• Keine Ergebnisse gefunden

Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2009-167

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Motion von Urs Berger, CVP/EVP-Fraktion: Beiträge an die Berufsbildung

Autor/in: Urs Berger

Mitunterzeichnet von: --

Eingereicht am: 11. Juni 2009

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Im kürzlich revidierten § 98(44) des Bildungsgesetzes (Beiträge an die Berufsbildung) wurde die Beteiligung des Kantons an den Kosten von Überbetrieblichen Kursen neu geregelt. Eine Verdoppe- lung der ÜK-Beiträge findet nach geltendem Recht allerdings nur statt, wenn sich das jeweilige Kurszentrum im Kanton Basel-Landschaft befindet.

Aufgrund dieser Regelung werden jedoch alle Baselbieter Lernbetriebe benachteiligt, für deren Lernende im Kanton Basel-Landschaft kein Kursangebot besteht, weil sie die Überbetrieblichen Kurse ausserkantonal absolvieren müssen. Das bedeutet für diese Lehrbetriebe höhere Kosten.

Der Regierungsrat wird deshalb mit der Ausarbeitung einer Landratsvorlage beauftragt, aufgrund der § 98(44) des Bildungsgesetzes sowie die entsprechende Verordnung umgehend in dem Sinne geändert werden können, dass der Kanton unabhängig vom Kursort an die Kosten von Überbetrieblichen Kursen durch Pro Kopf- und Kurstag-Beiträge in doppelter Höhe der in der Interkantonalen Berufsfachschulvereinbarung definierten Ansätze leistet. Einziqe Voraussetzunq ist, dass der oder die Lernende eine berufliche Grundbildung in einem im Kanton Basel-Landschaft domizilierten Lehrbetrieb absolviert.

Die Änderung von Gesetz und Verordnung erfolgt rückwirkend auf den Beginn des laufenden Lehrjahres.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nicht betroffen von der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an Höhere Fachschulen sind die Angebote der Höheren Fachschule für Gesundheit Basel-Stadt, die in einem

«Stadt–Land-Grenze»: Eine stärkere Entwicklung und Verdichtung soll in den stadtnahen Ge- bieten stattfinden. Sowohl die Stossrichtung Umbau als auch die Stossrichtung Ausbau schla-

Auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden lässt Wahl- und Abstimmungsplakate frühestens sechs Wochen vor dem Urnengang zu, wobei sie aber (erst) innert zweier Wochen danach

Der zuständige Richter oder die zuständige Richterin hat so einen (zu) grossen Einfluss. Faktisch handelt es sich meist um einen Einzelrichterentscheid und nicht um den Entscheid

1) Für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland werden für das Jahr 2013 Ausgaben von CHF 13'188'307.- bewilligt. 2) Für

Ferner erkundigt sich die Finanzkommission nach den Gründen für den Mehraufwand Gesundheitsversorgung von 10.5

Die Motionärinnen und Motionäre sind der Meinung, dass der Landrat oft über Massnahmen, Aufträge und Vorhaben beschliessen muss, deren finanzielle Auswirkungen unklar sind.. Sie

Die BPK behandelte diese Vorlage nach deren Überwei- sung durch das Büro des Landrats am 94. September