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Blickpunkt Sicherheit Unfallkasse

Nordrhein Westfalen

50 Der Feuerwehrmann 3/2009

Unfallkasse NRW

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen führt die Tradition der ehemaligen Feuerwehr-Unfallkasse NRW fort und prämiert auch im Jahr 2009 Jugendfeu- erwehren aus NRW, die 2008 im Bereich der Unfallsicherheit und Unfallverhü- tung Außergewöhnliches geleistet haben.

Dabei zählen sowohl Projekte als auch Einzelergebnisse oder Verbesserungs- vorschläge. Einsendeschluss ist der 31.

Juli 2009.

Der Jugendfeuerwehr-Sicherheits- preis 2008 wird auch in diesem Jahr von der Unfallkasse NRW gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr NRW in drei Stu- fen verliehen.

Die Teilnahmebedingungen im Überblick:

Wer:Teilnahmeberechtigt sind die Ju- gendfeuerwehrgruppen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was: Prämiert werden Vorschläge, Pro- jekte und Einzelereignisse, die als beson- dere Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit zur Verbesserung der Feuerwehrsicherheit in den Jugendfeuer- wehren Nordrhein-Westfalen beitragen.

Wie:Durch den jeweiligen Kreis- bezie- hungsweise Stadtjugendfeuerwehrwart sollen aussagekräftige Unterlagen über den Vorstand der Jugendfeuerwehr NRW bei der Unfallkasse NRW eingereicht werden. Die Unterlagen sind so zu ge- stalten, dass eine Bewertung der beson- deren Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit aus sich heraus möglich ist. Neben der Bewertung von Einzel- projekten erfolgt die Auswahl unter den eingesandten Beiträgen nach dem Maß- stab der Innovation und/oder Nachhal- tigkeit der Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit.

Wohin: Die Beiträge sind bis zum 31.

Juli 2009 durch den jeweiligen Kreis- be- ziehungsweise Stadtjugendfeuerwehr-

wart über den Vorstand der Landesjugend- feuerwehr Nordrhein-Westfalen an die Un- fallkasse Nordrhein-Westfalen zu richten.

Die Beiträge sind zu schicken an die:

Geschäftsstelle der Jugendfeuerwehr NRW Am Räschen 2 51702 Bergneustadt

Es gilt das Datum des Poststempels. Unter den Einsendungen werden die besten drei Arbeiten mit verschiedenen Preisen prä- miert. Die Bewertung erfolgt durch eine gemeinsame Kommission, an der Mitglie- der des Vorstandes der Jugendfeuerwehr NRW, des Feuerwehrausschusses der Un- fallkasse Nordrhein-Westfalen und der Geschäftsführung sowie des Dezernates Feuerwehren der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen mitwirken.

Wann: Die Verleihung der Preise im Wettbewerb der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen Feuerwehr-Sicherheit in Aner- kennung der besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit der Ju-

gendfeuerwehren in Nordrhein-Westfa- len erfolgt im Rahmen einer Veranstal- tung des Landesfeuerwehrverbandes beziehungsweise der Jugendfeuerwehr NRW unter Beteiligung der Mitglieder der prämierten Jugendfeuerwehren, des jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadt- jugendfeuerwehrverbandes sowie Vertre- tern des Trägers der Feuerwehren.

Und:Mitglieder des Vorstandes der Ju- gendfeuerwehr NRW, Mitarbeiter der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sowie Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mehr zum Thema “Jugendfeuerwehr- Sicherheitspreis” findet sich auf der Homepage der Unfallkasse NRW unter www.unfallkasse-nrw.de, Webcode 79.

Dort finden sich neben der ausführli- chen Ausschreibung auch die Gewinner des Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreises der vergangenen Jahre und ihre prämier- ten Projekte. Anke Wendt

Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis: Bewerbungsfrist läuft

Feuerwehrnachwuchs aufgepasst: Die Bewerbungsfrist für den Jugendfeuerwehr-Sicherheits- preis der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen läuft bis zum 31. Juli 2009. Fotos: Unfallkasse NRW

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Der Feuerwehrmann 3/2009 51

Unfallkasse NRW

Erste Hilfe: Auch für Feuerwehrleute wichtig

Die Angehörigen der Freiwilligen Feu- erwehren können bei Übungen und Ein- sätzen selbst verletzt werden. Dann gilt es schnell, sicher und verantwortungsbe- wusst Erste Hilfe zu leisten.

