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Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

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Fr eie und Hans es t adt Ham bur g

B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t

Amt für Umweltschutz Bodenschutz/ Altlasten/ U25

Neuenfelder Straße 19 D - 21109 Hamburg

Datum: 02.03.2015

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Neuenfelder Straße 19 , D – 21109 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf Bebauungsplanung SL2

Bebauungsplan Bergedorf 113

Stellungnahme BSU/U2 zur Altlastensituation im Plangebiet

Plangebiet

Der Bebauungsplangebiet Bergedorf 113 liegt zwischen dem Weidenbaumsweg und dem Schleusengra- ben in der Gemarkung Bergedorf (s. Anlage 1). Im Südwesten wird es durch die Kampbille, im Nordosten durch das Flurstück 7638 begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 6960, 6962, 7007,5862, 5861, 5642 5115, 5117,5119, 5121, 1604, 6686 und 6685. Die Flurstücke sind größtenteils in Privatbesitz.

In diesem Gebiet sollen zukünftig mehrgeschossige Wohnblocks entstehen. Die historischen Gebäude auf dem Flurstück 5642 sollen umgebaut und in die zukünftige Bebauung integriert wer- den.(siehe.Funktionsplan vom 05. Februar 2015 in Verbindung mit den Schnitten vom 11.November 2014 ( Büro Heitmann Montúfar). Die in diesem Funktionsplan getroffenen Aussagen bilden die Grundla- ge für diese Stellungnahme.

Im Plangebiet sind nahezu flächendeckend Altlasten und altlastverdächtige Flächen vorhanden, außer- dem ist es von mehreren Grundwasserschäden betroffen. Lage und Ausdehnung der Altlasten, altlast- verdächtigen Flächen und Grundwasserschäden kann Anlage 1 und 2 entnommen werden.

Nördlich schließt eine ehemalige altlastverdächtige Fläche und südlich die altlastverdächtige Fläche Randersweide, 7828-028/01 an das Plangebiet an. Diese haben keinen Einfluss auf das angestrebte Planungsziel.

Da zu erwarten ist, dass zur Realisierung der angestrebten Planungsziele im Plangebiet größere Boden- bewegungen stattfinden werden, wurde bei den im Rahmen der Erkundungen zum Bebauungsplan Ber- gedorf 113 durchgeführten Untersuchungen auf eine Untersuchung der Oberböden nach den Vorgaben der BBodSchV weitgehend verzichtet.

Die in der Vergangenheit durchgeführten Bodenuntersuchungen auf den Altlasten ergaben jedoch deutli- che Hinweise auf das Vorhandensein von Schadstoffen in oberflächennahen Bereichen.

Auf dem Flurstück 1604 und 6686 ist im Funktionsplan ein Schulgarten vorgesehen. Dieser Bereich liegt außerhalb der Altlasten. Uns liegen keine Informationen über die Qualität der anstehenden Oberbö- den in diesem Bereich vor.

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Im Folgenden werden die im Plangebiet vorhandenen Altlasten und Grundwasserschäden vorgestellt.

Altlasten und altlastverdächtige Flächen:

7828-017/00, Weidenbaumsweg, Altlast, Altstandort/Altablagerung, Spezifizierung: IND (Industrie und Gewerbeabfall), OCP(Herstellung und Lagerung organischer Grundstoffe)

Auf der Fläche befand sich von 1922 bis ca. 1980 ein fettverarbeitender Betrieb, etwa 1935 wurde die Fläche mit Sanden, Bauschutt, Schlacke und Klei aufgehöht . Die Auffüllungen enthalten Beimengungen von Kohle, Kabel und Glas. Auch Industrieschlämme und Produktionsrückstände sollen abgelagert wor- den sein. Die Ablagerungen sind zwischen 1,0 und maximal ca.3 m mächtig. Unterhalb der Auffüllung wurden Kleischichten erbohrt, die teilweise nur geringmächtig ausgebildet sind, gefolgt von wasserfüh- renden Sanden Die Auffüllung ist heterogen zusammengesetzt. Die Ergebnisse der in der Vergangenheit auf der Altlast durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigen Belastungen im Wesentlichen mit MKW (Mineralölkohlenwasserstoffen), PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Schwermetallen und Arsen, Die Schadstoffe sind auf unterschiedliche Schichten und Tiefen der Auffüllung verteilt, die keinen Zusammenhang erkennen lassen. Bei den Aufschlussarbeiten wurden wiederholt Hindernisse im Boden angetroffen. In der Bodenluft wurden in der Vergangenheit erhöhte Kohlendioxid- und geringe Methankonzentrationen festgestellt. Im Zuge der Baumaßnahmen auf dem 2003 bebauten, westlichen Bereich der Fläche wurden teilweise erheblich belastete Bodenchargen angetroffen und entsorgt.

Auswirkung der Altlast 7828-017/00 auf die Planungsziele des Bebauungsplanes Bergedorf 113 :

Durch den Grundstückseigentümer muss sichergestellt werden, dass ein direkter Kontakt mit Auffül- lungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Grünflächen mit 1m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV), in Spielflachen zusätzlich Einbau eines Grabeschutzes) dauerhaft unter- bunden wird und Maßnahmen zur Gassicherung an den Gebäuden realisiert werden.

.Die Versickerung von Niederschlagswasser sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schadstoff- Situation dafür geeignet sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des bei Erdbaumaßnahmen anfallenden Aushubmaterials belastet ist und erhöhte Entsorgungskosten verursacht.

