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Vorstandssitzung der Bayerischen Landesärztekammer am 18. November 2001

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Bayerisches Ärzteblatt 1/2002 37

BLÄK informiert

In der letzten Vorstandssitzung des Jahres 2001 standen folgende Punkte auf der Tagesordnung:

Berichte des Präsidenten und der Vizepräsiden- ten, Ergebnisse des 54. Bayerischen Ärzte- tages 2001 sowie Angelegenheiten der ärzt- lichen Weiterbildung.

Bericht des Präsidenten

Zum Auftakt der Vorstandssitzung berichtete der Präsident, Dr. H. Hellmut Koch, über die Bauplanung der Bundesärztekammer (BuÄK) in Berlin, das Verhältnis zwischen Kassen- ärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) und Bayerischer Landesärztekammer (BLÄK) so- wie über die aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik.

• Dem Vorhaben der BuÄK in Berlin eine Immobilie zu erwerben, stimmte der Vor- stand zu, wobei aus Sicht der BLÄK eini- ge Vorgaben zu beachten sind.

• Der Präsident thematisierte sodann das Verhältnis der beiden Schwesterkörper- schaften. In bereits terminierten Ge- sprächsrunden sollen gemeinsame Ziele und Strategien abgestimmt werden.

• Schließlich referierte Koch über die ak- tuelle und künftige Entwicklung in der Gesundheitspolitik. Hier habe sich ge- zeigt, dass der von Bundesgesundheitsmi- nisterin Ulla Schmidt einberufene „Runde Tisch“ bislang noch wenig Konkretes her- vorgebracht hätte und dass die drängenden Finanzfragen dort völlig ausgespart blie- ben. Von größerer Relevanz in Sachen Ge- sundheitspolitik seien vielmehr die Initia- tive des Bundeskanzleramtes sowie ein bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung angesiedeltes Gremium.

• Der Präsident kritisierte heftig das Arz- neimittelsparpaket, die geplante Einfüh- rung einer Patientenchipkarte und die

„Aut-idem-Regelung“. Die Gesundheits- politik der Bundesregierung bezeichnete Koch wörtlich als „Tausch- und Ablassge- schäft“ und machte gar einen „Mangel an gesundheitspolitischer Kultur“ aus. Ein- drucksvoll listete er die derzeit in der „Pi- peline“ schlummernden Gesetzesvorhaben der Bundesgesundheitsministerin, zum Beispiel das Arzneimittelbudget-Ablö- sungsgesetz, das Festbetrags-Anpassungs- gesetz in der GKV, das Gesetz zur Ein-

führung des Wohnortprinzips bei Hono- rarvereinbarungen, die Neuregelung des Kassenwahlrechtes, die Änderung des Heimgesetzes, das Gesetz zur Qualitätssi- cherung in der Pflege oder die Novelle des Risikostrukturausgleichs, auf und doku- mentierte so die „Regelungswut der Regie- rung“.

• Abschließend sprach er noch die kriti- schen Punkte Disease-Management, hinter dem sich ein Gesundheitssystem amerikanischer Prägung mit sogenannten HMOs verberge, die Bioethikdebatte und die Tätigkeiten des Nationalen Ethikrates an.

Berichte der Vizepräsidenten

Dr. Maria E. Fick, BLÄK-Vizepräsidentin, informierte über folgende Veranstaltungen bzw. Aktivitäten:

• In den Berichtszeitraum fiel die Beiratssit- zung der Landesarbeitsgemeinschaft „Kar- diologische Rehabilitation“, die wiederholt darauf hinwies, dass nach wie vor ein Mangel an Ärzten bestünde, die bereit seien, in Koronarsportgruppen mitzuwir- ken. In der Sitzung der Arbeitsgemein- schaft „Sport pro Gesundheit“ beim Baye- rischen Landessport Verband (BLSV) ging es vorwiegend um das schwierige Thema „Bezuschussung des Präven- tivsports durch die Krankenkassen“.

• Die Jahrestagung der Akademie für Ethik in der Medizin drehte sich um „Public- Health und individuelle Gesundheit“. Es kristallisierte sich heraus, dass beides wichtig sei. „Es geht sozusagen um das Selbstverständnis von Gesundsein und Kranksein, das wir für den Gesamtbereich der Gesundheitspolitik und des Gesund- heitswesens erwarten“, so die Vizepräsi- dentin.

• Die Vorlesungsreihe zum Thema „Sterben in unserer Zeit“ der Ludwig-Maximilians- Universität und der Technischen Uni- versität München im Bereich der Ethik, interdisziplinär gestaltet, habe begonnen und das Interesse sei sehr rege.

