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Impressum. Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung. Alle Rechte vorbehalten.

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Academic year: 2022

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Impressum

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Schule und Berufsbildung Alle Rechte vorbehalten.

Gestaltungsreferat Margareta Brünjes

Referatsleitung Fachreferat Dr. Hans-Werner Fuchs Fachreferent

Holger Hill Layout

Matthias Hirsch

Hamburg 2021

(3)

Inhalt

Einleitung ... 4

Thema: Bindung aus Sicht der Lerntheorien (gA) ... 6

I Aufgabenstellung ... 6

II Literaturhinweise, Material [für den Prüfling] ... 6

III Unterrichtliche Voraussetzungen/Bildungsplanbezüge ... 7

IV Erwartungshorizont ... 7

V Bewertungshinweise ... 8

VI Hinweise zur Gestaltung des Fachgesprächs ... 9

Thema: Bindung aus Sicht der Lerntheorien (eA) ... 10

I Aufgabenstellung ... 10

II Literaturhinweise, Material [für den Prüfling] ... 10

III Unterrichtliche Voraussetzungen ... 11

IV Erwartungshorizont ... 11

V Bewertungshinweise ... 13

VI Hinweise zur Gestaltung des Fachgesprächs ... 14

(4)

Einleitung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit den hier vorgelegten, überarbeiteten Beispielaufgaben möchten wir Sie bei der Ge- staltung der Präsentationsprüfung nach den Vorgaben des neugefassten § 26 der Aus- bildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) unterstützen.

Infolge der Neufassung des § 26 Absatz 3 ändern sich die Zeitanteile für den medienun- terstützten Vortrag (Präsentation) und für das Fachgespräch mit dem Fachprüfungs- ausschuss: Künftig ist für die Präsentation ein Drittel der Prüfungszeit, also 10 Minuten, vorgesehen. Das Fachgespräch wird auf zwei Drittel der Prüfungszeit, also 20 Minuten, ausgeweitet.

Im Hinblick auf die veränderten Zeitanteile legt der neugefasste § 26 Absatz 5 fest, dass die Bewertung der Präsentation zu nicht mehr als einem Drittel in die Prüfungsnote ein- gehen darf.

Wie bisher muss die Aufgabenstellung für die Präsentationsprüfung gewährleisten, dass die Präsentation unterschiedliche Kompetenz- bzw. Inhaltsbereiche mindestens zweier Semester der Studienstufe beinhaltet (sog. „Semesterübergriff“).

Diese beiden Bereiche müssen künftig aber nicht mehr bereits in der – auf 10 Minuten verkürzten – Präsentation in einem möglichst ausgewogenen Verhältnis zur Geltung kommen, sondern einer der beiden Bereiche darf in der Präsentation überwiegen; im Fachgespräch sollen sodann beide Inhalts- bzw. Kompetenzbereiche in einem ausgewo- genen Verhältnis zur Geltung kommen (vgl. die Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung [Abiturrichtlinie] i. d . F. v. 9. September 2021, Ziff. 5.2). So kann einerseits jeder der beiden Bereiche im Fachgespräch ausrei- chend vertieft werden – auch der Bereich, der in der Präsentation mehr Raum eingenom- men hat –, andererseits ist bei Umsetzung der Vorgaben ausgeschlossen, dass am Ende der Prüfung einer der beiden Bereiche zu wenig Berücksichtigung gefunden hat.

Hinsichtlich der Anforderungen ist zu beachten, dass mit Blick auf die gesamte Prüfung jeder der beiden Inhalts- bzw. Kompetenzbereiche in allen drei Anforderungsbereichen geprüft wird. Auch sind in beiden Prüfungsteilen, Präsentation und Fachgespräch, je- weils alle drei Anforderungsbereiche abzudecken. Es ist aber nicht erforderlich, dass in- nerhalb der Präsentation für jeden der beiden Inhalts- bzw. Kompetenzbereiche alle drei Anforderungsbereiche erreicht werden. Wenn einer der beiden verpflichtend zu berück- sichtigenden Inhalts- bzw. Kompetenzbereiche in der Präsentation z. B. nur durch the- senhaft verkürzte Ausführungen zur Geltung kommt, ist dies zulässig.

