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immobilien bremen

Gemeinsame Entsprechenserklärung von Geschäftsführung und Verwaltungsrat der Immobilien Bremen AöR zum Geschäftsjahr 2018

gemäß

Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen (PCGK}

Gemäß Ziffer 6.1 des PCGK sollen Geschäftsführung und Verwaltungsrat jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten.

Der Bericht enthält' eine grundsätzliche Aussage zur Anwendung des PCGK, erläu­ tert eventuelle Abweichµngen von den Empfehlungen des Kodexes und nimmt zu e.inigen Kodexanregungen (,,Sollte/Kann-Vorschriften") Stellung. Die Regelun'gen des PCGK werden berücksichtigt, soweit sie für die Rechtsform der Anstalt öffentli­

chen Rechts entsprechend anwendbar sind.

1. Verwaltungsrat und Geschäftsführung der Immobilien Bremen AöR erklären hiermit gemeinsam, dass der Public Corporate G·overnance Kodex der Freien Hansestadt Bremen im Geschäftsjahr 2018 mit den unter 2. genannten Aus­

nahmen beachtet wurde und zukünftig beachtet wird.

2. Abweichungen vom Kodex sind im Folgenden vollständig benannt.

 Unter Ziffer4.1.2 ist geregelt, dass die Geschäftsführung klare und mess­

bare operative Zielvorgaben zur Umsetzung des Unternehmensgegenstan­

des für die Beschäftigten der Gesellschaft definiert. Bei der IB AöR gibt es kein Zielvereinbarungssystem.

 Unter Ziffer 4.3.4 des PCGK ist geregelt, ·dass eine betriebliche Altersvor­

sorge für die Geschäftsführung nichtvereinbart werden soll. Vor Einfüh­

rung des Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bre-

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men sind aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zwei betriebliche Alters­

vorsorgeregelungen getroffen worden, die noch fortwirken.

• Unter Ziffer 5.2:1 ist geregelt, dass bei der Zusammensetzung des Überwa­

chungsorgans auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen hinzuwirken ist. Der neunköpfige Verwaltungsrat der IB war im Jahr 2018 mit nur einer Frau besetzt. Die Zus·ammensetzung des Verwaltungsrates ist gemäß §6 . des .Gesetzes über die Anstalt für Immobilienaufgaben (IBG) wie folgt gere­

gelt: ,,Der Verwaltungsrat setzt sich aus der Senatorin für Finanzen oder ih­

re·m Vertreter im Amt sowie weiteren fünf Vertretern des Senats und den Vertretern der Bediensteten nach § 68 des Bremischen Personalvertre­

tungsgesetzes zusammen." Als Vertreter des Senats werden grundsätzlich die Staatsrät*inneri der betreffenden Ressorts in den Verwaltungsrat ent­

sandt. Somit ist die Zusammensetzung des Senats bzw. seiner Vertreter maßgeblich für die Teilhabe.der Frauen am Verwaltungsrat.

• Unter Ziffer 5.2.1 ist außerdem geregelt, dass Mitglieder des Überwa­

chungsorgans in der Regel nicht mehr als 5 Mandate in Überwach,ungsor­

ganen gleichzeitig wahrnehmen sollen. Ein Mitglied d,es Verwaltungsrats hat ab Juli 2018 sieben Aufsichtsratsmandate wahrgenommen. Hiervon wurden zwei Aufsichtsratsmandate vorübergehend aufgrund der Stellen­

vakanz des bisherigen Mandatsträgers übernommen.

• . Unter Ziffer 5.2.2 ist geregelt, dass eine angemessene Altersgrenze für

Mitglieder des Überwachungsorgans festgelegt werden soll. Eine feste Al­

tersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrats besteht nicht. In der Regel laufen Mandat und Funktion in der FHB parallel, so dass der Renteneintritt bzw. die Pensionierung die „natürliche" Altersgrenze darstellt.

• Unter Ziffer 7.1.3 ist geregelt, dass die IB eine Liste von Drittunternehmen veröffentlichen soll, an denen es eine Beteiligung von für das Unterneh­

men nicht untergeordneter Bedeutung hält. Die IB hält keine Beteiligungen an Drittunternehmen. ·

• Unter Ziffer 7.2.1 ist geregelt, dass die Abschlussprüferin ihre Unabhängig­

keitserklärung auch darauf erstreckt, in welchem Umfang im vorangegan­

genen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesonde­

re auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vorgesehen sind. Dieser Passus war in der L!nabhängigkeitserklärung für das vorangegangene Geschäftsjahr 2017 nicht enthalten, Der Jahresab-

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schlussprüferin der 1B wurden in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 Bera­

tungsaufträge zur Fragestellung einer evtl. zu bildenden Drohverlustrück­

stellung im Zusammenhang mit der steuerlichen Neubeurteilung des Un- . ternehmens ab 2018, der Darstellung der GF-Bezüge im Abschlussbericht

und dem Gewinnvortrag erteilt. Per 31.01.2019 ist an .die Wirtschaftsprüfe­

rin leine andere Leistung für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt worden.

,3. Die folgenden Anregungen des Kodex (Sollte/Kann-Bestimmungen) wurden erfüllt:

 Die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Beschäftigten bereiten die Sitzungen

· des mitbestimmten Überwachungsorgans gesondert vor (Ziffer 3.2.2).

 Die Geschäftsführung besteht seit dem 01.07.2018 aus zwei Personen (Zif­

fer 4.2.1).

 Das Überwachungsorgan hat einen fachlich qualifizierten Ausschuss gebil­

det (Personal- und Organisationsausschuss). Der Ausschuss hat in 2018 zweimal getagt (Ziffer 5.1.6).

Bremen, den 19.03.2019

~r

---7--- ---/

Susanne Kirchmann Arndt Brücker Staatsrat

Vorsitzende/r des Verwaltungsrats 1 . Geschäftsführung

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