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Ueberblick typische Gefaehrdungen

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Überblick über mögliche Organisationsdefizite in

Kulturdienststellen und

typische Gefährdungen und Belastungen bei archäologischen Ausgrabungen

sowie

geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Reduzierung

(Stand: Juli 2012)

Autoren:

Jürgen Tzschoppe, Grabungstechniker beim Landschaftsverband Rheinland Andreas Krieger, Aufsichtsperson bei der Unfallkasse-Nordrhein-Westfalen

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 2 1. Einleitung

Das gebrochene Bein durch Absturz in einen Schnitt, dauerhafte Rückenschmerzen in- folge langjährigen schweren Hebens und Tragens oder der Sonnenstich aufgrund stundenlanger Arbeit in der prallen Sonne verursachen Schmerzen und persönliches Leid bei den Betroffenen und führen zur zeitweisen oder dauerhaften Arbeitsunfähig- keit.

Deshalb sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen daran interessiert Arbeits- unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Dies erfolgt klassischerweise durch die Ermittlung möglicher Gefährdungen und Belas- tungen bei der Arbeit, die zu Unfällen führen oder krank machen können und die an- schließende Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Reduzierung.

Mit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahre 1996 hat sich hierfür der Begriff

„Gefährdungsbeurteilung“ etabliert, welcher eine systematische Ermittlung und Bewer- tung relevanter Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten durch den Unter- nehmer beinhaltet und das Ziel hat, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Ge- fährdungen und Belastungen abzuleiten und umzusetzen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein zentrales Instrument für einen gut organisier- ten Arbeitsschutz bei archäologischen Ausgrabungen. Sie hilft zu entscheiden, wo und in welchem Umfang Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlich sind. Regelmäßige Aktualisie- rungen der Gefährdungsbeurteilung führen zu einem kontinuierlichen Verbesserungs- prozess der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei archäologischen Aus- grabungen.

Oftmals liegen die Ursachen für die gesundheitliche Risiken jedoch nicht nur in den konkreten Arbeitsbedingungen auf der Grabung sondern auch in der betrieblichen Or- ganisation des Arbeitsschutzes in der Kulturdienststelle für archäologische Ausgrabun- gen. Unklare Verantwortungsbereiche, fehlende Aufsicht, keine Pflichtenübertragung, ungeeignete Persönliche Schutzausrüstungen und fehlende Koordination von Arbeiten führen zu Unfällen und Erkrankungen und weisen auf Schwachstellen in der Organisa- tion des betrieblichen Arbeitsschutzes in der Kulturdienststelle hin. Deshalb ist die Be- wertung und Verbesserung der Organisation Basis für einen gut funktionierenden Ar- beitsschutz.

2. Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung

Bei der praktischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kommen unterschiedli- che Verfahren und Hilfsmittel zur Anwendung, z. B. Arbeitsplatzbegehungen, Checklis- ten und Mitarbeiter- bzw. Mitarbeiterinnenbefragungen. Informationen über mögliche Gefährdungen und Belastungen können auch aus der systematischen Auswertung von Unfallmeldungen und Eintragungen in das Verbandbuch, der Untersuchung des Kran- kenstandes sowie durch die Auswertung der Ursachen von Betriebsstörungen und Beinahe-Unfällen auf der Grabung ermittelt werden.

Als geeignete Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung haben sich die in Abbildung 1 dargestellten und im Folgenden beschriebenen methodischen Arbeitsschritte bewährt.

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 3 Abbildung 1: Typischer Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung

Als erster Arbeitsschritt ist zu klären, welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten vorhanden sind und betrachtet werden sollen.

Schritt 2: Systematisches ermitteln und bewerten von Gefährdungen

Anschließend wird für die jeweiligen Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten der Ist- Zustand bezüglich der vorhandenen Gefährdungen ermittelt und das mit den ermittelten Gefährdungen verbundene Risiko bewertet. Dieses setzt sich aus der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintreten kann und dem mögliche Schadensausmaß zusammen, siehe Abbildung 2. Je höher die Eintrittswahr- scheinlichkeit und je höher das Schadensausmaß, des so größer das Risiko.

Gefährdungen mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder geringem Schadensausmaß werden oftmals als tolerierbares Restrisiko akzeptiert.

ja

ja

nein

nein 2. Ermitteln der Gefährdun-

gen / Belastungen

6. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung 1. Vorbereiten der Ge-

fährdungsbeurteilung

2b. Feinanalyse durch Fach- leute (z. B. Lärmmessung)

3. Festlegen und durch- führen von Maßnahmen 2a. Grobanalyse

(Checklisten, Kataloge, etc.)

Gefährdungen / Belastungen eindeutig er-

kennbar?

4. Gefährdun- gen / Belas- tungen wirk- sam reduziert?

5. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

2c. Gefährdungen bewerten Einschätzen des Risikos

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 4

Wahrscheinlichkeit

häufig klein mittel groß groß groß

gelegent-

lich klein mittel groß groß groß

selten klein mittel mittel groß groß

unwahr-

scheinlich klein mittel mittel mittel groß

praktisch

unmöglich klein klein klein mittel mittel

ohne Arbeits- ausfall

mit Arbeits- ausfall

leichter bleibender Gesund- heits- schaden

schwerer bleibender Gesund- heits- schaden

Tod

Schadensausmaß

Abbildung 2: Matrix zur Risikoeinschätzung modifiziert nach GUV-I 8700 Schritt 3: Festlegen und durchführen von Maßnahmen

Der Soll-Zustand im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in der Regel in Form von Schutzzielen in Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen und Verordnun- gen beschrieben. Geeignete Maßnahmen zur Erreichung des jeweiligen Schutzzieles, werden in GUV-Informationen und Technischen Regeln zu den Verordnungen genauer erläutert.

Bei der Maßnahmenfestlegung sollen die Gefährdungen für Leben und Ge- sundheit möglichst vermieden und die verbleibenden Gefährdungen mög- lichst gering gehalten werden. Erste Wahl ist deshalb die Beseitigung der Gefährdung, z. B. durch bauliche oder technische Einrichtungen oder den Ersatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren. Ist dies nicht ausreichend oder nicht möglich sind geeignete organisatorische Maßnahmen festzulegen oder als letztes Mittel der Wahl persönliche Schutzausrüstungen zu verwenden, siehe Abbildung 3.

Rang Maßnahme 1 Gefahr beseitigen

(Ersetzen von Verfahren oder Stoffen) 2

Auswirkung technisch verhindern

(Entfernen der Person von der Gefahr durch z. B. Automatisierung oder die Gefahr kapseln durch Schutzeinrichtung)

3 Einwirkungen auf den Menschen verhindern

(Ändern der Arbeitsorganisation bzw. Arbeitszeitgestaltung)

4

Persönliche Schutzausrüstungen verwenden

(Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen wie z. B: Gehörschutz, Atem- schutz)

5 Hinweisende Sicherheitstechnik

(Verwenden von Schildern, Warnkennzeichnungen, Betriebsanleitungen usw.) Abbildung 3: Rangfolge von Maßnahmen modifiziert nach GUV-I 8700

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 5 Schritt 4: Überprüfen der durchgeführten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit

Nach der Durchführung der Maßnahmen ist deren Wirksamkeit und dauer- hafte Einhaltung zu überprüfen. Dies kann z. B. durch Festlegung von Prüf- terminen und Benennung hierfür Verantwortlicher erreicht werden.

