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6. Schulbrief vom 04.7.2019

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Michaeli-Gymnasium München ꞏ Hachinger-Bach-Str. 25 ꞏ 81671 München

6. Schulbrief vom 04.7.2019

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Abiturienten wurden letzte Woche im Rahmen eines gelungenen Abiturballs im Hofbräu- haus sowie durch einen feierlichen Festakt in der Schule verabschiedet. Für alle anderen Schüler haben die letzten Wochen des Schuljahres begonnen und die Sommerferien stehen vor der Tür.

Wie immer hat das Ende des Schuljahres noch interessante Veranstaltungen und einige Höhepunkte wie Sommerkonzert, Projekttage und Sommerfest zu bieten. In unserem letzten Rundbrief erhalten Sie deshalb Hinweise auf die noch stattfindenden Veranstaltungen sowie Informationen und Hinweise zum Schuljahresende und für das kommende neue Schuljahr 19/20.

Sommerkonzerte, Di. 16.7 und Mi. 17.7.

Wir möchten alle Eltern, Schüler und Lehrer sehr herzlich zum Sommerkonzert einladen. Die Ter- mine sind: 16.7. und 17.7 jeweils um 19 Uhr im Bürgersaal zur Post, Kirchenplatz 1, 85540 Haar.

Es treten auf: Bläserklasse, Unterstufenchor, POPChor, Oberstufenchor, Orchester, Jazzband und AG Percussion. Die Karten kosten 7,- Euro. Vorverkauf: 8. bis 12. Juli jeweils in der ersten Pause vor dem Lehrerzimmer. Bitte beachten Sie: Das Kartenkontingent ist begrenzt. (Bernd Lücking).

Sommerfest am Fr., 19.7.

Am Freitag, den 19. Juli startet um 16:00 Uhr unser diesjähriges Sommerfest. Alle Mitglieder der Schulfamilie sind dazu herzlich eingeladen! Wir feiern wieder auf dem Sportgelände, das von allen im letzten Jahr als ideale Örtlichkeit für ein Sommerfest empfunden wurde. Wir haben für Sie wieder ein buntes Programm zusammengestellt, u.a. mit der Schülerpreisverleihung, dem Lehrer- Schüler-Fußballspiel und zahlreichen Marktständen Für das leibliche Wohl sorgen das Elterncafé des Elternbeirats und zwei große Grillbereiche. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Austausch zum Schuljahresende! (s. Anlage)

Organisatorische Hinweise:

Die Teilnahme am Sommerfest ist freiwillig, d.h. es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende Schulveranstaltung. Die Aufsichtspflicht obliegt somit den Eltern. Der offizielle Schluss unseres Sommerfestes ist um 22:00 Uhr (Ausschankende 21:30 Uhr). Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Schulforum beschlossen hat, dass für diesen Abend kein striktes Alkoholverbot gilt; das bedeutet, dass alle Eltern dafür verantwortlich sind, was ihre Kinder essen und trinken. Wir werden beim Sommerfest leichtes Bier ausschenken und der Elternbeirat bietet ggf. Sekt an. Alle anderen alkoholischen Getränke wie Wein und Schnaps sind grundsätzlich verboten und es dürfen auch keine alkoholischen Getränke mitgebracht werden. Teilnehmer des Sommerfestes, die dagegen verstoßen, müssen die mitgebrachten Getränke abgeben. Bei gravierenden Verstößen werden wir die entsprechenden Personen des Schulgeländes verweisen und Schüler mit Ordnungsmaßnahmen belangen.

Wir freuen uns zusammen mit der SMV und dem Elternbeirat auf ein gelungenes Sommerfest bei hoffentlich schönem Wetter. Feiern Sie mit uns gemeinsam den Ausklang des Schuljahres 18/19!

Michaeli-Gymnasium München Hachinger-Bach-Str. 25 81671 München T +49. 89. 450 563-0 F +49. 89. 450 563-33

Michaeli-Gymnasium@muenchen.de www.michaeli-gymnasium.de

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Projekttage 22. und 23.7.2019

Am 22. und 23. Juli finden wieder unsere Projekttage am MGM statt. Die Schüler der 5.-11.