7828-019/00, Weidenbaumsweg, Altlastverdächtige Fläche, Altstandort, Spezifizierung: MEV (Me- tallverarbeitung):

Von 1920 bis 1981 wurde das Gelände ausschließlich von Maschinenbaufabriken genutzt. Die langjähri- ge gewerbliche und industrielle Nutzung verursachte zwei Grundwasserschäden (7828-G004 und 7828- G007), die unter dem Punkt Grundwasserschäden in dieser Stellungnahme beschrieben sind. Im Ver- hältnis zu den nördlich und südlich an die Fläche angrenzenden Altablagerungen wurde der Großteil des Grundstücks nur geringmächtig aufgehöht Die Auffüllungsmächtigkeiten schwanken zwischen ca. 3,5 m im Bereich der Zufahrt und bis zu 1,4 m auf der restlichen Fläche. Im Bereich zwischen den bestehenden Hallen und dem Bahndamm am Schleusengraben wurde möglicherweise aufgrund einer Fehlstelle im Klei bzw. eines ehem. Grabens auch eine Auffüllungsmächtigkeit von 2,7 m festgestellt. Unter den Auffül- lungen folgen holozäne Weichschichten (vornehmlich Klei) und darunter Sande und Kiese des 1.

Grundwasserleiters.

Die Auffüllung ist heterogen zusammengesetzt. Sie besteht vorwiegend aus Sanden, in einigen Teilberei- chen werden Schlackebeimengungen oder -schichten angetroffen. Auch mineralische Fremdbestandteile, wie Ziegel- und Bauschuttreste, Keramik und Glas sind in unterschiedlichem Maße der Auffüllung beige- mengt.

Die Auffüllung weist Belastungen mit PAK, Schwermetallen und Arsen, sowie Mineralölkohlenwasser- stoffen auf.

Die Schadstoffe wurden überwiegend in mit Bauschutt und/oder Schlacken versetzten Schichten ange- troffen. Die Verteilung der Schadstoffe und die Höhe der Gehalte kann nicht mit der Zusammensetzung der aufgefüllten Schichten in Bezug gesetzt werden, wie z.B. mit dem Anteil an Schlacke..

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Insgesamt ist von einer inhomogen verteilten Schadstoffbelastung der Auffüllungen auszugehen.

Der den Schleusengraben begleitende Bahndamm hinter den Hallen besteht überwiegend aus sandigen Auffüllungen, frei von mineralischen und nicht mineralischen Bestandteilen. Die Bodenanalysen aus die- sem Bereich waren im Vergleich mit denen des übrigen Altstandortes bis auf eine Ausnahme weitgehend unauffällig.

Der Bebauungsplan sieht einen Erhalt der denkmalgeschützten Fertigungshallen vor. Die umgebenden Flächen sollen durch Stellflächen genutzt werden, im Bereich hinter den Hallen soll eine Spielfläche und eine Grünanlage entstehen.

Auswirkung der Altlastverdächtigen Fläche 7828-019/00 auf die Planungsziele des Bebauungsplanes Bergedorf 113:

Durch den Grundstückseigentümer muss sichergestellt werden, dass ein direkter Kontakt mit Auffül- lungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Grünflächen mit 1m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV), in Spielflachen zusätzlich Einbau eines Grabeschutzes) dauerhaft unter- bunden wird.

Die Versickerung von Niederschlagswasser sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schadstoff- Situation dafür geeignet sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des bei Erdbaumaßnahmen anfallenden Aushubmaterials belastet ist und erhöhte Entsorgungskosten verursacht.

7828-002/00, Weidenbaumsweg, Altlast, Altablagerung, Altlast, Spez.: BAU (Bauschutt)

Die Fläche wurde hauptsächlich in den Jahren nach 1962 bis 1975 aufgehöht. Über die Herkunft des Auffüllungsmaterials liegen keine konkreten Informationen vor

Die Auffüllung ist bis zu 4,,0 m mächtig und heterogen zusammengesetzt. Sie besteht aus Sanden und bindigen Böden, in die in unterschiedlichem Maße Fremdstoffe und hausmüllartige Abfälle.beigemischt sind. Als Beimengungen wurden Bauschutt, Müll, Metall, Holz, Plastik, Kabelreste, Pappe Schlacke, Glasbruch und Gießereiabfälle festgestellt In Teilbereichen der Altlablagerung dominieren die Müllabla- gerungen. Die Ablagerung unterscheidet sich hinsichtlich der enthaltenen organischen Reststoffen deut- lich von den Auffüllungen der nördlich angrenzenden Altlasten 7828-0017/00 und 7828-0019/00.

Unter den Auffüllungen folgen Weichschichten (Klei) gefolgt von wasserführenden Sanden.

Die Ergebnisse der Bodenanalytik der Auffüllungsböden zeigen eine für Altablagerungen überwiegend geringe Belastung der Auffüllungen mit MKW, PAK und Schwermetallen.

Im Auffüllungskörper sind bereichsweise Stauwasserlinsen vorhanden. Eine Belastung des Stauwassers ist nicht auszuschließen.

In der Vergangenheit (bis 2008) durchgeführte Bodenluftuntersuchungen ergaben eine Bodengasbildung (Methan und Kohlendioxid) in großen Teilen der Auffüllung. In 2014 wurden die Bodenluftmessungen wiederholt. Diesmal wurde kaum Methan in der Bodenluft festgestellt, jedoch waren die Kohlendioxidwer- te in der Bodenluft in Teilbereichen der Altlablagerung noch erhöht. Das weist auf einen aeroben Abbau des noch vorhandenen organischen Materials in der Ablagerung hin.

