• Keine Ergebnisse gefunden

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Anlage 7 zu § 10 Abs. 1)

Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen.

I. Betriebsidentifikation und Angaben zu den Tieren:

II. Standarderklärung

Name:

Anschrift:

Name:

Anschrift:

Tel.:

Fax:

Betriebskennnummer/Registriernummer des Betriebes nach ViehVerkehrsVO:

Kennzeichung der Tiere laut Lieferschein/Tierpass:

Tierart:

Anzahl der zu schlachtenden Tiere:

Schwein Rind Pferd Schaf Ziege

Geflügel Hasentiere Farmwild :

Der Lebensmittelunternehmer, der für den Herkunftsbetrieb der oben genannten Tiere verantwortlich ist, erklärt Folgendes:

1. Über den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten, die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten, liegen keine relevanten Informationen vor. Dem Herkunftsbetrieb sind keine relevanten Informationen über frühere Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bekannt.

4. Es liegen keine Ergebnisse von Probenanalysen vor, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit von Bedeutung sind, ausgenommen (z. B. Salmonellenstatus).

6. Name und Anschrift des privaten, normalerweise hinzugezogenen Tierarztes:

2. Es liegen keine Anzeichen für das Auftreten von Krankheiten vor, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen könnten.

3. Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung bestanden keine Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel und wurden keine sonstigen Behandlungen durchgeführt, ausgenommen (z. B. Repellentien).

Telefon: Fax:

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers) Angabe der Tierart

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

1) 1) 1)

5. Der Verfügungsberechtigte verzichtet bei Untersuchungen im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans und bei Hemmstoffproben auf eine Gegenprobe. 2)

Bei Nichtzutreffen streichen

2) 1)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

stammt aus einem unter- irdischen Wasser, das vor Jahr- tausenden durch viele Gesteins- schichten gesickert ist und sich dabei mit Mineralstoff en angereichert hat; wird am Quell-

Die Leiter von Einrichtungen für ambulantes Operieren der Kategorie A oder B sind nun aufgefordert, ihre operative Tätigkeit bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt anzu-

Um die genaue Zuordnung der operativen Tätigkeit in einer Einrichtung zu ermöglichen, haben Fachexperten des Landesverbandes für ambulantes Operieren in Bayern (LAOB),

Jetzt sind sie Mitglieder, und wenn ich Ihnen sage, dass wir heute in der EU mehr Länder haben, die sich für die Ostsee-Region interessieren, dann.. »Das Risiko mit Referenden

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ibuprofen, Pseudoephedrinhydro- chlorid oder einen der sonstigen Bestandteile; Patienten unter 15 Jahren; Schwangerschaft und

Vorschriften des EU- und nationalen Rechts, die für die Wildbrethygiene von Bedeutung sind.Im Rahmen der Schulung wird auch die Entnahme der Proben zur Untersuchung auf Trichinen

1. Über den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten, die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten, liegen

Die Arbeit beleuchtet Vorteile und Anforderungen der Programme aus Sicht der teilnehmenden Landwirte (vgl. Markenfleischprogramme finden sich in Deutschland seit den 1980er