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Archiv "NS-Zeit: Es gibt auch weiterhin Anlaß zum Nachdenken" (18.03.1994)

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1994

Ankündigung einer internationalen multizentrischen

Studie -

Extrakorporale Photopherese bei früher systemischer

Sklerodermie

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Dermatologischen Kliniken der Universität Düsseldorf und des Klinikums Minden

beteiligen sich an einer internationalen, multizentrischen, plazebokontrollierten Doppelblind-Studie zur Evaluierung des therapeutischen Effektes der extrakorporalen Photopherese bei systemischer Sklerodermie.

Es können nur neu erkrankte Patienten, mit der Anamnese einer Hautsklerose von weniger als 2 Jahren in die Studie eingeschlossen werden.

Alle Patienten, die die Einschlußkriterien erfüllen werden für 1 Jahr kostenlos behandelt.

Zur Überweisung geeigneter Patienten oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Institutionen.

Universitätshautklinik Düsseldorf Prof. Dr. med. E. Hölzle Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf Tel 0211/3 11-82 45 Fax 02 11/3 11-82 24

Hautklinik am Klinikum Minden Prof. Dr. med. R. Stadler Portastraße 7-9 32423 Minden Tel 05 71/8 01-45 01 Fax 05 71/8 01-45 18

Ingrid Biedenkopf Karlheinz Schönemann + Eberhard Rhau

Jagdstraße 1, 90559 Burgthann Tel: 0 91 88/5 12

Fax: 0 91 88/38 67

SELBSTHILFEGRUPPE SKLERODERMIE IN DEUTSCHLAND E. V.

Schirmherrin:

Vorstandsvorsitzende:

Geschäftsstelle:

LESERBRIEFE

stätigt werden. „Es sei zwar richtig, daß seine Kurse teil- nehmerangemessen häufig recht ‚locker' durchgeführt werden", doch „Aspekte ,un- erträglicher Unsachlichkeit' beziehungsweise ,entwürdi- gender Exkurse` (Wortlaut meiner Anmerkungen) . . . könne er in seiner Unter- richtsmethode jedoch nicht erkennen und seien ihm bis- her auch nicht vorgehalten worden." Er, der Geschäfts- führer, erlaube sich jedoch, sich „in bezug auf Ihre per- sönliche Betroffenheit . . . zu entschuldigen", und „im Rah- men der ,Kulanz`", sei man

„der einschlägigen Rechts- sprechttilg bei ähnlich gela- gerten Fällen in hohem Maße entgegenkommend" bereit, die Hälfte der gesamten Kursgebühren zu erstat- ten . . .

Ute Rittermeier, Reuterstra- ße 42, 53113 Bonn

NS-Zeit

Zu dem Leserbrief „Ohne NS- Mitgliedschaft kein Studium" von Dr. med. Hans Stoll in Heft 4/1994:

Es gibt auch weiterhin Anlaß zum

Nachdenken

Seit Jahren zerbrechen sich Historiker des In- und Auslandes den Kopf, um zu erklären, warum von allen akademischen Berufen ausge- rechnet die Ärzte eine so ho- he Affinität zu NS-Organisa- tionen aufwiesen (NSDAP 45, SS sieben, SA 26 Prozent; zum Vergleich: Lehrer NSDAP 24, SS 0,4, SA 11 Prozent). Nun liefert der Kollege Stoll die einfache und überzeugende Antwort. Medizinstudenten wurden ohne „einen NS-Aus- weis" gar nicht immatriku- liert. Wie konnten die Histo- riker dies nur übersehen?

Tatsächlich haben die bis- lang vorliegenden Untersu- chungen zum Studium im

„Dritten Reich" keinen Hin- weis erbracht, daß Parteimit- gliedschaft oder die Zugehö- rigkeit zu SS oder SA jemals

offiziell als Studienvorausset- zung gefordert wurde. An der Universität Hamburg erreich- te die Parteimitgliedschaft von Studenten nur in den Jahren 1941/42 mehr als 40 Prozent. Gegen Kriegsende lag sie bedeutend niedriger (vergleiche Hochschulalltag im „Dritten Reich". Die Hamburger Universität 1933-1945. Hrsg. E. Kraus, L.

Hiber, H. Fischer. 3 Bde., Berlin u. Hamburg 1991, Bd.

1, S. 220). Daß sich in der Phase der Zulassungsbe- schränkungen (bis 1935) oder im Hinblick auf Freistellung von der Wehrmacht (ab 1939) die Zugehörigkeit zu Partei- organisationen als Vorteil er- weisen konnte, steht auf ei- nem anderen Blatt. Es bleibt zu ergänzen, daß die NSDAP zwischen 1933 und 1937 so gut wie keine neuen Mitglie- der aufnahm, da sie sich als Eliteorganisation verstand.

Ein Organisationszwang für alle Studenten wäre mit die- ser Strategie kaum vereinbar gewesen. Hohen Zulauf hat- ten dagegen Organisationen wie NS-Volkswohlfahrt oder Deutsche Arbeitsfront. Au- ßerdem mußten Studenten nach 1933 aufgrund von viel- fach revidierten und offenbar lokal unterschiedlich durch- gesetzten Bestimmungen ver- schiedene zusätzliche Nach- weise erbringen (über Ar- beitsdienst, Landdienst, Wehrdienst, Luftschutzkurse etc.) und die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften zu NS-spezifischen Themen be- legen.

Ich weiß nicht, welche Or- ganisationen oder Nachweise der Kollege hier unter dem vagen Begriff von „NS-Aus- weis" und „NS-Mitglied- schaft" zusammengefaßt hat.

Die Tatsche, daß Arzte deut- lich häufiger in den oben ge- nannten Kernorganisationen des NS-Staates anzutreffen waren als die Absolventen an- derer Studiengänge, wird uns auch weiterhin zu denken ge- ben müssen.

Prof. Dr. Johanna Bleker, FU Berlin, Institut für Geschich- te der Medizin, Klingsorstra- ße 119, 12203 Berlin

A-712 (12) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 11, 18. März 1994

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