Durch die mit der geplanten Bebauung einhergehende großflächige Versiegelung der Altlast, wird die Belüftung des Bodens künftig eingeschränkt werden. Durch die verminderte Sauerstoffzufuhr ist eine erneute Bildung von Methan nicht auszuschließen.

Auswirkung der Altlastverdächtigen Fläche 7828-002/00 auf die Planungsziele des Bebauungsplanes Bergedorf 113:

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Die angestrebte Bebauung der Altlast mit Wohngebäuden ist nur zulässig, wenn das Gaspotential der Auffüllungen durch Maßnahmen am Auffüllungskörper (Entnahme) signifikant gesenkt wird.

Die Planungen sehen vor große Teile des Auffüllungsmaterials beim Bau der Tiefgaragen unter den Wohngebäuden zu entfernen.

Durch den Grundstückseigentümer muss sichergestellt werden, dass ein direkter Kontakt mit Auffül- lungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Grünflächen mit 1m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV), in Spielflachen zusätzlich Einbau eines Grabeschutzes) dauerhaft unter- bunden wird und Maßnahmen zur Gassicherung an den Gebäuden realisiert werden.

Alle baulichen Anlagen auf der Altlast müssen mit deponiegasspezifischen Sicherungsmaßnahmen (min- destens passive Gasdränage, Warnschilder in Schächten, gasdichte Leitungsdurchführungen etc.) ver- sehen werden.

Da die Bodengase auch in angrenzende Bodenbereiche migrieren können, müssen auf der gesamten Altablagerung sowie ggf. auch auf Teilbereichen des an die Altablagerung angrenzenden Flurstücks 5642 die Neubauvorhaben mit deponiegasspezifischen Sicherungsmaßnahmen ausgestattet werden.

Die Versicherung von Niederschlagen sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schadstoff- Situation dafür geeignet sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des bei Erdbaumaßnahmen anfallenden Aushubmaterials belastet ist und erhöhte Entsorgungskosten verursacht.

Grundwasserschäden :

8028-G003, Grundwasserschaden mit LCKW

(leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen), Fahne Chrysanderstraße

Der Grundwasserschaden 8028-G003 wird hydraulisch saniert. Es handelt sich um eine Grundwasser- verunreinigung mit LCKW, die das Bebauungsplangebiet in südwestlicher Richtung unterströmt. Der Grundwasserschaden befindet sich hauptsächlich im unteren Teil des Wasserleiters (unterhalb ca. -10 m NN).

Bewertung:

Der Grundwasserschaden wäre für das Plangebiet nur dann von Bedeutung, wenn im Plangebiet Bau- vorhaben mit Eingriffen in das Grundwasser vorgesehen werden sollten. Dann wäre vorab zu prüfen, ob LCKW im Grundwasser vorliegen und somit vor Ableitung ggf. eine Aufbereitung erforderlich werden könnte.

7828-G008, Grundwasserschaden mit BTEX u. PAK

(aromatische Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Der Grundwasserschaden befindet sich an der westlichen Grenze des Grundstücks Weidenbaumsweg 133. Es handelt sich um geringe Belastungen an PAK und BTEX, deren Ursprung bisher nicht eindeutig zugeordnet werden konnte.

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Die festgestellten Schadstoffe in der Auffüllung besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential für das Grundwasser. Auf eine Versickerung von Niederschlagswasser sollte aus Vorsorgegründen möglichst verzichtet werden.

Bewertung:

Ein Sanierungserfordernis wurde nicht festgestellt, der Grundwasserschaden steht einer Nutzung des Gebietes für Wohnbebauung nicht entgegen. Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser

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wäre der vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es könnten u.a.

Mehrkosten durch Wasseraufbereitung entstehen.

7828-G007, Grundwasserschaden mit LCKW

Die Schadstofffahne geht vom Grundstück Weidenbaumsweg 139 aus. Sie hat sich ca. 1200 m nach Westen bewegt und ist auf dieser Strecke bis auf eine Tiefe von ca. 20 m u. GOK im Grundwasserleiter abgesunken.

Auf Basis der Ergebnisse der Detailerkundung hat die BSU ein Sanierungserfordernis für den Schadens- quellbereich auf dem Grundstück Weidenbaumsweg 139 festgestellt und für den Bereich der Schadstoff- fahne ein Grundwassermonitoring vorgesehen.

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Die LCKW-Belastung wurde durch einen vermutlich unterhalb des denkmalgeschützten Fabrikgebäudes befindlichen Quellbereich verursacht. Das Gefährdungspotential für das Grundwasser dürfte sich auf diesen Bereich beschränken.

Bewertung:

Das Sanierungserfordernis für den Quellbereich wurde festgestellt, ebenso wie der Bedarf eines Grund- wassermonitorings für die Schadenstofffahne. Der Grundwasserschaden steht jedoch einer Nutzung des Gebietes für Wohnbebauung nicht entgegen.

Sofern Bauvorhaben mit Grundwasserabsenkung durchgeführt werden sollten, wäre in Teilbereichen des Grundstückes mit LCKW-haltigem Grundwasser zu rechnen, welches vor Ableitung ggf. aufzubereiten wäre.

7828-G004, Grundwasserschaden mit LCKW und MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe)

Es handelt sich um einen Grundwasserschaden mit MKW sowie LCKW. Die Quelle liegt auf dem Grund- stück Weidenbaumsweg 139. Der Schaden ist seit September 1995 bekannt, er befindet sich in der Grundwasserüberwachung.

Der Grundwasserschaden mit MKW hat nur eine kleinräumige Ausdehnung, überwiegend unterhalb des bestehenden denkmalgeschützten Fabrikgebäudes.