• Die konstituierende Sitzung des wissen- schaftlichen Beratungskreises der Koordinationsstelle TTN „Medizinethik der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern“ fand am 30. Oktober statt.

Schwerpunktthemen seien geplant, etwa zur Gendiagnostik und Gentechnik, Um- gang mit Tod und Fehlgeburten oder Ster- behilfe. Die Zusammenarbeit erfolge auch über die Evangelische Akademie in Tut- zing und die Krankenhausseelsorge. Bei- spielhaft sprach Dr. Fick die neu erschie- nene Broschüre „Begleitung an der leeren Wiege“, herausgegeben von der evan- gelischen Kirche Bayerns, an.

• Am 7. November fand ein Pressegespräch zum Thema „Verbesserung des Schul- sports“ mit Beteiligung von Lehrern, El- tern und Schülern im Ärztehaus Bayern statt, das eine gute Presseresonanz hervor- brachte. Bald werde die Arbeitsgruppe aus der Präventionskommission im Kultus- ministerium das Konzept genauer erläu- tern, um auch die tatkräftige Umsetzung mitzutragen.

• Beim Treffen der Menschenrechtsbeauf- tragten Anfang November kamen die Teil- nehmer zu dem Schluss, dass vor allen Dingen die Fortbildung für betreuende und gutachterlich tätige Ärzte wichtig sei, im Hinblick auf posttraumatische Psy- chosyndrome bzw. Belastungsstörung im Flüchtlings- und Asylantenbereich.

• Ferner sprach die Vizepräsidentin noch die Punkte Doping von Minderjährigen und die Aktion „Das fröhliche Kranken- zimmer“ an und wies auf die 6. Nieder- bayerische Ethiktagung am 24. November in Straubing mit dem Titel „Forever young” hin.

Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der BLÄK, sprach folgende Punkte aus seinem Arbeitsbereich an:

• Sitzung des wissenschaftlichen Beirates des epidemiologischen Krebsregisters in Bayern: Dr. Ottmann verwies auf die Be- richterstattung am Bayerischen Ärztetag.

Als nächste Stufe der Aktivitäten sei eine

„Werbeaktion“ bei Ärztinnen und Ärzten notwendig, da die Qualität jedes Krebsre- gisters von der Melderate der Ärzte direkt abhängig sei. „Die Melderate nimmt zur

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BLÄK informiert

Zeit eher wieder ab, weil in den Kranken- häusern die Meldegebühr von zehn Mark häufig von den Krankenhausverwaltungen einbehalten wird, was wenig für eine Mel- dung motiviert“, so der Vizepräsident.

Außerdem enthalten zurzeit rund 30 % der Todesbescheinigungen keinen Karzi- nomhinweis, trotz einer vorausgegangen Karzinomerkrankung. Dies sei bedauer- lich, da über die Auswertung der Todesbe- scheinigung ein gewisser Qualitätsmaß- stab des jeweiligen Krebsregisters zu erhalten ist.

• In Sachen Qualitätssicherung – Qualitäts- management referierte Ottmann, dass bei der externen stationären Qualitätssiche- rung eine erhebliche Ausweitung stattfän- de. Es gäbe grundsätzlich keine Papier- form der Dokumentation. Bis auf die gynäkologischen Operationen seien die Erfassungsitems konsentiert und den Krankenhäusern bereits mitgeteilt worden.

Bei Fallpauschalen und Sonderentgelten seien auch Belegärzte verpflichtet, die ent- sprechenden Dokumentationen durchzu- führen. Für die Vollständigkeit der Doku- mentationen hafte der Krankenhausträger, da ab 2003 Sanktionsmechanismen gegen- über dem Krankenhaus gesetzlich vorgese- hen seien.

• Das KTQ-Projekt – interne Qualitätssi- cherung im Krankenhaus entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach § 137 Absatz 1 SGB V – befinde sich derzeit im Übergang zur Routinephase.

• Analog zum krankenhausinternen Qua- litätsmanagement beginne das Qualitäts- management der BLÄK in Seminarform für niedergelassene Vertragsärzte. Es han- delt sich um ein Modellprojekt in Abstim- mung der Ärztlichen Zentralstelle Quali- tätssicherung (ÄZQ – KBV und BuÄK).

Gegenwärtig sei das interne Qualitätsma- nagement von Vertragsärzten noch nicht Bestandteil von gesetzgeberischen Vorga-

ben, entsprechende Beschlüsse der Ge- sundheitsministerkonferenz lägen aller- dings vor. „Mit diesen Beschlüssen werben derzeit in einer nicht vorhandenen Ver- bindlichkeit externe Firmen und irritieren die Vertragsärzte. Es ist besser, dass die BLÄK hier analog dem Krankenhaus-Pro- gramm als neutrale Stelle ihre Aktivitäten forciert“, sagte der Vizepräsident.

