Objekttyp: TableOfContent Zeitschrift: Allgemeine schweizerische Militärzeitung = Journal militaire suisse = Gazetta militare svizzera Band (Jahr): 73=93 (1927) Heft 2 PDF erstellt am: 01.02.2022
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(2) Jahrgang 73 année. No. 2. 15. Februar 1927. Allgemeine Schweizerische Militärzeitung Journal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Organ der Schweizerischen OffiriersgeseUschaft und d«« Schweizerische* Vorweltungsoffixieravereias. Herausgegeben von Zentralvorataad dar Schweizerischen Offiziengeiellschaft. Organa da la Società Saisie dea Officiera al da la Sociale dot Officiers d'administration. Publia par la Comité Centra] de la Sodate Suisse des Officiers. Organo della Società Svizzera dagli Ufficiati e della Società Svizzera dagli Ufficiali d'amministrazione Pubblicata par cura del Comitato Cannale della Società Svizzera degli Ufficiali. Redaktion- Oberai K. VonderMühll Basel. Bäumleiaces» 13. Inhalts Zur Heeresorganisation in Frankreich. — Taktschritt.— Sollen wir den Taktschritt abschaffen? — Wortlaut und Auslegung: militärischer Réglemente. Der Taktschritt. — Taktschritt. — Zur Frage der Unteroffiziersausbildung. — „Fleck oder Aufsitzend" Ì — Ersparnisse im Militärbudget ohne Beeinträchtigung der Ausbildung. — Zur Frage der Landesverteidigung. — Der Militärpatrouillenlauf 1927 in Château d'Oex. — Totentafeh — Société — Sektionsberichtc. — Militärzeitschriften des — Sommaire de la Revue Militaire Suisse. — Inhalt der „Schweizerischen Monatsschrift für Offiziere aller Waffen und Organ für Kriegs wissen-. Suisse des Officiers. Auslandes.. schaff". — Literatur.. Zur Heeresorganisation in Frankreich. (Redaktion.) In der Aprilnummer 1926 haben wir unter dem Titel „Betrachtungen zur Heeresorganisation in Frankreich" auf die grundsätzliche Wichtigkeit der Entscheidung hingewiesen, vor welcher Frankreich steht : Stehendes Heer od/sr Miliz. Wir haben hauptsächlich auf die gewaltigen Schwierigkeiten hingewiesen, welche dadurch entstanden sind, daß man aus politischen und finanziellen Gründen zu einer Verkürzung der Dienstzeit geschritten ist, ohne die gesamte Wehrorganisation dieser Neuerung anzupassen.. Heute möchten wir diese Schwierigkeiten einmal im Einzelnen beleuchten, um die Tiefe des ganzen Problems zu zeigen. Das Material dazu schöpfen wir aus einer Artikelserie „La grande misère de l'Armée", welche in den Nrn. 12,555 bis 12,559 (24.-29. November 1926) der „France Militaire" erschienen ist, der wir natürlich die Verantwortung für diese Angaben überlassen müssen. /. Die wirkliche Ausbildungszeit. Es wird folgende Berechnung aufgestellt: Die gesetzliche Dienstzeit beträgt 18 Monate. Um den 12. bis 15. November rücken die Rekruten bei der Einheit ein; nach etwa 10 Tagen also etwa am 25. November, kann die Ausbildung be-.
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