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CITES und Heilpflanzen

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WWF Deutschland &

TRAFFIC Europe-Germany Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt a. M.

Tel.: 0 69/7 91 44-0 Durchwahl, -183, -212, Fax: 069/617221 Info@wwf.de www.wwf.de www.traffic.org

Der WWF Deutschland ist eine der nationalen Organisationen des WWF – World Wide Fund For Nature – in Gland (Schweiz).

Hintergrundinformation

April 2007

CITES und Heilpflanzen

Internationaler Handel mit Heilkraft

Die Natur ist eine einzigartige Apotheke: Etwa 50.000 bis 70.000 Pflanzenarten und mehrere tau- send Tierarten liefern uns Menschen wichtige Substanzen für die Gesundheit. Über 3.000 ver- schiedene Heilpflanzenarten werden derzeit inter- national gehandelt; eine weitaus größere Zahl geht national, regional oder lokal über den Ladentisch.

Die heilende Wirkung von Pflanzen zu nutzen, hat eine lange Tradition – zum Beispiel in afrikani- schen Medizinformen, in der Traditionellen Chi- nesischen Medizin (TCM), im aus Indien stam- menden Ayurveda, aber auch in der westlichen Schulmedizin und Naturheilkunde. Die Weltge- sundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass rund 80 Prozent der Weltbevölkerung Heilpflanzen nutzen. Gerade für Menschen in ärmeren Regio- nen der Welt sind sie oft die einzig zugängliche medizinische Versorgung. Doch die Verwendung von Heilpflanzen geht weit über die Nutzung als Arzneimittel hinaus: Sie werden außerdem zu Kosmetika, Tees, Gewürzen, Süßigkeiten, Spiritu- osen, Farbstoffen, Lacken und Waschmitteln ver- arbeitet.

Globaler Einsatz

Der Bedarf an Heilpflanzen steigt. Dies liegt ei- nerseits an der wachsenden Weltbevölkerung, aber auch an der Rückbesinnung auf die Naturheilkun- de in den westlichen Industrienationen. Da pflanz- liches Ausgangsmaterial außerdem bis heute meist kostengünstiger ist als die Synthese aus chemi-

schen Substanzen, besteht eine enorme Nachfrage nach Heilpflanzen-Rohmaterial: Mehr als 450.000 Tonnen Rohware im geschätzten Wert von mehr als 1,2 Milliarden US-Dollar gelangten zwischen Ende der 1990er und Anfang des neuen Jahrtau- sends im Durchschnitt jährlich in den internationa- len Handel. Über 80 Prozent der weltweiten Im- und Exporte sind auf nur 12 Länder verteilt, wobei die temperierten asiatischen und europäischen Staaten dominieren. Die Top 5-Importländer sind Hong-Kong, USA, Japan, Deutschland und Südko- rea. Der Anteil der Arten aus Wildsammlungen liegt bis heute bei über 80 Prozent der Handels- menge. Dies bedeutet eine große Belastung der natürlichen Vorkommen, weil die Sammlungen in den seltensten Fällen nachhaltig erfolgen. Laut Weltnaturschutzunion (IUCN) sind bereits bis zu 15.000 (dies entspricht 21 Prozent) der genutzten Heilpflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet.

Neben Habitatzerstörung und der genetischen Verarmung der Bestände durch Übernutzung zählt vor allem der stetig zunehmende internationale Handel zu den Ursachen der Gefährdung von Heilpflanzen. Das Washingtoner Artenschutzüber- einkommen CITES ist ein gutes Instrument, um den Handel mit gefährdeten Arten zu regulieren oder wenn notwendig ganz zu unterbinden, bis sich die Wildbestände erholt haben.

