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Anhörungsentwurf vom 28. Oktober 2014

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Anhörungsentwurf vom 28. Oktober 2014

Kantonale Asylverordnung – Synopsis Kantonale Asylverodrnung (kAV) Vom 16. Oktober 2007

Kantonale Asylverordnung (kAV) Änderung vom

§ 11 Kranken- und Unfallversicherung

Die Gemeinden schliessen für Personen gemäss § 1 die obligatorische Kran- ken- und Unfallversicherung bis zur Höhe der regionalen Durchschnittsprämie für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder ab.

§ 11 Kranken- und Unfallversicherung

Die Gemeinden schliessen für Personen gemäss § 1 die obligatorische Kran- ken- und Unfallversicherung bis höchstens 90% der Kantonalen Durch- schnittsprämie ab.

§ 16 Herabsetzung

Die Unterstützung darf aufgrund schuldhafter Verletzung der Pflichten höchs- tens um einen Fünftel der Unterstützungen gemäss den §§ 8-10 herabgesetzt werden.

§ 16 Herabsetzung

Die Unterstützung darf aufgrund schuldhafter Verletzung der Pflichten höchs- tens um 30% der Unterstützungen gemäss den §§ 8-10 herabgesetzt werden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 17a und 18 der Sozialhilfeverord- nung1 sinngemäss

§ 18 Absatz 1bis Buchstabe a

1bis Er entschädigt die Gemeinden für die Kosten der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung der bedürftigen Personen gemäss § 1

a. für die Prämien pauschal in der Höhe der regionalen Durchschnitts- prämie für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder pro Person und Tag;

§ 18 Absatz 1bis Buchstabe a

1bis Er entschädigt die Gemeinden für die Kosten der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung der bedürftigen Personen gemäss § 1

a. für die Prämien pauschal 90% der kantonalen Durchschnittsprämie,

1Fassung vom…. (GS…), SGS 850.11

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