• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Bekanntmachungen: Änderung der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung" (04.10.2002)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bekanntmachungen: Änderung der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung" (04.10.2002)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

sionen versucht werden. Voraussetzung ist ein Ausschluss ursächlich therapier- barer Anämien (zum Beispiel Mangel an nutritiven Faktoren wie Eisen, Vit- amin B12, Folsäure). Komplikationen einer Chemotherapie wie Infektionen oder Blutungen sowie funktioneller Ei- senmangel können das Ansprechen auf rhEPO ungünstig beeinflussen.

Da nur ein Teil der Patienten von die- ser Therapie profitiert, sollte das Anspre- chen anhand prädiktiver Faktoren unmit- telbar vor und frühzeitig (zwei bis vier Wochen) nach Beginn der Gabe von rhEPO überprüft werden. Als geeignete Faktoren gelten derzeit der Anstieg des Hb-Wertes (≥0,5–1,0 g/dl), der Retikulo- zyten (≥40 000/µl) sowie der Konzentra- tion des löslichen Transferrin-Rezeptors (sTFR; Anstieg gegenüber Ausgangswert

≥25 %), jeweils gemessen zwei bis vier Wochen nach Therapiebeginn. Bei Pati- enten mit multiplem Myelom oder mali- gnem Lymphom ist ein bezogen auf das Ausmaß der Anämie relativer EPO-Man- gel im Serum (< 50–100 U/l) ein prädikti- ver Parameter, der mit einem Anspre- chen auf rhEPO korreliert. Bei Patienten, die diese Kriterien (relativer EPO-Man- gel initial, Anstieg des Hb-Wertes, der Retikulozyten und des sTFR nach zwei bis vier Wochen) nicht erfüllen, ist die Gabe von rhEPO nach vier Wochen zu beenden.

Kontrollierte Therapiestudien mit rhEPO sind dringend erforderlich, um prädiktive Faktoren genauer zu definie- ren und Fragen wie zum Beispiel der Verbesserung der Lebensqualität durch rhEPO beantworten zu können. Bisheri- ge pharmakoökonomische Studien wei- sen auf eine im Vergleich zu alleinigen Transfusionen ungünstigere Kosten-Nut- zen-Relation von rhEPO hin. Nach aktu- ellen Berechnungen ist davon auszuge- hen, dass zur Vermeidung einer Transfusi- on bei einem Patienten fünf Patienten mit rhEPO behandelt werden müssen.

Kosten

Eine Therapie von acht Wochen kostet bei einem 70 kg schweren Patienten circa A 4 908 beziehungsweise circa A 7 414.

Bei der subkutanen Applikation können gegenüber der intravenösen aufgrund der günstigen Pharmakokinetik (Halbwerts- zeit nach subkutaner Applikation 19–22 Stunden versus 4–5 Stunden nach intra- venöser Applikation) Dosiseinsparungen von 23–52 Prozent erreicht werden.

Der Preis für leukozytendepletierte Erythrozyten-Sediment-Konserven liegt bei A128.

Preise: Stand 15. 9. 2001 )

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A2658 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 404. Oktober 2002

Zur Gewährleistung der zeitgerechten Bereitstellung der finanziellen Mittel für die an der Förderung der Allgemein- medizin in der vertragsärztlichen Versor- gung teilnehmenden Ärzte haben die

Vertragspartner die nachstehende Ände- rung vereinbart. Demnach werden die entsprechenden Gelder den Kassenärzt- lichen Vereinigungen zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Änderung der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin

Neufassung § 6 (5.1)

(5.1) Abschlagszahlungen a) 2. Halbjahr 2002

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung fordert bis zum 1. April 2002 die Abschlagszahlung für das 2. Halbjahr des Jahres 2002 in Höhe von 80 % der Hälfte der tatsächlich angeforderten Förder- summe des Jahres 2000 unter Berück- sichtigung der zuletzt verfügbaren KM 6- Statistik an. Die Ersatzkassen und der Bundesverband der Betriebskranken- kassen sowie die privaten Krankenversi- cherungen überweisen die auf sie entfal- lenden Förderbeträge bis zum 1. Juni 2002 an die Kassenärztliche Bundesver- einigung.