Schritt 5: Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Zur Verfolgung der Maßnahmen und zur Sicherstellung der Umsetzung sind das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Nachfolgende Abbildung zeigt eine häufig verwendete Dokumentation in Tabellenform, siehe Abbil- dung 4.

Gefährdung Risiko Ziele und Maßnahmen Umsetzung Wirksamkeitskontrolle Wer? Bis

wann?

Datum Verantwortlich

Abbildung 4: Beispiel für eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Schritt 6: Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Wenn sich Veränderungen im beurteilten Arbeitsbereich bzw. bei der beur- teilten Tätigkeit ergeben haben ist die Gefährdungsbeurteilung zu überarbei- ten. Dies können z. B. Neu- oder Umbauten, die Beschaffung von Arbeitsmit- teln, die Einführung neuer Arbeitsstoffe, Änderungen in der Arbeitsorganisa- tion oder im Arbeitsablauf, Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle, das Auftreten von arbeitsbedingten Erkrankungen oder der Verdacht auf Berufskrankheiten sein.

3. Arbeitsschutzorganisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Die Schaffung einer geeigneten betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber (Kulturdienst- stellenleiter), aufgrund des an ihn im Arbeitsschutzgesetz und in zahlreichen seiner Verordnungen gerichteten Auftrages. Natürlich steht es ihm frei und in größeren Ein- richtungen wird in der Regel davon Gebrauch gemacht, geeignete interne oder externe Personen mit diesen Aufgaben zu beauftragen. Oftmals werden für die Gefährdungs- beurteilung auch Teams aus erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebildet, denen nach Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und weitere Fachleute beratend zur Seite stehen. Auch ist es empfehlenswert bei der Beurteilung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten die jeweils dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter als Fachleute vor Ort mit einzubeziehen und dem Personalrat die Teilnahme zu ermöglichen.

Um Ihnen den Einstieg in die Bewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und in die Gefährdungsbeurteilung zu erleichtern, sind in der nachfolgenden Tabelle 1 mögliche Organisationsdefizite im betrieblichen Arbeitsschutz von Kulturdienststellen für archäologische Ausgrabungen beschrieben. In der anschließenden Tabelle 2 finden Sie typische Gefährdungen und Belastungen bei archäologischen Ausgrabungen und Beispiele für üblicherweise angewendete Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Re-

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 6 duzierung. Durch Abgleich der Tabellen mit den Gegebenheiten in Ihrer Kulturdienst- stelle und auf Ihren archäologischen Ausgrabungen lassen sich so eine funktionieren- de Organisation und Schutzmaßnahmen zur Beseitigung bzw. Reduzierung der we- sentlichen Gefährdungen und Belastungen auf Ihrer Grabung festlegen und umsetzen.

Die Tabellen führen jedoch nur beispielhaft mögliche Organisationsdefizite und typi- sche Gefährdungen und Belastungen bei archäologischen Ausgrabungen auf. Gege- benenfalls in Ihrer Kulturdienststelle und auf Ihrer Grabung vorhandene weitere Orga- nisationsdefizite, Gefährdungen und Belastungen müssen deshalb zusätzlich berück- sichtigt werden.

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 7 Tabelle 1:

Beispielkatalog möglicher Organisationsdefizite im betrieblichen Arbeitsschutz von Kulturdienststellen für archäologische Ausgrabungen Betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes in der Kulturdienststelle für archäologische Ausgrabungen

Nr. Thema Mögliche Defizite Mögliche Maßnahmen Weitere In-

formationen 1 Verantwortung und Auf-

gabenübertragung

Fehlende Aufgabenwahr- nehmung durch Unter- nehmer bzw. Dienststel- lenleiter, fehlende Aufga- benübertragung an Füh- rungskräfte bzw. Funkti- onsträger, fehlende Wei- sungs- und Entschei- dungsbefugnisse, unklare Verantwortungsbereiche

 systematische Übertragung von Aufgaben und Befugnissen für den betrieblichen Arbeitsschutz auf zuverlässige und fachkundige Füh- rungskräfte, z. B. den örtlichen Grabungsleiter

 Weitere Delegation von Aufgaben an, aufgrund ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und körperlichen Verfassung, geeignete Mitarbeiter

 Abstimmung der Aufgabenbereiche der einzelnen Akteure

 Einräumung von ausreichender Zeit zur Wahrnehmung der übertra- genen Aufgaben im Arbeitsschutz.

 Bereitstellung sachlicher, zeitlicher, finanzieller und personeller Ressourcen zur Aufgabenwahrnehmung im Arbeitsschutz

 Festlegung von Meldewegen bei nicht ausreichenden Befugnissen zur Mängelbeseitigung

ArbSchG GUV-V A1 GUV-R A1

2 Überwachung der Einhal- tung der übertragenen Aufgaben und Kontrolle der Aufgabenerledigung

Fehlende Kontrolle der Aufgabenerledigung, feh- lende Korrektur- und Durchsetzungsmaßnah- men

 Regelungen zur Überwachung der Einhaltung der übertragenen Aufgaben festlegen

 regelmäßige mindestens stichprobenartige Kontrolle durch den Un- ternehmer und die Führungskräfte, ob die von ihnen übertragenen Aufgaben auch umgesetzt werden

 Einschreiten bei Verstößen bzw. Fehlern, die zu einer Gefährdung führen können, durch die Führungskraft

 Korrekturmaßnahmen für die Nichterfüllung von Aufgaben vorsehen

 Führungskräften und Funktionsträgern bekannt machen, welche Konsequenzen bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben entstehen

ArbSchG GUV-V A1 GUV-R A1

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 8

Nr. Thema Mögliche Defizite Mögliche Maßnahmen Weitere In-

formationen 3 Erfüllung der Organisati-

onspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Sozialgesetz- buch VII

Fehlende Bestellung von Betriebsärzten und Fach- kräften für Arbeitssicher- heit, fehlende regelmäßi- ge Arbeitsschutzaus- schusssitzungen, fehlen- de Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

 Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit mit ausreichenden Einsatzzeiten zur Grundbetreuung und betriebs- spezifischen Betreuung für die Dienststelle

 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi- cherheit mit der Personalvertretung und den Sicherheitsbeauftrag- ten

 Regelmäßige (mindestens vierteljährliche) Zusammenkunft des Ar- beitsschutzausschusses zur Beratung von Anliegen des Arbeits- schutzes und der Unfallverhütung

 Bestellung, Aus- und Fortbildung eines Sicherheitsbeauftragten bei 21 bis 150 Beschäftigten

ASiG SGB VII GUV-V A1 DGUV Vor- schrift 2 GUV-R A1

4 Sicherstellung notwendi- ger Qualifikationen für den Arbeitsschutz bei Führungskräften, Funkti- onsträgern und Beschäf- tigten mit bestimmten Aufgaben