Fachspezifische Regelungen zur Umsetzung des Semesterübergriffs, die sich aus der unterschiedlichen fachlichen und didaktischen Struktur der verschiedenen Unterrichts- fächer ergeben, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Anlagen (Fachteilen) der Abiturricht- linie. So ist in einzelnen Fächern nur die Verknüpfung zweier Inhaltsbereiche in der Auf- gabenstellung möglich, da sich die in den Rahmenplänen vorgegebenen Kompetenzbe- reiche nicht auf einzelne Semester der Studienstufe beziehen lassen, sondern durchgän- gig an den bearbeiteten Inhalten entwickelt werden. In anderen Fächern ist hingegen die Verknüpfung eines Kompetenzbereichs, z. B. eines innerhalb eines Semesters erarbeite- ten fachmethodischen Zugriffs, mit einem in einem anderen Semester erarbeiteten In- haltsbereich möglich.

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Wenn Sie die Beispiele in den Fächern vergleichen, werden Sie eine gewisse Varianz hin- sichtlich Umfang, Operationalisierungsgrad usw. feststellen. Diese ist einerseits den Un- terschieden zwischen den verschiedenen Fächern, Inhalts- und Kompetenzbereichen ge- schuldet, soll aber andererseits auch die Bandbreite möglicher Aufgabenstellungen ab- bilden und somit als Anregung dienen. Dabei reicht das Spektrum von Aufgabenstellun- gen aus einzelnen Teilaufgaben mit Operatoren bis hin zu sehr offen angelegten Aufga- benstellungen. In jedem Fall muss eine explizite Aufgabenstellung formuliert sein; die bloße Nennung eines Prüfungsthemas in Form einer Überschrift genügt nicht, um dem Prüfling die Komplexität der Anforderungen an die von ihm erwartete Prüfungsleistung zu verdeutlichen. Die Aufgabenstellung muss die Bearbeitung in allen drei Anforderungs- bereichen ermöglichen und anregen.

Außerdem ist darauf zu achten, dass dem Prüfling in seinem Lösungsansatz ein Gestal- tungsraum bleibt (vgl. Abiturrichtlinie, Ziff. 5.2). Dieser Gestaltungsraum kann, muss aber nicht darin bestehen, dass der Prüfling auf der Grundlage der Aufgabenstellung eine eigene Leitfrage entwickelt. Entsprechende Anforderungen werden – wie auch bis- her – in den Fachkonferenzen einer Schule abgestimmt und den Schülerinnen und Schü- lern transparent vermittelt.

Je nach Offenheit der jeweiligen Beispielaufgabe ergab sich aus der Verkürzung des Prä- sentationsteils auf 10 Minuten unterschiedlich großer Überarbeitungsbedarf. Während es in manchen Fällen nötig war, den Umfang der Aufgabe zu reduzieren, konnte in ande- ren Fällen die Aufgabenstellung selbst unverändert bleiben.

Selbstverständlich ändern sich aber in jedem Fall die Anforderungen an die Präsentation.

Der kürzeren Zeit kann dabei durch einen engeren inhaltlichen Zuschnitt des Themas oder durch eine geringere Ausführlichkeit bei der Darstellung von Lösungs- bzw. Re- chenwegen, Argumentationsgängen usw. Rechnung getragen werden. Das Fachge- spräch dient sodann der prüfenden Vertiefung, die z. B. von der Erläuterung verkürzt dargestellter Zusammenhänge ausgehen kann; es bezieht auch größere fachliche und ggf. fachübergreifende Zusammenhänge auf der Grundlage des Unterrichts in der Stu- dienstufe ein.

