• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Alterssicherung: Ergänzungen" (30.06.2006)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Alterssicherung: Ergänzungen" (30.06.2006)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

sundheit ist, welche Qualität sie hat, wie sie herzustellen und zu sichern ist. Dem ge- sundheitsfabrizierenden End- streckenorgan Arzt wurde die Kreativität längst mit dem Meißel der Verordnung aus der Hand geschlagen.

Dr. med. Michael Hammes, Hahnbergstraße 20, 32760 Detmold

Alterssicherung

Zu dem Beitrag „Die Versorgungs- werke sind für die Zukunft gerüstet“

von Dipl.-Kfm. Michael Jung in Heft 16/2006:

Ergänzungen

Zu dem oben genannten Arti- kel haben wir zwei wichtige Ergänzungen vorzutragen. Er- stens ist die These, Freie Beru- fe entzögen sich der Solidarität der gesetzlichen Rentenversi-

cherung, zusätzlich zu den ge- nannten Gründen auch durch den Umstand infrage zu stel- len, dass ein großer Teil dieser Berufsgruppen bereits 18, 15 oder zwölf Monate während seines Wehrdienstes Beitrags- äquivalente zugunsten der BfA erwirtschaftet hat, die auf- grund der – verfassungswidri- gen – Bestimmung der BfA (Absatz 2.2 des Bd. 11 der BfA) allein deswegen nicht auf die Versorgungswerke über- tragbar sind, weil sie vom da- mals Wehrpflichtigen nicht partiell mitgetragen worden seien. Wehrpflichtige, die über den Wehrdienst hinaus länger als die Mindestbeitragszeit von fünf Jahren Beiträge an die BfA entrichtet haben, kom- men – im durch den Gesetzge- ber nicht begründeten Gegen- satz zu Mitgliedern der Versor- gungswerke – in den Genuss dieser Wehrdienstbeitragsäqui-

valente. Eine sofortige Klage gegen diesen Rechtszustand würde seitens der Verwaltungs- gerichte bei noch nicht einge- tretenem Rentenanspruch we- gen mangelndem Rechts- schutzbedürfnis abgewiesen werden. Bei Klage nach Ren- teneintritt überdauerte der Rechtszug einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes das Restleben des Anspruch- stellers . . . Zweitens besteht länderabhängig teilweise heute noch eine Haftungsdrohung gegenüber den Versorgungs- werken für Fehler der Ethik- kommissionen. Berlin mit Er- richtung einer Staatlichen Ethikkommission (Drucksa- che 15/3982) und Niedersach- sen mit der vollständigen Tren- nung der Vermögen haben vorbildliche Strukturen ge- schaffen. Düsseldorf sieht eine Schutzwirkung des § 7 (6) HeilBerG-NRW (2005) iVm.

einer mit Wirkung zum 6. Au- gust 2004 vertragsangepassten Haftpflichtversicherung bis zur Maximalforderung von zehn Millionen Euro je Jahr vor. Im Falle deren Überschreitung träte bis heute das Vermögen des Versorgungswerkes haf- tend ein, da der Landeskam- mer der Nachweis der Nicht- oder Höherversicherbarkeit – auslegungsabhängig zum Zeit- punkt des Schadenseintritts oder des Vertragsabschlusses – im EU-Raum und assoziierten europäischen Wirtschaftsräu- men wahrscheinlich nicht ge- lingen wird, sodass die in Aus- sicht gestellte Freistellung zu- lasten des Landes NRW nicht notwendigerweise eintreten muss . . .

Dr. med. Christian Wittig, Ludwig-Zimmermann-Straße 3, 40213 Düsseldorf

Rechtsanwalt Ralf Henssen,LLM.Eur, Oststraße 13, 40211 Düsseldorf

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 26⏐⏐30. Juni 2006 AA1815

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2479 Hymenoscyphus virgultorum (V AHL ) F RIES , Kleiner Stengelbecherling Nachweis: BM. Ökologie: An krautigen Resten; Saprophyt an krautigen Pflanzen. Vorkommen: Ein Fund

Ökologie: Auf schütterrasig-moosigem, lehmigem Sandboden im parkähnlichen Hochwald- rest unter Fagus/Quercus/Carpinus über Buntsandstein; Mykorrhizabiont von Laubgehölzen

vor einem Monat in 4 Monaten vor 2 Monaten übernächster Monat der nächste Monat heute / jetzt vor 5 Monaten in 9 Monaten. in 5 Monaten vor 4 Monaten in 3 Monaten in

Mit jeder Menge Engagement, ohne Scheuklappen und viel Kreativität startet ein junges Team in ihre Funktionsperiode.. Mit frischem Wind starteten wIr jekte zu unterhalten

Arti- kel 21 der "Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaf- ten vom 16.6.1975 für die gegen- seitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen

Sednesa-Mid, Tabletten Dolomo Nacht-Tabletten Veralgit, Tabletten Lemappcodein, Tabletten Mega-Dolor Lorenz, Tabletten Elmigrin, Tabletten. Elmigrin, Zäpfchen DO A

Muschallik erklärte dazu nachdrücklich, daß sich die Kas- senärztliche Bundesvereinigung und mit ihr die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder „für eine ausreichende Zahl

Die Fakultät für Wirtschaftsingenieur- wesen und Maschinenbau zeigte sich für die Durchführung einer weiteren Exkursion, dieses Mal nach Kanada, veranrwortlich.. Operativ wurde