Rechtliche Grundlagen:

Um eine wirksame Erste Hilfe sicherzu- stellen wurde dem Unternehmer mit § 21 Absatz 1 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII) die Verantwortung unter an- derem für eine wirksame Erste Hilfe übertragen. Mit der Unfallverhütungs- vorschrift “Grundsätze der Prävention”

(GUV-VA 1) werden die allgemeinen Pflichten des Unternehmers für die Erste Hilfe konkretisiert. § 24 Absatz 1 be- schreibt folgendes:

„Der Unternehmer hat dafür zu sor- gen, dass zur Ersten Hilfe und zur Ret- tung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen“.

Die Anzahl der Ersthelfer regelt sich nach § 26 Absatz 1 UVV “Grundsätze der Prävention”. Danach hat der Unter- nehmer dafür zu sorgen, dass in “sonsti- gen Betrieben”, zu denen auch die Feuerwehren gehören, zehn Prozent der Versicherten als Ersthelfer zur Verfü- gung stehen.

Die Unfallkasse NRW übernimmt gemäß § 23 Absatz 2 Satz 2 SGB VII die Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe- Ausbildung für zehn Prozent der Ange- hörigen der Freiwilligen Feuerwehr jeder Kommune, verteilt auf die einzelnen Löschgruppen.

Beispiel: Eine Kommune hat zehn Gerätehäuser mit insgesamt 200 Ange- hörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Unfallkasse NRW übernimmt also die Lehrgangskosten für 20 Feuerwehrka- meraden, wobei in jedem Gerätehaus je zwei Ersthelfer ausgebildet werden.

Ausbildung:

Die Ausbildung zu Ersthelfern erfolgt bei einer ermächtigten Stelle nach § 26 Abs. 2 GUV-VA 1 in einem Erste-Hilfe-

Lehrgang, der acht Doppelstunden um- fasst. Zur weiteren Fortbildung müssen Ersthelfer alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe- Training in vier Doppelstunden absolvie- ren. Allerdings müssen die Teilnehmer zuvor entweder einen Erste-Hilfe- Lehrgang durchlaufen haben oder ihre Erste-Hilfe-Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Ermächtigte Stellen:

Die Ausbildung ist nur von einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbil- dung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle vorgenommen werden. Eine Liste der er- mächtigten Stellen finden Sie im Internet auf der Seitewww.bg-qseh.de. Die Lehr- gangsgebühren werden nur bei Kursen er- stattet, die von den dort aufgeführten ermächtigten Stellen durchgeführt werden.

Verfahren:

Die Feuerwehren stellen einen Antrag per Mail an die Unfallkasse NRW an fol- gende Ansprechpartner:

Westfalen-Lippe:

• Ruth Niedzwitz:

r.niedzwitz@unfallkasse-nrw.de Rheinland:

• Manuela Meyer:

m.meyer@unfallkasse-nrw.de

• Andreas Schmidt:

a.schmidt@unfallkasse-nrw.de Der Antrag steht im Feuerwehrportal unserer Homepage www.unfallkasse- nrw.de (Webcode 81) zum Download zur Verfügung. Nach Antragsprüfung er- hält die Feuerwehr Gutscheine in ent- sprechender Anzahl. Diese müssen der ermächtigten Stelle nur vorgelegt wer- den, die Abrechnung erfolgt direkt zwi- schen der ermächtigten Stelle und der Unfallkasse NRW. Nach zwei Jahren können für die Angehörigen der Freiwil- ligen Feuerwehren, die die beschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung abgeschlossen haben, bei der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen auch Fortbildungsgutscheine beantragt werden. Anke Wendt Damit Freiwillige Feuerwehrleute sicher Erste Hilfe leisten können, müssen sie ent- sprechende Kurse absolvieren.

Fotos: Unfallkasse NRW

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Unfallkasse NRW

52 Der Feuerwehrmann 3/2009

Stolperunfälle: Projekt zur Ursachenforschung

Im Unfallgeschehen bei den Feuer- wehren zeigt sich seit einigen Jah- ren, dass ein sehr auffälliger Schwerpunkt im Bereich Umkni- cken, Ausrutschen und Stolpern besteht. Die Auswertung der Prä- ventionsstatistik zeigt seit ihrer Einführung im Jahr 2004, dass die- ser Unfallhergang ziemlich konstant 30 Prozent des gesamten Unfallge- schehens ausmacht. In Zahlen aus- gedrückt bedeutet das 3.066 Unfälle für die Jahre 2004 bis 2007. Im Rahmen einer Stichprobenüberprü- fung der jeweils angefallenen Kos- ten für derartige Unfälle wurde ein Durchschnittswert von 2.300 Euro pro Unfall ermittelt.

