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TOP 1 - Besetzung von Aufsichtsgremien bremischer öffentlicher Unternehmen

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In der Senatssitzung am 25. August 2020 beschlossene Fassung

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DER SENATOR FÜR FINANZEN 07. August 2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 25. August 2020

„Besetzung von Aufsichtsgremien bremischer öffentlicher Unternehmen“

A. Problem

Herr Staatsrat a.D. Lühr ist aus dem Dienst der Freien Hansestadt Bremen ausgeschie- den. Daher ist über die Nachfolge von Herrn Staatsrat a.D. Lühr im Aufsichtsrat der Bremer Weser-Stadion GmbH zu entscheiden.

Herr Schneider-Heyer, Mitglied des Aufsichtsrats der InphA GmbH, wird mit dem 01.01.2021 in den Ruhestand treten und bereits ab dem 01.09.2020 nicht mehr im bre- mischen öffentlich Dienst aktiv sein. Herr Schneider-Heyer bittet daher um seine Abbe- rufung aus dem Aufsichtsrat der InphA GmbH mit Wirkung zum 01.09.2020.

Vor diesem Hintergrund ist über die Nachfolge von Herrn Schneider-Heyer im Aufsichts- rat der InphA GmbH zu entscheiden.

B. Lösung

Der Senator für Finanzen schlägt dem Senat vor, den Aufsichtsrat der Bremer Weser- Stadion GmbH mit dem Amtsnachfolger von Herrn Staatsrat a.D. Lühr, Herrn Staatsrat Dr. Martin Hagen, zu besetzen.

Der Senator für Finanzen schlägt dem Senat des Weiteren vor, den Aufsichtsrat der InphA GmbH mit Herrn Dr. Helmut Gottwald, Leiter des Referates für Arbeitsschutz, Technischer und stofflicher Verbraucherschutz, Eichwesen und Gentechnik bei der Se- natorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu besetzen. Herr Dr. Gottwald ist zudem Vertreter des Abteilungsleiters Herrn Schneider-Heyer.

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Herrn Dr. Gottwald soll vorrübergehend bis zur Besetzung der vakanten Position der Leiterin bzw. des Leiters der Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz erfolgen.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

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D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkung

Keine

Gender-Prüfung

Gender-Aspekte wurden geprüft.

1. Bremer Weser-Stadion GmbH:

Der Freien Hansestadt Bremen stehen in dem Aufsichtsrat der Bremer Weser- Stadion GmbH insgesamt vier Mandate zu. Durch die vorgeschlagene Beset- zung sind künftig auch weiterhin zwei von vier der Freien Hansestadt Bremen zustehenden Mandate mit Frauen besetzt.

2. InphA GmbH:

Der Freien Hansestadt Bremen steht in dem Aufsichtsrat der InphA GmbH ein Mandat zu. Durch die vorgeschlagene Umbesetzung wird dieses Mandat künftig weiterhin durch einen Mann wahrgenommen. Herr Dr. Gottwald besitzt als Leiter des Referats für Arbeitsschutz, Technischer und stofflicher Verbraucherschutz, Eichwesen und Gentechnik eine hohe fachliche Kompetenz und war bereits in seiner früheren beruflichen Laufbahn Aufsichtsratsmitglied in Beteiligungsgesell- schaften des Gesundheitssektors. Die Besetzung mit Herrn Dr. Gottwald resul- tiert zum jetzigen Zeitpunkt auch aus der Vakanz und der noch ausstehenden Nachfolgebesetzung des Dienstpostens von Herrn Schneider-Heyer.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa sowie mit der Senatskanzlei abgestimmt.

Die Vorlage ist der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechti- gung der Frau zur Kenntnis gegeben worden.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Öffentlichkeitsarbeit Entfällt

Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Die Vorlage ist zur Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

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G. Beschluss

1) Der Senat ruft Herrn Staatsrat a.D. Lühr aus dem Aufsichtsrat der Bremer Weser- Stadion GmbH mit sofortiger Wirkung ab und beschließt, in Nachfolge von Herrn Staatsrat a.D. Lühr den Aufsichtsrat der Bremer Weser-Stadion GmbH mit Herrn Staatsrat Dr. Hagen zu besetzen.

2) Der Senat beschließt, Herrn Schneider-Heyer mit Wirkung zum 01.09.2020 aus den Aufsichtsrat der InphA GmbH abzuberufen und zeitgleich den Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Gottwald als Nachfolger für Herrn Schneider-Heyer zu besetzen.

3) Der Senat bittet den Senator für Finanzen um die entsprechende Umsetzung.

4) Die Aufsichtsratsmandate und andere Funktionen, soweit Bedienstete der Freien Hansestadt Bremen betroffen sind, werden im Rahmen einer Nebentätigkeit wahr- genommen. Die Wahrnehmung der Tätigkeit erfolgt auf Verlangen des Senats. Der Senat erwartet, dass die Mandatsträgerinnen und -träger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Unterstützung der bremischen Verwaltung zurückgreifen. Er genehmigt den Betroffenen deshalb insoweit die Inanspruchnahme von Einrichtun- gen, Personal und Material der Freien Hansestadt Bremen. Auf die Entrichtung ei- nes Entgelts wird verzichtet.

5) Soweit für die Wahrnehmung der Aufgaben im Aufsichtsrat neben dem Aufwen- dungsersatz Vergütungen gezahlt werden, unterliegen diese der Ablieferungsver- pflichtung gemäß § 5a des Senatsgesetzes und der §§ 6 und 6a der Bremischen Nebentätigkeitsverordnung. Eine Befreiung von der Ablieferungsverpflichtung ge- mäß § 6a BremNVO wird nicht erteilt. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, die Betroffenen über diese Beschlüsse zu unterrichten.

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