMühll. Basel. Bänmleingasse 13.. Inhalt!. Das neue Militärstrab-echt. — Betrachtungen über und SchieOverfahren des leichten Maschinengewehres. — Gedanken zu einer neuen Landeskarte. — Zur Frage der Bewaffnung der Führer der Feld-Mitrailleur-Kompagnien. — Das Scheitern der Genfer Seeabrüstungskonferenz. — Wiederholungskurse 1928. — Service en Campagne. — Totentafel. — Alt-Bundesrat Arthur Hoffmann f. — Société Suisse des Officiers. — Sektionsberichte. — Sommaire de la Revue Militaire Suisse. — Inhalt der „Schweizerischen Monatsschrift für Offiziere aller Waffen und Organ für Kriegswissenschaft". — Literatur. Treffwahrscheinlichkeit. Das neue Militärstrafrecht. Von Justiz-Oberstlt. Engster, Großrichter 5. Div., Zürich. Am 13. Juni dieses Jahres haben die eidgenössischen Räte in ihrer Schlußabstimmung die mehr als 10jährige Eevisionsarbeit für ein neues Militärstrafgesetzbuch, das nun am 1. Januar 1928 an Stelle des heute noch geltenden, auf dem Rechte des alten schweizerischen Söldnerwesens fußenden Militärstrafgesetzes vom 27. August 1851 treten soll, beendet. Es darf heute mit Bestimmtheit damit gerechnet werden, daß dem Gesetz keine Opposition mehr erstehen wird, nachdem nun bereits zwei Drittel der Referendumsfrist abgelaufen sind, ohne daß sich Anzeichen für eine Referendumsbewegung gezeigt haben.. Da das Inkrafttreten des Gesetzes sowohl für die Rechtssprechung als auch für die Handhabung der Disziplinargewalt in der Armee manche grundsätzliche Neuerung mit sich bringen wird, so rechtfertigt es sich gewiß, schon jetzt seine Einführung durch eine kurze Orientierung über die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem heute noch geltenden Rechtszustande vorzubereiten. Der Gesetzgeber hat sich für das neue Recht zum Ziel gesetzt, ein Gesetz zu schaffen, das unter Berücksichtigung der Forderungen der modernen Strafrechtslehre und der Erfahrungen der hinter uns liegenden Kriegs- und Aktivdienstzeit sowohl die allgemein wichtigen Interessen der Armee, als auch diejenigen ihrer einzelnen Angehörigen in wirksamer und billiger Weise schützt, ohne dabei.

(3)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Besonders sympathisch berührt die pietätvolle Würdigung der Verdienste verstorbener Führer, unter denen — wie übrigens auch unter den noch lebenden — sich eine Reihe von

Allgemeine Schweizerische Militärzeitimg Journal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Orgaa der Schweiieriscbea OfftwneeseUaduit and des

Weitere Beispiele ließen sich wohl noch geben; wir möchten nicht fachmännisch untersuchen, ob nicht die Tropensonne hier auch eine Eolle mitgespielt hat; aber das möchten wir

Zum Beispiel: „Die Zügel sind nicht zum Ziehen, sondern zum Zügeln da; du versündigst dich am Heiligsten, wenn du am Zügel ziehst." Aber nicht nur die nur dem Reiter

Allgemeine Schweizerische Militärzeitimg Journal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Or«an der Schweizerischen Offineragesellsehaft and det

Februar 1916, bei Gelegenheit eines zweiwöchigen Aufenthaltes in Frankreich, den Lyautey benützte, die Frage des marokkanischen Anleihens zu lösen, erzählte er während eines

Allgemeine Schweizerische Militärzeitnng Journal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Organ der Scbweizeriseben OffiriersgeseUschait and des

Allgemeine Schweizerische Militärzeitung Journal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Organ dar Schweizerisches OfficienceBelbcbaft und det