Klassen (mit Ausnahme der 9. Klassen und 10. Klassen – wegen Praktikumswoche) nehmen an diesen Tagen an einem zweitägigen Projekt teil, welches sie nach persönlichem Interesse selbst auswählen können. Neben Lehrkräften bieten dieses Jahr auch einige Eltern einen Workshop an, wodurch sich unser Schulleben noch vielfältiger gestaltet. Die Vorbereitungen für die Projekte laufen derzeit bereits. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich online über unsere Homepage für ein Projekt eintragen. Von Freitag, 12.7. bis Montag 15.7., werden die angebotenen Projekte auf unserer Homepage freigeschaltet. Schüler, welche noch keinen Account haben, wenden sich bitte dringend an Herrn Liedl.

Für die Q11 werden eigene Projekte angeboten. Der Einschreibmodus hierfür wird noch per Infoscreen in der Schule bekannt gegeben.

Weitere Auskünfte über Ort und Zeit der Projekte werden gesondert in einer Projektbesprechung erfolgen. Die Kernzeit der Projekte ist von 9 bis 12 Uhr. Informationen hierzu finden sich in den Beschreibungen zu den Projekten auf unserer Homepage.

Dieser Projekttag ist eine Schulveranstaltung, d.h. in der jeweiligen Zeit herrscht für die Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufe Anwesenheitspflicht; der reguläre Unterricht entfällt an diesen zwei Tagen (S. Mayrhofer).

Letzter Schultag und Hinweise zur Zeugnisausgabe

Der letzte Schultag ist diesmal Freitag, der 26. Juli. Nach dem Gottesdienst erhalten die Schüler von den Klassenleitern ihre Jahreszeugnisse. Da die Schüler der 9. Klassen in der letzten Schul- woche im Praktikum sind, erhalten diese ihre Zeugnisse zu folgenden Zeiten in Zimmer 29: Fr.

(26.07) von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo (29.07) von 8:00 bis 15:00 Uhr, Di (30.07) von 8:00 bis 15:00 Uhr. Schüler, die das Klassenziel nicht erreichen, erhalten Ihr Zeugnis persönlich von den Mitglie- dern der Schulleitung überreicht.

Ich darf Sie, verehrte Eltern, nochmals um Verständnis dafür bitten, dass Anträge auf vorzeitige Beurlaubung vom Unterricht vor den Sommerferien auf ganz dringende Ausnahmefälle beschränkt bleiben müssen; eine Beurlaubung kann nicht wegen vorzeitigen Antritts einer Urlaubsreise erfolgen. Wichtige schulische Termine können dem Jahresbericht entnommen werden, der am letzten Schultag mit dem Zeugnis ausgegeben wird. Bitte versäumen Sie es nicht, sich ggf. um den Anmeldetermin (spätestens am 29.7.19) für die Nachprüfungen (Jgst. 6 – 9) und die Beson- dere Prüfung (Jgst. 10) zu kümmern. Die beiden Prüfungen finden in den letzten Tagen der Sommerferien statt; der Zeitplan der Nachprüfung wird in der Schule rechtzeitig ausgehängt (Raum 26). Der Unterricht im neuen Schuljahr 2019/209 beginnt am Dienstag, den 10. Sep- tember, um 8.00 Uhr.

Rückgabe der lernmittelfreien Schulbücher

In den letzten Wochen des Schuljahres werden wir die lernmittelfreien Schulbücher einsammeln.

Die genauen Termine werden den Klassen rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Rückgabe aller Bü- cher zum jeweiligen Termin ist unbedingt erforderlich. Alle verlorenen oder stark beschädigten Bücher (sofern die Beschädigung nicht schon zu Beginn des Schuljahres durch eine Lehrkraft bestätigt wurde) sind zu ersetzen. Jedes Jahr werden viele Bücher neu angeschafft, ein pfleglicher Umgang mit diesen Unterrichtsmaterialien ist unerlässlich. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Ferienausleihe zur Wiederholung bzw. Vorbereitung der Nachprüfung. Es ist jedoch nicht möglich, Bücher bei der allgemeinen Abgabe bereits als Ferienausleihe zu behalten!

