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Archiv "Neues Wahlrecht bei neuer Stelle" (29.01.1999)

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Aus Bund und Ländern

Sachverständigenrat aufgelöst

BONN. Bundesgesund- heitsministerin Andrea Fi- scher (Bündnis 90/Die Grü- nen) hat den Sachverständi- genrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen aufgelöst. Noch im Januar soll der neue Sachverständi- genrat benannt werden.

Nach Darstellung des Mi- nisteriums ist geplant, „mit den Neuberufungen auch neue inhaltliche Akzente un- ter anderem durch Fachleute aus den Bereichen ,Pflege‘

und ,hausärztliche Versor- gung‘ zu setzen“. Die Ent- scheidung sei notwendig ge- worden, heißt es, „da das Ge- setz zur Stärkung der Soli- darität in der Gesetzlichen Krankenversicherung die zeit- liche Befristung im gesamt- deutschen Risikostrukturaus- gleich aufgehoben und den Auftrag an den Sachverstän- digenrat, ein Gutachten zum Risikostrukturausgleich zu er- arbeiten, gestrichen hat“.

Diese Begründung wider- spricht der Absicht, nun ein neues Gremium zu berufen.

Die bayerische Gesundheits- ministerin Barbara Stamm (CSU) kritisierte die Ent- scheidung Fischers als „ei- nen weiteren Versuch der neuen Bundesregie- rung, in Beratungs- gremien politisch ge- fügige Mitglieder zu etablieren“. A+S

Chargenrückruf:

Glucose 5 Braun 10 ml

MELSUNGEN.

Das Unternehmen Braun Melsungen gibt bekannt, daß es bei der Injektionslö- sung Glucose 5 Braun (10 ml Mini-Plas- co) Charge 7344C16, PZN: 2371769, Art.- Nr.: 02354543 bei ei- nigen wenigen Am- pullen zu einer Fehl- etikettierung gekom-

men ist. Die falsch ausge- zeichneten Ampullen ent- halten anstelle von Glucose den Wirkstoff Kaliumchlorid.

Das Unternehmen bittet, die Bestände zu überprüfen und eventuell vorhandene Am- pullen an den Hersteller zurückzusenden.

Der Rückruf wurde aus- gelöst, nachdem in Belgien zwei Neugeborene an Herz- stillstand gestorben waren. EB

Neues Wahlrecht bei neuer Stelle

KASSEL. Arbeitnehmer, die eine neue Stelle antreten, sollten prüfen, ob sie gleich- zeitig auch die Krankenkas- se wechseln wollen. Hierzu haben sie unabhängig vom normalen Kündigungstermin, der am Jahresende liegt, das Recht. Das hat das Bundesso- zialgericht (BSG) kürzlich entschieden. Danach sind die Beschäftigten dann allerdings für mindestens zwölf Monate an ihre Krankenkasse gebun- den – unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zum Wechsel genutzt haben oder bei ihrer alten Kasse ge- blieben sind (Az.: B 12 KR 11/98).

Ihr Wahlrecht müssen Arbeitnehmer dem Gesetz zufolge innerhalb der ersten zwei Wochen nach Antritt

der neuen Stelle nutzen. Ei- ne Angestellte aus Baden- Württemberg hatte Mitte Ja- nuar 1996 eine neue Stelle angetreten. Dabei nannte sie dem Arbeitgeber ihre bis- herige Krankenkasse, wollte aber in der üblichen Frist (zum Jahresende) das Ver- sicherungsverhältnis kündi- gen. Ihre bisherige Kranken- kasse setzte sich jedoch mit der Klage durch, ein Wechsel sei erst Ende 1997 möglich.

Denn nach Auffassung des Bundessozialgerichts hatte die Angestellte schon mit dem Arbeitsbeginn Mitte Januar ihr Wahlrecht aus- geübt. Unabhängig von ei- nem Wechsel sei sie an diese

„Wahl“ zwölf Monate ge-

bunden. afp

Notarztdienst und Notdienst: Neuregelung der Versicherung

HAMBURG. Die Berufs- genossenschaft für Gesund- heitsdienst und Wohlfahrts- pflege hat die sogenannte Formalversicherung für Ärz- te im Notarztdienst bezie- hungsweise Notdienst wider- rufen, die bislang über die Kassenärztlichen Vereinigun- gen bestand. Seit dem 1. Ja- nuar 1999 müssen sich betrof- fene Ärztinnen und Ärzte freiwillig versichern. Weitere

Informationen erteilt die Be- rufsgenossenschaft für Ge- sundheitsdienst und Wohl- fahrtspflege, Tel 0 40/2 02 07-0, Fax 0 40/2 02 07-5 29. EB

Europäische Rheuma- Liga für einheitliche Facharztweiterbildung

BAD BRAMSTEDT. 120 junge Ärzte aus 28 Län- dern haben Ende 1998 den 5. Postgraduiertenkurs in Rheumatologie der Europe- an League against Rheuma- tism (EULAR) in der Rheu- maklinik Bad Bramstedt absolviert. Der europäische Dachverband nationaler Rheumatologen-Geselschaf- ten fördert seit 51 Jahren Ausbildung und Forschung und strebt langfristig eine vereinheitlichte Weiterbil- dung und Facharztprüfung innerhalb der Europäischen Union an.

Anders als in Deutschland schließt den Veranstaltern zu- folge die rheumatologische Weiterbildung in den meisten EU-Staaten Immunologie, Molekularbiologie, Genetik und Public Health ein. Daher waren drei Tage des Kurses den wissenschaftlichen Grund- lagen gewidmet, wobei neben methodischen Einführungen in molekularbiologische Tech- niken die Biologie der ex- trazellulären Matrix und neurophysiolo- gische Grundlagen unterrichtet wur- den. Der siebentä- gige klinische Teil umfaßte die rheuma- tologischen Krank- heitsbilder in Klinik und Praxis, Bild- gebung und Thera- pie. Die Teilnehmer schlossen den Kurs mit einer Multiple- choice-Prüfung ab.

EULAR-Kurse fin- den seit 1994 jähr- lich statt. Neben der Weiterbildung soll auch die inter- nationale wissen- schaftliche Koope- ration gefördert wer-

den. EB

A-172 (20) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 4, 29. Januar 1999

P O L I T I K NACHRICHTEN

Die zukünftige Generation der Nahrungs- mittel heißt Novel Food. Die „neuartigen Lebensmittel” entstehen in den Labors von Biotechnologie-Firmen: Mais, Raps oder To- maten wird fremdes Erbgut eingepflanzt mit dem Ziel, sie widerstandsfähig gegen Unkrautvernichtungsmittel und Schadin- sekten zu machen oder ihre Haltbarkeit zu verlängern. In Freilandversuchen wird ge- testet, ob von den genmanipulierten Pflan- zen – zum Beispiel durch unkontrollierte Ausbreitung – eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Frankreich ist mit 337 Freiland- versuchen führend im Testen dieser Bio- technologie, gefolgt von Italien (167) und Großbritannien (149). Nach der Novel- Food-Verordnung der Europäischen Union, die seit 1. September 1998 wirksam ist, müssen alle genmanipulierten Lebensmittel gekennzeichnet sein, in denen die Verände-

rung nachweisbar ist. N

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