b) 1. Halbjahr 2003

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung fordert bis zum 1. Oktober 2002 die Abschlagszahlung für das 1. Halbjahr des Jahres 2003 in Höhe von 80 % der Hälfte der tatsächlich angeforderten Förder- summe des Jahres 2001 unter Berück-

sichtigung der zuletzt verfügbaren KM 6- Statistik an. Die Ersatzkassen und der Bundesverband der Betriebskranken- kassen sowie die privaten Krankenversi- cherungen überweisen die auf sie entfal- lenden Förderbeträge bis zum 15. Januar 2003 an die Kassenärztliche Bundesver- einigung.

c) 2. Halbjahr 2003

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung fordert bis zum 1. April 2003 die Abschlagszahlung für das 2. Halbjahr des Jahres 2003 in Höhe von 80 % der Hälfte der tatsächlich angeforderten Förder- summe des Jahres 2001 unter Berück- sichtigung der zuletzt verfügbaren KM 6- Statistik an. Die Ersatzkassen und der Bundesverband der Betriebskranken- kassen sowie die privaten Krankenversi- cherungen überweisen die auf sie entfal- lenden Förderbeträge bis zum 1. Juni 2003 an die Kassenärztliche Bundesver- einigung.

Die Änderung tritt am 1. April 2002 in

Kraft. )

Bekanntmachungen

Änderung der Vereinbarung

zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung

Der AOK-Bundesverband, Bonn, der BKK-Bundesverband, Essen, der

IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach, der Bundesverband der land-

wirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel, die Bundesknappschaft, Bo-

chum, die See-Krankenkasse, Hamburg, der Verband der Angestell-

ten-Krankenkassen e.V., Siegburg, der AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Ver-

band e.V., Siegburg, und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln,

vereinbaren im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Kran-

kenversicherung e.V., Köln, die folgenden Änderungen zur oben ge-

nannten Vereinbarung:

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Schwesterchen&#34; wieder ein Bru- der geworden war und Karl-An- ton hieß. Ganz klein war er, schrie erbärmlich und hatte einen ganz roten Kopf. U n d dann konnte sie sehen,

Es gibt sie aber auch noch, Kinder, die sich bedanken, wenn man sie mit dem Fahrrad auf dem Gehweg vorbeiläßt, Kinder, die aufstehen, wenn man einen Sitzplatz benötigt - ohne daß

Werden für freiwillig Versicherte, die die Kostenerstattung durch eine gesetzli- che Krankenkasse in Anspruch nehmen wollen, Mittel verordnet, die zulasten der Gesetzlichen

Aufgrund dieses Sachverhaltes haben die Vertragspartner die nachstehende Änderung vereinbart, wonach eine För- derung von Weiterbildungsabschnitten innerhalb einer

(4.1) Die Landesverbände der Kran- kenkassen (ohne die der Ersatz- und Be- triebskrankenkassen) sowie die Bundes- knappschaft überweisen jeweils auf An- forderung der

Muster 70A: Folge-Behandlungsplan für Maßnahmen zur künstlichen Be- fruchtung gemäß § 27a SGB V sowie der „Richtlinien über künstliche Be-. fruchtung“ des Gemeinsamen

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung fordert bei Abschluss dieser Ände- rung zu dieser Vereinbarung die Ab- schlagszahlung für das 1. Halbjahr des Jahres 2004 in Höhe von 90

Dann sucht sich der Falter bis zur ersten wärmenden Frühlingssonne eine Höhle in einem morschen Baum oder!. auch einen Schlupfwinkel auf einem Dach- boden, um den Winter