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Ambulantisierung stationärer Wohnangebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung

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Academic year: 2022

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AMBULANTISIERUNG STATIONÄRER WOHNANGEBOTE FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER UND MEHRFACHER BEHINDERUNG

FACHTAG „WOHNFORMEN HEUTE – WOHNFORMEN DER ZUKUNFT“

(2)

Gliederung:

1. Bilanz der Ambulantisierung

2. Neue ambulante Wohnangebote

3. Perspektive durch das Bundesteilhabegesetz

4. Fachpolitische Strategie für die weitere Umsetzung

(3)

1. Bilanz der Ambulantisierung

• Ambulantisierung bestehender stationärer Wohnangebote

• Initiierung neuer ambulanter Wohnmodelle Wege der Ambulantisierung

(4)

1. Bilanz der Ambulantisierung

• stationäre Außenwohngruppen:

Leistung inklusive Kosten der Unterkunft und Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt umfänglich vom

Leistungserbringer

• ambulantes Betreutes Wohnen:

Der Leistungsberechtigte erhält die Kosten der Unterkunft und die Hilfe zum Lebensunterhalt selbst.

Ambulantisierung von stationären Außenwohngruppen in ambulantes Betreutes Wohnen

(5)

1. Bilanz der Ambulantisierung

Gemeinsamkeiten stationäres Außenwohnen und ambulant Betreutes Wohnen:

 Keine 24 stündige Unterstützung

 Keine nächtliche Unterstützung

Ambulantisierung von stationären Außenwohngruppen in ambulantes Betreutes Wohnen

(6)

1. Bilanz der Ambulantisierung

• 2012 bis 2018:

Vier Leistungserbringer haben insgesamt 52 Außenwohnplätze in Betreutes Wohnen

umgewandelt

• Weitere Ambulantisierungen von AWG`s scheiterten a) an den Miethöhen

b) am Übergang der Kosten von auswärtigen

Leistungsberechtigten auf den Bremer Kostenträger b) an Mitarbeitervertretungen

• Im Land Bremen werden insgesamt 241 stationäre Außenwohnplätze vorgehalten

Ambulantisierung von stationären Außenwohngruppen in ambulantes Betreutes Wohnen

(7)

1. Bilanz der Ambulantisierung

• Stationäres Wohntraining:

Leistung inklusive Kosten der Unterkunft und Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt umfänglich vom

Leistungserbringer

• ambulantes Wohntraining:

Der Leistungsberechtigte erhält die Kosten der

Unterkunft und die Hilfe zum Lebensunterhalt selbst.

Ambulantisierung von stationären Wohntrainingsangeboten in ambulantes Wohntraining

(8)

1. Bilanz der Ambulantisierung

Gemeinsamkeiten stationäres und ambulantes Wohntraining:

 Keine 24 stündige Unterstützung

 Keine nächtliche Unterstützung

Ambulantisierung von stationären Wohntrainingsangeboten in ambulantes Wohntraining

(9)

1. Bilanz der Ambulantisierung

• 2014 hat ein Leistungserbringer 6 Plätze umgewandelt

• Weitere Ambulantisierungen von

Wohntrainingsplätzen scheiterte an den Miethöhen

• Im Land Bremen werden insgesamt 13 stationäre und 20 ambulante Wohntrainingsplätze vorgehalten

Ambulantisierung von stationären Wohntrainingsangeboten in ambulantes Wohntraining

(10)

1. Bilanz der Ambulantisierung

• 2016 hat ein Leistungsanbieter ein Wohnheim mit 24 Plätze in ein Quartierwohnen umgewandelt

• Im Land Bremen werden insgesamt 879 stationäre Wohnheimplätze vorgehalten

Ambulantisierung eines Wohnheimes

(11)

2. Neue ambulante Wohnangebote

18 Plätze in Findorff (2009):

Quartierzentrale mit Nachtbereitschaft

Gemeinschaftsraum mit Küche und sanitäre Anlagen

Gästewohnung

21 Plätze in Huckelriede (2016):

Quartierzentrale mit Nachtwache

Gemeinschaftsraum wird bei Bedarf angemietet

Modell Quartierwohnen

(12)

2. Neue ambulante Wohnangebote

36 Monate ein spezifisches Wohntraining

Ergänzungspauschale zum regulären Entgelt

Ziel: Nach der Maßnahme ins ambulant Betreute Wohnen wechseln

52 Personen seit 2011 in Wohntrainingsangeboten

86,5% schafften Übergang in das Ambulant Betreute Wohnen

Ambulantes Wohntraining

(13)

