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Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (Wasser- und Bodenverband) Schwentinegebiet im Kreis Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-2 Veröffentlichungsdatum: 19.01.2019

02 / 2019

Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes

(Wasser- und Bodenverband) Schwentinegebiet im Kreis Plön

Aufgrund des § 6 des Wasserverbandsgesetzes – WVG – vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S.405), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S.1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasser- verbandsgesetz – LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.12.2018 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön vom 08.01.2019 folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (Wasser- und Bodenverband) Schwentinegebiet im Kreis Plön erlassen:

Artikel I

Der Absatz 1 des § 13 (Zusammensetzung des Vorstandes, Entschädigung) erhält folgende Fassung:

(1) Dem Vorstand gehören eine Vorsteherin oder ein Vorsteher und 10 weitere Beisitzerinnen oder Beisitzer an. Zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer sind Stell- vertreterinnen oder Stellvertreter der Vorsteherin oder des Vorstehers. Die Vorsteherin oder der Vorsteher führt die Bezeichnung Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher.

Artikel II

Der Absatz 2 des § 14 (Wahl des Vorstandes) erhält folgende Fassung:

(1) Gewählt werden kann jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Artikel III

Der Absatz 3 des § 15 (Amtszeit) entfällt.

Artikel IV

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-2 Veröffentlichungsdatum: 19.01.2019

02 / 2019

Ihre Genehmigung nach § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom 08.01.2019 erteilt.

1. Beschlossen durch die Verbandsversammlung:

Schellhorn, den 07.12.2018

gez.

Verbandsvorsteher Dr. N. Langfeldt

Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet im Kreis Plön

2. Genehmigt:

Plön, den 08.01.2019

i.A. Schwerdt

Die Landrätin des Kreises Plön

als Aufsicht der Wasser- und Bodenverbände

3. Ausgefertigt:

Schellhorn, den 14.01.2019

gez.

Verbandsvorsteher Dr. N. Langfeldt

Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet im Kreis Plön

4. Bekannt gemacht am:

Plön, den 19.01.2019

i.A. Schwerdt

Die Landrätin des Kreises Plön

als Aufsicht der Wasser- und Bodenverbände

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