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TOP 5 - Besetzung des Verwaltungsrates der Immobilien Bremen sowie des Aufsichtsrates der Governikus GmbH & Co. KG

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 10. August 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

20. Juli 2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 10. August 2021

Besetzung des Verwaltungsrates der Immobilien Bremen sowie des Aufsichtsrates der Governikus GmbH & Co. KG

A. Problem

Das bislang durch Frau Moning in dem Verwaltungsrat der Immobilien Bremen wahrge- nommene Mandat ist neu zu besetzen.

Ferner ist im Zusammenhang mit dem Wechsel in der Leitung der Abteilung „Zentrales IT-Management, Digitalisierung öffentlicher Dienste“ im Finanzressort eine Umbeset- zung bei einem Aufsichtsratsmandat der Governikus GmbH & Co. KG erforderlich.

B. Lösung

Der Senator für Finanzen schlägt dem Senat in Nachfolge von Frau Moning die Beset- zung des Verwaltungsrates der Immobilien Bremen mit Herrn Staatsrat Dr. Stöß vor.

Ferner wird vorgeschlagen, Herrn Staatsrat Dr. Hagen aus dem Aufsichtsrat der Governikus GmbH & Co. KG abzuberufen und diesen Aufsichtsrat mit Frau Heile- mann-Jeschke, Nachfolgerin von Herrn Staatsrat Dr. Hagen auf der Abteilungslei- tungsposition „Zentrales IT-Management, Digitalisierung öffentlicher Dienste“ im Fi- nanzressort, neu zu besetzen.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkung

Keine

Gender-Prüfung

Gender-Aspekte wurden geprüft. Insgesamt ergeben sich durch die mit dieser Senats- vorlage vorgeschlagenen Umbesetzungen gegenüber der bisherigen Verteilung der

(2)

2 senatsseitigen Mandate in den Aufsichtsgremien im Hinblick auf die Geschlechter- verteilung folgende Veränderungen:

1. Immobilien Bremen

Der Freien Hansestadt Bremen stehen in dem Verwaltungsrat der Immobilien Bre- men insgesamt sechs Mandate zu. Durch die vorgeschlagene Umbesetzung bleibt nur noch ein Mandat mit einer Frau besetzt: Frau Staatsrätin Nießen. Das Ge- schlechterverhältnis Frauen: Männer reduziert sich von zuvor 2:6 auf 1:6. Ge- schlechter-parität im Verwaltungsrat der IB wird weiterhin nicht erreicht.

2. Governikus GmbH & Co. KG

Der Freien Hansestadt Bremen stehen in dem Aufsichtsrat der Governikus GmbH

& Co. KG insgesamt drei Mandate zu.

Durch die vorgeschlagene Umbesetzung wird künftig eines dieser Mandate durch eine Frau wahrgenommen. Dadurch erhöht sich die Frauenquote von Null % auf 33,3 %. Das ist eine positive Veränderung in Bezug auf Gender-Aspekte.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Kinder und Bildung und der Senatskanzlei abge- stimmt. Die Vorlage wurde der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau zur Kenntnis gegeben.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Öffentlichkeitsarbeit Entfällt

Veröffentlichung nach dem IFG

Die Vorlage ist zur Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

G. Beschlüsse

1) Der Senat beschließt,

a) in Nachfolge von Frau Moning den Verwaltungsrat der Immobilien Bremen mit Herrn Staatsrat Dr. Stöß und

b) den Aufsichtsrat der Governikus GmbH & Co. KG mit Frau Heilemann-Je- schke als Nachfolgerin für Herrn Staatsrat Dr. Hagen zu besetzen.

(3)

3

2) Der Senat bittet den Senator für Finanzen um die entsprechende Umsetzung.

3) Die Aufsichtsratsmandate und andere Funktionen, soweit Bedienstete der Freien Hansestadt Bremen betroffen sind, werden im Rahmen einer Nebentätigkeit wahr- genommen. Die Wahrnehmung der Tätigkeit erfolgt auf Verlangen des Senats.

Der Senat erwartet, dass die Mandatsträgerinnen und -träger bei der Wahrneh- mung ihrer Aufgaben auf die Unterstützung der bremischen Verwaltung zurück- greifen. Er genehmigt den Betroffenen deshalb insoweit die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material der Freien Hansestadt Bremen. Auf die Ent- richtung eines Entgelts wird verzichtet.

Soweit für die Wahrnehmung der Aufgaben im Aufsichtsrat neben dem Aufwen- dungsersatz Vergütungen gezahlt werden, unterliegen diese der Ablieferungsver- pflichtung gemäß § 5a des Senatsgesetzes und der §§ 6 und 6a der Bremischen Nebentätigkeitsverordnung. Eine Befreiung von der Ablieferungsverpflichtung ge- mäß § 6a BremNVO wird nicht erteilt. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, die Betroffenen über diese Beschlüsse zu unterrichten.

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