Amtsblatt
Ausgabe 30
Mittwoch 24.07.2019
Herausgeber: Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, Tel. 08122/58-0 www.landkreis-erding.de oder www.kreis-ed.de
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Nachruf ... 288
Anne Amalie Dasch ... 288
Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen ... 289
Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ im Bereich der Gemeinde Ottenhofen ... 289
Haushaltssatzung ... 290
Termine... 292
Anmelden zur Sprechstunde der Familienberatung Ismaning in der Caritas Kinderburg in Erding ... 292
Blutspendetermine ... 292
Rat und Hilfe ... 294
Inhaltsverzeichnis
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Ausgabe 30
Mittwoch 24.07.2019
Seite 288
Nachruf
Anne Amalie Dasch
NACHRUF
Der Landkreis Erding trauert um die Ehrenringträgerin des Landkreises Anne Amalie Dasch
Die Verstorbene war 1978 bis 1990 Mitglied des Bezirkstages und von 1978 bis 1996 Mitglied des Erdinger Kreistages.
Im Jahr 1992 wurde ihr die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Im Jahr 2000 erhielt sie den Goldenen Ehrenring des Landkreises Erding.
Sowohl ihr kommunalpolitisches als auch ihr soziales Engagement in verschiedensten Bereichen verdienen höchsten Respekt, Dank und
Anerkennung.
Wir werden Frau Dasch stets ein ehrendes Andenken bewahren und sprechen den Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aus.
Martin Bayerstorfer Landrat
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Seite 289
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG); hier: Bekanntmachung gemäß Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG
Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ im Bereich der Gemeinde Ottenhofen
Das Landratsamt Erding- untere Naturschutzbehörde gibt bekannt:
Der Kreistag hat auf Anregung der Gemeinde Ottenhofen in seiner Sitzung vom 06.02.2019 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ vom 10.11.1986 für einen Bereich des Ortsteils Herdweg einzuleiten.
Der Entwurf der Änderungsverordnung, sowie eine Karte im Maßstab 1:10.000 und 1:2.500 liegen in der Zeit vom 05.08. bis einschließlich 13.09.2019 während der üblichen Dienststunden bei folgenden Stellen zur Einsicht aus:
1. Landratsamt Erding, Außenstelle Freisinger Straße 67, 85435 Erding;
Zimmer Nr. 115;
Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
2. Gemeinde Ottenhofen, Rathaus Oberneuching, St.-Martin-Straße 9, 85467 Neuching; Zimmer Nr. 12 oder 13;
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können der Entwurf der Änderungsverordnung wie auch die zugehörigen Karten eingesehen und Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Erding und der Gemeinde Ottenhofen vorgebracht werden.
Erding, 10.07.2019 Landratsamt Erding
Sachgebiet Naturschutz
Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienstst ellen
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Seite 290 Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Forstern (Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -,
Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 904.000,-- € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 138.000,-- € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 741.510,-- € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die Schülerzahl
nach dem Stand vom 01. Oktober 2018 auf 107 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 6.930,-- EURO festgesetzt.
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.000,-- € festgesetzt.
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Seite 291
§ 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Forstern, den
Schulverband
Mittelschule Forstern
Georg Els
Schulverbandsvorsitzender
Zusatz:
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Mittelschule Forstern hat die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 in der Sitzung vom 02.05.2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung ist bereits mit dem 01.01.2019 in Kraft getreten.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Forstern in der Hauptstraße 15, 85659 Forstern zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
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Seite 292
Anmelden zur Sprechstunde der Familienberatung Ismaning in der Caritas Kinderburg in Erding
Kostenlose Sprechstunde der Familienberatung Ismaning in der Caritas Kinderburg in Erding ist jeden Donnerstag von 13 bis 15 Uhr.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 und das Ausstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung sind ebenso möglich wie eine individuelle Beratung und Begleitung während der gesamten Schwangerschaft und nach der Geburt. Die Familienberatung Ismaning informiert ferner über alle staatlichen und finanziellen Hilfen und vermittelt diese auch, z. B. bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.
Begleitung und Unterstützung beim Übergang vom Paar zum Elternsein, Beratung bei Paar-/Eheproblemen, Erarbeitung von Lösungen bei sexuellen Problemen sowie Unterstützung bei der Suche nach Lösungen in konfliktreichen Paar- und Familienphasen (z.B. Patchworkfamilien) sind u. a. weitere Angebote der Beratungsstelle.
Für die Sprechstunden ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die unter der Telefonnummer der Familienberatung Ismaning (089/960799-50, -51) möglich ist.
Blutspendetermine
Termine
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Seite 293
http://www.kms-erding.de/
http://www.vhs-erding.de/
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Seite 294
Rat und Hilfe
Informationen über das Landratsamt Erding, Abteilung Jugend und Soziales, und die Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Erding gibt es auch im Internet:
http://www.jugendamt-erding.de http://www.erziehungsberatung-erding.de
Ihre Ansprechpartnerin in allen Gleichstellungsfragen für Frauen und Männer in Familie, Beruf und Gesellschaft:
Marietta Wolf Landratsamt Erding
Tel. 08122 / 58-1429, E-Mail: gleichstellung@lra-ed.de
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
http://www.schwanger-in-erding.de E-Mail: schwanger@lra-ed.de
Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden psychosozialen Fragen
Schwangerschaftskonfliktberatung nach StGB § 219
Landratsamt Erding Roßmayrgasse 13
Abt. 5 – Gesundheitsamt 85435 Erding Tel. 08122/58-1430
Termine nach Vereinbarung
Rat und Hilfe für Frauen in Not
Tel. 08122/976242
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind rund um die Uhr erreichbar.
Anrufe werden streng vertraulich behandelt.
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Seite 295
Information und Beratung über alle betreuungsrechtlichen Fragen
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Fachbereich 22- Soziales: Frau Friedrich Tel. 08122-581191 oder Frau Kless Tel. 08122-581309
nach tel. Terminvereinbarung
Ganzjährig jeden Freitag von 11:30 bis 16:00 Uhr direkt an der B15
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Mittwoch 24.07.2019
Seite 296
Freitags, außer Feiertage, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, März bis Dezember, am Dorfplatz in Moosen.
Bauernhausmuseum des Landkreises Erding