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Der Feuerwehrmann 6-7/2009 177

Unfallkasse NRW

Blickpunkt Sicherheit Unfallkasse

Nordrhein Westfalen

Berufsfeuerwehrtag: Praxisnahe Übung für Jugendliche

Bei vielen Jugendfeuerwehren besteht der Wunsch, einen Berufsfeuerwehrtag durchzuführen.

Während einer solchen Veranstal- tung verbringen die Mädchen und Jun- gen der Jugendfeuerwehr meist 24 Stunden auf der Feuerwache bezie- hungsweise dem Gerätehaus und wäh- rend dieser Zeit erledigen sie die

Einsätze, die von den Betreuern der Ju- gendfeuerwehr erdacht und in Szene ge- setzt werden. Die Zeit außerhalb der

“Einsätze” verbringen die Jugendfeuer- wehrmitglieder mit Übungs- und Schu- lungsdienst, sie kochen zusammen und sie verbringen ihre Freizeit mit Lesen und sonstigen Aktivitäten.

Da ein solcher Berufsfeuerwehrtag so praxisnah wie möglich ablaufen soll, versuchen die Ausbilder und Ausbilde- rinnen der Jugendfeuerwehr das Einsatz- spektrum an einem solchen Tag so realistisch wie möglich zu gestalten. In

einer solchen Schicht wird den Jugendli- chen möglichst das gesamte Einsatzspek- trum der Feuerwehr präsentiert. Dabei gelten auch die Grundsätze, die sonst bei der Arbeit in der Jugendfeuerwehr Be- rücksichtigung finden sollen. Das Ein- satzspektrum bei solchen Veranstaltung reicht von der Anwendung der Ersten Hilfe über die leichte Technische Hilfe-

leistung bis hin zur Brandbekämpfung. So kann es beispielsweise im Bereich der Brandbekämpfung dazu kommen, dass die Jugendlichen in der Dunkelheit ein reales Feuer vorfinden, welches gelöscht werden muss.

Nicht zu Hast und Eile antreiben Bei den “Einsätzen” ist es oft der Fall, dass die Jugendlichen real über eine Rundspruchanlage oder über Funkmel- deempfänger alarmiert werden. Gerade bei größeren Feuerwachen sind auch

Rutschstangen vorhanden, die nicht für die Benutzung von Jugendlichen vorge- sehen sind. Ebenso sollen die Jugendli- chen nicht zu Hast und Eile angetrieben werden, da dadurch eine große Unfall- gefahr besteht. Auch sollen die Einsatz- fahrzeuge in Ruhe und geordnet bestiegen werden. Die Fahrt zur Ein- satzstelle darf unter keinen Umständen

mit Blaulicht und Martinshorn unter In- anspruchnahme von Sonderrechten er- folgen, da sind die Grenzen nämlich sehr eng gesetzt.

Am “Einsatzort” angekommen müs- sen die Jugendfeuerwehrmitglieder das Fahrzeug sicher verlassen, sie sollen nicht aus dem Fahrzeug heraus springen.

Dort dürfen die Einsatzkräfte der Ju- gendfeuerwehr nichts tun, was für sie ge- fährlich werden kann. Sie dürfen beispielsweise keine realen Atemschutz- geräte tragen und auch das Aufsetzen der Maske ist mit einem erhöhten Atemswi- Während eines Berufsfeuerwehrtages sollen die Jugendlichen das gesamte Einsatzspektrum kennenlernen. Foto: Unfallkasse NRW

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derstand verbunden, was nur nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nach dem Grundsatz G 26 “Atemschutz” zu- lässig ist. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen auch im Rahmen der Einsätze der technischen Hilfeleis- tung, nur mit Geräten umgehen, die für sie geeignet sind. Nicht geeignet für die Jugendfeuerwehr sind hydraulische Ret- tungsgeräte (Spreizer, Schneidgerät oder Rettungszylinder) und Geräte wie bei- spielsweise die Motorkettensäge.

Nachtruhe einhalten

Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die Nachtruhe. Es gibt Berufsfeuerwehrtage, die nur von morgens bis abends dauern, es gibt aber auch Berufsfeuerwehrtage, die sich über 24 Stunden erstrecken. Da ist es dann beispielsweise kritisch zu sehen, wenn die Jugendlichen etwa mor- gens um 4 Uhr einen Einsatz fahren und nicht geschlafen haben. Dies entspricht nicht der Fürsorgepflicht des Jugendfeu- erwehrwartes, denn: In der Nachtzeit sol- len die Jugendlichen keine Einsätze fahren, da dies mit einer erhöhten Un- fallgefahr verbunden ist.