In der realen Prüfungssituation berücksichtigt eine erste, offenere Fassung des Erwar- tungshorizonts den Gestaltungsraum des Prüflings (s. o.), bevor eine zweite Fassung anhand der vorliegenden Dokumentation die Erwartungen hinsichtlich Inhalt und Verlauf der Prüfung präzisiert. Da sich die vorliegenden Erwartungshorizonte weder an konkre- ten unterrichtlichen Voraussetzungen noch an einer Dokumentation orientieren, fallen die hier vorliegenden Beispiele von Erwartungshorizonten teilweise ausführlicher aus, als dies in der Praxis zu erwarten wäre.

Ich hoffe, dass Ihnen die überarbeiteten Beispielaufgaben Orientierung und wertvolle Anregungen bieten, und wünsche Ihnen und Ihren Schülerinnen und Schülern ebenso in- teressante wie erfolgreiche Präsentationsprüfungen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Haupt

(Grundsatzreferent Gymnasium und gymnasiale Oberstufe)

(6)

Prüfungsvorsitz:

Referent/-in:

Koreferent/-in:

Prüfling:

Durch den Prüfling gewählter Inhalts- / Kompetenzbereich:

„Entwicklung und Persönlichkeit“

Durch Referent/-in ergänzter Inhalts- / Kompetenzbereich:

„Motivation und Lernen“

Termine:

Ausgabe des Prüfungsthemas:

Abgabe der Dokumentation:

Prüfungstermin / Raum:

Thema: Bindung aus Sicht der Lerntheorien (gA)

Diese Beispielaufgabe ist auf eine Präsentationsprüfung auf grundlegendem Anforde- rungsniveau zugeschnitten. Der Prüfling gibt als Bereich für die Präsentationsprüfung den Inhaltsbereich „Entwicklung und Persönlichkeit“ an; auf dieser Grundlage erhält er die nachfolgend angegebene Aufgabenstellung, die der Referent/die Referentin um den Inhaltsbereich „Motivation und Lernen“ ergänzt, um den geforderten Semesterübergriff sicherzustellen.

I Aufgabenstellung

Erörtern Sie, inwiefern die Aufrechterhaltung von Bindungsstilen bis zur Adoleszenz im Rahmen partnerschaftlicher Bindungen mit der Theorie des Modelllernens erklärt wer- den kann.

Bei der Bearbeitung der Aufgabe sind alle drei Anforderungsbereiche einzubeziehen.

II Literaturhinweise, Material [für den Prüfling]

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III Unterrichtliche Voraussetzungen/Bildungsplanbezüge

Entwicklung und Persönlichkeit:

Empirisch-entwicklungspsychologische, psychoanalytische Grundlagen.

Eingrenzend auf Entwicklung:

z. B. Bindung, Bindungsstile, Arbeiten von Bowlby und Ainsworth sowie Gross- mann et al. (vgl. Anforderungen des zentralen Abiturs 2016ff.)

Im Unterricht sollte das Phänomen der relativen zeitlichen Stabilität von Bindungssti- len bereits behandelt worden sein.

Motivation und Lernen:

Experimentalpsychologische, kognitionspsychologische und behavioristische Grundla- gen (Motive, Bedürfnisse, Konditionieren, Kognition, Behalten und Vergessen, Intelligenz und Leistung).

Eingrenzend auf Lernen:

z. B. Klassische Konditionierung (Pawlow), instrumentelle Konditionierung (Thorn- dike), operante Konditionierung (Skinner), Lernen durch Einsicht (Köhler sowie Wertheimer), Modelllernen (Bandura)

Verschiedene behavioristische sowie kognitivistische Lerntheorien, hier v. a. die klassi- sche Konditionierung, die operante Konditionierung und die sozial-kognitive Lerntheorie sowie deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Anwendung auf verschiedene All- tagsphänomene sollten im Unterricht behandelt worden sein.

IV Erwartungshorizont

Anmerkung:

Dieser Erwartungshorizont bezieht sich auf die Aufgabenstellung, nicht auf die vom Prüfling zu erarbeitende und in der Dokumentation darzustellende Konkretisierung. Der Prüfling erhält in dieser Beispielaufgabe eine Aufgabenstellung unter Nennung nur eines Operators und wäre gehalten, diese in Form von Teilaufgaben mit geeigneten Operato- ren auch der anderen Anforderungsbereiche zu konkretisieren. Aus der Konkretisierung können sich andere Gewichtungen als die nachstehend dargestellten ergeben; diese sind vom Referenten/der Referentin bei der Erstellung des endgültigen Erwartungshorizonts für den Fachprüfungsausschuss zu berücksichtigen.

