[Zustimmungsgesetz]
erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und
Thüringen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Krebsregistergesetz Vom 6. November 1998
§ 1
1Dem am 21. November 1997 in Saarbrücken unterzeichneten Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Bei Kündigung des Staatsvertrages durch den Freistaat Sachsen oder die anderen beteiligten Länder gelten die Artikel 3 bis 6 und 13 des Staatsvertrages als Landesrecht fort.
ZuG StV Krebsregister
https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 17.11.1998 Seite 1 von 1