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Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (Wasser- und Bodenverband) Kossau 3. Änderung

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

Lfd.Nr./Jahr Veröffentlichungsdatum :

3 /2007 17.01.2007

Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (Wasser- und Bodenverband) Kossau

3. Änderung

Aufgrund des § 6 des Wasserverbandsgesetzes -WVG- vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. M ai 2002 (BGBl. I S. 1578) wird nach Beschlussfassung der Ver- bandsversammlung vom 06.12.2006 mit Genehmigung des Landrates des Kreises Plön folgende Sat- zung erlassen:

Artikel 1

§ 33 Absatz 2 der Satzung vom 27.08.1997, geändert am 07.12.2001 und 16.01.2004 erhält folgende Fassung:

(2) Bekanntgemacht wird durch Abdruck in den Kieler Nachrichten im Ostholsteinischen Teil unter der Rubrik „Bekanntmachungen“.

Artikel 2

Diese dritte Änderung der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (Wasser- und Bodenverband) Kossau tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung des Landrates des Kreises Plön wurde mit Verfügung vom 09.01.2007 erteilt.

Löptin, den 12.01.2007

gez. Helmut Brodowski -Verbandsvorsteher-

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