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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 4. Ausgabe vom 30. Januar 2019

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

4. Ausgabe vom 30. Januar 2019

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

INHALT:

▼ Haushaltssatzung des Landkreises Starnberg für das Haushaltsjahr 2019

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für In- vestitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men wird auf 8.670.000 € festgesetzt.

(2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetrieb Abfall- wirtschaft Landkreis Starnberg werden nicht festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermäch- tigungen im Vermögenshaushalt wird auf 13.800.000 € festgesetzt.

(2) Verpfl ichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Starnberg werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 105.689.980 € (Umlagesoll) festgesetzt.

(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus den nachstehenden Umlagekraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) be- messen:

a) Endgültige Umlagekraftzahlen gemäß Mitteilung des Bayer. Landesamtes für Statistik vom 14.11.2018

Grundsteuer A 398.612 €

Grundsteuer B 18.989.351 €

Gewerbesteuer 85.439.638 €

Gemeindeanteil

an der Einkommensteuer 100.642.881 € Umsatzsteuerbeteiligung 8.604.734 € b) 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen auf die

die Gemeinden im Jahre 2018 Anspruch

hatten 88.877 €

Summe

der Umlagegrundlagen 214.164.093 €

(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsge- setzes wird der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2019 einheitlich auf 49,35 v. H. festgesetzt.

(4) Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehen- de Gemeindesteuern, die der Landkreis auf ge- meindefreien Grundstücken erhebt, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A) 310 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 310 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach dem Gewerbeertrag 330 v. H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht- zeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 € festge- setzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht- zeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abfallwirt- schaft Landkreis Starnberg wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6 entfällt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

II.

Die Regierung von Oberbayern hat als Rechts- aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Haus- haltsplan und allen Bestandteilen und Anlagen ge- prüft und mit Schreiben vom 10.01.2019,

Nr. 12.2-1512STA19,

1. die Aufnahme von Krediten im Vermögenshaus- halt des Landkreises Starnberg im Gesamtbe- trag von 8.670.000 € (Art. 65 Abs. 2, Art. 96 und Art. 103 LKrO) und

2. die vorgesehenen Verpfl ichtungsermächtigun- gen im Vermögenshaushalt des Landkreises Starnberg im Gesamtbetrag von 13.800.000 € (Art. 61 Abs. 4, Art. 96 und Art. 103 LKrO), rechtsaufsichtlich genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt ge- mäß Art. 59 Abs. 3 Satz 3 LKrO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushalts- satzung im Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, Zimmer-Nr. 210, während der allgemeinen Ge- schäftsstunden öffentlich aus.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Be- teiligungsbericht gemäß Art. 82 Abs. 3 LKrO nach

§ 4 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Landratsamt Starnberg (Kämmerei) innerhalb der allgemeinen Geschäfts- stunden zur Einsicht bereitliegt.

Starnberg, 23.01.2019

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Haushaltssatzung des Landkreises Starnberg für das Haushaltsjahr 2019

I.

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) hat der Kreistag des Landkreises Starnberg am 17.12.2018 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 59 Abs. 3 LKrO bekannt gemacht wird:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festge- setzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und

Ausgaben mit 161.735.000 €

im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Aus-

gaben mit 18.820.000 €

ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Starnberg wird zum Haushaltsjahr 2019 hiermit festgesetzt;

er schließt im Erfolgsplan

in den Erträgen mit 13.932.117 € in den Aufwendungen mit 15.328.117 € und im Vermögensplan

in den Einnahmen mit 3.362.000 € in den Ausgaben mit 3.362.000 € ab.

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