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Satzung zur Änderung der Ordnung zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit vom 17. Juni 2020

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Ärzteblatt Sachsen 7|2020

Aufgrund der §§ 12 Abs . 3, 8 Abs . 3 Satz 2 Nr . 2 des Gesetzes über Berufsaus- übung, Berufsvertretungen und Be - rufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahn- ärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Heilberufekammergesetz – SächsHKaG) vom 24 . Mai 1994 (Sächs- GVBl . S . 935), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 26 . April 2018

(SächsGVBl . S . 198, 211) geändert wor- den ist, in Verbindung mit § 13 Abs . 1 der Hauptsatzung der Sächsischen Landesärztekammer (Hauptsatzung) vom 7 . Oktober 1994 (ÄBS S . 786), die zuletzt durch Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 28 . November 2016 (ÄBS S . 511) geändert worden ist, hat die Kammerversammlung der Sächsi- schen Landesärztekammer am 13 . Juni

2020 die folgende Satzung zur Ände- rung der Ordnung zur Zahlung von Auf- wandsentschädigungen für ehrenamt- liche Tätigkeit vom 10 . Oktober 1992 beschlossen:

Artikel 1

Die Ordnung zur Zahlung von Auf- wandsentschädigungen für ehrenamt- liche Tätigkeit vom 10 . Oktober 1992, zuletzt geändert mit Satzung vom 19 . November 2018 (veröffentlicht im Ärz- teblatt Sachsen, Heft 12/2018, S . 576), wird wie folgt geändert:

In § 2 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe

„3 .500 EUR“ durch die Angabe „4 .300 EUR“ ersetzt .

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1 . Juli 2020 in Kraft .

Dresden, 13 . Juni 2020 Erik Bodendieck Präsident

Dr . med . Michael Nitschke-Bertaud Schriftführer

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Ordnung zur Zahlung von Auf- wandsentschädigungen für ehrenamt- liche Tätigkeit wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen bekannt gemacht .

Dresden, 17 . Juni 2020 Erik Bodendieck

Präsident

Satzung zur Änderung der Ordnung zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit

vom 17. Juni 2020

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