Der Grundwasserschaden mit LCKW wurde auf dem Gelände des Altstandortes sowohl oberhalb der Weichschichten (im Stauwasser) als auch darunter (1. Grundwasserleiter) festgestellt.

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Für beide Schäden waren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die Sanierungen sind 2001 für LCKW und 2004 für MKW nach Kontrollmessungen von der BSU als beendet erklärt worden. Der Quel- lenbereich wurde nicht ausgekoffert da er sich unter dem denkmalgeschützten Fabrikgebäude befindet.

Bewertung:

Der Grundwasserschaden steht einer Nutzung des Gebietes für Wohnbebauung nicht entgegen. Sofern geplant ist, das denkmalgeschützte Fabrikgebäude abzureißen, ist der Quellbereich des o.g. Schadens durch Bodenaustausch zu sanieren. Diese Anforderung der BSU war mit der Erklärung des Abschlusses der Sanierung verbunden worden. In diesem Fall wäre mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen.

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Zusammenfassende Bewertung der Altlasten und Grundwasserschäden / Auswirkung auf das Plangebiet:

Es wird empfohlen, die o.g. Altlasten und Grundwasserschäden im Bebauungsplan aufgrund der Boden- belastungen als “im Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen verunreinigte Fläche“ zu kenn- zeichnen.

Es ist nicht auszuschließen, dass bisher noch unerkannte, kleinere Schadstoffvorkommen in den Auffüllungen vorhanden sind. Sollten bei Aushubarbeiten Auffälligkeiten wie Bodenverfärbungen, Geruch oder austretende Flüssigkeiten festgestellt werden, ist unverzüglich die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - U 2- oder das Bezirksamt Bergedorf- VS 33 - zu benachrichtigen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Im gesamten Plangebiet ist bei der Entsorgung von Erdaushub von erhöhten Entsorgungskosten auszugehen.

Gefahren für die bestehende Bebauung im und im unmittelbaren Umkreis des Plangebiets sind durch die Altlasten nicht zu erwarten

Eine Löschung der Altlasten bzw. eine Löschung von Teilflächen aus dem Altlastenhinweiskataster der FHH ist nur bei vollständiger Entnahme der Auffüllungen aus dem jeweiligen Flurstück möglich.

Die vorgesehene Bebauung mit Wohngebäuden kann nur erfolgen wenn, bei den Baumaßnahmen durch den Grundstückseigentümer sichergestellt wird, dass ein direkter Kontakt mit Auffüllungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Grünflächen mit 1m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV), in Spielflachen zusätzlich Einbau eines Grabeschutzes) dauerhaft unterbunden wird, in den Altablagerungen die potentiell gasbildenden Auffüllungsmaterialien unterhalb der Wohnblöcke im Zuge der Baumaßnahmen für die Tiefgaragen entfernt werden und Maßnahmen zur Gassicherung an den Ge- bäuden realisiert werden.

Die einzelnen Maßnahmen werden im noch zu schließenden Sanierungsvertrag beschrieben und festgelegt. Der geschlossene Sanierungsvertrag ist Voraussetzung für die Realisierung der Pla- nungsvorhaben.

Im Bereich der Kampbille ist im Funktionsplan die Anlage eines Schulgartens vorgesehen. Bei der Herrichtung dieses Bereiches sind Böden zu verwenden, die die Vorsorgewerte der BBodSchV einhalten. Anstehender Oberboden aus dem ehemaligen Kleingartenverein ist möglicherweise ungeeignet.

Die baulichen Sicherungsmaßnahmen sowie die Regelungen zum Umgang mit den Oberböden und den verbleibenden Auffüllungen sowie den Grundwasserbelastungen sind in die Verordnung des Bebauungs- plans aufzunehmen.

Dazu sind folgende Textpassagen in die Verordnung zum Bebauungsplan als Festsetzung aufzunehmen:

Neubauten auf den Altablagerungen 7828-017/00 und 7828-002/00 , sowie in Teilbereichen des Flurstücks 5642 sind mit passiven baulichen Gassicherungsmaßnahmen auszustatten, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern. Die potentiell gasbildenden Auffüllungen unterhalb der Neu- bauten müssen entfernt werden.

Auf Frei-, Grün- oder Spielflächen müssen die Auffüllungen mit 1m unbelastetem Boden (Einhal- tung der Vorsorgewerte der BBodSchV) abgedeckt werden. Im Bereich von Spielflächen sind die Auffüllungsböden gegen den neu aufgebrachten, unbelasteten Boden durch ein Geogitter abzu- grenzen (Durchgrabeschutz).

Haus- und Wohngärten, oder Urban Gardening auf den Altlasten sind auf den Freiflächen au- ßerhalb der überdeckten Tiefgaragen auszuschließen.

Die Versickerung von Niederschlägen sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schad- stoff-Situation dafür geeignet sind.

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Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser ist der vorhandenen Grundwasserbelas- tung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es könnten u.a. Mehrkosten durch Wasseraufbe- reitung entstehen.