Um eine wissenschaftliche Un- tersuchung dieser Vielzahl von Un- fällen durch die Unfallkasse NRW zu realisieren, schloss die Unfall- kasse NRW einen Projektvertrag mit der Bergischen Universität Wupper- tal, Fachbereich Sicherheitstechnik, Lehrstuhl für Methoden der Un- fallforschung. Im Rahmen dieses Projektes sollen unter Anwen- dung sicherheits- beziehungsweise in- genieurwissenschaftlicher Methoden die Unfallursachen und Unfallverläufe von Stolperunfällen untersucht werden. Ziel ist es, einen Maßnahmenkatalog zur Ver- meidung oder Minimierung von Stolper- unfällen zu erstellen.

Das Projekt wurde im Oktober 2008 be- gonnen und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Um die notwendigen Daten zu erhal- ten, werden zukünftig an die Verunfallten Fragebögen verschickt, die die unfallrele- vanten Daten besser ausleuchten sollen.

Die Fragebögen geben nach Beant- wortung unter anderem Aufschluss über:

• Getragenes Schuhwerk

• Beleuchtung (z. B. Dunkelheit)

• Bodenbeschaffenheit

• Wetter (z. B. Glätte oder Regen)

• Örtlichkeit

Die Fragebögen werden durch die Leistungssachbearbeiter versandt, jedoch gehen die Rückantworten an das Dezernat Feuerwehr. Somit werden sie nur zur Auswertung der Ursachen von Stolperunfällen ver- wandt, sie haben keinen Einfluss auf die Rehabilitations- oder Ent- schädigungsleistungen. Der Frage- bogen kann außerdem im Feuerwehrportal der Homepage der Unfallkasse NRW unter www.un- fallkasse-nrw.de(Webcode 81) he- runtergeladen werden. Damit die Zahl der Unfälle sich reduziert, bittet die Unfallkasse NRW alle Angehörigen der Freiwilligen Feu- erwehren, über persönliche Erfah- rungen aus diesem Bereich zu berichten. Gern werden auch Hinweise zu möglichen Unfallursachen und Lö- sungsvorschläge entgegengenommen, die E-Mail lautet:

feuerwehr@unfallkasse-nrw.de Anke Wendt

Psychosoziale Unterstützung für Feuerwehrleute

Jeder Feuerwehreinsatz birgt Risiken – für die körperliche und die seelische Gesundheit. Die Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen unterstützt daher die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in NRW bei dieser schwierigen Aufgabe. Durch die soge- nannte Psychosoziale Unterstützung (PSU) bietet die Unfallkasse Nordrhein- Westfalen ihren Versicherten auch im psychischen Bereich Schutz und Versor- gung. PSU hilft Einsatzkräften, belas- tende Eindrücke zu verarbeiten, wenn

nötig während und nach dem Einsatz.

Ebenso ist es wichtig, Einsatzkräfte auf schwere psychische Belastungen vorzu- bereiten. Speziell ausgebildete Fachkräfte übernehmen diese Schulungen. Die Un- fallkasse Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Entwicklung und Herstellung der notwendigen Ausbildungsunterlagen der Moderatoren. Um während des Ein- satzes entsprechende psychologische Un- terstützung zu gewähren, muss der Einsatzleiter die PSU in die Einsatzstel- lenstruktur integrieren. Ihm stehen dafür

der kirchliche Notfallseelsorger und spe- ziell ausgebildete Feuerwehrleute zur Verfügung. Am Institut der Feuerwehr in Münster können sich Feuerwehrleute sowie kirchliche Vertreter zum “Fach- berater Seelsorge” schulen lassen. Nach dem Einsatz helfen oft intensive Ge- spräche mit dem Fachberater zur Verar- beitung des Erlebten. Manchmal ist aber weitere professionelle psychotherapeu- tische Unterstützung notwendig. Mehr zur PSU: www.unfallkasse-nrw.de (Webcode 80)

Stolpern, Umknicken, Ausrutschen: In einem Projekt sollen Ursachen und Verlauf dieser Unfälle untersucht werden.