Auch nicht erwähnte Angaben können positiv in die Bewertung der Präsentationsprü- fung einfließen, wenn sie innerhalb der Darstellung sinnvoll und zielführend sind. Erwar- tet wird jeweils ein strukturierter, abgewogener Vortrag, unterstützt von sachangemes- sen ausgewählten medialen Präsentationsweisen, und deren inhaltsbezogene Begrün- dung. Inhaltlich erfordert die Aufgabe Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen.

Je höher der Anforderungsbereich, in dem sich der Prüfling schwerpunktmäßig bewegt, desto besser ist die Prüfung zu bewerten.

Anforderungsbereich I:

Darstellung, Beschreibung der jeweiligen Theorien, z. B.:

 Bindungsforschung mit Fokus auf der Theorie des inner working model nach Bowlby,

 Modelllernen nach Bandura.

(8)

Anforderungsbereich II:

Anwendung, Transfer von Fachwissen auf konkrete Problemstellung, z. B.:

 Aneignungsphase: Beobachtung von relevantem Verhalten bei Erziehungspersonen (Umgang mit Beobachtenden oder anderen Kindern),

 Ausführungsphase: Zeigt beobachtetes Verhalten in ähnlichen Situationen (von Ver- stärkungsprozessen abhängig).

 Zu berücksichtigende Besonderheit der Lerntheorie:

○ Verhalten muss nicht zwangsläufig sofort gezeigt werden.

○ Als Verstärkung können auch stellvertretende Verstärkung und Selbst-Verstär- kung herangezogen werden.

Anforderungsbereich III:

Bewertung, Urteil bzgl. der Möglichkeit, das Phänomen alternativ zu erklären, z. B.:

 Modelllernen stellt einen nicht ganz so differenzierten, grundsätzlich aber nachvoll- ziehbaren, alternativen Erklärungsansatz dar: Während der Aneignungsphase wird das inner working model gebildet, welches je nach situativen Bedingungen sowie Ver- stärkungsprozessen im Rahmen sozialer Handlungen abrufbereit ist.

V Bewertungshinweise

Eine „gute“ Leistung (11 Punkte) liegt vor, wenn der Prüfling

 eine geeignete Präsentationsform gewählt hat,

 die Präsentation inhaltlich und formal überzeugend aufgebaut hat und technisch ver- siert darbietet,

 die Theoriegrundlagen zur Bindungsforschung sowie zum Modelllernen in einem für die Lösung erforderlichen Maße vollständig und fachlich korrekt beschreibt (AFB I),

 die verschiedenen Teilprozesse des Modelllernens von der Wahrnehmung eines mo- dellierenden Verhaltens bis zur Ausführung beispielhaft und fachlich präzise auf eine oder mehrere relevante soziale Situationen anwendet (AFB II),

 ein Urteil fällt, welches eine differenzierte und reflektierte Auseinandersetzung mit der Thematik erkennen lässt (AFB III),

 sich klar, strukturiert und differenziert ausdrückt, die Fachsprache verwendet, den eigenen Standpunkt differenziert begründet,

 im an die Präsentation anschließenden Fachgespräch sachbezogen, situationsange- messen und flexibel auf Fragen eingeht,

 über das Thema, die Arbeitsschritte, die gewählte Methode bei der Lösung der Auf- gabe sowie die gewählte Präsentationsmethode reflektiert Auskunft gibt.