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Vorrücken auf Probe, Notenausgleich in der Jgst. 10, Nachprüfung

Mit Blick auf die anstehenden Versetzungsentscheidungen zum Ende des Schuljahres darf Sie an dieser Stelle auf einige wichtige Bestimmungen der Gymnasialen Schulordnung hinweisen:

§ 31 Vorrücken auf Probe

SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 mit 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für SchülerInnen der Jahrgangstufe 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrück- ungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben. Bei SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10 kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Die Probezeit dauert in diesem Fall bis zum 15. Dezember. Die Erziehungsberechtigten werden nach der Lehrerkonferenz schriftlich informiert, falls die Lehrerkonferenz das Vorrücken auf Probe rät.

§ 32 Notenausgleich in Jahrgangsstufe 10

SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10, die nach den gängigen Bestimmungen vom Vorrücken ausgeschlossen sind, kann Notenausgleich gewährt werden, wenn sie

1. nicht in einem weiteren Vorrückungsfach Note 5 oder 6 aufweisen und

2. Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern haben, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3 haben.

§ 33 Nachprüfung

SchülerInnen der Jahrgangsstufen 6 mit 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens 3 Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet in den letzten Tagen der Som- merferien statt (ein Zeitplan hängt rechtzeitig am Eingang der Schule aus).Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind SchülerInnen, die

– wegen Note 6 im Fach Deutsch das Klassenziel nicht erreicht haben oder – die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen.

Die Erziehungsberechtigten werden gleichfalls nach der Lehrerkonferenz schriftlich über die Möglichkeit der Nachprüfung und den Rat der Lehrerkonferenz informiert. Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus. Letzter Anmel- determin: Dienstag, 30.7., 10.00 Uhr im Sekretariat.

Die SchülerInnen haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in de- nen ihre Leistungen schlechter als „ausreichend“ waren. Den Prüfungen liegt der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde. Wurden in der Nachprüfung Noten erzielt, mit denen unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen das Klassenziel erreicht worden wäre, so stellt die Lehrerkonferenz das Bestehen der Nachprüfung und damit auch das Vorrücken fest. Schüler, die sich der Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben, erhalten ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an die Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnoten treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf der Nachprüfung beruhen.

Umgang mit der "Schnittstelle" zwischen acht- und neunjährigem Gymnasium

Liebe Eltern, das neue neunjährige Gymnasium umfasst im Schuljahr 2019/20 die 5. bis 7. Jahr- gangsstufe. Die Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen im laufenden Schuljahr 2018/19 bilden damit den letzten Jahrgang im G 8. Schülerinnen und Schüler des letzten G8-Jahrgangs, die jetzt oder später eine Jahrgangsstufe wiederholen, wechseln damit vom acht- in das neue neunjährige Gymnasium. Mit Blick auf die anstehenden Vorrückungsentscheidungen im letzten G8-Jahrgang

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bitte ich Sie daher um Beachtung der folgenden Punkte: An der „Schnittstelle“ zwischen acht- und neunjährigem Gymnasium bestehen die Regelungen über das Vorrücken und Wiederholen unverändert weiter. Bei Nichterreichen des Klassenziels stehen dieselben Instrumente zur Verfügung wie bisher. Hierzu zählen:

 Wiederholen einer Jahrgangsstufe (auch freiwillig, vgl. § 37 GSO)

 Vorrücken auf Probe (vgl. § 31 GSO)

 Wechsel an eine andere Schulart

 Nachprüfung (ab Jgst. 6, vgl. § 33 GSO)

Ob z. B. für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Jgst. 7 nicht erreichen, ein Vorrücken auf Probe in die Jgst. 8 des G 8 oder ein „Neustart“ im G 9 sinnvoller ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Wir bitten Sie deshalb mit der Klassenleitung bzw. mit den entsprechenden Fachlehrkräften einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch zu vereinbaren, damit die beste Lösung für Ihr Kind gefunden werden kann. Die Höchstausbildungsdauer wird für Schülerinnen und Schüler des letzten G8-Jahrgangs, die eine Jahrgangsstufe im neunjährigen Gymnasium wiederholen, angepasst.