Kaum entdeckt und schon bedroht - Krebsmittel Taxon

Dass die internationale Nachfrage zum Problem werden kann, zeigt sich bei den Eibengewächsen

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Hintergrundinformation

April 2007 · CITES und Heilpflanzen

2 der Gattung Taxus. Deren Triebe, Blätter und

Rinde wurden in Asien traditionell vor allem als Abtreibungsmittel und gegen Diabetes genutzt, das Holz der heimischen europäischen Art fand Verwendung als Baustoff sowie in der Möbelher- stellung und Schnitzerei. In den 1970er Jahren wurde entdeckt, dass die der Gattung eigenen Ta- xine erfolgreich bei der Krebsbekämpfung einge- setzt werden können. Dies löste eine enorme Nachfrage der westlichen Pharmaindustrie aus:

2001 wurde der Inhaltsstoff Paclitaxel zum welt- weit meist gehandelten Krebsmittel. Aus Rinde, Nadeln, kleinen Zweigen und Wurzeln gewonnen, wird inzwischen fast nur noch der Pflanzenextrakt (in unbearbeiteter Form oder als aktiver Wirk- stoff) und kaum noch Pflanzenmaterial gehandelt.

Vor allem die destruktiven Erntemethoden führten bald zur Übernutzung der langsam wachsenden Eibenbestände. In China sind inzwischen die Be- stände aller Taxus-Arten deutlich zurückgegangen.

Als erste dieser Arten wurde 1995 die Himalaya- Eibe Taxus wallichiana in den CITES Anhang II aufgenommen. Dies bedeutet, dass sie nur noch kontrolliert gehandelt werden darf. Im Jahr 2004 wurden auf Antrag von China und den USA vier weitere Taxus-Arten (T. chinensis, T. cuspidata, T.

fuana, T. sumatrana) in Anhang II von CITES aufgenommen.

Heilpflanzen mit Reisepass

Die CITES-Listung von fast 350 bedrohten Heil- pflanzenarten, darunter ca. 220 Orchideenarten, trägt zu ihrem Schutz bei. Beispiele für gelistete Arten sind das Frühlings-Adonisröschen (Adonis vernalis) oder das Afrikanische Stinkholz (Prunus africana). 64 der Pflanzenarten wurden explizit aufgrund ihrer Bedrohung durch die Sammlung für den Handel in die CITES-Anhänge aufge- nommen. Häufiger finden sich Heilpflanzen in Pflanzengruppen wieder, die komplett unter die Bestimmungen von CITES fallen, so zum Beispiel Dendrobium in der Familie der Orchideen. Von 53

Dendrobium-Arten ist bekannt, dass sie in der Traditionellen Ostasiatischen Medizin genutzt werden. Oft als Mischungen gehandelt, wird dabei nicht zwischen den einzelnen Arten unterschieden.

Altes Wissen neu verwendet – Appetitzügler Hoodia

Um auf eine die Bestände gefährdende Zunahme des internationalen Handels zu reagieren, kann wie bei Taxus die Listung weiterer Arten in CI- TES beantragt werden. Dies ermöglicht, den Han- del zu kontrollieren. Ein weiteres aktuelles Bei- spiel ist die Anhang II-Listung von Hoodia spp, einer Stammsukkulenten der Schwalbenwurzge- wächse, die 2004 von Botswana, Namibia und Südafrika beantragt wurde. Unter die CITES- Kriterien fallen alle Pflanzenteile und Produkte – ausgenommen solche, die aus kontrollierter Pro- duktion und Ernte in Zusammenarbeit mit den CITES-Behörden der drei Antragsländer stammen.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit: Die Hoo- dia-Pflanze, beheimatet in der Kalahari-Wüste, wird traditionell von der Bevölkerungsgruppe der San unter anderem als Appetitzügler und Durstlö- scher genutzt. Der als P57 bezeichnete Appetit hemmende Wirkstoff aus Hoodia gordoni wurde bereits patentiert – allerdings ohne Wissen und Zustimmung der San. Da die Forschung auf ihren Erfahrungen basiert, gelten sie zu Recht als Urhe- ber des überlieferten Wissens. Die Gewinn brin- genden Rechte am Naturstoff wurden jedoch an internationale Pharmakonzerne vergeben. Erst durch internationalen Druck und rechtlichen Bei- stand für die San konnte für sie eine Gewinnbetei- ligung durchgesetzt werden, sollte die Zulassung für ein Diätpräparat gelingen, bzw. sobald wichti- ge Entwicklungsschritte erfolgreich durchgeführt wurden. Da für die angeblich schlank machenden Produkte bereits international viel Werbung ge- macht wurde, droht eine große Bedrohung für die Wildbestände.