Eine „ausreichende“ Leistung (05 Punkte) liegt vor, wenn der Prüfling

 eine im Ganzen noch geeignete Präsentationsform ausgewählt hat,

 die Präsentation inhaltlich und formal zumeist nachvollziehbar aufgebaut hat und ohne größere technische Probleme darbietet,

 die Theoriegrundlagen zur Bindungsforschung sowie zum Modelllernen in einem für die Lösung erforderlichen Maß vollständig und im Wesentlichen fachlich korrekt be- schreibt (AFB I),

(9)

 ein Urteil fällt, welches eine in Ansätzen differenzierte und reflektierte Auseinander- setzung mit der Thematik erkennen lässt (AFB III),

 sich hinreichend verständlich ausdrückt, die Fachsprache ansatzweise verwendet und in der Lage ist, den eigenen Standpunkt nachvollziehbar zu vertreten,

 im Fachgespräch überwiegend sachbezogen und situationsangemessen auf Nachfra- gen eingeht,

 über das Thema, die Arbeitsschritte, die gewählte Methode bei der Lösung der Auf- gabe sowie die gewählte Präsentationsmethode Auskunft gibt.

VI Hinweise zur Gestaltung des Fachgesprächs

Vertiefung der angesprochenen Themen, z. B.:

 Bindung: FST und die Bindungsstile, Feinfühligkeit der Bindungspersonen etc.,

 Lernen: Paradigma des Kognitivismus (hier v. a. reziproker Determinismus), ggf. auch Vergleich behavioristischer Ansätze, z. B. operante Konditionierung.

Ggf. offene Abschlussfrage, z. B.:

 Wie erklären Sie sich die Ausnahmen, also z. B. unsicher-gebundene Kinder, die trotz- dem im Erwachsenenalter eine Partnerschaft mit sicher-gebundenen Eigenschaften führen?

Die Frage ermöglicht vielfältige Verknüpfungen zu angrenzenden Inhaltsbereichen (z. B.

Persönlichkeit, Motivation) und eröffnet dem Prüfling die Möglichkeit, eine breiter ange- legte fachliche Durchdringung des Themas zu präsentieren.

(10)

Prüfungsvorsitz:

Referent/-in:

Koreferent/-in:

Prüfling:

Durch den Prüfling gewählter Inhalts- / Kompetenzbereich:

„Entwicklung und Persönlichkeit“

Durch Referent/-in ergänzter Inhalts- / Kompetenzbereich:

„Motivation und Lernen“

Termine:

Ausgabe des Prüfungsthemas:

Abgabe der Dokumentation:

Prüfungstermin / Raum:

Thema: Bindung aus Sicht der Lerntheorien (eA)

Diese Beispielaufgabe ist auf eine Präsentationsprüfung auf erhöhtem Anforderungsni- veau zugeschnitten. Der Prüfling gibt als Inhaltsbereich für die Präsentationsprüfung

„Entwicklung und Persönlichkeit“ an; auf dieser Grundlage erhält er die nachfolgend an- gegebene Aufgabenstellung, die der Referent/die Referentin um den Inhaltsbereich „Mo- tivation und Lernen“ ergänzt, um den geforderten Semesterübergriff sicherzustellen.

I Aufgabenstellung

Erörtern Sie, inwiefern die Aufrechterhaltung von Bindungsstilen bis zur Adoleszenz im Rahmen partnerschaftlicher Bindungen mittels Lerntheorien erklärt werden kann.

Bei der Bearbeitung der Aufgabe sind alle drei Anforderungsbereiche einzubeziehen.

Alternative Aufgabenstellung:

Entwickeln Sie ein Konzept zu einem Forschungsvorhaben, welches untersucht, inwie- fern die Aufrechterhaltung von Bindungsstilen bis zur Adoleszenz im Rahmen partner- schaftlicher Bindungen mittels einer von Ihnen gewählten Lerntheorie erklärt werden kann.

Bei der Bearbeitung der Aufgabe sind alle drei Anforderungsbereiche einzubeziehen.

(Umfassender, erfordert methodisch-planendes Arbeiten.)

II Literaturhinweise, Material [für den Prüfling]

(11)

III Unterrichtliche Voraussetzungen

Entwicklung und Persönlichkeit:

Empirisch-entwicklungspsychologische, psychoanalytische Grundlagen.

Eingrenzend auf Entwicklung:

z. B. Bindung, Bindungsstile, Arbeiten von Bowlby und Ainsworth sowie Gross- mann et al. (vgl. Anforderungen des zentralen Abiturs 2016ff.)