Fehlende Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten oder körperliche Eignung für Ausführung der Auf- gaben,

fehlende Erhaltung der Kenntnisse durch Auffri- schung

 Festlegung der erforderlichen Qualifikation im Arbeitsschutz für Füh- rungskräfte; Funktionsträger und Beschäftigte sowie ggf. Organisa- tion der Fortbildung

 Treffen der Personalwahl entsprechend den Anforderungen auf der Grabung

 Einsatz der Beschäftigten entsprechend ihrer Fähigkeiten und Er- fahrung

 turnusmäßige Aus- und Fortbildung der Beschäftigten auf der Gra- bung

 bei festgestellter mangelnder Eignung für Tätigkeit geeignete siche- re Arbeit zuweisen oder Entbindung von der Arbeit

ArbSchG GUV-V A1 GUV-R A1

5 Organisation der Durch- führung der Gefähr- dungsbeurteilung

Fehlende Ermittlung von Gefährdungen und feh- lende Festlegung konkre- ter Arbeitsschutzmaß- nahmen, fehlende Durch- führung der Maßnahmen und Kontrolle der Wirk- samkeit, fehlende Doku- mentation der Gefähr- dungsbeurteilung

 Einbeziehung aller Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

 Berücksichtigung besonderer Personengruppen (werdende Mütter, Jugendliche, Schwerbehinderte, ältere Mitarbeiter, Allergiker, Prak- tikanten, Studenten)

 Berücksichtigung von Hinweisen der Funktionsträger im Arbeits- schutz und der Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Grabung

 Regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

 Dokumentation des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung

 Anpassung der Gefährdungen wird bei geänderten Bedingungen auf der Grabung

ArbSchG GUV-V A1 GUV-R A1

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 9

Nr. Thema Mögliche Defizite Mögliche Maßnahmen Weitere In-

formationen 6 Geeignete Regelungen

für die Durchführung und Dokumentation von Un- terweisungen

Fehlende Kenntnisse über Gefährdungen und notwendige Schutzmaß- nahmen

 Erstellung v. Betriebsanweisungen als Hilfsmittel zur Unterweisung

 Gruppenunterweisung zu Beginn jeder Grabungsmaßnahme durch örtliche Grabungsleitung inkl. Dokumentation

 bei Neueinstellungen zusätzlich persönliche Erstunterweisung durch die Grabungsleitung;

 Unterweisung für spezielle Tätigkeiten durch Grabungsleitung

 Ergänzung der Unterweisung bei sich ändernden Gegebenheiten auf der Grabung

 intensive Betreuung/ Begleitung von unerfahrenen Mitarbeiter/innen durch Grabungstechniker oder erfahrene Mitarbeitern

 Überzeugen ob Inhalte der Betriebsanweisungen und Unterweisun- gen verstanden und umgesetzt wurden

 Vorbildfunktion des Vorgesetzten in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

ArbSchG BetrSichV GefStoffV BioStoffV GUV-V A1 GUV-R A1

7 Organisation der arbeits- medizinischen Vorsorge

Fehlende Pflicht- und Angebotsuntersuchungen für bestimmte Tätigkeiten

 Festlegung der Zuständigkeiten und Vorgehensweise für die Pla- nung und Realisierung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

 Rechtzeitige Veranlassung bzw. Angebot der erforderlichen Unter- suchungen

 Ermöglichung von Wunschuntersuchungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen die auf die Arbeit zurückgeführt werden, z. B.

Arbeiten in Feuchtigkeit (Scherbenwaschen, Schlämmen)

 Ausschließlicher Einsatz von untersuchten Beschäftigten für Tätig- keiten, bei denen eine Untersuchungspflicht besteht, z. B.

umluftunabhängiger Atemschutz

 Führen einer Vorsorgekartei über Pflichtuntersuchungen

ArbMedVV

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 10

Nr. Thema Mögliche Defizite Mögliche Maßnahmen Weitere In-

formationen 8 Regelungen zur Planung

und Beschaffung

Fehlende Regelungen zur Einrichtung von Grabun- gen und zum Betreiben von Arbeitsmitteln, feh- lende Regelungen zu Arbeitsverfahren und – Prozessen, fehlende Be- rücksichtigung von Si- cherheit und Gesund- heitsschutz bei der Be- schaffung

 Festlegung von Zuständigkeiten und Verfahren zur Sicherstellung der Beachtung von Arbeitsschutzbelangen bei Planungs- und Be- schaffungsprozessen

 Berücksichtigung ergonomischer und sicherheitstechnischer Belan- ge bei der Einrichtung der Grabungsstätte

 Einbeziehung der Beschäftigten in Neuplanungs- oder Verände- rungsprozesse

 bei Auftragsvergaben zu Planung, Bau, Änderung und Instandset- zung von Einrichtungen auf der Grabung wird die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften schriftlich vorgegeben.

 Frühzeitige Einbeziehung der Funktionsträger im Arbeitsschutz in Planungs-, Investitions- und Beschaffungsvorhaben

9 Information und Einbin- dung von Fremdfirmen, z. B. auf Baustellen und großen Ausgrabungen

Fehlende Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen für die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und Lie- feranten z. B. Grabungs- firma, Messtrupp, Bohr- trupp, Baufirma

 Bei der Auswahl von Fremdfirmen werden arbeitsschutzrelevante Kriterien berücksichtigt und in den Verträgen mit den Fremdfirmen festgeschrieben.

 Regelung des Einsatzes von Fremdfirmen z. B. anhand einer Fremdfirmenrichtlinie

 Bestellung und vertragliche Festlegung eines Koordinators mit Wei- sungsbefugnis, z. B. wenn mit besonderen Gefahren oder einer möglichen gegenseitigen Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen auf der Grabung zu rechnen ist

 Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei Grabungen von mehr als 30 Tagen Dauer und mehr als 20 Beschäf- tigten oder bei voraussichtlich mehr als 500 Personentagen durch Fachbetrieb

 Ggf. Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes durch Fachbetrieb (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-

Koordinator)

 Unterrichtung der Führungskraft der Fremdfirma über besondere Gefährdungen auf der Grabung

 Einweisung der vor Ort tätigen Führungskraft der Fremdfirma

BaustellV RAB 30 RAB 31 GUV-V C22

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 11

Nr. Thema Mögliche Defizite Mögliche Maßnahmen Weitere In-

formationen 10 Organisation von Notfall-

maßnahmen/Erste Hilfe

Fehlende Kenntnisse über Gefährdungen und notwendige Schutzmaß- nahmen

 Aufstellung eines Alarmplanes (Erste Hilfe, Verhalten im Brandfall, Ansprechpartner bei Kampfmittel- oder Gefahrstofffunden)

 Aushang „Erste Hilfe“ (GUV-I 510-3)

 Vorhandensein und regelmäßige Prüfung von Erste Hilfe-Material

 Vorhandensein von ausgebildeten Ersthelfern (mindestens einer je Grabung)

 Vorhandensein von ausreichend Feuerlöschern auf der Grabungs- stelle

 Unterweisung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlö- schern

 Vorhandensein eines Mobiltelefons zur Alarmierung von Rettungs- kräften

 Erstellung von Unfallanzeigen und Einträgen in das Verbandbuch sowie regelmäßige Auswertung derselben

