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TOP 27 - Kommt das medizinische Zentrum für erwachsene Menschen mit geistiger und schwer mehrfacher Behinderung (MZEB) noch?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 23. März 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

17.03.2021

S1

Vorlage für die Sitzung des Senats am 23.03.2021

„Kommt das medizinische Zentrum für erwachsene Menschen mit geistiger und schwer mehrfacher Behinderung (MZEB) noch?“

(Anfrage der Fraktion der FDP für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Welche Hürden stehen der Eröffnung des MZEB derzeit entgegen und welche Schritte werden unternommen, das MZEB schnelltstmöglich zu eröffnen?

2. Wie ist der aktuelle Zeitplan bis zur Eröffnung des MZEB und wann und wo wird es verbindlich eröffnet?

3. Wie bewertet der Senat die Umsetzung des MZEB von Beschluss über die Ein- richtung bis heute?

B. Lösung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz schlägt auf die vorgenannte An- frage dem Senat folgende Antwort vor:

Zu Frage 1:

Die Etablierung eines MZEB im Land Bremen wird durch den Senat, die Bürgerschaft, die Leis- tungserbringer sowie die Selbstvertretung behinderter Menschen nicht nur mit Nachdruck ge- fordert, sondern auch übereinstimmend für fachlich dringend geboten erachtet.

Dementsprechend hat die senatorische Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucher- schutz mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten mehrfach auf die Gesundheit Nord (GeNo) eingewirkt.

Die GeNo hat eine Ermächtigung für das MZEB des Landes Bremen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung vom 01.04.2019 und bis zum Ablauf des 31.03.2022 gemäß § 119c SGB V erhalten. Dies war ein wichtiger Teilschritt zur Etablierung des MZEB.

Das MZEB muss seitens der GeNo so abgesichert sein, dass es die gestellten Anforderungen

(2)

2 zur Deckung des bestehenden Versorgungsauftrags vollumfänglich erfüllen kann. Zu den An- forderungen gehörten die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen an die ärztliche Qualifikation. Außerdem sind räumliche Erfordernisse zu erfüllen, die die spe- zifischen Ansprüche an die Barrierefreiheit gewährleisten.

Zu Frage 2:

Aktueller Stand ist, dass das MZEB zunächst auf dem Gelände des KBM in Haus 6/12 unter- gebracht werden soll. Die Umbauarbeiten haben dafür bereits begonnen und sollen laut Aus- kunft der GeNo – sofern es das Pandemiegeschehen und die aktuellen Witterungsbedingungen zulassen – zum 01.04.2021 abgeschlossen sein. Da dieses Gebäude jedoch nicht dauerhaft nutzbar ist, werden gleichzeitig Optionen für eine langfristige räumliche Unterbringung des MZEB geprüft. Problematisch gestaltet sich – neben der Raumfrage – des Weiteren die Perso- nalrekrutierung für das MZEB, an dessen Lösung die GeNo nach eigener Auskunft intensiv arbeitet.

Das aktuelle Ziel der GeNo besteht nach unserem aktuellen Kenntnisstand darin, das MZEB spätestens im zweiten Quartal 2021 zu eröffnen.

Zu Frage 3:

Der Senat bewertet die Umsetzung des MZEB von Beschluss über die Einrichtung bis heute kritisch. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat deshalb mehrfach mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf die Gesundheit Nord (GeNo) eingewirkt und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die GeNo das MZEB schnellstmöglich realisiert, damit den Bedürfnissen der schwerst-mehrfach behinderten Menschen Rechnung getragen wird und eine Anschlussversorgung nach der Behandlung im sozialpädiatrischen Zentrum ge- geben ist.

C. Alternativen

Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs in der Corona-Viruskrise sind keine Alternativen zu be- trachten.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkun- gen. Sie hat keine genderspezifischen Auswirkungen. Im Gesundheitsbereich arbeiten mehr Frauen als Männer.

E. Beteiligung und Abstimmung

Andere Ressorts waren nicht zu beteiligen.

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3 F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung über das zentrale Informationsregister nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

Datenschutzrechtliche Belange sind nicht zu berücksichtigen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Ver- braucherschutz vom 17.03.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der FDP für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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