Schullaufbahn-Beratung

Unser Beratungslehrer, Herr Rastel, hat für Sie, wenn Sie eine Schullaufbahnentscheidung zu tref- fen haben, im Sekretariat ein Beratungspapier bereitgelegt. Dieses Informationsblatt kann dort abgeholt werden. Des Weiteren bietet Herr Rastel auch Sondersprechstunden an. Für eine Ter- minvereinbarung schreiben Sie bitte eine eMail an: rastel@michaeli-gymnasium.de

Gutachten für den Übertritt an Real- und Wirtschaftsschulen

Sollten Sie ein Gutachten des Gymnasiums benötigen, so bitte ich Sie, möglichst bald beim Klass- leiter dafür nachzusuchen.

Wiederholer im Schuljahr 2019/20

Für die Klassenbildung benötigt die Schulleitung spätestens Montag, den 29.7., Angaben darüber, ob ein Schüler im nächsten Schuljahr am Michaeli-Gymnasium wiederholen will. Wo die Wahl- freiheit besteht, möge bitte dabei angegeben werden, ob die Klasse im sprachlichen oder im naturwissenschaftlich-technologischen Zweig und mit welcher Fremdsprachenfolge wiederholt werden soll.

Abmeldung

Schüler, die unsere Schule verlassen, müssen bis Montag, den 29.7., möglichst unter Angabe der neuen Schule, falls eine solche besucht werden soll, abgemeldet werden. Formblätter dafür gibt es im Sekretariat. Bitte beachten Sie, daß alle Schulbücher abgegeben sein müssen.

Das MGM-Hausaufgabenheft 2019/20

Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse, nach den guten Erfahrungen mit dem schulinternen Hausaufgabenheft in den vergangenen Schuljahren möchten wir das neu aufgelegte

„Häfft“ 2019/20 auch unseren zukünftigen Sechstklässlern angedeihen lassen. Damit machen wir den Kauf für die 5. und 6. Klasse wieder verpflichtend. Es erleichtert die Arbeit, wenn alle Lehrkräfte, Schüler und Eltern auf eine einheitliche Stuktur bei den Hausaufgabeneinträgen zurückgreifen können. Im MGM-Planer finden sich neben dem Kalenderteil und einer Notenüber- sicht auch wieder aktualisierte Hinweise zum Schulleben, so dass Ihr Kind immer die wesentlichen Informationen in kompromierter Form zur Hand hat. Lerntipps und Hinweise zum Grundwissen einzelnen Fächer sowie ein Überblick über die Lernmethoden aus unserem schuleigenen Methodencurriculum sollen den Schülern zusätzlich einen guten Überblick über Lernstrategien und

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Medienbildung bieten. Außerdem gibt es über das Heft die Möglichkeit, informelle kurze Mitteilungen zwischen Eltern und Schule sowie der OGTS auszutauschen. Die Kosten für das Heft belaufen sich auf 4.- Euro. Wir bitten um Verständnis, dass wir das Geld aus organisatorischen Gründen bereits in diesem Schuljahr über die Klassenleitungen einsammeln. Die Hausaufgabenhefte werden dann zu Beginn des neuen Schuljahres von den Klassenleitern ausgegeben. (Denken Sie bitte daran, dass Sie Ihrem Kind kein weiteres Hausaufgabenheft kaufen).

Übrigens können auch Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen das Hausaufgabenheft erwerben. In den ersten Schultagen veranstaltet die SMV einen Pausenverkauf – solange der Vorrat reicht. (Susanne Pfefferkorn/Diana Wunder)

Jahrgangsstufentests

Auch im kommenden Schuljahr finden zur Qualitätssicherung in den einzelnen Fächern wieder die zentralen Jahrgangsstufentests statt. Die Testergebnisse ermöglichen es den Lehrkräften, systematisch Stärken und Schwächen einer Klasse zu erkennen und auf Grundlage der Ergebnisse mit den Schülern Lernziele für das Schuljahr zu vereinbaren. Informationen zu den Tests erhalten Sie im Unterricht und im Internet unter der Adresse. www.isb.bayern.de

Die Termine für die einzelnen Fächer und Jahrgangsstufen sind:

Di, 24.09. Do., 26.09

D 6. Klassen M 8. Klassen E 10. Klassen

E 6. Klasse D 8. Klasse M 10. Klasse

Wir möchten schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass in der ersten Oktoberhälfte ein Grundwissenstest im Fach Chemie für die 9. Jgst (NTG) stattfinden wird.

