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Archiv "FRAGEN SIE DR. BIERSNYDER! Nichts ist ausgeschlossen" (27.11.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE DIE GLOSSE

Einrichtungen wie Arbeiterwohl- fahrt, Caritas oder DRK in ihren Beratungsstellen um Krebskran- ke. Gerade auf dem Gebiet der Nachsorge seien zahlreiche Selbsthilfegruppen tätig. In Nord- rhein-Westfalen beispielsweise gebe es rund 50 solcher onkologi- schen Arbeitskreise. Die „Frauen- selbsthilfe nach Krebs" habe in mehreren Bundesländern aktive Mitglieder. Auch an den Universi- tätskliniken und Tumorzentren werden mehr und mehr Nachsor- ge-Stellen eingerichtet; die ba- den-württembergische Landesre- gierung finanziert zum Beispiel im Rahmen ihres „Aktionsprogram- mes Krebsbekämpfung" das Nachsorge-Projekt an der Univer- sitätsklinik Heidelberg, berichtet die Bundesregierung. Aber auch andere Landesregierungen und die Bundesregierung finanzieren solche Projekte, wenn auch nicht im Rahmen eines Sonderpro- grammes. aua

Auch beaufsichtigte Leistungen

liquidationsfähig

Das Gebührenordnungsreferat des Bundesarbeitsministeriums hat den Auffassungen verschiede- ner privater Krankenversiche- rungsträger und der Beihilfestel- len des Bundes und der Länder widersprochen, im Krankenhaus- bereich seien nur die höchstper- sönlich erbrachten Leistungen des Arztes berechenbar und liqui- dationsfähig. Vielmehr sind, so das Bundesarbeitsministerium, nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 Satz 2 der neugefaßten Bundes- pflegesatzverordnung und des § 1 Absatz 2 der GOÄ '82 auch solche diagnostischen und therapeuti- schen Leistungen liquidationsbe- rechtigter Ärzte berechenbar, wenn diese von Personen er- bracht werden, die der Aufsicht und Weisung des Arztes unterste- hen. Das Gebührenordnungsrefe- rat des BMA leitet dies aus den einschlägigen pflegesatzrecht-

lichen Vorschriften ab, wonach le- diglich die Wahlleistungen von den allgemeinen Krankenhauslei- stungen abgegrenzt werden, nicht hingegen spezielle ärztliche Wahlleistungen, für die § 6 Absatz 3 der Bundespflegesatzverord- nung eine Sonderregelung trifft.

Nach dieser finden für die Berech- nung ärztlicher Wahlleistungen die Vorschriften der GOÄ entspre- chende Anwendung, also auch § 1 Absatz 2 GOÄ '82.

Andererseits stellt die Formulie- rung der Pflegesatzverordnung —

„von einem Arzt erbracht" — nicht auf die Höchstpersönlichkeit der Leistungserbringung durch den Arzt ab, sondern auf die dem Arzt zurechenbare Leistungserbrin- gung. Der Verordnungsgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, in der Bundespflegesatzverordnung zu bestimmen, daß die Leistung vom Arzt selbst zu erbringen ist.

Das Bundesarbeitsministerium konstatiert: „Zurechenbar in die- sem Sinne sind daher auch Lei- stungen, die der Arzt durch Perso- nen hat erbringen lassen, die sei- ner Aufsicht und Weisung unter- stehen, denn auch für solche Lei- stungen trägt der Arzt die volle haftungsrechtliche Verantwor- tung. Insoweit ergibt sich aus § 6 Absatz 1 Satz 2 Bundespflegesatz- verordnung hinsichtlich der Zure- chenbarkeit einer Leistung als ärztliche Leistung kein Unter- schied zu § 1 Absatz 2 GOÄ." Ob diese Voraussetzungen bei der Erbringung physikalisch-medizi- nischer Leistungen im Kranken- haus erfüllt sind, hängt von den je- weiligen Umständen des Einzel- falles ab, insbesondere der Orga- nisationsstruktur des Kranken- hauses. Werden Leistungen die- ser Art vom Arzt lediglich ange- ordnet und daraufhin in organisa- torisch selbständigen Einrichtun- gen des Krankenhauses eigenver- antwortlich erbracht, sind diese Leistungen dem Arzt nicht als ei- gene zurechenbar und können von diesem folglich auch nicht ab- gerechnet werden, so das Bun- desarbeitsministerium. EB

Um eine

Hoffnung ärmer

Was wohl die Weltgesundheitsor- ganisation dazu sagen mag? (im- merhin setzt sie sich ja vehement für eine Zusammenarbeit zwi- schen wissenschaftlich ausgebil- deten Ärzten und den verschie- denartigsten Medizinmännern ein): Der Verband der Medizin- männer in Nigeria hat, laut Radio Lagos, mitgeteilt, seine Mitglieder seien durchaus in der Lage, AIDS zu heilen, und zwar mit einheimi- schen Kräutern. Na also, dann sollten unter den Auspizien der WHO die Medizinmänner und die Mediziner in Nigeria sich schnell- stens zusammensetzen, um in ge- meinsamer Anstrengung die übri- ge Menschheit von AIDS zu be- freien. Aber ach — das geht nicht.

Seit dem letzten Militärputsch sind die Mediziner nämlich nicht mehr zu erreichen. Briefe an die Nigerian Medical Association kommen als unzustellbar zurück, versehen mit einem Stempel „As- sociation suppressed" — verboten.

Also müssen die Medizinmänner wohl unter sich bleiben? Wieder eine Hoffnung weniger für den Rest der Welt. bt

FRAGEN SIE DR. BIERSNYDER!

Nichts ist

ausgeschlossen

Sehr geehrter Herr Doktor, in einem renommierten Wochen- blatt habe ich neulich gelesen, daß Krebs eine Depression der Zelle ist. Wie ist das aber nun bei Hunden oder Mäusen, die offen- bar auch an Krebs erkranken kön- nen?

Dr. Biersnyder antwortet: Leider ist von Depressionen bei der Maus kaum etwas bekannt. Es soll allerdings Mäuse geben, bei de- nen Tränen in den Augen beob- achtet wurden. Da Depressionen offenbar überall vorkommen, ist also nichts ausgeschlossen. ❑ 3592 (26) Heft 48 vom 27. November 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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