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Samstag, 28. November 2015

D O S S I E R •

Occasionen Jeder Betrieb kennt die Situati-

on: Eine Maschine oder ein Traktor soll angeschafft wer- den. Soll ich nach einer guten Occasion Ausschau halten oder gleich das neue Modell kaufen?

Oft ist die Frage mit einem müh- seligen Entscheidungsprozess verbunden. Zwei wesentliche Kriterien können zu einer bes- seren Entscheidungsfindung beitragen: der Nutzwert (wirt- schaftlich oder immateriell) und die Kosten.

Von Neuem profitieren

Der Nutzwert einer Neuma- schine kann sich von einer Oc- casionsmaschine unterschei- den, indem der Betrieb sofort vom technischen Fortschritt des neuen Modells profitieren kann. Aus betriebswirtschaftli- cher Sicht gilt es jedoch zu un- terscheiden, welche neuen Techniken und Besonderheiten sich nun tatsächlich in tieferen Kosten (Bsp. Arbeitszeitreduk- tion) oder höherem Produk- teoutput (höhere Schlagkraft) niederschlagen. So sind doch

Wann soll eine Neuma- schine und wann soll eine gebrauchte Landmaschi- ne gekauft werden? Dieser Entscheid ist nicht immer einfach. Weiterhelfen können der Nutzwert und die Kosten der in Frage kommenden Maschine.

CHRISTIAN GAZZARIN

viele Neuerungen mit Arbeits- komfort und Design verbunden, die sich nicht direkt auszahlen.

Nicht zu verschweigen sind auch immaterielle, mehr psy- chologische Nutzwerte wie das soziale Prestige, das ein Betrieb mit einer Neumaschine genies- sen kann oder schlicht die Freu- de an der neuen Technik.

Geht es jedoch um harte, be- triebswirtschaftliche Facts sind

jüngere Occasionen gegenüber den Neumaschinen im Nutz- wert kaum benachteiligt.

Tiefe Auslastung

Die Kosten pro Jahr werden im Wesentlichen durch die Aus- lastung der Maschine bestimmt.

Grundsätzlich gilt, dass hohe Auslastungen (intensive Nut- zung) eher ein neues Modell rechtfertigen als tiefe Auslas-

tungen. Die Auslastung ist letzt- lich nichts Anderes als ein Indi- kator für den Produkteoutput, der mit einer Maschine erreicht wird und mit dem die Maschine letztlich auch wieder amorti- siert werden muss. Eine neue Maschine mit einer geringen Auslastung ist eine kostspielige Angelegenheit. Auch wenn die Maschine dann etwas älter wird, fallen insgesamt höhere

Reparatur- und Servicekosten pro Arbeitseinheit an wie eine Agroscope-Studie zeigte.

Occasion oder Miete?

Bei einer tiefen Auslastung ist es grundsätzlich sinnvoll, Ma- schinen zu mieten oder den Lohnunternehmer zu beauftra- gen. Diverse Umstände machen dies jedoch nicht immer mög- lich, indem z.B. keine Maschi- nen oder kein Lohnunterneh- mer zu angemessener Zeit ver- fügbar sind. Mit dem Kauf- schwellenrechner (verfügbar im Internet, siehe Kasten «Tracto- Scope») lässt sich berechnen, wie hoch ein Anschaffungspreis maximal sein darf, damit die ei- gene Maschine bei gegebener (tieferer) Auslastung im Ver- gleich zur Miete doch noch kon- kurrenzfähig ist.

Die Grafik unten links zeigt diesen Zusammenhang am Bei- spiel eines 8000-Liter Pumpfas- ses Bei einem Neupreis von Fr. 45 000.– ist bei einer Neu- maschine eine Auslastung von mindestens 350 Fässer pro Jahr nötig, wenn die gleiche Maschi- ne für Fr. 2.–/m3(Fr. 16.–/Fass) gemietet werden könnte. Wenn nun aber der Betrieb aus Erfah- rung nur rund 200 Fässer pro Jahr ausbringt, sollte er höchs- tens Fr. 23 000.– für ein 8000- Liter-Occasionsfass bezahlen.

Ansonsten wäre die Miete wirt- schaftlich sinn-voll. Der Kur- venverlauf zeigt, dass sich bei geringeren Auslastungen unrea- listisch tiefe Preise ergeben, wo-

durch die Miete immer konkur- renzfähiger wird.