Schulwegkostenfreiheit, Jahrgangsstufen 11 - 12

Für Schüler/innen ab der 11. Jgst. besteht die Möglichkeit, die Beförderungskosten am Ende des Schuljahres zur Erstattung einzureichen, wenn eine der nachfolgenden Ausnahmeregelungen er- füllt ist und die Voraussetzungen für die Schulwegkostenfreiheit gegeben sind (über 3 km, nächst- gelegene Schule)

- der Unterhaltsleistende bezieht Kindergeld für drei oder mehr Kinder - der Unterhaltsleistende oder Schüler/in bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt - die Kosten für die notwendige Beförderung übersteigen 370,-- € im Schuljahr.

In Ausnahmefällen können Schüler der 11. und 12. Jgst., die bisher Schulwegkostenfreiheit hatten, auch weiterhin den kostenfreien Fahrausweis am Anfang des Schuljahres erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind

- der Unterhaltsleistende bezieht Kindergeld für drei oder mehr Kinder - der Unterhaltsleistende oder Schüler/in bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt.

In diesen Fällen müssen die entsprechenden Nachweise (Kindergeld- oder Sozialhilfebescheid von August 2019 bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien im Sekretariat (Frau Osterberg) zur Weiterleitung an das Schulreferat abgegeben werden. Das Schulreferat weist darauf hin, dass es sich bei dieser Verfahrensweise um ein Entgegenkommen handelt, auf das kein Rechtsanspruch besteht.

Schulbesuchsbescheinigungen

Diese Bescheinigungen werden maschinell erstellt. Daher können sie nur noch bis 18.07.

(spätester Termin!) beantragt werden. Bestätigungen für den Schulbesuch im Schuljahr 2018/19 können erst ab 10.09. ausgestellt werden.

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Abmeldung vom Religionsunterricht § 27 (3) BaySchO

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden.

Volljährigen Schülern steht dieses Recht selbst zu. Die Abmeldung kann nur aus Glaubens- oder Gewissensgründen erfolgen.

Die Abmeldung muss innerhalb der letzten Unterrichtswoche des Schuljahres mit Wirkung für das folgende Schuljahr erfolgen. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch bereits Montag, der 23.07. als letztmöglicher Termin der Abmeldung angesetzt. Die Abmeldung gilt für die gesamte Zeit des Schulbesuchs und muss formlos schriftlich an die Schulleitung, z.Hd. von Herrn von der Forst gerichtet sein. Für die abgemeldeten Schüler ist Ethik Pflichtfach.

Eltern, deren Kinder keiner Religionsgemeinschaft angehören oder volljährige Schüler ohne Reli- gionszugehörigkeit, können einen Antrag auf Teilnahme am katholischen oder evangelischen Reli- gionsunterricht stellen, der für den gesamten Zeitraum des Schulbesuchs gilt. Ein erstmals für das Schuljahr 2019/2020 gestellter Antrag muss ebenfalls bis zum o.g. Termin vorliegen. Antragsvor- drucke sind bei Herrn von der Forst erhältlich.

Schüler, die einer Religionsgemeinschaft angehören, für die Religion nicht als ordentliches Lehr- fach an bayerischen Schulen eingerichtet wurde (z.B. Schüler islam. Bekenntnisses) können ebenfalls einen Antrag auf Teilnahme am katholischen/evangelischen Religionsunterricht stellen.