Anlage 1 :Lageplan Grundwasserschäden, Altlasten und altlastverdächtige Flächen Anlage 2 : Funktionsplan Stand 05.02.2015 und Schnitte vom 11.11.2014

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8028-G003

7828-G008

7828-G007

7828-G004

7828-017/00

7828-019/00

7828-002/00

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Fr eie und Hans es t adt Ham bur g

B e h ö r d e f ü r U m w e l t u n d E n e r g i e

Amt für Umweltschutz Bodenschutz/ Altlasten/ U23

Neuenfelder Straße 19 D - 21109 Hamburg

Datum: 25. Januar 2017

Behörde für Umwelt und Energie,

Neuenfelder Straße 19 , D – 21109 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf Bebauungsplanung SL2

Bebauungsplan Bergedorf 113

Stellungnahme BSU/U2 zur Altlastensituation im Plangebiet

Plangebiet

Der Bebauungsplangebiet Bergedorf 113 liegt zwischen dem Weidenbaumsweg und dem Schleusengra- ben in der Gemarkung Bergedorf Im Südwesten wird es durch die Kampbille, im Nordosten durch das Flurstück 7638 begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 6960, 6962, 7007,5862, 5861, 5642 5115, 5117,5119, 5121, 1604, 6686 und 6685. Die Flurstücke sind größtenteils in Privatbesitz.

In diesem Gebiet sollen zukünftig mehrgeschossige Wohnblocks sowie ein Nahversorger entstehen. Die historischen Gebäude auf dem Flurstück 5642 sollen abgerissen werden. Die im aktuellen Funktionsplan vom 14.09.2016 getroffenen Aussagen bilden die Grundlage für diese Stellungnahme.

Im Plangebiet sind nahezu flächendeckend Altlasten und altlastverdächtige Flächen vorhanden, außer- dem ist es von mehreren Grundwasserschäden betroffen. Lage und Ausdehnung der Altlasten, altlast- verdächtigen Flächen und Grundwasserschäden kann Anlage 1a und1b entnommen werden.

Nördlich schließt eine ehemalige altlastverdächtige Fläche und südlich die altlastverdächtige Fläche Randersweide, 7828-028/01 an das Plangebiet an. Diese haben keinen Einfluss auf das angestrebte Planungsziel.

Da zu erwarten ist, dass zur Realisierung der angestrebten Planungsziele im Plangebiet größere Boden- bewegungen stattfinden werden, wurde bei den im Rahmen der Erkundungen zum Bebauungsplan Ber- gedorf 113 durchgeführten Untersuchungen auf eine Untersuchung der Oberböden nach den Vorgaben der BBodSchV weitgehend verzichtet.

Die in der Vergangenheit durchgeführten Bodenuntersuchungen auf den Altlasten ergaben jedoch deutli- che Hinweise auf das Vorhandensein von Schadstoffen in oberflächennahen Bereichen.

Auf dem Flurstück 1604 und 6686 ist im Funktionsplan ein Schulgarten vorgesehen. Dieser Bereich liegt außerhalb der Altlasten. Uns liegen keine Informationen über die Qualität der anstehenden Oberbö- den in diesem Bereich vor.

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Im Folgenden werden die im Plangebiet vorhandenen Altlasten und Grundwasserschäden vorgestellt.

Altlasten und altlastverdächtige Flächen:

7828-017/00, Weidenbaumsweg, Altlast, Altstandort/Altablagerung, Spezifizierung: IND (Industrie und Gewerbeabfall), OCP(Herstellung und Lagerung organischer Grundstoffe)

Auf der Fläche befand sich von 1922 bis ca. 1980 ein fettverarbeitender Betrieb, etwa 1935 wurde die Fläche mit Sanden, Bauschutt, Schlacke und Klei aufgehöht. Die Auffüllungen enthalten auch Beimen- gungen von Kohle, Kabel und Glas. Auch Industrieschlämme und Produktionsrückstände sollen abgela- gert worden sein. Die Ablagerungen sind zwischen 1,0 und maximal ca.3 m mächtig.

Die Auffüllung ist heterogen zusammengesetzt. Die Ergebnisse der in der Vergangenheit auf der Altlast durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigen Belastungen im Wesentlichen mit MKW (Mineralölkohlen- wasserstoffen), PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Schwermetallen und Arsen, Die Schadstoffe sind auf unterschiedliche Schichten und Tiefen der Auffüllung verteilt, die keinen Zusam- menhang erkennen lassen. Bei den Aufschlussarbeiten wurden wiederholt Hindernisse im Boden ange- troffen. In der Bodenluft wurden in der Vergangenheit erhöhte Kohlendioxid- und geringe Methankonzent- rationen festgestellt. Im Zuge der Baumaßnahmen auf dem 2003 bebauten, westlichen Bereich der Flä- che wurden teilweise erheblich belastete Bodenchargen angetroffen und entsorgt.

Unterhalb der Auffüllung wurden Kleischichten erbohrt, die teilweise nur geringmächtig ausgebildet sind, gefolgt von wasserführenden Sanden.

Auswirkung der Altlast 7828-017/00 auf die Planungsziele des Bebauungsplanes Bergedorf 113 : Durch den Grundstückseigentümer muss sichergestellt werden, dass ein direkter Kontakt mit Auffül- lungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Außenflächen mit 1 m bodenschutz- und abfallrechtlich zulässigem Material (in versiegelten Freiflächen) bzw. unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV in Grünflächen, Spielflächen), in Kinderspielflächen zusätzlich Einbau eines Grabeschut- zes) dauerhaft unterbunden wird und Maßnahmen zur Gassicherung an den Gebäuden realisiert werden.

Die Versickerung von Niederschlagswasser sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schadstoff- Situation dafür geeignet sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des bei Erdbaumaßnahmen anfallenden Aushubmaterials belastet ist und erhöhte Entsorgungskosten verursacht.