Wundertüte Occasion

Eine billige Occasion muss nicht unbedingt günstig sein.

Letztlich ist jede Occasion eine Wundertüte und ein vorder- gründig billiges Angebot kann schliesslich auch in ein finanzi- elles Abenteuer ausufern, wenn diverse Verschleisserscheinun- gen plötzlich zum Vorschein kommen. Wichtig ist deshalb, möglichst viele Informationen über die Occasionsmaschine in Erfahrung zu bringen. Neben dem Serviceheft sind dies aus- sergewöhnliche Reparaturvor- fälle (Unfälle) oder der Ersatz- zeitpunkt wichtiger Ver- schleissteile. Aber auch Art und Umfang der bisherigen Nutzung der Maschine sollte einigermas- sen bekannt sein, um den Preis einordnen zu können.

Vorteil junge Occasionen

Günstige Occasionen sind solche mit einem guten Preis- Leistungs-Verhältnis. Die Gra- fik unten rechts illustriert die Wertabnahme von Landma- schinen am Beispiel eines Trak- tors. Betrachten wir den Rück- nahmepreis als Indikator für den Marktwert, zeigt sich klar, wie der Wert in den ersten fünf Jahren massiv abnimmt. Da nun aber der Nutzwert von jüngeren Occasionen kaum den Neuma- schinen nachsteht, lassen sich die Maschinenkosten mit güns- tigen (jüngeren) Occasionen in einem erheblichen Ausmass senken, sofern diese dann auch möglichst gut ausgelastet wer-

den. ●

Der Kaufschwellenrechner

«TractoScope» kann bestim- men, ab wann sich der Kauf einer Maschine lohnt oder die Miete allenfalls sinnvol- ler wäre. Der Kaufpreis lässt sich individuell anpassen, sodass die Auslastungs- schwelle automatisch ange- passt wird. Es ist zudem möglich, auch ganze Verfah- ren durchrechnen. gaz

Berechnungsprogramm «Tracto- Scope»: Download auf der Internetseite von : www.maschinenkosten.ch

T R A C T O S C O P E

Ergänzungen zur Grafik rechts «Wert- abnahme»: *Der Rücknahmepreis be- zahlt der Landmaschinenhändler nach einer bestimmten Anzahl Nutzjahren, wobei hier noch Abzüge bis 20% bzw.

Zuschläge bis 10% möglich sind. Ge- genwärtig liegt der Rücknahmepreis für Occasionen infolge der Frankenstärke noch tiefer. Für den effektiven Wert auf dem Occasionsmarkt sind Revisionsar- beiten, Garantieleistungen und Margen dazuzurechnen.

*Der Buchwert wird z.B. für Betriebs- übergaben verwendet und berechnet sich nach einer konstanten Formel.

E R G Ä N Z U N G E N

Schweizer Landwirte und Landwirtinnen kaufen ihre Ma- schinen immer häufiger auf dem Occasionsmarkt. In diversen Fachzeitschriften, auf verschie- denen Internetseiten, aber auch beim Maschinenhändler Ihrer Region, werden Occasions- Landmaschinen zum Verkauf angeboten. Für den Kauf einer gebrauchten Landmaschine spricht der Preis, vorausgesetzt die gekaufte Sache ist einsatz- und fahrbereit. Auch wenn Ge- brauchtmaschinen auf den ers- ten Blick einen guten Eindruck hinterlassen, findet man bei ge- nauerem Hinschauen oftmals Mängel. Als Käufer oder Käufe- rin gilt es deshalb das Nachfol- gende zu beachten.

Was tun bei Mängeln?

Normale Abnützungserschei- nungen stellen keine Mängel im

Damit der Kauf einer ge- brauchten Landmaschine nicht im Frust endet, gibt es vor und nach dem Kauf einiges zu beachten.

CORNELIA HÜRZELER

Sinne des Gesetzes dar. So ist für deren Auftreten nach dem Kauf der Verkäufer nicht haft- bar. Sie können jedoch beim Kauf und den Preisverhandlun- gen als wertmindernde Kriteri- en angewendet werden.