GUV-V A1 GUV-R 133

11 Prüfung von Arbeitsmit- teln und überwachungs- bedürftigen Anlagen

Unzureichende Festle- gungen zu und Durchfüh- rung von Prüfungen, un- zureichende Qualifikation des Prüfpersonals

 Erstellung einer Übersicht über Art, Umfang und Fristen für die zu prüfenden Arbeitsmittel, z. B. Leitern, Flüssiggasanlagen, Hand- werkzeuge, elektrische Betriebsmittel, Freischneider, Motorsägen, Ketten, Seile und Anschlagmittel, Persönliche Schutzausrüstungen, Winden, Fahrzeuge

 Beauftragung von befähigten Personen bzw. zugelassenen Über- wachungsstellen mit der Prüfung

 Dokumentation der Prüfungen

BetrSichV PSA-BV GUV-D27

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 12 Tabelle 2:

Beispielkatalog typischer Gefährdungen und Belastungen für Tätigkeiten/Arbeitsbereiche bei archäologischen Ausgrabungen und Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Reduzierung auf ein akzeptables Restrisiko

Grabungsarbeiten Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 1 Bewegen auf der Gra-

bungsfläche

Umknicken, Ausrutschen, Stürzen, Stolpern (z. B.

über Steine, Messnägel und -pflöcke, Schnüre, Werkzeuge), Einsinken in unverdichtete Flächen

 ausreichend breite Wege (mind. 0,50 m breit) auf der Grabung fest- legen, befestigen (z. B. mit Schotter, Laufbohlen und Laufstegen (über Gräben), Rosten, Kunststoffmatten, Sandblechen) einebnen und ggf. den Wegeverlauf dem Grabungsverlauf anpassen

 Nebeneinander liegende Bohlen mit Querhölzern verbinden

 bei geneigten Laufstegen ab einer Steigung von 1:5 (1 m Höhenun- terschied auf 5 m Länge, 11°) Trittleisten aufnageln und ab einer Steigung von 1:1,175 (30°) Treppe anlegen

 Laufstege oder Laufbrücken mit Handlauf sichern

 Wege ausreichend beleuchten (bei Dunkelheit mindestens mit einer Beleuchtungsstärke von 20 Lux (Vergleichbar mit der Beleuchtung eines Bahnüberweges)

 Verkehrswege stets freihalten und nicht durch Materialien verstellen

 Bohlen und Rosten regelmäßig reinigen

 Werkzeuge nicht herumliegen lassen

 Messpflöcke deutlich erkennbar gestalten z. B. mit auffälliger Farbe, Dreibeine mit Kennzeichnung, Warnbänder

 Messnägel bis zum Kopf einschlagen

 Messschnüre mit auffälliger Farbe verwenden und möglichst tief anordnen

 Nach Dokumentation Messnägel und Messschnüre entfernen

 Verkehrswege schnee- und eisfrei halten, bei Rutschgefahr abstreuen

 Sicherung der Grabungsfläche gegen Witterungseinflüsse (Abdeck- planen, Aufkantungen)

 Verdichten von Flächen nach Wiederverfüllung

 Sicherheitsschuhe S3 Form B nach DIN EN 20345 tragen

ArbStättV ASR 17/1,2 ASR A 3.4 GUV-V C 22 BGR 113 GUV-R 191

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 13 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 2 Arbeiten im direkten Um-

feld von Baggern und Erdbaumaschinen

Angefahren werden, ge- troffen werden von der Baggerschaufel, heraus- fallende Erdbrocken bei Drehbewegungen, Lärm, Abgase

 Bagger- / Erdbaumaschinenführer qualifizieren und beauftragen

 Einsatz von für die Arbeiten geeigneten Baggern / Erdbaumaschi- nen mit Abgasfilter und Lärmschutz (Berücksichtigung schon in der Ausschreibung)

 Vor der Inbetriebnahme den betriebssicheren Zustand überprüfen

 Mindestens jährliche Prüfung der Bagger / Erdbaumaschinen

 Absichern des Areals, in dem der Bagger arbeitet

 Festlegung von Verständigungszeichen zwischen Baggerführer und Beobachtungsmitarbeiter auf der Grabungsfläche

 Standort des Beobachters außerhalb des Schwenkbereiches der Baggerschaufel

 Nachschauen am möglichen Befund erst nach dem Stoppen des Gerätes

 Regelmäßige Unterweisung über Gefahrenbereiche, Aufenthalts- verbotszonen und das richtige Verhalten am Bagger

 Schutzhelme nach DIN EN 397, Warnweste nach DIN EN 477 Klas- se 2 und ggf. geeigneten Gehörschutz (z. B. Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpsel) tragen

BetrSichV LärmVibArbSc hV

GUV-R 193 GUV-R 194 GUV-R 500- 2.12

3 Arbeiten im Umfeld von Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Fernwärme, Sig- nalanlagen)

Stromschlag, Brand- und Explosion, Verbrühungen

 Einsichtnahme in Leitungspläne und Schachtgenehmigungen (Ach- tung: Pläne sind Planungen und nicht immer die Realität)

 Regelmäßige Unterweisung über äußere Merkmale / Kennzeichen / Materialien der wichtigsten erdverlegten Leitungen und deren Ge- fährdungspotential und zu treffende Schutzmaßnahmen bei Be- schädigung der Leitung

 Sicherung, Stilllegung oder Umlegung der Leitungen durch Fachbe- trieb

(14)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 14 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 4 Arbeiten im öffentlichen

Verkehrsraum

Besonders bei Vermes- sungsarbeiten Gefähr- dungen durch Angefahren werden durch andere Verkehrsteilnehmer

 Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zu Sicherung der Arbeitsstelle und zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs an der Arbeitsstelle

 Absicherung der Grabungsstelle mit Absperreinrichtungen und Schildern entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung (durch Fachbetrieb)

 Regelmäßige Unterweisung über sicheres Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

 Tragen von Warnkleidung (Warnwesten) mit Signalfarbe und Re- flexstreifen nach DIN EN 471 (Klasse 2 Innerorts, Klasse 3 bei er- höhter Gefährdung wie Straßenverkehr mit einer durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h oder große Ver- kehrsbelastung mit mehr als 600 Fahrzeugen pro Stunde)

RSA

GUV-I 8591

5 Auftauchen von Kampf- mitteln

Brand- und Explosion, Kontakt mit Gefahrstof- fen, Kontakt mit Kampf- stoffen

 Vorabprüfung und Flächenfreigabe durch Kampfmittelräumdienst

 Regelmäßige Unterweisung über die wichtigsten Kampfmittel, die üblicherweise gefunden werden

 Einstellung der Arbeiten bei Auffinden von Kampfmitteln

 umgehende Information an das Ordnungsamt oder die Polizei. Die- se organisieren die Bergung durch den Kampfmittelräumdienst.

