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Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer

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Bayerisches Ärzteblatt 12/2010 689

BLÄK amtliches

wie insbesondere die Anerkennung anderer Teil-Qualifikationen zum Ärztlichen Leiter Ret- tungsdienst – ÄLRD als gleichwertig

50, -- bis 200,-- € pro Antrag“

2. a) In Nummer 7.1 wird die Angabe „§ 40 f.“

durch „§§ 40 ff.“ ersetzt.

b) In Nummer 7.2 werden die Worte „Stel- lungnahme zu“ durch die Worte „Bewer- tung von“ ersetzt und nach der Angabe

„§ 15 BO“ die Abkürzung „ggf.“ eingefügt sowie die Höchstgebühr von 3.000,-- durch die Höchstgebühr von 5.000,-- ersetzt.

3. a) In der Überschrift der Nummer 8 werden die Worte „Arzthelfer(in)“ und

„Arztfachhelfer“ durch Medizinische(r) Fachangestellte(r) ersetzt und ein Komma sowie die Worte „Fachwirt(in) für ambu- lante medizinische Versorgung“ angefügt.

b) In den Nummern 8.1 bis 8.3 werden die Worte „Arzthelfer(in)“ und „Arztfachhelfer“

Der 69. Bayerische Ärztetag hat am 17. Ok- tober 2010 folgende Änderung der Gebüh- rensatzung der Bayerischen Landesärzte- kammer, zuletzt geändert am 10. Oktober 2009 („Bayerisches Ärzteblatt“ 12/2009, Seite 633), beschlossen.

Das Bayerische Staatsministerium für Um- welt und Gesundheit hat mit Bescheid vom 22. Oktober 2010, 32a-G8507.2-2010/5-2, die Änderungen genehmigt.

I.

1. Im Gebührenverzeichnis – Anlage zur Ge- bührensatzung – wird die Nummer 5 wie folgt geändert:

Die Nummer „5.11“ wird zu „5.11.1“ und es wird folgende Nummer 5.11.2 angefügt:

„5.11.2 Anerkennung gleichwertiger ärztlicher Qualifizierungskonzepte im Rettungsdienst nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz,

durch „Medizinische(r) Fachangestellte(r)“

ersetzt.

c) In Nummer 8.4 wird das Wort

„Arzthelfer(innen)“ durch die Worte „Medi- zinische Fachangestellte“ ersetzt.

d) In Nummer 8.5 wird das Wort

„Arztfachhelfer(in)“ durch die Worte

„Fachwirt(in) für ambulante medizinische Versorgung“ ersetzt.

II.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Fürth, den 17. Oktober 2010 Dr. med. Max Kaplan Präsident

Ausgefertigt, München, den 8. November 2010 Dr. med. Max Kaplan

Präsident

Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer

Auflösung des Medizinischen Silbenrätsels aus Heft 11/2010, Seite 625

1. RIOLAN

Anastomose zwischen der Arteriamesenterica superior und inferior (Eponym)

2. EMESIS Übelkeit 3. FABRY

Stoffwechselerkrankung mit Angiokeratomen, neuropathischen Schmerzen und Schlaganfäl- len: Morbus ... (Eponym)

4. LIBMAN

Eine Manifestation des viszeralen Lupus ery- thematodes: …-Sacks-Endokarditis (Eponym) 5. UTERUSATONIE

Nach Entbindung bestehende Kontraktions- schwäche der Gebärmutter

6. XANTHIN

Intermediärprodukt im Purinstoffwechsel

7. OMEPRAZOL

Ein Protonenpumpenhemmer in der Therapie des Ulkus ventrikuli

8. ERDHEIM

Kraniopharyngeom = ...-Tumor (Eponym) 9. STOMATITIS

Entzündung der Mundhöhle 10. ORTHOPNOE

Luftnot, die in horizontaler Lage auftritt und durch Aufsitzen gebessert wird

11. PARROT

Periorale, radiäre Narben als Folge einer kon- natalen Syphilis

12. HODENBRUCH Skrotalhernie 13. AKANTHOZYT

Stechapfelform der Erythrozyten Lösung:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

R E F L U X O E S O P H A G I T I S

14. GAENSLEN

Klinisches Zeichen bei rheumatoider

Arthritis: Schmerzen beim Zusammendrücken der Hand in Höhe der Fingergrundgelenke 15. ICHTHYOSIS

Angeborene Verhornungsstörung mit fisch- schuppenartig veränderter Haut

16. TOKOLYSE Wehenhemmung 17. INKARZERATION

Brucheinklemmung der im Bruchsack befind- lichen Eingeweideteile

18. SCHARLACH

Streptokokkenerkrankung im Kindesalter

© Dr. Özgür Yaldizli

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