• Anfang November fand die 19. Münchner Qualitätsmanagement-Konferenz Peri- Neonatalerhebung und gynäkologische Operationen auf Einladung der BLÄK statt. Im Zentrum stand zunächst eine Po- diumsdiskussion über die Dominanz der Bundesgeschäftsstelle über die regionalen Projektgeschäftsstellen. Es wurde einhellig der BLÄK für ihr Engagement gedankt und die Hoffnung ausgesprochen, dass im nächsten Jahr die 20. Konferenz wieder in München stattfinden kann.

• Ende Oktober fand die erste Sitzung der dreiseitigen Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung der ambulanten Operatio- nen und stationsersetzenden Leistungen nach § 115 b SGB V statt. Im Vorfeld die- ser Verhandlungen konnte ein Konsens zwischen der Deutschen Krankenhausge- sellschaft (DKG) und der KBV bezüglich eines relativ großen Kataloges erreicht werden. Der vom Gesetzgeber vorgesehe- ne gemeinsame Honorarpool wurde zwar als möglich, jedoch nicht als erwünscht abgestimmt. Eine Mengenbegrenzung der Leistungen wurde von der KBV abgelehnt und Ausnahmetatbestände sollten nicht zu definitiv formuliert werden.

• Annäherung der KBV an die DKG gab es auch bezüglich der Qualitätssicherung der ambulanten Operationen und stationser- setzende Leistungen. Es wurde vereinbart, dass ein dreiseitiges Kuratorium unter dem Dach der Bundesgeschäftsstelle Qualitäts- sicherung (BQS) geschaffen werden soll.

„Insgesamt wird damit ein seit Jahren von

mir vertretener Wunsch in die Tat umge- setzt, dass unter einem Dach sowohl die stationäre wie ambulante Qualitätssiche- rung der identischen Leistungen und Ein- griffe erfolgt”, so Klaus Ottmann wörtlich.

• Die Bayerische Staatsregierung stellte für das Jahr 2001 wieder 1,2 Milliarden Mark für die Investitionsförderung für die baye- rischen Krankenhäuser zur Verfügung.

Der Finanzierungsrahmen für das Jahr 2002 sei jedoch noch offen.

Anschliessend diskutierten die Vorstandsmit- glieder über die Ergebnisse des 54. Bayeri- schen Ärztetages in Deggendorf. Insbesonde- re ging es um die an den Vorstand gerichteten Resolutionen, um die an den Vorstand über- wiesenen Resolutionen sowie um den Vollzug der novellierten Satzungen.

Weiterbildung

Zur Thematik „Angelegenheiten der ärzt- lichen Weiterbildung“ – Listen weiterbil- dungsbefugter Ärzte in Bayern – lagen insge- samt 128 Neuanträge und Anträge auf Erweiterung (+ ein Einzelvortrag) vor.

Davon wurde 115 Anträgen (inkl. Einzelvor- trag) voll oder teilweise entsprochen (weißes Feld) und 13 Anträge abgelehnt. Ein Antrag wurde zurückgestellt (graues Feld).

Es lagen weiterhin 92 Überprüfungen zur Entscheidung vor. Davon wurden 29 Weiter- bildungsbefugnisse bestätigt, elf Weiterbil- dungsbefugnisse reduziert und 52 Weiterbil- dungsbefugnisse entzogen (siehe Tabelle).

Vier Widersprüche gegen nicht bestandene Prüfungen wurden behandelt, wovon einem teilweise stattgegeben, einer als unzulässig abgewiesen und zwei als unbegründet zurück- gewiesen wurden. Der Vorstand wies die Be- schwerde gegen eine erteilte Rüge zurück.

Dagmar Nedbal (BLÄK)

Tabelle: Beantragte Weiterbildungsbefugnisse im Jahr 2001

bis Februar Februar bis Mai bis Juli bis September bis Insgesamt 2001 Mai 2001 Juli 2001 September 2001 November 2001 im Jahr 2001

Allgemeinmedizin 26 3 28 6 20 5 16 1 15 2 104 16

Gebiete 85 9 78 5 45 2 63 4 58 4 329 24

Fakultative

Weiterbildungen 6 1 14 – 5 1 5 1 2 2 32 5

Fachkunden – – – – 2 – 1 – 1 – 4 –

Schwerpunkte 9 6 18 4 13 1 9 2 13 2 61 15

Zusatzbezeichnungen 32 2 29 1 15 2 10 – 26 4 112 9

Anträge insgesamt 158 21 167 16 100 11 104 8 115 14 642 69

Überprüfungen 21 14 21 16 17 14 39 13 29 63 127 120

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