Im Unterricht sollte das Phänomen der relativen zeitlichen Stabilität von Bindungsstilen bereits behandelt worden sein.

Motivation und Lernen:

Experimentalpsychologische, kognitionspsychologische und behavioristische Grundla- gen (Motive, Bedürfnisse, Konditionierung, Kognition, Behalten und Vergessen, Intelli- genz und Leistung).

Eingrenzend auf Lernen:

z. B. Klassische Konditionierung (Pawlow), instrumentelle Konditionierung (Thorn- dike), operante Konditionierung (Skinner), Lernen durch Einsicht (Köhler, Werthei- mer), Modelllernen (Bandura)

Verschiedene behavioristische sowie kognitivistische Lerntheorien, hier v. a. die klassi- sche Konditionierung, die operante Konditionierung und die sozial-kognitive Lerntheorie sowie deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Anwendung auf verschiedene Alltagsphänomene sollten im Unterricht behandelt worden sein. Der Prüfling ist in der Lage, die behandelten Lerntheorien zu beschreiben, mit ihrer Hilfe zu analysieren, sie gegenüberzustellen und Vor- und Nachteile der jeweiligen Sicht auf das menschliche Erleben und Verhalten differenziert zu beurteilen.

Ergänzende Voraussetzung auf Basis der alternativen Aufgabenstellung:

Forschungsmethoden:

Die Forschungsmethoden Beobachtung, Fragebogen, Interview, Testverfahren und Experiment sollten mit klarem fachlichen Bezug, ggf. in Form von Projekten, in den Unterricht integriert worden sein. Der Prüfling ist in der Lage, empirisch-methodisches Vorgehen zu beschreiben, zu analysieren und prospektiv-planend zu entwerfen. Eine mögliche Vertiefung und Differenzierung kann im Bereich der Testverfahren stattfinden:

Der Prüfling kennt den Unterschied zwischen projektiven und objektiven Testverfahren und kann die Testgütekriteren Objektivität, Reliabilität und Validität grundlegend beschreiben und anwenden.

IV Erwartungshorizont

Anmerkung:

Dieser Erwartungshorizont bezieht sich auf die Aufgabenstellung, nicht auf die vom Prüfling zu erarbeitende und in der Dokumentation darzustellende Konkretisierung. Der Prüfling erhält in dieser Beispielaufgabe eine Aufgabenstellung unter Nennung nur eines Operators und wäre gehalten, diese in Form von Teilaufgaben mit geeigneten Operato- ren auch der anderen Anforderungsbereiche zu konkretisieren. Aus der Konkretisierung können sich andere Gewichtungen als die nachstehend dargestellten ergeben; diese sind vom Referenten/der Referentin bei der Erstellung des endgültigen Erwartungshorizonts für den Fachprüfungsausschuss zu berücksichtigen.

(12)

Auch nicht erwähnte Angaben können positiv in die Bewertung der Präsentationsprü- fung einfließen, wenn sie innerhalb der Darstellung sinnvoll und zielführend sind. Erwar- tet wird jeweils ein strukturierter, abgewogener Vortrag, unterstützt von sachangemes- sen ausgewählten medialen Präsentationsweisen, und deren inhaltsbezogene Begrün- dung. Inhaltlich erfordert die Aufgabe Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen.

Je höher der Anforderungsbereich, in dem sich der Prüfling schwerpunktmäßig bewegt, desto besser ist die Prüfung zu bewerten.

Anforderungsbereich I:

Darstellung, Beschreibung der jeweiligen Theorien, z. B.:

 Bindungsforschung mit Fokus auf der Theorie des inner working model nach Bowlby

 Lerntheorien des Behaviorismus, z. B.:

○ Klassische Konditionierung (Pawlow)

○ Instrumentelle Konditionierung (Thorndike)

○ Operante Konditionierung (Skinner)

 Lerntheorien des Kognitivismus, z. B.:

○ Lernen durch Einsicht (Köhler sowie Wertheimer)

○ Sozial-kognitive Lerntheorie (Bandura)

Der Prüfling muss hier im Rahmen seines Zeitmanagements eine nachvollziehbare Aus- wahl treffen, die idealerweise beide Paradigmen berücksichtigt (siehe Bewertungskrite- rien).

