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Verfügung Nr. 28/2016 Jugendberufsagentur; hier: Schulische Lehrkräfte als "Berufsorientierungskräfte"

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die

Oberschulen und Gymnasien der Stadtgemeinde Bremen, Georg-Droste-Schule (225), Paul-Goldschmidt-Schule (226) Schule an der Marcusallee (227)

Auskunft erteilt Dr. Veit Sorge Zimmer 305 Tel. 0421 361-89266

E-Mail: veit.sorge@bil- dung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-3

Bremen, 12.05.2016

Verfügung Nr. 28/2016

Jugendberufsagentur,

hier: Schulische Lehrkräfte als „Berufsorientierungskräfte“

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Ausgestaltung der Jugendberufsagentur (JBA, vgl. anliegende Verwaltungs- vereinbarung, insbesondere § 7) wurden Aufgaben identifiziert, die zur Stärkung der Berufs- orientierung der Schulen und der schulischen Berufsorientierungs-Teams (BO-Teams, Zu- sammensetzung s.u.) beitragen sollen.

Nach Beratung durch Schulleitungen sehen wir davon ab, für die Aufgabenwahrnehmung ex- terne Kräfte einzusetzen. Vielmehr werden die Aufgaben in Verbindung mit einer Entlastung vom Unterrichtsdeputat an das schulische Personal selbst vergeben.

Dazu bestimmen die Oberschulen und Gymnasien sowie die Schule für Hörgeschädigte, die Schule für Sehgeschädigte und die Schule für körperliche und motorische Entwicklung jeweils eine schulische Berufsorientierungskraft (BO-Kraft), die Mitglied der erweiterten Schulleitung (Schul- bzw. Jahrgangsleitung) ist. Nach § 62 Absatz 3 BremSchVwG beinhaltet der Begriff

„erweiterte Schulleitung“ auch Lehrkräfte in besonderer Funktion.

Die schulische BO-Kraft erhält zur Wahrnehmung ihrer Funktion eine Entlastung von

• vier Lehrerwochenstunden an der Oberschule,

• zwei Lehrerwochenstunden am Gymnasium.

• zwei Lehrerwochenstunden an den o. g. weiteren Schulen (225, 226, 227)

(2)

2 Die Entlastungsstunden sind hierbei ausschließlich an eine Person zu koppeln. Eine Aus- nahme stellen die Georg-Droste-Schule (225), die Paul-Goldschmidt-Schule (226) und die Schule an der Marcusallee (227) dar. Aufgrund der spezifischen Anforderungen in der Berufs- orientierung kann hier eine andere Stundenverteilung (z.B. an Jahrgangssprecher) gewählt werden.

Ein eigener Raum für die Berufsorientierungskraft ist in jedem Fall zielführend und soll von der Schule organisatorisch unterstützt und auf absehbare Zeit gewährleistet werden.

Mit der Funktion der schulischen BO-Kraft sind folgende Leistungsanforderungen verbunden:

Kooperation

• Berichtspflicht gegenüber der Senatorin für Kinder und Bildung

• Teilnahme an Dienstbesprechungen sowie an Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenfortbildun- gen der JBA und entsprechende Multiplikatorenfunktion in der Schule

• Leitung des Berufsorientierungsteams der Schule, nach §7a der anliegenden Verwal- tungsvereinbarung der JBA bestehend aus Vertretungen von

o ZuP

o Jahrgangsleitungen o Klassenlehrkräften

o Berufsberatung der Agentur für Arbeit o ReBUZ

o Berufsbildende Schulen

o Weitere (Berufseinstiegsbegleitung, Unternehmen …)

• weitere Vernetzung mit Kooperationspartnern der Berufsorientierung

Konzeption

• Umsetzung der Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen und des schulischen BO-Konzepts, sowie Weiterentwicklung des schulischen BO-Konzepts

• übergeordnete Verantwortung für Praktikumsorganisation und –betreuung

Beratung

• Vorbereitung und Begleitung des Übergangs der Schülerinnen und Schüler in eine Aus- bildung in Zusammenarbeit mit der Bremer Jugendberufsagentur und den zuständigen berufsbildenden Schulen

• Verantwortung für die Erfassung der Anschlussperspektiven aller Schülerinnen und Schüler der Schule

(3)

3

• im Rahmen der Beratungstätigkeit der JBA auch nach Abschluss der Sekundarstufe I be- ratende Kontaktaufnahme zu einzelnen ehemaligen Schüler/innen der eigenen Schule im Zeitraum von höchstens einem halben Schuljahr nach deren Verlassen der Schule

Bitte benennen Sie mir gegenüber die Berufsorientierungskraft Ihrer Schule schriftlich und un- ter Nennung der Funktion in der erweiterten Schulleitung bis 15. Juni 2016.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Dr. Veit Sorge

Anlage: Verwaltungsvereinbarung der Jugendberufsagentur

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