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Ausblick: Konzepte für eine nachhaltige Nutzung

CITES kann nur bedingt zum Schutz der weltweit genutzten und gefährdeten Heilpflanzen beitragen, da in den Anhängen grundsätzlich nur internatio- nal gehandelte Arten gelistet sind. Um einen um- fassenden Schutz der natürlichen Heilpflanzenbe- stände auf Dauer zu gewährleisten, setzen sich WWF und TRAFFIC für deren naturverträgliche und schonende Nutzung ein. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Welt- naturschutzunion IUCN veröffentlichte der WWF bereits 1993 internationale Leitlinien zum Schutz von Heilpflanzen. Diese werden zurzeit überarbei- tet und sollen dann einen umfassenden Rahmen für die weltweite, nachhaltige Heilpflanzennut- zung bieten. Um anschließend die Umsetzung der Leitlinien vor Ort zu ermöglichen, haben WWF und TRAFFIC in einer Kooperation mit dem Bun- desamt für Naturschutz und der Medicinal Plant Specialist Group der Weltnaturschutzunion IUCN konkrete, umsetzbare Standards und Kriterien zur nachhaltigen Wildsammlung von Heilpflanzen erarbeitet. Unternehmer sollen dadurch ebenso angesprochen werden wie Sammlergruppen, Na- turschutzorganisationen und Firmen, die die Wild- sammlung von Heilpflanzen zertifizieren. Der durch diesen Standard vorgegebene Maßnahmen- katalog soll so gestaltet werden, dass er für jede Wildsammlung weltweit zu einem spezifischen Management-Plan für die nachhaltige Nutzung der lokalen Heilpflanzenressourcen umgesetzt werden kann.

Heilpflanzen in CITES

CITES reguliert den internationalen Handel mit wild lebenden Pflanzen- und Tierarten und Pro- dukten dieser Arten. Die Arten werden in drei verschiedene Anhänge mit unterschiedlich starken

Regulierungen für einen nachhaltigen internatio- nalen Handel eingestuft.

Anhang I

Auf Anhang I gelistete Arten erfahren den höchs- ten Schutz. Hier werden nur Arten aufgeführt, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Der kommerzielle Handel mit diesen Arten ist nicht erlaubt. Für den Export ist in jedem Fall eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Voll- zugsbehörden nötig, die die legale Herkunft bescheinigt. Legal bedeutet bei Anhang I-Arten, dass die Entnahme wissenschaftlichen und nicht kommerziellen Zwecken dient, vor der Listung in CITES aus der Wildnis entnommen wurde oder von bestimmten Plantagen stammt. Für Anhang I Arten wird neben der Ausfuhrgenehmigung noch eine Genehmigung für den Import von der Vollzugsbehörde des Importlandes benö- tigt. Fast 300 Pflanzenarten sind im Anhang I gelistet, die einzige Heilpflanzenart ist die Indi- sche Kostuswurzel (Saussurea costus).

Anhang II

Arten, die in Anhang II geführt werden, sind noch nicht vom Aussterben bedroht, der Bestand kann aber durch den internationalen Handel gefährdet werden. Die Bestimmungen des Anhangs II gelten als ein helfendes Regulativ, es gar nicht erst so- weit kommen zu lassen. Für den Export von An- hang II-Arten muss eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes vorliegen, die bestätigt, dass der Handel mit dieser Art sich nicht nachtei- lig auf das Überleben der Art auswirkt. Die EU verlangt außerdem eine Importgenehmigung.

Insgesamt werden über 28.000 Pflanzenarten in Anhang II gelistet. Heilpflanzen sind davon unter anderem alle Orchideen (darunter z.B. Gastrodia elata, Dendrobium spp.), Frühlings-Adonis- röschen Adonis vernalis, Wilde Aloe/Bitter Aloe Aloe ferox, Adlerholz-Baum Aquilaria malaccen- sis, Wüsten-Zistanche Cistanche deserticola,, Guaiak-Holz Guaiacum officinale und Guaiacum

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Hintergrundinformation

April 2007 · CITES und Heilpflanzen

4 sanctum, Kanadische Gelbwurzel Hydrastis cana-

densis, Indische Narde Nardostachys grandiflora, Ginseng Panax ginseng (russische Populationen), Panax quinquefolius, Afrikanisches Stinkholz Prunus africana, Sandelbaum Pterocarpus santa- linus, Schlangenwurzel Rauvolfia serpentina, Hoodia spp, und die schon genannten Taxus- Arten.