7828-019/00, Weidenbaumsweg, Altlastverdächtige Fläche, Altstandort, Spezifizierung: MEV (Me- tallverarbeitung):

Von 1920 bis 1981 wurde das Gelände ausschließlich von Maschinenbaufabriken genutzt. Die langjähri- ge gewerbliche und industrielle Nutzung verursachte zwei Grundwasserschäden (7828-G004 und 7828- G007), die unter dem Punkt Grundwasserschäden in dieser Stellungnahme beschrieben sind. Im Ver- hältnis zu den nördlich und südlich an die Fläche angrenzenden Altablagerungen wurde der Großteil des Grundstücks nur geringmächtig aufgehöht Die Auffüllungsmächtigkeiten schwanken zwischen ca. 3,5 m im Bereich der Zufahrt und bis zu 1,4 m auf der restlichen Fläche. Im Bereich zwischen den bestehenden Hallen und dem Bahndamm am Schleusengraben wurde möglicherweise aufgrund einer Fehlstelle im Klei bzw. eines ehem. Grabens auch eine Auffüllungsmächtigkeit von 2,7 m festgestellt. Unter den Auffül- lungen folgen holozäne Weichschichten (vornehmlich Klei) und darunter Sande und Kiese des 1. Grund- wasserleiters.

Die Auffüllung ist heterogen zusammengesetzt. Sie besteht vorwiegend aus Sanden, in einigen Teilberei- chen werden Schlackebeimengungen oder -schichten angetroffen. Auch mineralische Fremdbestandteile, wie Ziegel- und Bauschuttreste, Keramik und Glas sind in unterschiedlichem Maße der Auffüllung beige- mengt.

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Die Auffüllung weist Belastungen mit PAK, Schwermetallen und Arsen, sowie Mineralölkohlenwasser- stoffen auf.

Die Schadstoffe wurden überwiegend in mit Bauschutt und/oder Schlacken versetzten Schichten ange- troffen. Die Verteilung der Schadstoffe und die Höhe der Gehalte kann nicht mit der Zusammensetzung der aufgefüllten Schichten in Bezug gesetzt werden, wie z.B. mit dem Anteil an Schlacke.

Insgesamt ist von einer inhomogen verteilten Schadstoffbelastung der Auffüllungen auszugehen.

Der den Schleusengraben begleitende Bahndamm hinter den Hallen besteht überwiegend aus sandigen Auffüllungen, frei von anthropogenen mineralischen und nicht mineralischen Bestandteilen. Die Bo- denanalysen aus diesem Bereich waren im Vergleich mit denen des übrigen Altstandortes bis auf eine Ausnahme weitgehend unauffällig.

Auswirkung der Altlastverdächtigen Fläche 7828-019/00 auf die Planungsziele des Bebauungsplanes Bergedorf 113:

Durch den Grundstückseigentümer muss sichergestellt werden, dass ein direkter Kontakt mit Auffül- lungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Außenflächen mit 1 m bodenschutz- und abfallrechtlich zulässigem Material (in versiegelten Freiflächen) bzw. unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV in Grünflächen, Spielflächen), in Kinderspielflächen zusätzlich Einbau eines Grabeschut- zes) dauerhaft unterbunden wird und Maßnahmen zur Gassicherung an den Gebäuden realisiert werden.

Die Versickerung von Niederschlagswasser sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schadstoff- Situation dafür geeignet sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des bei Erdbaumaßnahmen anfallenden Aushubmaterials belastet ist und erhöhte Entsorgungskosten verursacht.

7828-002/00, Weidenbaumsweg, Altlast, Altablagerung, Altlast, Spez.: BAU (Bauschutt) Die Fläche wurde hauptsächlich in den Jahren nach 1962 bis 1975 aufgehöht. Über die Herkunft des Auffüllungsmaterials liegen keine konkreten Informationen vor

Die Auffüllung ist bis zu 4,,0 m mächtig und heterogen zusammengesetzt. Sie besteht aus Sanden und bindigen Böden, in die in unterschiedlichem Maße Fremdstoffe und hausmüllartige Abfälle beigemischt sind. Als Beimengungen wurden Bauschutt, Müll, Metall, Holz, Plastik, Kabelreste, Pappe Schlacke, Glasbruch und Gießereiabfälle festgestellt In Teilbereichen der Altlablagerung dominieren die Müllabla- gerungen. Die Ablagerung unterscheidet sich hinsichtlich der enthaltenen organischen Reststoffe deutlich von den Auffüllungen der nördlich angrenzenden Altlasten 7828-0017/00 und 7828-0019/00.

Unter den Auffüllungen folgen Weichschichten (Klei) gefolgt von wasserführenden Sanden.

Die Ergebnisse der Bodenanalytik der Auffüllungsböden zeigen eine für Altablagerungen überwiegend geringe Belastung der Auffüllungen mit MKW, PAK und Schwermetallen.

Im Auffüllungskörper sind bereichsweise Stauwasserlinsen vorhanden. Eine Belastung des Stauwassers ist nicht auszuschließen.

In der Vergangenheit (bis 2008) durchgeführte Bodenluftuntersuchungen ergaben eine Bodengasbildung (Methan und Kohlendioxid) in großen Teilen der Auffüllung. In 2014 wurden die Bodenluftmessungen wiederholt. Dabei wurde kaum Methan in der Bodenluft festgestellt, jedoch waren die Kohlendioxidwerte in der Bodenluft in Teilbereichen der Altlablagerung noch erhöht. Das weist auf einen aeroben Abbau des noch vorhandenen organischen Materials in der Ablagerung hin.

Durch die mit der geplanten Bebauung einhergehende großflächige Versiegelung der Altlast, wird die Belüftung des Bodens künftig eingeschränkt werden. Durch die verminderte Sauerstoffzufuhr ist eine erneute Bildung von Methan nicht auszuschließen.