Anforderungsbereich II:

Anwendung, Transfer von Fachwissen auf die konkrete Problemstellung, z. B.:

 Klassische Konditionierung: Hierüber kann z. B. erklärt werden, dass die Bindung zur Mutter Teil eines Lernprozesses ist (Mutter bzw. Geruch der Mutter = NS; Nahrung

= UCS; die positiv gestimmte Reaktion auf den Geruch der Mutter wird in einem wei- teren Lernprozess auf die Mutter übertragen >> Konditionierung zweiter Ordnung).

Im Rahmen einer Reizgeneralisierung kann die Reaktion in abgewandelter Form auch von Stimuli ausgelöst werden, die denen der Mutter ähneln.

 Operante Konditionierung: Von den Erziehungspersonen gewünschte Verhaltens- weisen werden verstärkt, unerwünschte Verhaltensweisen werden bestraft. Entspre- chend konditionierte Verhaltensweisen werden im weiteren Verlauf über diskrimina- tive Hinweisreize ausgelöst. Es entstehen Verhaltensgewohnheiten, sog. habits, die sich in einer Hierarchie darstellen lassen (vgl. Hull). [Anmerkung: Individuelle Verhal- tensdispositionen werden von Hull im Rahmen seiner Motivationstheorie behandelt, sind aber nur auf Vermeidungsverhalten anwendbar.]

 Sozial-kognitive Lerntheorie:

○ Aneignungsphase: Beobachtung von relevantem Verhalten bei Erziehungsperso- nen (Umgang mit Beobachtenden oder anderen Kindern).

○ Ausführungsphase: Zeigt beobachtetes Verhalten in ähnlichen Situationen (von Verstärkungsprozessen abhängig).

○ Beobachtete Handlung erscheint ggf. als verlässlich, um bestimmte Reaktionen zu erzielen (Selbstwirksamkeit). Weiterhin gibt es ggf. keine alternativen Hand- lungsmöglichkeiten in bestimmten sozialen Situationen (Selbstregulation).

[Anmerkung: Die komplette Betrachtung der sozial-kognitiven Lerntheorie entspricht ei-

(13)

 Zu berücksichtigende Besonderheit der Lerntheorie:

○ Verhalten muss nicht zwangsläufig sofort gezeigt werden.

○ Als Verstärkung können auch stellvertretende Verstärkung und Selbst-Verstär- kung herangezogen werden.

Anforderungsbereich III:

Bewertung, Urteil bzgl. der Möglichkeit, das Phänomen alternativ zu erklären, z. B.:

 Behavioristische Lerntheorien können auf das Phänomen angewendet werden, auf- grund des Prinzips der black box werden aber nur konkret beobachtbare Verhaltens- weisen berücksichtigt. Kognitive Prozesse, die vermutlich einen Teil des Phänomens ausmachen, werden darüber nicht abgedeckt.

 Die sozial-kognitive Lerntheorie stellt im Vergleich zu den behavioristischen Ansät- zen einen deutlich differenzierteren alternativen Erklärungsansatz dar: Während der Aneignungsphase wird das inner working model gebildet, welches, je nach situativen Bedingungen sowie Verstärkungsprozessen und individuellen Persönlichkeitsfakto- ren, im Rahmen von sozialen Handlungen abrufbereit ist.

Lösungsweg auf Basis der alternativen Aufgabenstellung:

Die Auseinandersetzung mit einem möglichen Forschungsvorhaben sollte folgende As- pekte berücksichtigen:

 Fragestellung (durchaus im Sinne einer Leitfrage),

 Begründete Hypothesenformulierung auf Basis der Theoriedarstellung (s. o.),

 Auswahl einer Forschungsmethode, z. B.