 Kennzeichnung und Sicherung / Absperrung der Stelle vor Ort bis zum Eintreffen der Fachkräfte

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 15 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 6 Arbeiten in Leitungsgrä-

ben / Profilschnitten, Ar- beiten an Schnittkanten

Verschüttet werden durch zusammenbrechende bzw. abrutschende Pro- filwände, einstürzende Mauern, Getroffen wer- den durch herabfallende Gegenstände, Stoßen an Verbauelementen, Ab- stürzen von Profilkanten oder Leitern

 Standfestigkeit des Bodens bewerten (nichtbindig, bindig, Fels), dabei wasserführende Schichten, verziegelte Schichten b. Ofenbe- funden, Abpumpen von Grundwasser, Vibrationen durch Erdbau- maschinen usw. berücksichtigen

 Erforderliche Schnitttiefe ggf. vorher abschätzen / Kernbohren

 Grabenwand ab einer Tiefe von 1,25 m bis max. 5,00 m Tiefe nach DIN 4124 abböschen (45° / 60° / 80 °) oder abtreppen

 Grabenwand, Mauer nach DIN 4124 verbauen (Verbaugeräte, waa- gerechter und senkrechter Verbau aus Holzbohlen oder Kanaldie- len)

 Standsicherheitsnachweis durch (Boden-)Statiker

 Grabenwand –kante und Mauern regelmäßig und nach besonderen Ereignissen, z. B. Regen, Erschütterung, auf Standsicherheit und lockere Teile prüfen

 Schnitt ausreichend breit gestalten um Rückzugsraum zu erhalten

 Schutzstreifen mit einer Breite von mind. 0,60 m an jedem Bö- schungs- oder Grabenrand der von Aushub, Geräten und Material freizuhalten ist

 ausreichend breite Abstandsflächen von Erdbaumaschinen zur Grabenkante (bis 12 t mind. 1,00 m, über 12 t bis 18 t Gesamtge- wicht mind. 2,00 m)

 Absicherung von an öffentliche Verkehrswege grenzenden Gräben / Schnitten gegen Absturz. durch mobile Absturzsicherung ab einer Absturztiefe von 0,60 m oder festem Verbau/Bauzaun ab einer Ab- sturztiefe von 1,25 m im Rahmen der allgemeinen Verkehrssiche- rungspflicht.

 Sicherung des Grabens / Schnittes gegen Hinunterstürzen innerhalb einer abgeschlossenen Grabungsstelle bis zu einer Graben- / Schnitttiefe von 2 m durch z. B. Neptunhaken mit Absperrband oder Ketten in ausreichendem Abstand zur Graben- / Schnittkante, ab 2 m Tiefe Absturzsicherung z. B. Geländer

Fortsetzung auf Seite 16

GUV-V C 22 GUV-R 193 GUV-I 694 DIN 4124

(16)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 16 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 6 Gräben neben baulichen

Anlagen Arbeiten in Lei- tungsgräben / Profil- schnitten, Arbeiten an Schnittkanten

Einsturz des Grabens oder Abrutschen von bau- lichen Anlagen in den Graben

Fortsetzung von Seite 15

 Grabenkante durch Bohlen schützen und selbige sauber halten

 Zulauf von Oberflächenwasser bei zum Graben hin geneigten Flä- chen z. B. durch Wulst aus Magerbeton oder Kaltasphalt verhindern

 Stark herausragende Gegenstände im Profil systematisch entfernen

 Benutzung geeigneter Abstiegshilfen in den Graben / Schnitt (Trep- pe, Anlegeleiter)

 Vorrichtungen zum Ablassen von Material vorsehen um die Leiter beim Ab- und Aufstieg mit beiden Händen benutzen zu können

 Verfüllen und Verdichten des Schnitts nach Abschluss der Arbeiten

 Regelmäßige Unterweisung über Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen beim Anlegen und Betreten von Gräben und Schnitten

 Tragen eines Schutzhelmes nach DIN EN 397 7 Gräben neben baulichen

Anlagen

Einsturz des Grabens oder Abrutschen von bau- lichen Anlagen in den Graben

 Erkundung und Prüfung der örtlichen Gegebenheiten durch Fach- firma (Baugrund, vorhandene Fundamentunterkanten, Standsicher- heit des Gebäudes, im Baugrund wirkende Kräfte, Grundwasser- spiegel)

 Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden durch Fachfir- ma (Instandsetzen von Mauerwerk oder Beton, Rückverankerung oder Abstützen gefährdeter Gebäudeteile, Versteifen von Wänden, z. B. durch Ausmauern von Öffnungen, Verbesserung des Verbun- des zwischen Außen- und Querwänden)

 Unterfangungen wenn kein ausreichender Bodenkörper neben Nachbargebäude stehen bleibt durch Fachfirma

GUV-V C 22 DIN 1054 DIN 4017 DIN 4123 DIN 4124

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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 17 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 8 Arbeiten in geschlosse-

nen Räumen (Grüfte, Kel- ler)

Anstoßen, Stolpern, Herausbrechen von Mau- er-, Gewölbe oder De- ckenteilen

gefährliche Atmosphären

Erkrankungen durch Schimmelpilze, Bakterien, Viren

 Betreten des Baukörpers nur bei ausreichender statischer Sicher- heit

 Tragen eines Schutzhelms nach DIN EN 397

 Ermittlung gefährlicher Atmosphären z. B. mit Gasmessgerät, durch Fachkräfte

 Ggf. Tragen von geeignetem Atemschutz (Isoliergeräte, Filtergeräte mit Gasfiltern); vorab verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge- untersuchung für das Tragen dieses Atemschutzes

 Ermittlung biologischer Arbeitsstoffe (Bakterien, Viren, Schimmelpil- ze), z. B. durch Messungen, Probenahme durch Fachleute

 Ggf Tragen von geeignetem Atemschutz (partikelfiltrierende Halb- masken vom Typ FFP 2 bzw. FFP 3); vorab Angebot arbeitsmedizi- nischer Vorsorgeuntersuchung für das Tragen dieses Atemschutzes

 Schutzhandschuhen nach DIN EN 455 und evtl. luftdurchlässige Einweganzüge mit eng anliegendem Kapuzenteil (Typ 5) tragen

 Ggf. Hinzuziehung von Fachkräften zur Schädlingsbekämpfung

 Erstellung eines Hautschutzplanes und Hygieneplanes

 Bereitstellung und Verwendung von geeigneten Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln entsprechend des Hautschutzplanes

 Bereitstellung und Verwendung von geeigneten Desinfektionsmittel entsprechend des Hygieneplanes

 Arbeitsmedizinische Untersuchung bei gesundheitlicher Beeinträch- tigung der Beschäftigten

GUV-R 190 GUV-R 193 GUV-R 195 GUV-I 868 ArbMedVV

9 Abtragen von Mauern Schneiden, Quetschen, Verletzungen durch Split- ter

 Tragen von Sicherheitsschuhen nach DIN EN 20345, Schutzhand- schuhe nach DIN EN 388 und Schutzbrillen aus Polycarbonat mit Seitenschutz nach DIN EN 166

GUV-R 191 GUV-R 192 GUV-R 195

(18)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 18 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 10 Arbeiten in der Erde Hautgefährdung durch

feuchte Erde, Kontakt zu Krankheitserregern im Erdreich, bei Altlasten Kontakt mit Gefahrstoffen (Altöl, Teer, Schwermetal- le),

 Vorabprüfung / Beprobung der zu untersuchenden Fläche

 Bei Altlasten umgehende Information an Umweltamt oder Untere Wasserbehörde

 Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes für Arbeiten in kon- taminierten Bereichen