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Auswirkung der Altlastverdächtigen Fläche 7828-002/00 auf die Planungsziele des Bebauungsplanes Bergedorf 113:

Die angestrebte Bebauung der Altlast mit Wohngebäuden ist nur zulässig, wenn das Gaspotential der Auffüllungen durch Maßnahmen am Auffüllungskörper (Entnahme) signifikant gesenkt wird.

Die Planungen sehen vor große Teile des Auffüllungsmaterials beim Bau der Tiefgaragen unter den Wohngebäuden zu entfernen.

Durch den Grundstückseigentümer muss sichergestellt werden, dass ein direkter Kontakt mit Auffül- lungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Außenflächen mit 1 m bodenschutz- und abfallrechtlich zulässigem Material (in versiegelten Freiflächen) bzw. unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV in Grünflächen, Spielflächen), in Kinderspielflächen zusätzlich Einbau eines Grabeschut- zes) dauerhaft unterbunden wird und Maßnahmen zur Gassicherung an den Gebäuden realisiert werden.

Alle baulichen Anlagen auf der Altlast müssen mit deponiegasspezifischen Sicherungsmaßnahmen (min- destens passive Gasdränage, Warnschilder in Schächten, gasdichte Leitungsdurchführungen etc.) ver- sehen werden.

Die Bodengase können auch in angrenzende Bodenbereiche migrieren. Auch in den angrenzenden Be- reichen (Altstandort 7828-019/00), müssen die Neubauvorhaben mit deponiegasspezifischen Siche- rungsmaßnahmen ausgestattet werden.

Die Versickerung von Niederschlagen sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schadstoff- Situation dafür geeignet sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des bei Erdbaumaßnahmen anfallenden Aushubmaterials belastet ist und erhöhte Entsorgungskosten verursacht.

Grundwasserschäden :

8028-G003, Grundwasserschaden mit LCKW

(leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen), Fahne Chrysanderstraße

Der Grundwasserschaden 8028-G003 wird hydraulisch saniert. Es handelt sich um eine Grundwasser- verunreinigung mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW), die das Bebauungsplange- biet in südwestlicher Richtung unterströmt. Der Grundwasserschaden befindet sich hauptsächlich im un- teren Teil des Wasserleiters (unterhalb ca. -10 m NN).

Bewertung:

Der Grundwasserschaden steht einer Nutzung des Gebietes für Wohnbebauung nicht entgegen. Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre vorab zu prüfen, ob LCKW im Grundwasser vorliegen bzw. von unten zuströmen könnten und somit vor Ableitung ggf. eine Aufbereitung erforderlich werden könnte. Es könnten u.a. Mehrkosten durch Wasseraufbereitung entstehen.

7828-G008, Grundwasserschaden mit BTEX u. PAK

(aromatische Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Der Grundwasserschaden befindet sich an der westlichen Grenze des Grundstücks Weidenbaumsweg 133. Es handelt sich um geringe Belastungen an PAK und BTEX, deren Ursprung bisher nicht eindeutig zugeordnet werden konnte.

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Die festgestellten Schadstoffe in der Auffüllung besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential für das Grundwasser. Auf eine Versickerung von Niederschlagswasser sollte aus Vorsorgegründen möglichst verzichtet werden.

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Bewertung:

Ein Sanierungserfordernis wurde nicht festgestellt, der Grundwasserschaden steht einer Nutzung des Gebietes für Wohnbebauung nicht entgegen. Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es könnten u.a.

Mehrkosten durch Wasseraufbereitung entstehen.

7828-G007, Grundwasserschaden mit LCKW

Die Schadstofffahne geht vom Grundstück Weidenbaumsweg 139 aus. Sie hat sich ca. 1200 m nach Westen bewegt und ist auf dieser Strecke bis auf eine Tiefe von ca. 20 m u. GOK im Grundwasserleiter abgesunken.

Auf Basis der Ergebnisse der Detailerkundung hat die Behörde für Umwelt und Energie ein Sanierungser- fordernis für den Schadensquellbereich auf dem Grundstück Weidenbaumsweg 139 festgestellt und für den Bereich der Schadstofffahne ein Grundwassermonitoring vorgesehen.

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Die LCKW-Belastung wurde durch einen vermutlich unterhalb des denkmalgeschützten Fabrikgebäudes befindlichen Quellbereich verursacht. Das Gefährdungspotential für das Grundwasser dürfte sich auf diesen Bereich beschränken.

Bewertung:

Das Sanierungserfordernis für den Quellbereich wurde festgestellt, ebenso wie der Bedarf eines Grund- wassermonitorings für die Schadenstofffahne. Der Grundwasserschaden steht jedoch einer Nutzung des Gebietes für Wohnbebauung nicht entgegen. Im Sanierungsvertrag ist vorgesehen, dass gefährdungsre- levante Bodenbereiche ausgetauscht und an der westlichen Grundstücksgrenze eine Grundwassersanie- rung durchgeführt werden. Die Sanierungsdauer ist auf maximal vier Jahre vereinbart worden.

Sofern Bauvorhaben mit Grundwasserabsenkung durchgeführt werden sollten, wäre in Teilbereichen des Grundstückes mit LCKW-haltigem Grundwasser zu rechnen, welches vor Ableitung ggf. aufzubereiten wäre.

7828-G004, Grundwasserschaden mit LCKW und MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe)

Es handelt sich um einen Grundwasserschaden mit MKW sowie LCKW. Die Quelle liegt auf dem Grund- stück Weidenbaumsweg 139. Der Schaden ist seit September 1995 bekannt, er befindet sich in der Grundwasserüberwachung.

