• Keine Ergebnisse gefunden

Ausgabe 30

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ausgabe 30 "

Copied!
11
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Herausgeber: Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, Tel. 08122/58-0 www.landkreis-erding.de oder www.kreis-ed.de

Erscheint in der Regel wöchentlich

Bezugspreis für Abonnement jährlich 20,00 Euro Zu beziehen direkt beim Landratsamt Erding

amtsblatt@lra-ed.de

Nachruf ... 288

 Anne Amalie Dasch ... 288

Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen ... 289

 Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ im Bereich der Gemeinde Ottenhofen ... 289

 Haushaltssatzung ... 290

Termine... 292

 Anmelden zur Sprechstunde der Familienberatung Ismaning in der Caritas Kinderburg in Erding ... 292

 Blutspendetermine ... 292

Rat und Hilfe ... 294

Inhaltsverzeichnis

(2)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 288

Nachruf

Anne Amalie Dasch

NACHRUF

Der Landkreis Erding trauert um die Ehrenringträgerin des Landkreises Anne Amalie Dasch

Die Verstorbene war 1978 bis 1990 Mitglied des Bezirkstages und von 1978 bis 1996 Mitglied des Erdinger Kreistages.

Im Jahr 1992 wurde ihr die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Im Jahr 2000 erhielt sie den Goldenen Ehrenring des Landkreises Erding.

Sowohl ihr kommunalpolitisches als auch ihr soziales Engagement in verschiedensten Bereichen verdienen höchsten Respekt, Dank und

Anerkennung.

Wir werden Frau Dasch stets ein ehrendes Andenken bewahren und sprechen den Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aus.

Martin Bayerstorfer Landrat

(3)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 289

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG); hier: Bekanntmachung gemäß Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG

Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ im Bereich der Gemeinde Ottenhofen

Das Landratsamt Erding- untere Naturschutzbehörde gibt bekannt:

Der Kreistag hat auf Anregung der Gemeinde Ottenhofen in seiner Sitzung vom 06.02.2019 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung der Verordnung über das

Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ vom 10.11.1986 für einen Bereich des Ortsteils Herdweg einzuleiten.

Der Entwurf der Änderungsverordnung, sowie eine Karte im Maßstab 1:10.000 und 1:2.500 liegen in der Zeit vom 05.08. bis einschließlich 13.09.2019 während der üblichen Dienststunden bei folgenden Stellen zur Einsicht aus:

1. Landratsamt Erding, Außenstelle Freisinger Straße 67, 85435 Erding;

Zimmer Nr. 115;

Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

2. Gemeinde Ottenhofen, Rathaus Oberneuching, St.-Martin-Straße 9, 85467 Neuching; Zimmer Nr. 12 oder 13;

Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können der Entwurf der Änderungsverordnung wie auch die zugehörigen Karten eingesehen und Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Erding und der Gemeinde Ottenhofen vorgebracht werden.

Erding, 10.07.2019 Landratsamt Erding

Sachgebiet Naturschutz

Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienstst ellen

(4)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 290 Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Forstern (Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -,

Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 904.000,-- € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 138.000,-- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 Schulverbandsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 741.510,-- € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die Schülerzahl

nach dem Stand vom 01. Oktober 2018 auf 107 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 6.930,-- EURO festgesetzt.

4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.000,-- € festgesetzt.

(5)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 291

§ 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Forstern, den

Schulverband

Mittelschule Forstern

Georg Els

Schulverbandsvorsitzender

Zusatz:

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Mittelschule Forstern hat die

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 in der Sitzung vom 02.05.2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung ist bereits mit dem 01.01.2019 in Kraft getreten.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Forstern in der Hauptstraße 15, 85659 Forstern zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

(6)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 292

Anmelden zur Sprechstunde der Familienberatung Ismaning in der Caritas Kinderburg in Erding

Kostenlose Sprechstunde der Familienberatung Ismaning in der Caritas Kinderburg in Erding ist jeden Donnerstag von 13 bis 15 Uhr.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 und das Ausstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung sind ebenso möglich wie eine individuelle Beratung und Begleitung während der gesamten Schwangerschaft und nach der Geburt. Die Familienberatung Ismaning informiert ferner über alle staatlichen und finanziellen Hilfen und vermittelt diese auch, z. B. bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.

