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TOP 20 - Besetzung von Aufsichtsräten bremischer Beteiligungsgesellschaften

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 12. Oktober 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

7. Oktober 2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 12. Oktober 2021

Besetzung von Aufsichtsräten bremischer Beteiligungsgesellschaften

A. Problem

Der Senat hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 die Gründung der Projektbüro Innen- stadt Bremen GmbH (Innenstadt GmbH) beschlossen. Bei der Gesellschaft soll ein Auf- sichtsrat eingerichtet werden, der sich gemäß Senatsbeschluss aus Vertretungen der Senatskanzlei, der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und des Senators für Finanzen zusammensetzen soll.

B. Lösung

Der Senator für Finanzen schlägt dem Senat vor, den Aufsichtsrat der Innenstadt GmbH mit Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer, Frau Senatorin Vogt und Herrn Senator Strehl zu besetzen. Durch die vorgeschlage- nen Besetzungen des Aufsichtsrates der Innenstadt GmbH käme es bei Frau Bürger- meisterin Dr. Schaefer und Frau Senatorin Vogt zu einer Überschreitung der durch den Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen empfohlenen Höchstzahl von fünf Aufsichtsratsmandaten. In diesem Zusammenhang wird vorge- schlagen, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer aus den Aufsichtsräten der bremenports- Gesellschaften (bremenports GmbH & Co. KG und bremenports Beteiligungs-GmbH) und Frau Senatorin Vogt aus dem Aufsichtsrat der BREBAU GmbH abzuberufen und diese Aufsichtsräte mit Herrn Staatsrat Meyer (bremenports-Gesellschaften) Herrn Staatsrat Stührenberg (BREBAU GmbH) neu zu besetzen.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen

(2)

2 D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkung Keine

Gender-Prüfung

Gender-Aspekte wurden geprüft. Insgesamt ergeben sich durch die mit dieser Senats- vorlage vorgeschlagenen Besetzungen gegenüber der bisherigen Verteilung der se- natsseitigen Mandate in den Aufsichtsgremien im Hinblick auf die Geschlechtervertei- lung folgende Veränderungen:

1. Innenstadt GmbH

Die Freie Hansestadt Bremen besetzt in dem Aufsichtsrat der Innenstadt GmbH ins- gesamt vier Mandate. Durch die vorgeschlagene Besetzung werden zwei Mandate durch Frauen und zwei Mandate durch Männer wahrgenommen.

2. bremenports-Gesellschaften

Der Freien Hansestadt Bremen stehen in den personenidentisch besetzten Aufsichts- räten der bremenports-Gesellschaften insgesamt jeweils sechs Mandate zu. Bezogen auf diese Mandate verändert sich durch die vorgeschlagene Umbesetzung das Ge- schlechterverhältnis zwischen Frauen und Männern von zuvor 3:3 auf 2:4.

3. BREBAU GmbH

Der Freien Hansestadt Bremen stehen in dem Aufsichtsrat der BREBAU GmbH insge- samt sechs Mandate zu. Bezogen auf diese Mandate verändert sich durch die vorge- schlagene Umbesetzung das Geschlechterverhältnis zwischen Frauen und Männern von zuvor 2:4 auf 1:5.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und der Senats- kanzlei abgestimmt. Die Vorlage wurde der Bremischen Zentralstelle für die Verwirkli- chung der Gleichberechtigung der Frau zur Kenntnis gegeben.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Öffentlichkeitsarbeit Entfällt

(3)

3 Veröffentlichung nach dem IFG

Die Vorlage ist zur Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

G. Beschluss

1) Der Senat beschließt,

a) den Aufsichtsrat derProjektbüro Innenstadt Bremen GmbH mit Herrn Bürger- meister Dr. Bovenschulte, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer, Frau Senatorin Vogt und Herrn Senator Strehl,

b) den Aufsichtsrat der bremenports-Gesellschaften mit Herrn Staatsrat Meyer als Nachfolger für Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer und

c) den Aufsichtsrat der BREBAU GmbH mit Herrn Staatsrat Stührenberg als Nachfolger für Frau Senatorin Vogt zu besetzen.

2) Der Senat bittet den Senator für Finanzen um die entsprechende Umsetzung.

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