DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
Zur Untersuchung wehrpflichtiger Türken
nicht verpflichtet
KÖLN. Wiederholt haben türkische Generalkonsula- te deutsche Ärzte ersucht, Untersuchungen über den Gesundheitszustand von männlichen türkischen Staatsangehörigen, die der Wehrpflicht unterliegen, vorzunehmen.
Die Untersuchungsbe- scheinigungen sollen den zuständigen türkischen Behörden zwecks Feststel- lung der Wehrdiensttaug- lichkeit vorgelegt werden.
Die Bundesärztekammer weist darauf hin, daß sol- che Auskunftsersuchen türkischer Generalkonsu- late ausschließlich privat- rechtlicher Natur sind.
Kein deutscher Arzt sei auf Grund öffentlich rechtli- cher Vorschriften ver- pflichtet, einem solchen Ersuchen zu entsprechen.
Hinweise auf den Atlantik- pakt vom 4. April 1949, dem die Bundesrepublik und die Türkei angehören, seien lediglich als Appell, an derartige Untersuchun- gen auf privatrechtlicher Basis mitzuwirken, zu wer- ten.
Die vorgelegten Fragebö- gen sind nach Auffassung der Bundesärztekammer so allgemein gehalten, daß lediglich in seltenen Fällen Negativbefunde festge- stellt werden können.
Das deutsche Auswärtige Amt gebe zwar an, daß die von den türkischen Stellen geforderte Untersuchung kein endgültiges Urteil über die Wehrtauglichkeit des zu untersuchenden türkischen Staatsangehöri- gen beinhalte, sondern le- diglich ein Gutachten über seinen Gesundheitszu- stand darstelle. Die Bun- desärztekammer macht in-
des darauf aufmerksam, daß die türkischen Behör- den offenbar die Wehr- tauglichkeit schon dann annehmen, wenn bei der ärztlichen Untersuchung keine auffälligen somati- schen Befunde erhoben wurden. EB
Länder kontra Bund in Sachen Kranken- hausfinanzierung
BERLIN/BONN. Der Bun- desratsausschuß für Arbeit und Sozialordnung und die vier mitberatenden Aus- schüsse haben am 19. Sep- tember in Berlin empfoh- len, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Kranken- hausfinanzierung in toto abzulehnen.
Statt dessen sollten die Beratungen am 5. Oktober im Bundesrat auf der Basis der von den vier CDU/CSU- regierten Ländern Baden- Württemberg, Bayern, Nie- dersachsen und Schles- wig-Holstein fortgesetzt werden.
Der Länderentwurf sieht im wesentlichen die Kom- petenzverlagerung vom Bund auf die Länder bei
Osteogenesis
imperfecta: Patien- tenvereinigung
MÜNCHEN. Eine Gesell- schaft für Osteogenesis imperfecta ist in Freising bei München gegründet worden. In dieser Gesell- schaft haben sich Erwach- sene zusammengeschlos- sen, die an diese Erkran- kung des Knochen- und Bindegewebes leiden, so- wie Eltern betroffener Kin- der. Zudem sind Ärzte bei- getreten, die Erfahrung in der Betreuung dieser Kranken haben. In der
gleichzeitiger Beendigung der Mischfinanzierung zwi- schen Bund/Ländern vor.
Die Deutsche Kranken- hausgesellschaft und der Bundesverband Deutscher
Privatkrankenanstalten e. V. haben den KHG-Ent- wurf des Bundes als unzu- mutbar zurückgewiesen.
Er enthalte Regelungen,
„die eine systemverän- dernde Eigenbeteiligung ohne Refinanzierungs- möglichkeiten erwarten ließen, deren Höhe gegen- wärtig nicht kalkulierbar sei".
Weder der auch von der Bundesregierung bestätig- te Antragsstau von acht bis 13 Milliarden DM noch die laufende Unterfinanzie- rung in Höhe von 1,5 Mil- liarden DM jährlich könn- ten durch die unausgewo- gene Finanzierungsvor- schriften beseitigt werden.
Dagegen haben der DGB, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitge- berverbände und die Spit- zenverbände der Kranken- kassen an die Länder ap- pelliert, der Bundesinitiati- ve zuzustimmen. Nur bei Einbeziehung des Kran- kenhausbereichs als größ- tem Ausgabenblock seien auf die Dauer stabile Bei- tragssätze erreichbar. HC
Bundesrepublik sollen 4000 bis 6000 Osteogene- sis-imperfecta-Kranke le- ben.
Die Vereinigung strebt ei- ne Verbesserung der me- dizinischen Versorgung an. Geplant ist, ein einheit- liches Therapiekonzept zu erarbeiten.
Außerdem wollen sich die Mitglieder durch Erfah- rungsaustausch gegensei- tig behilflich sein. Vorsit- zender der Gesellschaft ist Dr. Peter Radke (Die Kon- taktanschrift lautet: Straß- burger Straße 38 in 8000 München 40). wz
Krankenkassen- Kooperation
BONN. Der Bundesver- band der Ortskrankenkas- sen und der Bundesver- band der Betriebskranken- kassen wollen noch enger kooperieren, wie es in ei- ner Verlautbarung heißt.
Im Mittelpunkt der Zusam- menarbeit sollen gemein- same Maßnahmen zur
„Eingrenzung aggressiver Werbemethoden um Mit- glieder - und eine Abstim- mung über die Beurteilung aktueller Probleme und gemeinsamer Reaktionen stehen.
Bereits bisher hatten die beiden Kassenspitzenver- bände die sie betreffenden Themenbereiche schwer- punktmäßig abgedeckt.
Dem Bundesverband der Innungskrankenkassen ist eine Beteiligung an den Gesprächen angeboten
worden. EB
Unzumutbar: 100 Mündel je Vormund
MÜNSTER. Die Beschwer- de-Kommission des Land- schaftsverbandes Westfa- len-Lippe hat es als „unzu- mutbar" bezeichnet, daß Amtsvormünder in der Re- gel 100 und mehr psy- chisch Kranke betreuen sollen.
Der Kommissionsvorsit- zende forderte die Mitglie- der der Landschaftsver- sammlung dazu auf, min- destens je eine Vormund- schaft zu übernehmen.
Die Kommission hat seit ih- rer Gründung vor fünfein- halb Jahren etwa 1400 Be- schwerden von Patienten aus den 19 Fachkranken- häusern des Landschafts- verbandes behandelt.
Fast 50 Prozent aller Ein- gaben kommen aus dem Maßregelvollzug. LVW-L
2866 (22) Heft 40 vom 3. Oktober 1984 81. Jahrgang Ausgabe A