• Keine Ergebnisse gefunden

Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung derGegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung derGegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 2 -

Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung der

Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

AUG§1Abs2Bek 13

Ausfertigungsdatum: 11.05.1992 Vollzitat:

"Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 11. Mai 1992 (BGBl. I S. 991)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 29. 5.1992 +++) ----

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes nunmehr auch im Verhältnis zu dem US- Bundesstaat

      Delaware

 

 verbürgt ist. Ferner wird bekanntgemacht, daß im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat       Wisconsin

 

 die Gegenseitigkeit nicht mehr auf Kindesunterhalt beschränkt ist (BGBl. 1989 I S. 372), sondern nunmehr auch für Ehegattenunterhalt besteht.

Damit ist die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes insgesamt im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt:

1.   in den Vereinigten Staaten von Amerika im Verhältnis zu

 

Alaska, New Mexico,

Arizona, New Jersey,

Arkansas, New York,

Connecticut, North Carolina,

Delaware, North Dakota,

Florida, Ohio,

Georgia, Oklahoma,

Hawaii, Oregon,

Idaho, Pennsylvania,

Illinois, Rhode Island,

Kalifornien, South Dakota,

Kentucky, Tennessee,

Louisiana, Texas,

Maryland, Vermont,

Massachusetts, Washington,

Michigan, West Virginia,

Minnesota, Wisconsin und zu

Montana, Wyoming;

(2)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 2 von 2 -

Nevada,  

2.   in Kanada im Verhältnis zu

 

Britisch Kolumbien, Manitoba, Neubraunschweig,

Neufundland einschließlich Labrador, Ontario, der Prinz Eduard Insel, Saskatchewan und zum Yukon Territorium;

3.   im Verhältnis zu Südafrika.

 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 7. Oktober 1991 (BGBl. I S. 2000).

 

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r J u s t i z

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist: In den Vereinigten Staaten von Amerika:. New Jersey Washington

"Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:. 1.   In den Vereinigten Staaten

"Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. 2563)

bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:. 1.   In den Vereinigten Staaten

"Einundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. 2563) wird bekanntgemacht, daß die

"Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 25. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19.

"Neunte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 28. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. 2563)