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PI-110609-VersG-Referentenentwurf

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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Vorstand der KVB: Gesetzentwurf ist wichtiges Etappen- ziel auf dem Weg, die ambulante Versorgung zu erhalten

München, 9. Juni 2011: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sieht den aktuellen Referentenentwurf für das GKV-Versor- gungsgesetz als wichtiges Etappenziel auf dem Weg, die ambulante medizi- nische Versorgung in Bayern zu erhalten. Im Schulterschluss mit Bayerns Gesundheitspolitikern sei es den Ärzten im Freistaat gelungen, zusätzliche bürokratische Hürden wie die flächendeckende Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) zu verhindern. Die AKR hätten in den Praxen zu ei- nem unzumutbaren bürokratischen Mehraufwand geführt und damit Zeit ge- kostet, die für die Patientenversorgung gefehlt hätte. Zugleich werde die Ver- handlungskompetenz der Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene endlich wieder gestärkt, so der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger.

Als weiteren Erfolg wertet der Vorstand der KVB, dass die geplante Umver- teilung von Honorarzuwächsen einzelner KV-Regionen abgewendet wurde.

Dass die heftig umstrittene Konvergenz der morbiditätsbedingten Gesamt- vergütung nun wohl doch nicht gesetzlich reglementiert werden soll, ist vor allem den gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern der Regierungskoa- lition zu verdanken. Aus Sicht des Vorstands der KVB haben die Politiker auf Landes- und Bundesebene erkannt, dass eine weitere bundesweite Umver- teilung der Gelder, die für die ambulante Versorgung vor Ort zur Verfügung stehen, gewachsene Versorgungsstrukturen gefährdet hätte. Zu dieser Er- kenntnis habe auch die offensive Informationspolitik der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) beigetragen.

Neben positiven Aspekten enthält der aktuelle Gesetzentwurf jedoch auch einige für die niedergelassenen Ärzte durchaus kritische Aspekte. So kann die Einführung einer weiteren ambulanten Versorgungsebene, der spezial- ärztlichen Versorgung, Bayerns Versorgungslandschaft erheblich und nach- haltig verändern – und das mit noch nicht absehbaren Folgen für die fach- ärztliche Versorgung der Patienten. So würden Teile der ambulanten Ver- sorgung auseinanderdividiert, die eigentlich untrennbar miteinander verbun- den seien. Zugleich drohe durch die mögliche Neufassung des Paragraphen 116 b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) eine weitreichende Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. In diesem Zusammen- hang warnt der Vorstand der KVB vor einem Verdrängungswettbewerb zwi- schen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich. Mangels „Waffen- gleichheit“ würde dabei wohl der größte Teil der niedergelassenen Fachärzte auf der Strecke bleiben. Leidtragende wären dabei letztlich die Patienten.

Eine solche Entwicklung will der Vorstand der KVB verhindern und kündigt deshalb an, Bayerns Interessen auch weiterhin vehement in Berlin vertreten zu wollen.

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

Elsenheimerstraße 39 80687 München

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