Szenarien behutsam darstellen Auch sollte der Jugendfeuerwehr- wart/die Jugendfeuerwehrwartin bei der Darstellung der Einsatzszenarien behut- sam vorgehen. Gerade jüngere Jugend- feuerwehrangehörige können oft noch nicht zwischen einem Übungsszenarium und einem realen Einsatz unterscheiden.

Hier sollten im Vorfeld Überlegungen angestellt werden, damit es anschließend nicht zu Problemen bei den Jugendlichen

kommt. Bevor der Berufsfeuerwehrtag startet, müssen auf jeden Fall Gespräche mit dem Leiter der Feuerwehr, dem Löschgruppenführer/Wachleiter der Feu- erwehr geführt werden, damit alle in die Planung mit einbezogen sind und es keine

Probleme gibt. Beispielsweise sollte vor- her geregelt werden, wie sich alle zu ver- halten haben, wenn es zu einem realen Einsatz während des Berufsfeuerwehrta- ges kommt.

Stephan Burkhardt Ein Berufsfeuerwehrtag bei der Jugendfeuerwehr soll so praxisnah und realistisch wie möglich ablaufen, aber sicher. Fotos: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Der Versicherungsschutz der Angehöri- gen der Jugendfeuerwehr ist Gegenstand des aktuellen dritten Teils: Versiche- rungsschutz bei der Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen.

Versicherungsschutz (3): Ausflüge der Jugendfeuerwehr

Mitglieder der Jugendfeuerwehren:

In die Jugendfeuerwehr können Mäd- chen und Jungen mit Vollendung des zehnten Lebensjahres aufgenommen

werden, allerdings dürfen sie noch nicht volljährig sein (§ 4 Absatz 1 der Verordnung über die Laufbahn der eh- renamtlichen Angehörigen der Frei- willigen Feuerwehr – LVO FF). Mit

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der Aufnahme, zu welcher die gesetz- lichen Vertreter ihre Zustimmung geben müssen, werden die Mädchen und Jungen Mitglieder der Freiwilli- gen Feuerwehr und den übrigen eh- renamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gleichgestellt.

Allerdings dürfen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr nur zu Übungsdien- sten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs her- angezogen werden (vgl. § 12 Absatz 9 FSHG NRW).

Grundsätzlich stehen alle Tätigkei- ten, die zum Aufgabenbereich der Ju- gendfeuerwehr gehören, unter Ver- sicherungsschutz. Der Versicherungs- schutz bei Unfallkasse Nordrhein- Westfalen besteht jedoch nicht nur bei Ausbildungs- und Übungsmaßnah- men, sondern auch bei Tätigkeiten, die der Pflege des Gemeinschaftslebens dienen. Dazu gehören zum Beispiel Wanderungen Ausflüge, Zeltlager.

Planen die Angehörigen der Ju- gendfeuerwehr einen Ausflug oder ein Zeltlager müssen diese als eine Ge- meinschaftsveranstaltung der Jugend- feuerwehr ausgestaltet werden, damit Versicherungsschutz besteht. Das Zelt- lager beispielsweise muss also folgende Vorraussetzungen erfüllen:

1. Es muss ein angemessener Gemein- schaftszweck vorliegen. Die Veran- staltung muss der Pflege der Verbundenheit zwischen der Jugend- feuerwehrleitung und den Jugendfeuer- wehrangehörigen sowie zwischen den Jugendfeuerwehrangehörigen unterein- ander dienen.

2. Die Jugendfeuerwehrleitung muss die Veranstaltung selbst durchführen oder zumindest billigen beziehungsweise för- dern. Außerdem muss die Planung und Durchführung von der Autorität der Ju- gendfeuerwehrleitung oder dessen Be- auftragten getragen werden.

3. Der Jugendfeuerwehrleitung muss an- wesend sein oder sich durch einen Be- auftragten vertreten lassen.

4. Die Veranstaltung steht grundsätzlich allen Jugendfeuerwehrangehörigen offen, ohne dass eine Teilnahmepflicht existiert.

5. Bei einem offensichtlichen Missver- hältnis zwischen der Zahl der Feuerwehr- angehörigen und den Anwesenden ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Die Min- destbeteiligung ist regelmäßig bei 20 von Hundert erfüllt.

Sind diese Prüfpunkte erfüllt, steht der Ausflug grundsätzlich unter dem Versi- cherungsschutz der Unfallkasse NRW.

Dieser umfasst dann alle Tätigkei- ten, die mit dem Gesamtzweck der Ver- anstaltung vereinbar sind. Die Grenzen

des Versicherungsschutzes sind immer dann erreicht, wenn die ausgeübte Tä- tigkeit nicht mehr in einem inneren Zu- sammenhang mit der Feuerwehr steht und überwiegend von eigenwirtschaftli- chen Interessen geprägt ist, zum Bei- spiel privates Verweilen im Anschluss an dem geplanten Ausflug, Nahrungs- aufnahme.