Der Grundwasserschaden mit MKW hat nur eine kleinräumige Ausdehnung, überwiegend unterhalb des bestehenden denkmalgeschützten Fabrikgebäudes.

Der Grundwasserschaden mit LCKW wurde auf dem Gelände des Altstandortes sowohl oberhalb der Weichschichten (im Stauwasser) als auch darunter (1. Grundwasserleiter) festgestellt.

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Für beide Schäden waren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die Sanierungen sind 2001 für LCKW und 2004 für MKW nach Kontrollmessungen von der BSU als beendet erklärt worden. Der Quel- lenbereich wurde nicht ausgekoffert da er sich unter dem denkmalgeschützten Fabrikgebäude befindet.

Bewertung:

Der Grundwasserschaden steht der Nutzung des Areals für Wohnbebauung nicht entgegen. Nach Abriss der Fabrikgebäude soll der gefahrenrelevante Bereich des Schadens durch Bodenaustausch saniert wer- den.

(18)

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Zusammenfassende Bewertung der Altlasten und Grundwasserschäden / Auswirkung auf das Plangebiet:

Es wird empfohlen, die o.g. Altlasten und Grundwasserschäden im Bebauungsplan aufgrund der Boden- belastungen als “im Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen verunreinigte Fläche“ zu kenn- zeichnen.

Es ist nicht auszuschließen, dass bisher noch unerkannte, kleinere Schadstoffvorkommen in den Auffüllungen vorhanden sind.

Im gesamten Plangebiet ist bei der Entsorgung von Erdaushub von erhöhten Entsorgungskosten auszugehen.

Gefahren für die bestehende Bebauung im und im unmittelbaren Umkreis des Plangebiets sind durch die Altlasten/die altlastverdächtige Fläche nicht zu erwarten.

Die vorgesehene Bebauung mit Wohngebäuden kann nur erfolgen, wenn bei den Baumaßnahmen durch den Grundstückseigentümer sichergestellt wird, dass ein direkter Kontakt mit Auffüllungsmaterial durch geeignete Maßnahmen (Abdeckung aller Außenflächen mit 1 m bodenschutz- und abfallrechtlich zuläs- sigem Material (in versiegelten Freiflächen) bzw. unbelastetem Boden (Vorsorgewerte der BBodSchV in Grünflächen, Spielflächen), in Kinderspielflächen zusätzlich Einbau eines Grabeschutzes) dauerhaft un- terbunden wird, die Auffüllungsmaterialien unterhalb der Wohnblöcke und Tiefgaragen im Zuge der Bau- maßnahmen entfernt werden, Maßnahmen zur Gassicherung an den Gebäuden realisiert werden sowie die Sanierung des Grundwasserschadens vorgenommen wird.

Die einzelnen Maßnahmen sind im Sanierungsvertrag beschrieben und festgelegt worden. Der geschlossene Sanierungsvertrag ist Voraussetzung für die Realisierung der Planungsvorhaben.

Im Bereich der Kampbille ist im Funktionsplan die Anlage eines Schulgartens vorgesehen. Bei der Herrichtung dieses Bereiches sind Böden zu verwenden, die die Vorsorgewerte der BBodSchV einhalten. Anstehender Oberboden aus dem ehemaligen Kleingartenverein ist möglicherweise ungeeignet.

Die baulichen Sicherungsmaßnahmen sowie die Regelungen zum Umgang mit den Oberböden und den verbleibenden Auffüllungen sowie den Grundwasserbelastungen sind in die Verordnung des Bebauungs- plans aufzunehmen.

Dazu sind folgende Textpassagen in die Verordnung zum Bebauungsplan als Festsetzung aufzunehmen:

Neubauten sind mit passiven baulichen Gassicherungsmaßnahmen auszustatten, die Gasan- sammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern. Die Auffüllungen unterhalb der geplanten Wohngebäude müssen entfernt werden.

Frei-, Grün- oder Kinderspielflächen müssen mit 1m unbelastetem Boden (Einhaltung der Vor- sorgewerte der BBodSchV) abgedeckt werden. Im Bereich von Spielflächen ist unterhalb der neu aufgebrachten, unbelasteten Boden zusätzlich ein Geogitter einzubauen (Grabeschutz).

Haus- und Wohngärten, oder Urban Gardening sind auf den Außenflächen (Freiflächen, Grünflä- chen, Kinderspielflächen) außerhalb der überdeckten Tiefgaragen auszuschließen.

Die Versickerung von Niederschlägen sollte nur in Bereichen erfolgen, die aufgrund der Schad- stoff-Situation dafür geeignet sind.

Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser ist der vorhandenen Grundwasserbelas- tung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Bei Wasserhaltungsmaßnahmen könnten u.a.

Mehrkosten durch Wasseraufbereitung und/ oder Ableitung in ein Siel entstehen.

(19)

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Anlage 1a : Lageplan Altlasten und altlastverdächtige Flächen Anlage 1b : Lageplan Grundwasserschäden

Verteiler:

(20)

7828-019/00

7828-017/00

7828-002/00

Bebauungsplan Bergedorf 113

Altlasten und Altlstverdächtige Flächen

0 50 100 Meter

´

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Energie Amt für Umweltschutz

U 23, Altlasten Boden / Gas

Legende

Altlastverdächtige Fläche 7828-019/00

Altlasten 7828-017/00 und 7828-002/00

(21)

7828-G007

7828-G004 7828-G008

8028-G003

Bergedorf 113 - Lage der Grundwasserschäden

Anlage 1b

Referenzen

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