○ Experten-Interview,

○ Bindungs-Interview, z. B. auf Basis des Adult Attachment Questionnaire,

○ Darstellung eigens entworfener Interviewfragen,

○ Längsschnitt-Studie,

 Darstellung planerischer Schritte mit Zeitplan.

V Bewertungshinweise

Eine „gute“ Leistung (11 Punkte) liegt vor, wenn der Prüfling

 eine geeignete Präsentationsform gewählt hat,

 die Präsentation inhaltlich und formal überzeugend aufgebaut hat und technisch ver- siert darbietet,

 die Theoriegrundlagen zur Bindungsforschung sowie zu den ausgewählten Lernthe- orien in einem für die Lösung erforderlichen Maße vollständig und fachlich korrekt beschreibt (AFB I),

 die sozial-kognitive Lerntheorie bzw. das Modelllernen sowie eine weitere begründet ausgewählte Lerntheorie beispielhaft und fachlich präzise auf eine oder mehrere re- levante soziale Situationen anwendet (AFB II),

 ein Urteil fällt, welches eine differenzierte und reflektierte Auseinandersetzung mit der Thematik erkennen lässt und verschiedene Sichtweisen auf das Phänomen auf- zeigt (AFB III),

 sich klar, strukturiert und differenziert ausdrückt, die Fachsprache verwendet, den eigenen Standpunkt differenziert begründet,

(14)

 im anschließenden Prüfungsgespräch sachbezogen, situationsangemessen und flexi- bel auf Fragen eingeht,

 über das Thema, die Arbeitsschritte, die gewählte Methode bei der Lösung der Auf- gabe und die gewählte Präsentationsmethode reflektiert Auskunft gibt.

Eine „ausreichende“ Leistung (05 Punkte) liegt vor, wenn der Prüfling

 eine im Ganzen noch geeignete Präsentationsform gewählt hat,

 die Präsentation inhaltlich und formal zumeist nachvollziehbar aufgebaut hat und ohne größere technische Probleme darbietet,

 die Theoriegrundlagen zur Bindungsforschung sowie zu den ausgewählten Lerntheorien in einem für die Lösung erforderlichen Maße umfassend und im Wesentlichen fachlich korrekt beschreibt (AFB I),

 zwei begründet ausgewählte Lerntheorien grundlegend auf eine oder mehrere relevante soziale Situationen anwendet (AFB II),

 ein Urteil fällt, welches eine in Ansätzen differenzierte und reflektierte Auseinandersetzung mit der Thematik erkennen lässt (AFB III),

 sich hinreichend verständlich ausdrückt, die Fachsprache ansatzweise verwendet und den eigenen Standpunkt nachvollziehbar vertritt,

 im Fachgespräch überwiegend sachbezogen und situationsangemessen auf Nachfragen eingeht,

 über das Thema, die Arbeitsschritte, die gewählte Methode bei der Lösung der Aufgabe sowie über die gewählte Präsentationsmethode Auskunft gibt.

VI Hinweise zur Gestaltung des Fachgesprächs

Vertiefung der angesprochenen Themen, z. B.:

 Bindung: FST und die Bindungsstile, Feinfühligkeit der Bindungspersonen etc.,

 Lernen: Paradigma des Kognitivismus und des Behaviorismus, Forschungsarbeiten und Grundlagenexperimente zu den Lerntheorien, ggf. weitere, nicht betrachtete Lerntheorien,

 für alternative Aufgabenstellung: Auseinandersetzung mit formalen Aspekten der Forschung, z. B. Auswertung, Testgütekriterien u. ä.

Ggf. offene Abschlussfrage, z. B.:

 Wie erklären Sie sich die Ausnahmen, also z. B. unsicher-gebundene Kinder, die trotz- dem im Erwachsenenalter eine Partnerschaft mit sicher-gebundenen Eigenschaften führen?

Die Frage ermöglicht vielfältige Verknüpfungen zu angrenzenden Inhaltsbereichen (z. B. Persönlichkeit, Motivation) und eröffnet dem Prüfling die Möglichkeit eine brei- ter angelegte fachliche Durchdringung des Themas zu präsentieren.

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