 Entsorgung von Altlasten durch Fachbetrieb

 Erstellung eines Hautschutzplanes

 Bereitstellung und Verwendung von geeigneten Hautschutz, Haut- reinigungs- und Hautpflegemittel nach dem Hautschutzplan

 Arbeitsmedizinische Beratung über Gefährdungen durch Krank- heitserreger im Erdreich und Impfungen (Tetanus)

BGR 128 GefStoffV BioStoffV ArbMedVV

11 Tiere, Insekten Erkrankungen durch Ze- ckenbiss, Insektenstich, Tollwut, Rattenkot

 Kontakt vermeiden

 helle, geschlossene Kleidung tragen

 Körper zeitnah absuchen, Dokumentation von Zeckenbissen (Ver- bandbuch, Unfallbericht)

 Impfen (FSME)

 Tragen von Schutzhandschuhen

 Müll vermeiden, Müll arbeitstäglich entsorgen und nicht auf der Grabungsfläche oder in der Unterkunft belassen

BioStoffV

12 Freilegen von Feuchtbe- funden (bes. Kloaken)

Erkrankungen durch Schimmelpilze, Bakterien, Viren

 Ermittlung biologischer Arbeitsstoffe (Bakterien, Viren, Schimmelpil- ze), z. B. durch Messungen, Probenahme durch Fachleute

 Ggf Tragen von geeignetem Atemschutz (partikelfiltrierende Halb- masken vom Typ FFP 2 bzw. FFP 3); vorab Angebot arbeitsmedizi- nischer Vorsorgeuntersuchung für das Tragen dieses Atemschutzes

 Schutzhandschuhe nach DIN EN 455 und evtl. luftdurchlässige Einweganzüge mit eng anliegendem Kapuzenteil (Typ 5) tragen

 Erstellung eines Hautschutzplanes und Hygieneplanes

 Bereitstellung und Verwendung von geeigneten Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln entsprechend des Hautschutzplanes

 Bereitstellung und Verwendung von geeigneten Desinfektionsmittel entsprechend des Hygieneplanes

 Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei länge- ren Arbeiten im feuchten Milieu

BioStoffV ArbMedVV

(19)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 19 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 13 Arbeiten unter freiem

Himmel

Hautgefährdung durch Hitze, Kälte, Zugluft, Re- gen, Licht, Sonnenstrah- lung, Ozon

 Schaffung von baulichem Witterungsschutz (Standsichere Zelte, Schirme)

 Trockene / beheizbare Aufenthaltsmöglichkeit (Bauwagen, Baucon- tainer)

 Tragen geeigneter Kleidung bei Hitze (T-Shirt, Kopfbedeckung)

 Bereitstellung von Sonnenschutzcremes und Getränken

 Einhaltung eines an die klimatischen Bedingungen angepassten Arbeitstempos

 Einhaltung von ausreichenden an die klimatischen Bedingungen angepassten Pausen

 Bereitstellung besonderer Sicherheitsschuhe für den Winter (Win- terstiefel) mit isolierender Fütterung und Isolierung in der Sohle

 Schaffung von Möglichkeiten zur Reinigung und Trocknung der Schutzkleidung

 Regelungen für Extremwetterlagen (Sturm, Gewitter)

 Bereitstellung atmungsaktiver, wind- und wasserdichter Wetter- schutzkleidung nach DIN EN 343 Klasse 3/3

 Grabungsfläche bei Dunkelheit ausreichend beleuchten, Mindestbe- leuchtungsstärke 200 Lux (Vergleichbar mit der Beleuchtung eines Pausenraumes)

ArbStättV ASR 45/1-6 GUV-R 189

(20)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 20 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 14 Untersuchung von Brun-

nen

Verschüttet werden durch zusammenbrechende Brunnenwandung, ein- dringendes Erdreich, Ge- troffen werden durch herabfallende Gegen- stände, Abstürzen

Schlechte Erreichbarkeit im Notfall

gefährliche Atmosphären

 Tiefe durch Bodenuntersuchung im Vorfeld abschätzen (Bohrung)

 wenn möglich schichtweiser Abbau des Brunnens mit Abböschung und/oder Verbau nach DIN 4124

 Ermittlung und kontinuierliche Überprüfung der Standfestigkeit des Brunnenringes; im Zweifel kein Einstieg in den Brunnen

 Prüfung der Brunnenwände auf lockere Teile

 Lagerung von Arbeitsmaterialien in ausreichendem Abstand zur Brunneneinstiegsöffnung

 Schutz durch Zelt o. ä. gegen Witterungseinflüsse

 Bereitstellung und Benutzung geeigneter Einstiegshilfe (z. B. Leiter)

 Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B.

Auffangsystem mit Haltegurt, Höhensicherungsgerät und Dreibock)

 Tragen von Schutzhelm nach DIN EN 397

 Betriebsanweisung zum Umgang mit der Persönlichen Schutzaus- rüstung gegen Absturz

 regelmäßige Unterweisung über den sicheren Umgang mit der Per- sönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

 Bereitstelllung Persönlicher Schutzausrüstung zum Halten und Ret- ten (z. B. Rettungshubgerät mit Dreibock)

 Betriebsanweisung zum Umgang mit der Persönlichen Schutzaus- rüstung zum Halten und Retten

 Sicherung durch zweite Person für Rettung

 regelmäßige Unterweisung über den sicheren Umgang mit der Per- sönlichen Schutzausrüstung zum Halten und Retten

 Einsatz einer sicheren Hubeinrichtung für Materialtransport und Verwendung stabiler Transportbehälter

 Sicherung der Brunnenöffnung gegen Absturz durch mobile Ab- sturzsicherung; Abdecken der Brunnenöffnung bei längeren Ar- beitspausen mit nicht verschiebbaren, ausreichend tragfähigen Ros- ten/ Platten bei Arbeitspausen und Arbeitsende

 Ermittlung und kontinuierliche Überprüfung gefährlicher Atmosphä- ren im Brunnen, z. B. mit Gasmessgerät, durch Fachmann

GUV-V C22 GUV-R 193 GUV-R 198 GUV-R 199

(21)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 21 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 15 Fahrt zur Grabung mit

Dienstfahrzeugen

Autounfälle

Lose Ladung (Funde, Werkzeug, Messgeräte) im Fahrgastraum und auf der Ladefläche

Gefahrstoffe (Benzinka- nister, Gasflaschen)

 Qualifikation des Fahrers und körperliche Konstitution (Müdigkeit) prüfen

 Verwendung geeigneter Fahrzeuge für das anzufahrende Gelände

 Fahrsicherheitstrainings für den jeweiligen Fahrzeugtyp

 Hilfsmittel zur Schaffung einer guten Rundumsicht (z. B. Eiskratzer, Schwämme, Antibeschlagtücher)

 Verwendung geeigneter Fahrzeuge mit Haltepunkten zur Ladungs- sicherung

 Bereitstellung von Arbeitsmitteln zur Ladungssicherung

 Unterweisung in der sicheren Ladungssicherung

 Spezielle Regelungen für den Transport von Gefahrstoffen berück- sichtigen

GUV-V D 29 BGI 649 StVO StVZO GGVSEB

16 Benutzung von Leitern Abstürzen von der Leiter, Umkippen der Leiter, Ab- rutschen von der Leiter

 Herstellung einer sichereren Alternative (Rampe, Treppe)