Gravierende Mängel können jedoch unter die sogenannte Gewährleistung fallen. Treten

sogenannte versteckte Mängel auf die bei der Übernahme nicht festgestellt werden konnten, so ist der Verkäufer umgehend zu informieren. Der Verkäufer ver- pflichtet sich bei einem Kauf nämlich grundsätzlich, dem Käufer eine Sache zu überlas- sen, die keine Mängel aufweist und die zugesicherten Eigen-

schaften erfüllt. Trifft dies nicht zu, so kann der Verkäufer dafür haftbar gemacht werden. Die Folgen einer Gewährleistung bestehen entweder in einer Preisminderung, einer Wande- lung oder einer unentgeltlichen Reparatur.

Weist die gekaufte Occasi- onsmaschine Mängel auf, müs-

sen diese umgehend beanstan- det werden. Dabei haben Sie Ih- re Mängelrüge sofort schriftlich an den Verkäufer zu richten. Sie müssen den entdeckten Mangel exakt beschreiben und zum Ausdruck bringen, dass die ge- kaufte Sache nicht vertragsge- mäss anerkannt wird und in ih- rem Wert oder ihrer Tauglich- keit eingeschränkt ist. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren jedoch zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache.

Beweis ist oft schwierig

Damit der Verkäufer für den nachgewiesenen Mangel haft- bar gemacht werden kann, muss innerhalb dieser Frist bewiesen werden, dass der entdeckte Mangel bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zumindest bestanden hat. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies sehr schwierig sein kann und deshalb oftmals der Verkäufer gar nicht zur Haf- tung herangezogen werden kann.

Prüfung unerlässlich

Aus diesem Grunde ist eine Prüfung der gewünschten Ge-

brauchsmaschine vor dem Kauf unerlässlich. Prüfen Sie die zu kaufende Occasionsmaschine jeweils zu Zweit oder holen Sie sich bei einem erfahrenen Ma- schinenhändler oder -mechani- ker eine Zweitmeinung ein.

Schriftlicher Kaufvertrag

Mit Hilfe eines schriftlichen Kaufvertrages können die Ver- tragsparteien mit einer Garan- tieklausel die gesetzlichen Ge- währleistungsregeln abändern.

Bedenken Sie, dass die vertrag- lichen Regelungen in einem sol- chen Fall den gesetzlichen vor- gehen. Wenn Sie also im Kauf- vertrag vom Gesetz abweichen- de Grundlagen vereinbaren, so gelten im Streitfall die vertragli- chen Abmachungen und nicht die gesetzlichen Bestimmun- gen. Deshalb muss bei solchen Vereinbarungen darauf geach- tet werden, dass weder die Dau- er, noch der sachliche Umfang der gesetzlichen Garantie un- terschritten oder gar ganz weg-

bedungen werden. ●

Bei Fragen helfen wir gerne weiter (Tel. 056 462 51 11). Cornelia Hürzeler, Agriexpert, 5201 Brugg.

Kaufentscheid: Neu oder Occasion?

Tipps von Seiten des Rechtsschutzes

0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000

350 300 250 200 150 100 50

QUELLE: Agroscope,Tänikon; GRAFIK: M.Mullis/SCHWEIZER BAUER

PREIS UND AUSLASTUNG

Anschaffungspreis in Franken

Auslastung (Fässer pro Jahr)

Maximaler Anschaffungspreis in Abhängigkeit der eigenen Auslastung pro Jahr (unter gegebenem Mietpreis von Fr. 2.-/m )3

0 20 000 40 000 60 000 80 000 100 000

10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Buchwert

Rücknahmepreis künftig

QUELLE: Agroscope,Tänikon; GRAFIK: M.Mullis/SCHWEIZER BAUER

WERTABNAHME

In Franken

Jahr

Wertabnahme eines Traktors, 70 KW, Neupreis Fr. 90 000 (Quelle Rücknahmepreis (siehe Kasten rechts): Rücknahmepreisliste 2015 Schweizerischer

Landmaschinen-Verband; Quelle Buchwert*: Zeitwertansätze nach Agridea)

Geht es um harte, betriebswirtschaftliche Facts sind jüngere Occasionen gegenüber den Neumaschinen im Nutzwert kaum benachteiligt.(Bild: Agroscope, Christian Gazzarin)

Kommen nach dem Kauf versteckte Mängel zum Vorschein, muss der Verkäufer umgehend in- formiert werden.(Bild: zvg)

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