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Einige Seiten weiter im Teil „Emmental“ die schockierende Meldung über die Tierquälerei in Grünen bei Sumiswald

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I 212/2004 VOL 9. März 2005 43C Interpellation

0874 Schürch, Huttwil (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.09.2004

Tierquälerei – wie effizient sind aber die Kontrollen?

In der Wochenendausgabe der Berner Zeitung vom 28.08.2004 konnte der interessante Bericht von Grossratskollege und Meisterlandwirt Peter Andres aus Roggwil über seine im Auftrag des Bundes durchgeführten Kontrollgänge, es sind deren ca. 240 pro Jahr, gelesen werden. Einige Seiten weiter im Teil „Emmental“ die schockierende Meldung über die Tierquälerei in Grünen bei Sumiswald. In diesem Betrieb herrschten abscheuliche Zustände:

Tote Ferkel und Schweine lagen herum, ein Kadaver war zur Hälfte aufgefressen, mehrere hundert Schweine lebten auf mit Ausscheidungen extrem stark verschmutztem Stallboden, Schweine hatten Gelenkentzündungen und Verletzungen, so dass sie sich kaum mehr fortbewegen konnten.

Gerade Tierquälereien dieser Art, die zyklisch ans Tageslicht kommen bzw. aufgedeckt werden (Walkringen vor einigen Jahren u.a.) werfen ein schlechtes Licht auf unsere Landwirtschaft, die eigentlich sehr gute Leistungen erbringt und stolz darauf sein kann.

Aufgrund der weiteren Zeitungsberichte erlaube ich mir als Nichtlandwirt, aber mit der Landwirtschaft eng verbundener Bürger, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:

1. Wann hat der Landwirt, auf dessen Zweigbetrieb diese unhaltbaren Missstände festgestellt wurden, letztmals seinen ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbracht, damit er in den Genuss von Direktzahlungen des Bundes kommt?

2. Es kann doch all den Landwirten, die ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, nicht glaubhaft gemacht werden, dass die Kontrollen seriös durchgeführt wurden.

3. Bekanntlich gibt es angekündigte, aber auch unangekündigte Kontrollen. In welche Kategorie fiel diejenige vom 3. März und die zweite im Monat Mai 2004?

4. Haben in der Zwischenzeit Benjamin Hofstetter, Leiter der Fachstelle für Tierschutz und sein Vorgesetzter, Kantonstierarzt Christian Huggler, der für den fraglichen Hof zuständigen Kontrolleur angehört und dessen Kontrollblätter einer genaueren Kontrolle unterzogen?

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5. Obwohl in der Region Sumiswald seit Jahren scheinbar in Landwirtschaftskreisen bekannt war und auch diskutiert wurde, dass dieser Schweinehalter mehr am Geld als am Wohl der Tiere interessiert war, mutet es eigenartig an, dass der zuständige Kontrolleur diese Diskussionen nicht zur Kenntnis nahm und entsprechende Kontrollen durchführte?

6. Geht man nun wieder zum Alltag über oder sollte man nicht bei solch katastrophalen Zuständen den Tierhaltern die Betriebsbewilligung entziehen oder zumindest während einer gewissen Zeit nicht mehr produzieren lassen?

Antwort des Regierungsrates

Der in der Interpellation angesprochene Schweinehaltungsbetrieb in Grünen wurde regelmässig von zwei Organisationen kontrolliert, einerseits vom Schweinegesundheitsdienst Region Bern (SGD), andererseits von der Kontrollkommission für umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft im Kanton Bern (KUL).

Zu Frage 1

Auf dem Betrieb hat am 3. März 2004 letztmals eine angemeldete Gesamtkontrolle ÖLN stattgefunden. Der Kontrolleur – seit 1993 in dieser Funktion tätig – hat den Schweinestall kontrolliert sowie das SGD-Protokoll vom 9. Februar 2004 begutachtet. Es konnten keine Mängel festgestellt werden, die Ställe waren sehr gut eingestreut, Beschäftigungsmöglichkeiten für die Schweine somit vorhanden. Die Buchten waren nicht alle mit Tieren belegt.

Zu Frage 2

Die Kontrollen werden sowohl beim SGD wie bei der KUL von sehr erfahrenen Personen vorgenommen, die die Betriebe nach einheitlichen, vorgegebenen Standards überprüfen und fähig sind, Mängel und Missstände in Schweinehaltungen zu erkennen und gegebenenfalls die nötigen Massnahmen bzw. Sanktionen anzuordnen. Die KUL führt jedes Jahr obligatorische Weiterbildungskurse für die Kontrolleure durch.

Zu Frage 3

In der Regel werden die Kontrollen angemeldet durchgeführt, damit die z.T. umfangreichen Unterlagen durch die Tierhalterinnen und Tierhalter bereitgestellt werden und effizient überprüft werden können. Die angesprochenen Kontrollen im März und im Mai 2004 erfolgten angemeldet. In Verdachtsfällen gibt es unangemeldete Kontrollen. Die KUL führt überdies seit vier Jahren im Winterhalbjahr unangemeldete Kontrollen im Tierschutzbereich durch.

Zu Frage 4

Der Kantonstierarzt und der Leiter der Fachstelle für Tierschutz haben nicht die Kontrolleure angehört, sondern die Stellungnahmen und massgebenden Unterlagen von den Geschäftsleitungen SGD und KUL eingeholt und überprüft. Es wurden keine Hinweise festgestellt, welche in irgendeiner Art auf die katastrophale Entwicklung in diesem Schweinebestand hindeuteten.

Zu Frage 5

Der SGD führt in seiner Stellungnahme an, dass in der Region Sumiswald wohl viel über den angesprochenen Betrieb gesprochen worden sei, dass aber nie konkrete Hinweise zur

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Tierhaltung ergangen seien. Die Besuchsprotokolle der letzten vier Jahre hätten keine relevanten Vorkommnisse zur Tierhaltung gezeigt. Die Fachstelle für Tierschutz erhielt erstmals im Juni 2004 Andeutungen zu einem problematischen Betrieb in der Region. Die Personen verweigerten jedoch strikte nähere Angaben, sowohl gegenüber der Fachstelle wie gegenüber der Polizei. Konkretere Hinweise zum Grossraum Sumiswald, aber ohne Ortsangabe, erhielt die Fachstelle Ende Juli 2004.

Zu Frage 6

Artikel 25 des eidgenössischen Tierschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zum unverzüglichen Einschreiten, wenn feststeht, dass Tiere stark vernachlässigt oder völlig unrichtig gehalten werden. Die Behörden können unter diesen Vorraussetzungen Tiere vorsorglich beschlagnahmen und sie auf Kosten des Halters an einem geeigneten Ort unterbringen. Sie sind ermächtigt, solche Tiere wenn nötig verkaufen oder töten zu lassen.

Behördliche Interventionen haben jedoch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzuhalten. Von einer Beschlagnahmung ist abzusehen, wenn das Wohlbefinden der Tiere auf andere Weise gewährleistet werden kann. Mit Verfügung vom 27. August 2004 wurde der angesprochene Tierhalter verpflichtet, Sofortmassnahmen - wie Pflege und Behandlung erkrankter Tiere, Reinigung von Tieren, Ställen und Einrichtungen, genügend Einstreu in allen Buchten, Aufgabe der Abferkelbuchten mit beschädigten Einrichtungen - durchzuführen. Die Nachkontrolle vom 2. September 2004 ergab, dass die angeordneten Massnahmen umgesetzt worden waren. Seit dem 27. Dezember 2004 werden in diesem Betrieb keine Schweine mehr gehalten.

An den Grossen Rat

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