2. Neue ambulante Wohnangebote

Eine Wohngemeinschaft bereits umgesetzt

Eine Wohngemeinschaft ab Oktober im Blauhaus

Je WG: 4 Menschen mit geistiger Behinderung / 4 Studierende

Gemeinschaftliches Zusammenleben

Gelegentliche gemeinsame Freizeitgestaltung

Inklusives Wohnen mit Studierenden

(14)

2. Neue ambulante Wohnangebote

• Für den Schritt in ein ambulantes Wohnen möchte bzw. benötigt jede/jeder Leistungsberechtigte etwas anderes

• Gewünscht ist eine große Vielfalt an Angeboten!

Wunsch und Bedarf steht im Vordergrund

(15)

3. Perspektive durch das BTHG für heutige Wohnangebote

Zielsetzung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe:

„Stärkung der Möglichkeiten

einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung

unter Berücksichtigung des Sozialraumes“

(Amtl. Begründung, BTDrs. 18/9522 S. 192)

(16)

• Aufhebung „ambulant“ und „stationär“

• Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen in

„besonderen Wohnformen“

Zielsetzung: von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung

3. Perspektive durch das BTHG für heutige

Wohnangebote

(17)

• Neugestaltung der Assistenzleistungen Zielsetzung: Soziale Teilhabe stärken

3. Perspektive durch das BTHG für heutige

Wohnangebote

(18)

4. Fachpolitische Strategie zur

Fortsetzung der „Ambulantisierung“

Abbau heutiger stationärer Plätze und Umwandlung in

„ambulante“ Wohnangebote

Entwicklung neuer inklusiver „ambulanter“ Wohnangebote in Kooperation mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen Investoren

bessere Verzahnung von Eingliederungshilfe und Pflege in ambulanten Unterstützungs-, Pflege- und

Betreuungsangeboten

auf Basis einer wohnortnahen, inklusiven Versorgung im Quartier - Sozialraumorientierung

Fachpolitische Zielsetzungen:

(19)

Ambulantisierung der heutigen stationären Außenwohnplätze sowie des stationären Wohntrainings

Maßnahmen:

4. Fachpolitische Strategie zur

Fortsetzung der „Ambulantisierung“

(20)

„Inklusive Quartiersentwicklung“ – sozialräumliche Gesamtstrategie:

Konzeptionierung und modellhafte Erprobung

sozialraumorientierter Angebote für verschiedene Zielgruppen

4. Fachpolitische Strategie zur

Fortsetzung der „Ambulantisierung“

Maßnahmen:

(21)

Wohnraumförderung

Vernetzung hinsichtlich neuer Wohnungsbauvorhaben /

Ausbau der Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften

4. Fachpolitische Strategie zur

Fortsetzung der „Ambulantisierung“

Maßnahmen:

(22)

De-Institutionalisierung und Individualisierung in den besonderen Wohnformen

durch

 Ausbau der Selbstbestimmung durch Wahlmöglichkeiten / Beteiligung

 sozialräumliche Öffnung und inklusive Begegnung

 Definition von Standards im Hinblick auf Gruppengrößen, Platzzahlen, Abbau von Doppelzimmern…

 Fortsetzung der Umwandlung von Plätzen

4. Fachpolitische Strategie zur

Fortsetzung der „Ambulantisierung“

Maßnahmen:

(23)

Personenzentrierung und Wahlmöglichkeiten in der Gesamtplanung

 Information der Leistungsberechtigen über Angebote

 Steuerung in die gewünschte passgenaue Wohnform

 Auswertung der vorhandenen Angebotsstrukturen Behörde – AfSD / Magistrat Bremerhaven

 Vermeidung unfreiwilliger Versorgung außerhalb

4. Fachpolitische Strategie zur

Fortsetzung der „Ambulantisierung“

Maßnahmen:

(24)

• Beteiligung der behinderten Menschen an den Gestaltungsprozessen

 Beteiligung an Gremien

 Informationen zu den Veränderungen BTHG in Leichter Sprache

 Information des Landesteilhabebeirates zur geplanten Weiterentwicklung der

Wohnangebote

4. Fachpolitische Strategie zur

Fortsetzung der „Ambulantisierung“

Maßnahmen:

(25)

Herzlichen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Referenzen

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