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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 2. Ausgabe vom 14. Januar 2009 INHALT:

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

2. Ausgabe vom 14. Januar 2009

INHALT:

▼ Satzung zur Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg vom 16.12.2008

▼ a) Beschluss zur 18. Änderung des Flächennut- zungsplans in Berg Nord betreffend die Grund- stücke Fl.Nrn. 486/19, 486/20, 486/21, 486/44, 486/45 und eine Teilfläche aus Fl.Nr. 486/22 (Betreutes Wohnen) sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 423, 425, 427, 428 und 428/2 (Sport- gelände) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie b) öffentliche Auslegung des Änderungs- entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

▼ Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr.

82 „Sportgelände Berg Nord“ betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 427 und 428/2 sowie Teil- flächen der Grundstücke Fl.Nrn. 314, 392/88, 426 und 428, jeweils Gemarkung Berg, Hüter- loh (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Bekanntmachung der Stadt Starnberg

Satzung zur Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg

vom 16.12.2008

Aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FNBayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Starnberg folgende Satzung:

§ 1

In § 1 Zeile 3 wird das Wort „Jahrmarkt“ gestri- chen.

§ 3 Abs. 2 der Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt- machung in Kraft.

Starnberg, 16.12.2008

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister

Bekanntmachungen der Gemeinde Berg

a) Beschluss zur 18. Änderung des Flächen- nutzungsplans in Berg Nord betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 486/19, 486/20, 486/21, 486/44, 486/45 und eine Teilfläche aus Fl.Nr.

486/22 (Betreutes Wohnen) sowie die Grund- stücke Fl.Nrn. 423, 425, 427, 428 und 428/2 (Sportgelände) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie b) öffentliche Auslegung des Änderungs- entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in mehreren Sitzungen, zu- letzt am 28. Oktober 2008 die Änderung des Flä- chennutzungsplans für die beiden o.a. Bereiche beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit gleich- lautendem Fassungsdatum liegt nun zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 23.01.2009 bis einschließlich 27.02.2009 während der allgemeinen Dienst- stunden im Rathaus der Gemeinde Berg, Rats- gasse 1, 82335 Berg, Zimmer 13, zur Einsicht- nahme öffentlich aus. Während der Auslegungs- frist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können hingegen unberücksichtigt bleiben.

Nachdem die Öffentlichkeit bereits im Zuge der zuvor eingeleiteten bzw. laufenden Bebauungs-

planverfahren Kenntnis von den wesentlichen Planungsabsichten erlangen konnte, wird auf die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behör- denbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

Berg, den 07.01.2009

Gemeinde Berg – R. Monn, Erster Bürgermeister

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 82 „Sportgelände Berg Nord“ betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 427 und 428/2 sowie Teil- flächen der Grundstücke Fl.Nrn. 314, 392/88, 426 und 428, jeweils Gemarkung Berg, Hüter- loh (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Nach der erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung liegt der betreffende Bebauungsplan- entwurf in der Fassung vom 11. November 2008 nun zusammen mit dessen Begründung, Um- weltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie mit dem erstellten Immissions- gutachten in der Zeit vom 23.01.2009 bis ein- schließlich 27.02.2009 während der allgemei- nen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Berg, Ratsgasse 1, 82335 Berg, Zimmer 13,zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Ausle- gungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht wer- den. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnah- men können hingegen unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung auf Normenkontrolle ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Berg, den 07.01.2009

Gemeinde Berg – R. Monn, Erster Bürgermeister

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl

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