• Keine Ergebnisse gefunden

GS 2018.$$$029 Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung Basel-Landschaft, RVOV BL)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "GS 2018.$$$029 Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung Basel-Landschaft, RVOV BL)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

GS 2018.$$$029

Verordnung

zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft (Regierungs- und

Verwaltungsorganisationsverordnung Basel-Landschaft, RVOV BL)

Änderung vom [Datum]

Der Regierungsrat beschliesst:

I.

Der Erlass SGS 140.11 (Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorgani- sationsgesetz Basel-Landschaft (Regierungs- und Verwaltungsorganisations- verordnung Basel-Landschaft, RVOV BL) vom 19. Dezember 2017) (Stand 1. Januar 2019) wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 1, Abs. 2

1 Die Bau- und Umweltschutzdirektion umfasst folgende Dienststellen:

h. Aufgehoben.

2 Die Dienststellen sind folgenden Bereichen zugeordnet:

b. (geändert) Bereich Umwelt und Energie: umfassend das Amt für Um- weltschutz und Energie sowie das Lufthygieneamt beider Basel;

II.

Keine Fremdänderungen.

III.

Keine Fremdaufhebungen.

(2)

2

GS 2018.$$$029 IV.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Liestal,

Im Namen des Regierungsrats (Präsidium RR):

(LKA):

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das BAG, welches sich in der laufenden öffentlichen Diskussion zu den Regulierungsmodellen nicht äussert, würde dann zu diesem Projekt Stellung nehmen, was zu einer

Dies ist keine geeignete Grundlage für eine allfällige Bestäubungsprämie, da die Bienen sich nicht nur in Naturobjekten aufhalten und der Imkerverband keine

Weil bereits in der Vorlage zur Transparenz-Initiative eine umfassende Aufarbeitung des Themas vorgelegt wurde, die Argumente sich keineswegs in der Höhe der

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird im November 2015 die Schwester- Standesinitiative 15.311 des Kantons Basel-Stadt der Finanzkommission des Nationalrates darlegen

Der Regierungsrat hat schon vor längerem – zuletzt in den Vorarbeiten zum Projekt zur Stärkung der finanziellen Steuerung – Teilrevision der Kantonsverfassung und Totalrevision

Mit der Motion soll die Gesetzgebung dahingehend ergänzt werden, dass nicht nur in der Ge- meinde stimmberechtigte Personen in Gemeindebehörden wählbar sind, sondern alle im Kan-

Dank der erfolgreichen politischen Arbeit, welche auch Landrätinnen und Landräte geleistet haben, wurden die Eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die

Amtsblatt (Text-Format: dd.mm.jjjj) RRB_NR: OPTIONAL INTEGER10;!. Nummer