Begleitung und Unterstützung beim Übergang vom Paar zum Elternsein, Beratung bei Paar-/Eheproblemen, Erarbeitung von Lösungen bei sexuellen Problemen sowie Unterstützung bei der Suche nach Lösungen in konfliktreichen Paar- und Familienphasen (z.B. Patchworkfamilien) sind u. a. weitere Angebote der Beratungsstelle.

Für die Sprechstunden ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die unter der Telefonnummer der Familienberatung Ismaning (089/960799-50, -51) möglich ist.

Blutspendetermine

Termine

(7)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 293

http://www.kms-erding.de/

http://www.vhs-erding.de/

(8)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 294

Rat und Hilfe

Informationen über das Landratsamt Erding, Abteilung Jugend und Soziales, und die Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Erding gibt es auch im Internet:

http://www.jugendamt-erding.de http://www.erziehungsberatung-erding.de

Ihre Ansprechpartnerin in allen Gleichstellungsfragen für Frauen und Männer in Familie, Beruf und Gesellschaft:

Marietta Wolf Landratsamt Erding

Tel. 08122 / 58-1429, E-Mail: gleichstellung@lra-ed.de

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

http://www.schwanger-in-erding.de E-Mail: schwanger@lra-ed.de

Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden psychosozialen Fragen

Schwangerschaftskonfliktberatung nach StGB § 219

Landratsamt Erding Roßmayrgasse 13

Abt. 5 – Gesundheitsamt 85435 Erding Tel. 08122/58-1430

Termine nach Vereinbarung

Rat und Hilfe für Frauen in Not

Tel. 08122/976242

Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind rund um die Uhr erreichbar.

Anrufe werden streng vertraulich behandelt.

(9)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 295

Information und Beratung über alle betreuungsrechtlichen Fragen

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Fachbereich 22- Soziales: Frau Friedrich Tel. 08122-581191 oder Frau Kless Tel. 08122-581309

nach tel. Terminvereinbarung

Ganzjährig jeden Freitag von 11:30 bis 16:00 Uhr direkt an der B15

(10)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 296

Freitags, außer Feiertage, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, März bis Dezember, am Dorfplatz in Moosen.

Bauernhausmuseum des Landkreises Erding

Taufkirchener Str. 24

85435 Erding Öffnungszeiten:

jährlich geöffnet von Ostersonntag bis Ende Oktober

an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 10:00 bis 17:00 Uhr

(Einlass bis 16:30 Uhr)

(11)

Amtsblatt

Ausgabe 30

Mittwoch 24.07.2019

Seite 297

Bauernmarkt

im Bauernhausmuseum des Landkreises Erding

jeden Freitag

(bei Feiertagen bereits am Donnerstag)

12:00 – 16:30 Uhr

Martin Bayerstorfer, Landrat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dem Landratsamt Erding wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2019 vorgelegt. Die Haushaltssatzung für 2019 wurde vom Landratsamt Erding am

Dem Landratsamt Erding wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2019 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine

Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2017 vorgelegt.. Die Haushaltssatzung enthält keine

rechtlich Unterhaltspflichtiger und des Bundes- und Landesanteils an Unterhaltsvorschussleistun- gen nach dem UhVorschG sowie Ausgleichsleistungen nach dem

Wegen der an- gespannten Haushalts- und Finanzlage und der nicht gegebenen dauernden Leistungs- fähigkeit der Stadt Mayen wurde sowohl die Genehmigung des vorgesehenen

Nachdem der von der Stadtvertretung beschlossene ursprüngliche Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2010 einen Fehlbetrag von 947 TEUR ausgewiesen hatte und sich in der

Der Finanzhaushalt weist einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von - 44.938 € aus.. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen

Der Finanzhaushalt weist einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von - 9.591 € aus.. Demnach ist der