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ZuG StV Krebsregister

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[Zustimmungsgesetz]

erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und

Thüringen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Krebsregistergesetz Vom 6. November 1998

§ 1

1Dem am 21. November 1997 in Saarbrücken unterzeichneten Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Bei Kündigung des Staatsvertrages durch den Freistaat Sachsen oder die anderen beteiligten Länder gelten die Artikel 3 bis 6 und 13 des Staatsvertrages als Landesrecht fort.

ZuG StV Krebsregister

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 17.11.1998 Seite 1 von 1

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