 Leitern in ausreichender Zahl und Größe zur Verfügung stellen

 Leitern standsicher aufstellen (fester Untergrund, Anstellwinkel 65- 75°),

 maximale Steighöhe der Leiter beachten

 ggf. zusätzliche Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen (Fixierung der Leiterfüße oder des oberen Anlegepunktes oder Sicherung durch zweite Person)

 Haltemöglichkeit zum sicheren Überstieg von der Leiter auf angren- zende Flächen, z. B. durch 1 m Überstand der Leiter, vorsehen

 Zum Transport von Materialien über die Leiter Hilfsmittel verwenden (z. B. umhängbare Werkzeugtaschen) um beide Hände zum Leiter- steigen frei zu haben, bei schweren oder sperrigen Lasten Vorrich- tungen zum Ablassen und Hochziehen von Material vorsehen

 Prüfung der Funktionsfähigkeit der Leiter durch Inaugenscheinnah- me vor der Nutzung durch jeden Benutzer

 wiederkehrende Prüfung der Leitern durch hierzu befähigte Person

 Benutzerinformation zum sicheren Umgang mit Leitern als Pikto- gramme auf der Leiter

 regelmäßige Unterweisung über den sicheren Umgang mit Leitern anhand der Betriebsanweisung

BetrSichV GUV-I 694

(22)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 22 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 17 Heben und Tragen von

Lasten, Arbeiten in Kör- perzwangshaltung (Krat- zen, Schaufelplanum an- legen, Zeichnen, etc.)

Erkrankungen des Rü- ckens und der Gelenke Einseitige körperliche Belastung durch beengte Arbeitsräume und da- durch eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten

 Einhalten der Richt- und Grenzwerte für das Heben und Tragen von Lasten

 Verwendung von Knieschonern / Kniekissen

 regelmäßiger Wechsel der ausgeübten Tätigkeit

 häufigere Arbeitsstellungswechsel

 Training zur ergonomischen Körperhaltung

LasthandhabV

18 Heben von Lasten mit Maschinen (z. B. Kranen), Großblockbergung

Absturz der Lasten, Ge- troffen werden von Las- ten, Angefahren werden

 Kranführer qualifizieren und beauftragen

 Einsatz von für die Arbeiten geeigneten und auf ihren sicheren Zu- stand geprüften Kranen oder für den Hebezeugeinsatz geeigneten Baggern (Berücksichtigung schon in der Ausschreibung)

 Nur zugelassene Anschlagpunkte verwenden

 Nur zugelassene und geprüfte Tragmittel, Anschlagmittel und Last- aufnahmemittel verwenden

 Kein Schrägzug von Lasten

 Last nicht über Personen hinweg führen

 Angeschlagene Lasten ggf. mit Leitseilen führen

 Begleitpersonen zum Führen der Last und Anschläger müssen sich im Sichtbereich des Kran-/Baggerführers und außerhalb des Fahr- streifens aufhalten.

 Absprache von Handzeichen zur eindeutigen Verständigung

BetrSichV GUV-V C22 GUV-V D6 GUV-V D8 GUV-R 500- 2.8

BGI 870

19 Baustelleneinrichtung, Baustellen- u. Verkehrs- sicherung bei Stadtgra- bungen

Angefahren werden, gegenseitige Gefährdung durch Arbeiten

 Vorhandene Flächen bereits in der Planungsphase eindeutig als Grabungsflächen, Lagerflächen und Verkehrswege ausweisen

 Rückwärtsfahren möglichst vermeiden

 Trennung von Fuß- und Fahrwegen

 Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei Grabungen von mehr als 30 Tagen Dauer und mehr als 20 Beschäf- tigten oder bei voraussichtlich mehr als 500 Personentagen durch Fachbetrieb

 Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes durch Fachbetrieb (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator)

 Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des Planes durch Bauherrn

BaustellV RAB 30 RAB 31 GUV-V C22 GUV-V D29

(23)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 23 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 20 Umgang mit Gefahrstof-

fen

Brand- und Explosionsge- fahr durch Kraftstoffe und brennbare Gase, Lacke, Verätzungsgefahr durch Säuren und Laugen

 Prüfen ob Gefahrstoff durch weniger gefährlichen Stoff ersetzt wer- den kann (Substitution)

 Einsatz von Hilfsmitteln (Kipper, Pumpe, Heber, Trichtern) beim Umfüllen

 Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen und Schutzbrille beim Umfüllen

 Regelmäßige Prüfung der Gasanlagen, z. B. am Bauwagen, durch Sachkundigen

 Erstellung von Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen

 Unterweisung in der sicheren Handhabung von Gefahrstoffen an- hand von Betriebsanweisungen

GefStoffV BetrSichV GUV-I 8561

21 Benutzung von Arbeits- mitteln wie Spaten, Schaufeln, Kratzer und andere grabungstypische Werkzeuge, Trennschlei- fer, Notstromaggregat, Pumpe, Bohrmaschine, Förderband, Laser

Fuß und Handverletzun- gen, Stromschlag, Lärm, Abgase, Augenverletzun- gen

 nur intaktes Werkzeug entsprechend seinem Einsatzzweck benut- zen

 nur für den Verwendungszweck geeignete lärm- und abgasarme Maschinen verwenden

 Einsatz von für die rauen Umgebungsbedingungen auf der Grabung geeigneten Elektroleitungen (Typ H07RN-F oder gleichwertig)

 regelmäßige Prüfung der Werkzeuge, Maschinen und ortsveränder- lichen elektrischen Betriebsmittel auf ihren sicheren Zustand durch geeigneten Prüfer

 Ausmusterung defekter Arbeitsmittel

 Werkzeugpflege, -reinigung

 Ggf. Benennung und Ausbildung eines Laserschutzbeauftragten

 ggf. Betriebsanweisungen zum Umgang mit Maschinen und Werk- zeugen

 regelmäßige Unterweisung über den sicheren Umgang mit Werk- zeugen und Maschinen z. B. anhand der Betriebsanweisung

 Qualifikation der Verwender spezieller Arbeitsmittel, z. B. Ausbil- dung zum Motorsägenführer, Baggerführer

 Tragen ggf. erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung z. B.