Vom Versicherungsschutz ist ebenfalls der Weg zum Treffpunkt der Angehörigen der Jugendfeuerwehr erfasst. Welche Art

der Beförderung gewählt wird, ist für den Versicherungsschutz irrelevant. Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr sind also auch in privaten Fahrzeugen versi- chert.

Für Sachschäden besteht allerdings kein Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Wird eine Person, die nicht Angehö- rige der Freiwilligen Feuerwehr ist, als Betreuer oder Betreuerin vom Wehrlei- ter beim Zeltlager eingesetzt, so wird sie wie eine Beschäftigte tätig und steht ebenfalls unter dem Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW.

Anke Wendt Tobias Schlaeger Planen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr beispielsweise ein Zeltlager, muss dies als eine Gemeinschaftsveranstaltung der Jugendfeuerwehr ausgestaltet werden, damit gesetzlicher Un- fallversicherungsschutz besteht. Fotos: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen/Jochen Tack

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Ende Mai fand in Hövelhof der erste Feuerwehrlauf des Kreises Paderborn statt. Unterschiedliche Streckenlängen von drei bis zehn Kilometer standen für die insgesamt 47 Teilnehmer zur Verfü- gung, so dass für jeden etwas dabei war.

Bei bestem Sonnenschein gab Mi- chael Kesselmeier, Leiter der Freiwil- ligen Feuerwehr Hövelhof, den Startschuss. Start und Ziel war die Wald- kampfbahn in Hövelhof. Die Strecke führte anschließend durch den Hövelho- fer Forst, in dem sich auch die Hövelho- fer Wehr seit nunmehr fünf Jahren wöchentlich trifft, um sich fit zu halten.

Nach 16 Minuten und drei Kilome- tern erreichte der erste Läufer bereits das Ziel. Etwa 15 Minuten später kamen die ersten Sechs-Kilometer-Läufer ins Ziel.

Hervorragende Leistung erbrachte Mark Lees aus der Nachbargemeinde Kaunitz, der die Zehn-Kilometer-Strecke in unter 43 Minuten absolvierte.

Aus dem Kreis Paderborn nahm die Sportgruppe der Feuerwehr Bad Lipp- springe mit 13 Kameradinnen und Ka- meraden, die Feuerwehr Delbrück mit 16 Personen sowie ein Kamerad des De- fence Fire and Rescue Service aus Sen- nelager teil. Unter den Startenden waren auch zwei Wehrführer vertreten: Elmar Thiele aus Bad Lippspringe sowie Klaus Schneider aus Augustdorf machten sich vor Ort ein Bild von der Hövelhofer Ver- anstaltung.

Am Ende des Laufes bekam jeder Teilnehmer eine Urkunde. Außerdem wurde die schnellste Zehn-Kilometer- Gruppe, bestehend aus vier Läufern und die am stärksten vertretene Gruppe, an- teilig zur Größe der Gesamtwehr, gekürt.

Die schnellsten drei Läufer der Sechs-Ki- lometer- und Zehn-Kilometer-Strecken bekamen zusätzlich eine Medaille. Beste Gruppe waren die Kameraden des Lösch- zuges aus Stukenbrock. Am stärksten vertreten war Augustdorf. Bürgermeister Michael Berens überreichte die Pokale an die erfolgreichen Gruppen und ermun- terte in diesem Zuge jeden zur Fitness.

Gerade im Feuerwehrdienst ist dieses eine wichtige Voraussetzung. Die Unfall- kasse NRW stellte Präsente, unter ande-

1. Hövelhofer Feuerwehrlauf erfolgreich gestartet

rem Pulsuhren und T-Shirts, zur Verfü- gung. Diese wurden an die Wehr mit der größten Teilnehmerzahl und die größte Gruppe vergeben.

Eine Wiederholung des Feuerwehrlau- fes in Hövelhof im kommenden Jahr ist geplant.

Dietmar Cronauge Erfolgreiche Läufer: stehend von links: Christoph Diekmann (2. Platz 6 km, Augustdorf), Tobias Hillbrink (1. Platz 6 km, Augustdorf), Klaus Schneider (3. Platz 6 km, Augustdorf), Maik Jo- hanntoberens (3. Platz 10 km, Kaunitz), Mark Lees (1. Platz 10 km, Kaunitz), Yannic Mikus (Stu- kenbrock), Björn Asmussen (Stukenbrock); unten von links: Marek Mikus (2. Platz 10 km, Stukenbrock), Michael Justus (Stukenbrock). Fotos: Unfallkasse NRW

Ende Mai fand in Hövelhof der erste Feuerwehrlauf des Kreises Paderborn statt.

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