Schüler mosaischen, griech.-orthodoxen und neuapostolischen Bekenntnisses verfahren bei ge- wünschter Teilnahme am kath./evang. Religionsunterricht analog. Sie müssen jedoch zusätzlich eine Einverständniserklärung ihrer Religionsgemeinschaft vorlegen, da für diese Konfessionen Re- ligion als ordentliches Lehrfach an bayerischen Schulen eingerichtet wurde.

Wahlunterricht 19/20

Auch im neuen Schuljahr wird es wieder ein umfangreiches Wahlkursangebot am MGM geben.

Wir werden im Elternportal in der letzten Ferienwoche darüber genauer informieren. Sie werden dort eine Liste finden, der sie bereits den voraussichtlichen Termin für den jeweiligen Wahlkurs entnehmen können. Am Mittwoch, den 11.09.2019 um 14.15 findet der sogenannte Kontakttermin statt, bei dem sich die Lehrkraft mit allen interessierten Schülerinnen und Schülern trifft. Wir möchten Sie bitten, dass Sie Ihr Kind anschließend direkt über das Elternportal für die Wahlkurse online anmelden. (von der Forst, Mitarbeiter in der Schulleitung)

Karl-Forster-Stipendium

Um allen Schülern die Teilnahme an Schulfahrten zu ermöglichen, unterstützt die Karl-Forster- Stiftung die Schulleitungen jedes Gymnasiums seit vielen Jahren dankenswerter Weise mit großzügigen Finanzmitteln. Das bislang rein papierene Verfahren wird ab nächstem Schuljahr auf ein größtenteils online-basiertes Verfahren umgestellt. Wenn Sie für Ihr Kind Gelder beantragen wollen, bitten wir Sie, in folgenden Schritten vorzugehen.

1. Antragsformular für Mittel aus der Karl-Forster-Stiftung wie gewohnt ausfüllen.

2. Neu: Zusätzlich ist eine vom Antragsteller unterschriebene „Datenschutzrechtliche Ein- willigungserklärung“ hinzuzufügen. Beide Anträge sind der Schule zuzuleiten. (Formulare auf der Homepage).

3. Die Schule leitet die überprüften und von der Schulleitung genehmigten Anträge online an den Ministerialbeauftragen weiter.

4. Die Anträge werden zweimal im Schuljahr (Mai und Oktober) vom Landesamt für Schule ausgezahlt und dem Antragsteller überwiesen.

Bei der Überprüfung der Anträge aus sozialer Bedürftigkeit hilft seit Jahren auch der Elternbeirat.

Damit wollen Schulleitung und Elternbeirat eine möglichst hohe Vertraulichkeit gewährleisten.

Schlussgottesdienst und Zeugnisausgabe

Ein ökumenischer Dank-Gottesdienst zum Schuljahresende findet für alle Jahrgangsstufen am Freitag, den 27.7. um 9.00 Uhr in der Schule statt. Um 10.30 Uhr erfolgt die Zeugnisausgabe.

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Beginn des Schuljahres 2019/20

Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, dem 10.09.:

für die Jgst. 6 - 12 um 8.00 Uhr für die neuen 5. Klassen um 8.20 Uhr.

Öffnungszeiten in den Ferien

Während der Ferien ist das Direktorat jeweils mittwochs an folgenden Tagen von 10 bis 12 Uhr besetzt: 07.8., 14.8., 21.8. und 28.8.

Nachprüfungen und Besondere Prüfung

Die Nachprüfungen und die besondere Prüfung finden statt von Mittwoch, 04.09. bis einschließlich Freitag, den 06.09.; Beginn ist jeweils 9 Uhr. Die genauen Einzeltermine werden ab 03.09. in der Schule vor Raum 26 ausgehängt. Die Anmeldungen zur Nachprüfung sind bis spätestens 29.7.

schriftlich an die Schule zu richten.

Erholsame Sommerferien!

Im Namen des Schulleitungsteams wünsche ich allen unseren Schülerinnen und Schülern, den El- tern und den Kollegen schon jetzt schöne und erholsame Sommerferien! Wir sehen uns wieder am 1. Schultag im Schuljahr 2019/20 Dienstag, den 10. September. Ich freue mich darauf!

Mit freundlichen Grüßen

OStD Angelika Loders

Referenzen

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