Schutzhandschuhe, Augenschutz, Schnittschutzhose, Schutzhelm

BetrSichV GUV-V A3 OStrV

(24)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 24 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 22 Tragen persönlicher

Schutzausrüstung (PSA)

Verletzungen und Erkran- kungen durch ungeeigne- te oder nicht mehr funkti- onsfähige PSA

 Standard PSA für jeden Beschäftigten - Schutzhelm nach DIN EN 397

- Sicherheitsschuhen nach DIN EN 20345

- Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefahren n. DIN EN 388 - atmungsaktive, wind- und wasserdichte Wetterschutzkleidung nach DIN EN 343 Klasse 3/3

 Weitere PSA je nach Gefährdung

-Schutzhandschuhe gegen chemische Gefahren nach DIN EN 374 -Atemschutz nach DIN EN 143 (z. B. partikelfiltrierende Halbmasken vom Typ FFP 2 bzw. FFP 3)

- luftdurchlässige Einweganzüge mit eng anliegendem Kapuzenteil (Typ 5) nach DIN EN ISO 13982-1

- Warnweste nach DIN EN 477 Klasse 2 - Gehörschutz

- Schutzbrillen aus Polycarbonat mit Seitenschutz nach DIN EN 166 - PSA gegen Absturz

- PSA zum Halten und Retten

 Regelmäßige Prüfung der PSA durch geeigneten Prüfer

 Ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für den Träger

 Betriebsanweisungen für den sicheren Gebrauch der PSA

 Regelmäßige Unterweisung im sicheren Gebrauch der PSA z. B.

anhand der Betriebsanweisung

PSA-BV ArbMedVV GUV-R 189 GUV-R 190 GUV-R 191 GUV-R 192 GUV-R 193 GUV-R 194 GUV-R 195 GUV-R 198 GUV-R 199 GUV-I 868 GUV-I 5024 GUV-I 8591

23 Alleinarbeit Fehlende Möglichkeit der Hilfe im Notfall

 Keine Alleinarbeit durchführen

 den zweiten Mitarbeiter in Rufweite außerhalb des Gefahrenberei- ches einsetzen

 Vorhandensein eines Mobiltelefons

 Unterweisung der Mitarbeiter über das Verhalten im Notfall

GUV-V A1 GUV-R A1

(25)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 25 Nr. Tätigkeit,

Arbeitsbereich

Typische Gefährdungen und Belastungen

Mögliche Schutzmaßnahmen Weitere In-

formationen 24 Soziale Einrichtungen

(Pausenraum, Toiletten, Waschmöglichkeit)

Fehlen der Einrichtungen Mangelnde Hygiene und unzuträgliches Klima

 Beheizbare ausreichend große Container/ Bauwagen als Pausen- raum

 Baustellen-WC an jeder Grabungsstelle mit regelmäßiger Entlee- rung und Reinigung

 Wasseranschluss oder Wassertanks mit Trinkwasser als Wasch- möglichkeit

 Ableiten oder Auffangen des Abwassers

 Möglichkeit der Körperreinigung, wenn Verschmutzung es erforder- lich macht

 Abfallentsorgung

ArbStättV

25 Umgang mit Menschen (Kolleginnen und Kolle- gen, Dritte)

Psychische Belastungen durch Zeitdruck, Streitge- spräche mit dem Bau- herrn, Architekten, Bau- firmen, dem Vorgesetzten und Kollegen, kurzfristige Änderungen im Bauab- lauf, Vorgesetzte Kolle- gen

 Rückendeckung bei Konflikten durch Vorgesetzte

 Fortbildung in Personalführung

 Schaffung einer guten Unternehmens- (Abteilungs-)kultur

 Teamstärkende Sondermaßnahmen

 Mitarbeiterbeteiligung

 Betriebliches Gesundheitsmanagement

GUV-I 8628

Weitere Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.gefaerdungsbeurteilung.de

(26)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 26 Abkürzungen:

ASiG - Arbeitssicherheitsgesetz ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz

SGB VII – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Unfallversicherung ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung

BaustellV – Baustellenverordnung

BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung GefStoffV – Gefahrstoffverordnung

BioStoffV – Biostoffverordnung

LärmVibArbSchV - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung OStrV – Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung PSA-BV - Persönliche Schutzausrüstungen-Benutzungsverordnung ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gesetze und Verordnungen können Sie kostenfrei im Portal des Bundesministeriums für Justiz www.gesetze-im-internet.de herunterladen.

ASR A3.4 – Technische Regeln für Arbeitsstätten „Beleuchtung“

ASR 17/1,2 – Arbeitsstätten-Richtlinie „Verkehrswege“

ASR 45/1-6 – Arbeitsstätten-Richtlinie „Tagesunterkünfte auf Baustellen“

ASR 48/1,2 Arbeitsstätten-Richtlinie „Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen“

RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen „Geeigneter Koordinator“

RAB 31 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen können Sie kostenfrei im Internetportal der Bundes- anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de herunterladen.

DGUV Vorschrift 2 – Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

GUV-V A1 – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“

GUV-V A3 – Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

GUV-V C22 – Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“

GUV-V D6 – Unfallverhütungsvorschrift „Krane“

GUV-V D8 – Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“

GUV-V D29 – Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“

Unfallverhütungsvorschriften können Sie kostenfrei im Internetauftritt der Unfallkasse NRW www.unfallkasse-nrw.de herunterladen.

(27)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 27 Abkürzungen (Fortsetzung):

BGR 113 – Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten BGR 128 – BG-Regel „Kontaminierte Bereiche“

BGR 160 – Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage BGR 161 – Arbeiten im Spezialtiefbau

BGI 649 – Ladungssicherung auf Fahrzeugen - Ein Handbuch für Unternehmer, Einsatzplaner, Fahr- und Ladepersonal BGI 870 – Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb

Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen können Sie kostenfrei im Internetauftritt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung www.dguv.de herunterladen

GUV-R A1 – GUV-Regel „Grundsätze der Prävention“

GUV-R 133 – GUV-Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“

GUV-R 189 – GUV-Regel „Benutzung von Schutzkleidung“

GUV-R 190 – GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten“

GUV-R 191 – GUV-Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“

GUV-R 192 – GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“

GUV-R 193 – GUV-Regel „Benutzung von Kopfschutz“

GUV-R 194 – GUV-Regel „Benutzung von Gehörschutz“

GUV-R 195 – GUV-Regel „Benutzung von Schutzhandschuhen“

GUV-R 198 – GUV-Regel „Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“

GUV-R 199 – GUV-Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“

GUV-R 500-2.8 – GUV-Regel „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“

GUV-R 500-2.12 – GUV-Regel „Betreiben von Erdbaumaschinen“

GUV-I 694 – GUV-Information „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“

GUV-I 8591 – GUV-Information „Warnkleidung“

GUV-I 868 – GUV-Information „Chemikalienschutzhandschuhe“

GUV-I 5024 – GUV-Information „Gehörschutz“

GUV-I 8561 – GUV-Information „Gefahrstoffe auf Bauhöfen im öffentlichen Dienst“

GUV-I 8628 – GUV-Information „Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz – ein Handbuch“

GUV-Regeln und Informationen können Sie kostenfrei im Internetauftritt der Unfallkasse NRW www.unfallkasse-nrw.de oder im Internetauftritt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung www.dguv.de herunterladen

(28)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 28 Abkürzungen (Fortsetzung):

RSA „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“

StVO „Straßenverkehrsordnung“

StVZO „Straßenverkehrszulassungsordnung“

GGVSEB „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“

Verkehrs- und gefahrgutrechtliche Vorschriften können Sie kostenfrei im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung www.bmvbs.de herunterladen.

DIN 1054 – Deutsche Norm über „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“

DIN 4017 – Deutsche Norm über „Baugrund - Berechnung des Grundbruchwiderstands von Flachgründungen“

DIN 4123 – Deutsche Norm über „Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude“

DIN 4124 – Deutsche Norm über „Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“

DIN EN 474-1 – Deutsche und europäische Norm über „Erdbaumaschinen“

Deutsche und europäische Normen können Sie kostenpflichtig beim Beuth-Verlag www.beuth.de herunterladen.

Referenzen

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