Anhang III

Anhang III enthält Arten, die in einigen Ländern bereits geschützt werden, die aber die Unterstüt- zung anderer Mitgliedsstaaten brauchen, um den Bestand zu erhalten und den illegalen Handel bes- ser kontrollieren zu können. Obwohl diese Listung nur einige Länder, zum Teil sogar nur einzelne Regionen betrifft, wird die Verantwortung auf alle ex- und importierenden Staaten verteilt. Anhang III-Arten benötigen beim Export aus dem Land eine Ausfuhrgenehmigung. Wenn die gleiche Art aus einem Land stammt, in dem sie nicht gelistet ist, muss ein CITES-Zertifikat diese Herkunft bescheinigen. Auf Anhang III sind 45 Pflanzenar- ten gelistet, Heilpflanzen sind davon unter ande- rem: Gnetum montanum und die Großblättrige Steineibe Podocarpus neriifolia.

Die 14. Vertragsstaatenkonferenz von CITES In den Anmerkungen zum Übereinkommen ist festgelegt, welche speziellen Teile oder Erzeug- nisse einer Art Gegenstand der CITES-Listung sind. Auch um diese Fußnoten (#-Serie) wird es auf der der 14. CITES-Vertragsstaatenkonferenz im Juni in Holland gehen. Derzeit existieren zehn solcher Fußnoten.

Das Problem: Die Umsetzung dieser Anmerkun- gen erfolgte nicht einheitlich, zumal die Ausle- gung teilweise schwierig war. Dies gilt insbeson- dere für Medizinalpflanzen, von denen hauptsäch- lich bestimmte Pflanzenteile oder verarbeitetes Material gehandelt wird. Die meisten der Fußno- ten (#2, 3, 7, 9, 10) wurden entwickelt, um zu definieren, welche Teile und Erzeugnisse genau

den Vorgaben von CITES unterliegen. Doch es haperte in drei Punkten:

1. Die derzeit im internationalen Handel befind- lichen Teile und Erzeugnisse sowie die Aus- wirkungen auf wilde Populationen spiegeln sich in den Fußnoten nicht adäquat wider.

2. Die Fußnoten wurden über die Jahre erweitert, außerdem stieg die Zahl der CITES-Arten.

Damit wurden die Kontrollen schwieriger.

3. Die derzeitigen Fußnoten beinhalten viele nicht eindeutige Begriffe wie „Extrakt“ oder

„Bruchmaterial“, was eine Überprüfung durch Vollzugsbeamte erschwert.

Zudem wurde erkannt, dass durch die Vorgaben in einigen Fällen auch Pflanzenteile und Erzeugnisse eingeschlossen sind, die nicht unter CITES fallen müssten. Um diese Situation zu verbessern, hat das CITES-Pflanzen-Komitee einen Änderungs- vorschlag erarbeitet, der auf der 14. CITES- Konferenz vorgelegt wird. Ziel ist es, mit klar definierten Angaben die Umsetzung von CITES zu erleichtern. Dazu soll auch ein Glossar wichtiger Begriffe beitragen. Zur Diskussion wird zudem stehen, wie mit künstlich vermehrten Pflanzen, Hybriden und Kultivaren umgegangen wird.

Weiterführende Literatur:

- Lange, D. (1998): Europe´s medicinal and aromatic plants: Their use, trade and conserva- tion. TRAFFIC International, Cambridge.

- http://www.wwf.de/naturschutz/arten/medizin- artenschutz/

- http://www.bfn.de/04/0401.htm Weitere Informationen:

Fachbereich Biodiversität, Artenschutz und TRAFFIC beim WWF Deutschland,

Tel.: 069/79144-180, -183 oder -212

Diese und weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter: www.wwf.de. Hier können Sie sich auch in unseren kostenlosen WWF-News- Verteiler eintragen. Weitere Infos gibt es unter www.traffic.org.

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