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50 DIE PTA IN DER APOTHEKE | April 2014 | www.pta-aktuell.de

PRAXIS E-SHISHA

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ie Shisha, so wie man sie heute kennt, wurde im 16. Jahrhundert in Ägypten populär.

Sie besteht aus einem Glaskolben, der mit Wasser gefüllt und dann mit einem Rohr, der Rauchsäule, dicht verschlossen wird. An dieses Rohr wird seitlich der Schlauch mit Mundstück angeschraubt. Oben auf

das Rohr legt man feuchten Wasser- pfeifentabak und darauf wiederum ein kleines Sieb oder ein Stück mit Löchern versehene Aluminiumfolie, auf die dann die Holzkohlestück- chen gelegt werden. Die entzündete Holzkohle erhitzt die Flüssigkeit im Tabak, sodass ein Gemisch aus Dampf, Rauch und Aromastoffen entsteht. Zieht man am Schlauch, gelangt dieses Gemisch durch die Rauchsäule ins Wasser des Glaskol- bens, wodurch es vor dem Einat- men gekühlt und gefiltert wird. Da der Tabak nicht verbrennt, raucht man eine Shisha also nicht, sondern

„dampft“ sie. Eine Shisha enthält traditionell keine Drogen, sondern lediglich Tabak, meist mit Frucht- aromen wie Apfel, Kirsche, Orange oder Vanille.

Sinnbild für das gute Leben Die Shisha ist in arabischen Ländern schon immer ein Zeichen für Gast- freundschaft und Geselligkeit gewe- sen. Vor einigen Jahren entdeckte man das auch in Europa, woraufhin viele Shisha-Kneipen entstanden, die meist von jungen Menschen frequen- tiert werden. Dort werden klassische Shishas angeboten, mittlerweile aber auch solche, in denen dem Wasser Aromastoffe zugesetzt sind.

Shisha to go Der Nachteil einer herkömmlichen Wasserpfeife: Sie ist sehr groß und kann daher nicht ohne Probleme überall mit hinge- nommen werden. Clevere Geschäfts- leute kamen daher auf die Idee, eine Shisha für unterwegs zu entwickeln.

Analog zur E-Zigarette erfand man die E-Shisha. Sie sieht aus wie ein Kugelschreiber und ähnelt im Auf- bau der E-Zigarette. Das heißt: Ein batteriebetriebener Heizdraht, der durch Knopfdruck oder einfaches Ziehen am Mundstück aktiviert wird, erhitzt eine Flüssigkeit in einer Kar- tusche im Inneren. Durch Ziehen am Mundstück wird der aromatisierte Dampf dann eingeatmet. Hauptbe- standteil der Flüssigkeit ist Wasser.

Ihm werden Aromastoffe zugesetzt, angeblich enthalten die Kartuschen weder Nikotin noch Teer. Noch stärker als bei den E-Zigaretten set- zen die Hersteller auf fruchtige Aro- men, die zudem noch viel intensiver schmecken. Ein Benutzer beschreibt den Zug an der E-Shisha mit Pfir- sicharoma in etwa so, als habe man einen großen Schluck Eistee genom- men. Für etwa 15 Euro gibt es Ein- weg-E-Shishas, die etwa 500 Züge lang halten. Um die 40 Euro muss man für wiederbefüllbare Produkte bezahlen.

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Wasserpfeifen, auch Shishas genannt, sind seit längerer Zeit vor allen Dingen bei jungen Menschen beliebt. Doch sie sind groß und unhandlich. Jetzt drängen E-Shishas als Alternative auf den Markt.

© Vladyslav Starozhylov / 123rf.com

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Keiner weiß, was drin ist Die Verdampfungseigenschaften der Flüssigkeit sollen mit Glycerin und Propylenglykol verbessert werden.

Beim Erhitzen von Glycerin kann aber Formaldehyd entstehen, ein Stoff, der von der Weltgesundheits- organisation als krebserzeugend eingestuft wurde. Das zum Bei- spiel in Nebelmaschinen eingesetzte Propylenglykol kann beim Einatmen zu Reizungen der Atemwege führen.

In Liquids, also den Flüssigkeiten für E-Zigaretten, wurden auch Nitro- samine und Schwermetalle gefunden – ebenfalls krebserregende Stoffe.

Auch war Nikotin in angeblich nikotinfreien Flüssigkeiten enthal- ten. Da die Produkte sich ähneln, ist nicht auszuschließen, dass sich in der Flüssigkeit von Einweg-E- Shishas ebensolche Stoffe finden.

Bei wiederbefüllbaren E-Shishas sind es sogar meist dieselben Flüssig-

keiten, die auch für E-Zigaretten ver- trieben werden.

Keine gesetzliche Regelung Was in den Kartuschen sonst noch drin ist, weiß niemand genau. Die meis- ten werden in China produziert, wo sie nicht deklariert werden müssen.

Da E-Shishas offiziell kein Nikotin enthalten, fallen sie in Deutschland weder unter das Jugendschutzgesetz noch unter die Tabakrichtlinie. Auf der Verpackung steht zwar meist

„Kauf ab 18 Jahren“, gesetzlich ge- regelt ist das jedoch nicht. Inwiefern ein gefährlicher Cocktail entsteht, wenn Benutzer sich ihre Flüssigkei- ten selbst zusammenmischen, kann niemand sagen. Außerdem spre- chen die fruchtig-süßen Aromen gerade jüngere Menschen an. Tat- sächlich „dampfen“ bereits Kinder die E-Shisha – in deutschen Klas- senzimmern ist sie der letzte Schrei.

Die meisten wissen überhaupt nicht, was sie konsumieren, sie verglei- chen es mit Kaugummi oder Sirup.

Zudem wird die E-Shisha massiv als Lifestyle-Produkt beworben. Da das Dampfen aber trotzdem durch die Form, Handhabung und auch dem ausgeatmeten Restdampf dem Zigarettenrauchen ähnelt, befürch- ten Ärzte, dass die E-Shisha den Einstieg zum Tabakrauchen be- günstigt. Ob Mitmenschen durch

„Passivdampfen“ belastet werden, weiß bisher noch niemand, denn Studien und Untersuchungen zu solchen Produkten beginnen gerade erst. Auch gibt es auch noch keine Erkenntnisse zu Langzeitfolgen, da die E-Zigarette erst 2007 und die E-Shisha sogar erst 2013 auf den deutschen Markt kam. ■

Dr. Holger Stumpf, Medizinjournalist

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