Foto: Unfallkasse NRW

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Unfallkasse NRW

Der Feuerwehrmann 3/2009 53

Body Mass Index: Wichtig – aber keine Norm

In jüngster Zeit ist sehr viel über die Neufassung des arbeitsmedizinischen Grundsatzes G26 “Atemschutz” be- richtet, worden. Dieser Grundsatz wird unter anderem auch auf Einsatzkräfte der Feuerwehr angewendet. Manche Berichterstattung legt nahe, dass die Anforderung, Feuerwehrleuten nur bei einem Body Mass Index (BMI) von unter 30 das Tragen von Atemschutz- geräten zu gestatten, eine Neuerung sei, die übergewichtige Feuerwehrmänner

effektiv vom Einsatz in der Feuerwehr ausschließe. So lautete eine Schlagzeile beispielsweise: „Korpulentere dürfen keinen Atemschutz mehr tragen“. Die Unfallkasse NRW weist darauf hin, dass diese Darstellung nicht den Tatsa- chen entspricht.

Der Ausschuss “Arbeitsmedizin”

der Deutschen Gesetzlichen Unfallver- sicherung (DGUV) hat den Grundsatz G26 überarbeitet, um die Risiken der Feuerwehrleute im Einsatz weiter zu verringern. Bereits vor der Neufassung lautete der Richtwert aber: Das Ge- wicht eines aktiven Feuerwehrmannes sollte nicht mehr als 30 Prozent über dem Sollgewicht nach dem Broca- Index (Körpergröße in cm minus 100) liegen.

Da dieser Broca-Index nur in medi- zinischen Fachkreisen gebräuchlich ist, wurde der bekanntere BMI unter 30 zu-

sätzlich in den Katalog aufgenommen.

Um den BMI zu errechnen, teilt man das Körpergewicht (in kg) durch die Körper- größe (in Metern) im Quadrat. Ein Mensch, der 1,80 Meter groß ist und 80 Kilogramm wiegt, hat also einen BMI von 24,69. Als normalgewichtig gilt, wer einen BMI zwischen 18,5 und 25 hat.

Die hinter beiden Maßstäben ste- hende Forderung ist wichtig: Feuerwehr- leute, die mit Atemschutzgerät arbeiten, müssen in der Lage sein, im Einsatz kör-

perliche Höchstleistung zu bringen. Sie sollen dabei aber nicht ihre Gesundheit riskieren!

Eine Verschärfung der bereits bisher geltenden Anforderungen ist somit nicht erfolgt, zumal die Indices nur beispiel- haft aufgeführt sind. So kann der Arzt zum Beispiel bei Feuerwehrdienstleis- tenden, deren Gewicht im Wesentlichen durch eine hohe Muskelmasse oder sehr hohe Knochendichte bestimmt ist, zu der Feststellung gelangen, dass trotz Überschreitens eines Berechnungswer- tes kein bedenkliches Übergewicht vor- liegt. Die Entscheidung über die Tauglichkeit obliegt also stets dem un- tersuchenden Arzt.

Neuerungen im G26

Neuerungen in den Untersuchungs- grundsätzen wurden hingegen im Be-

reich der Laboruntersuchungen hinzu- gefügt. Künftig soll der untersuchende Arzt zusätzlich ein Blutbild erstellen, die Leberwerte testen, einen Urinstatus erheben und die Blutzuckerwerte be- stimmen. Diese Untersuchungen sollen helfen, unbemerkte Vorerkrankungen frühzeitiger zu erkennen.

Ergänzt und konkretisiert wurden darüber hinaus die Kriterien für “ge- sundheitliche Bedenken”, die zu einer Untauglichkeit führen können. Darun-

ter fallen künftig abnorme Verhaltens- weisen (zum Beispiel Klaustrophobie), Medikamentenabhängigkeit, Hauter- krankungen, die zur Verschlimmerung neigen, bestimmte Einschränkungen der Sehschärfe und Formen von Über- gewicht, die den Einsatz eines Feuer- wehrmannes für ihn und seine Kollegen zum Risiko werden lassen.

Aus Sicht der Prävention ist gerade die Neuaufnahme der Blutwerteunter- suchung zu begrüßen. Erkrankungen können so frühzeitig diagnostiziert werden. Für die Beurteilung der Belas- tungsfähigkeit von Feuerwehrleuten durch den Arzt wird dies eine wesent- lich wichtigere Rolle spielen als der Body Mass Index. Der BMI ist ein Richtwert, dessen Überschreitung auf eine Erkrankung hinweisen kann, aber nicht muss.

DGUV / Anke Wendt Feuerwehrleute, die mit Atemschutz arbeiten, müssen im Einsatz oft körperliche Höchstleistung bringen. Durch Sport und gezielte Fitnessübungen können sie sich fit halten.

Fotos: Unfallkasse NRW

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