• Keine Ergebnisse gefunden

Anfang Mai verletzte sich eine Frau bei Arbeiten in der Reitschule

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anfang Mai verletzte sich eine Frau bei Arbeiten in der Reitschule"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_b7915654eeee45bc96f8ee196a86ef7a.doc

M 198/2003 POM 17. Dezember 2003 46

Motion

3650 Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.08.2003

Rechtsfreier Raum in der Bundeshauptstadt: Verstärkung der Stadtpolizei durch kantonale Polizeitruppen und Durchsetzung der Gesetze durch den Kanton Bern

Zur Erinnerung: als die Polizei vor Monaten auf Berns Schützenmatte die Drogenszene kontrollierte, wurde sie von rund 50 jüngeren Personen angegriffen, mit Geschossen beworfen, mit Reizstoffsprays besprüht. Es blieb nur der schwierige Rückzug. Anfang Mai verletzte sich eine Frau bei Arbeiten in der Reitschule. Die per Notruf bestellte Sanitätspolizei rückte beherzt aus, um Hilfe zu leisten, wurde aber von 25 Leuten mit Steinwürfen empfangen, worauf ein Mannschaftswagen der Polizei anrückte, jedoch ebenfalls beworfen und demoliert wurde, so dass man abzog. Dieser Fall sollte in der Direktion der neuen Polizeidirektorin, Ursula Begert, geheim bleiben und ist nur Dank eines Hinweises nach Aussen gedrungen und anschliessend im BUND publiziert worden.

Dieser betrübliche Vorfall ist längst kein Einzelfall mehr und heute ist klar, weshalb das Ganze unter dem Deckel hätte bleiben sollen.

Tags nach dem erwähnten Vorfall wurde erneut eine Patrouille vom Dach der Reithalle aus beworfen, der Wagen beschädigt. Anfangs Juni wurde eine Polizeipatrouille von einer Menge Jugendlicher mit Flaschen beworfen. Zwei Tage später ein Polizist am Arm verletzt sowie ein Auto beschädigt und im Juni flogen noch an weiteren zwei Tagen Steine gegen Einsatzfahrzeuge.

Ende Juni schliesslich kam es zum vermeintlichen Höhepunkt: zwei Polizisten wurden mit gezielten Flaschenwürfen unwillkommen geheissen und dann von Vermummten, einige von ihnen mit Eisenstangen und Steinschleudern ausgerüstet, zum Rückzug gezwungen. Krieg mitten in Bern und dies notabene in einer Liegenschaft, die sich mit den Regenbogenfarben der Friedensbewegung schmückte. Wenn man das Friede nennt? Obwohl die Täterschaft lokalisiert war, griff man seitens der Polizei nicht ein und machte einzig eine Strafanzeige gegen Unbekannt.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (12./13. Juli) kam es im Umkreis der Berner Reitschule wieder zu Angriffen auf die Polizei. Die Polizei wurde dabei mehrmals von vermummten Aktivisten angegriffen. Diese warfen Petarden, Steine und Flaschen gegen Polizisten, zündeten einen Container an, errichteten eine Strassensperre und beschädigten mehrere Autos. Die Polizei setzte Gummigeschosse und Tränengas ein. Ein Pflasterstein verletzte einen Polizisten am Knie.

Die Serie gewalttätiger Angriffe jugendlicher Militanter auf ausrückende Polizei bei der Berner Reitschule reisst seither nicht ab und hat am ersten August-Wochenende gar noch

(2)

eine Steigerung erfahren. Bei einem nächtlichen Zwischenfall ist erstmals auch ein Brandsatz verwendet worden. Unbekannte Täter schleudern in der Nacht auf Sonntag einen Molotow-Cocktail gegen einen Gefangenencontainer und als die Feuerwehr kam, um zu löschen, wurde eine Polizeipatrouille mit Flaschen beworfen. Zu einem weiteren Angriff kam es drei Stunden später, nachdem vier Vermummte die Telefonkabine auf der Schützenmatte demoliert und einen dort abgestellten Reisecar beschädigt hatten: «Kaum vor Ort, wurde die Polizei wiederum aus Richtung Reithalle mit Flaschen beworfen», schreibt die Polizei in ihrer Mitteilung. An der Telefonkabine sei Totalschaden entstanden, beim «Brandanschlag» wie am Reisebus sei Sachschaden von je etwa 5000 Franken angerichtet worden. Aufhorchen lässt vor allem aber, dass die Polizei in beiden Fällen offenkundig in die Flucht geschlagen wurde. Laut Franz Märki, Infochef der Stadtpolizei, habe sich die Polizei «zurückziehen müssen» erst am nächsten Vormittag habe mit den Ermittlungen begonnen werden können Märki spricht deutliche Worte: Die Polizei könne im Moment schlicht und einfach ihren gesetzlichen Auftrag «im Bereich der Reithalle nicht mehr wahrnehmen».

Das Nichthandeln der politischen Behörden, vertreten durch den Berner Gemeinderat und Frau Ursula Begert als zuständige Polizeidirektorin sowie das Nichthandeln durch die Stadtpolizei kommt einer Kapitulation gleich. Damit ist die Sicherheit für die Öffentlichkeit in und um die Reitschule gefährdet. Wer sich dort aufhält (sei dies bei der Nutzung der Kulturangebote, beim Parkieren, beim Warten auf Reisecars usw.) geht erhebliche Risiken ein.

Ich beauftrage den Regierungsrat folgendes umzusetzen:

1. Subsidiäre Verstärkung der Stadtpolizei mit den notwendigen Anzahl Kantonspolizisten, damit die Stadtpolizei Bern ihren gesetzlichen Auftrag wieder vollumfänglich wahrnehmen kann und die Sicherheit in der Bundeshauptstadt gewährleistet ist. Ein rechtsfreier Raum darf auch aus kantonaler Sicht nicht geduldet werden (wehret den Anfängen!)

2. Durchsetzung der kantonalen Gastgewerbegesetzgebung und Schliessung des Restaurants „Sous-le-Pont“, nachdem dieses auch nach Jahren noch nicht über die notwendigen Bewilligungen verfügt. Dem Grundsatz „jeder ist vor dem Gesetze gleich“

muss im Kanton Bern zwingend nachgekommen werden. Dies gilt ebenfalls für allenfalls nicht vorhandene Bewilligungen und Vorschriften für das Führen eines Kinobetriebes.

3. Intervention bei der Kantonalen Gebäudeversicherung und Abklärung ob nicht angesichts der massiv erhöhten Versicherungsrisiken eine Schliessung aus feuerpolizeilichen und behördlichen Gründen (fehlende Bewilligungen und Nichteinhaltung von Vorschriften) verfügt werden muss.

4. Durchsetzung der Steuerpflicht für alle Betriebe in der Berner Reitschule.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 11.09.2003

Antwort des Regierungsrates Vorbemerkungen

Die Motion spricht Vorfälle im Umfeld der Reitschule an. Es wurden Mitarbeitende der Sicherheits- und Rettungsorganisationen gewalttätig angegriffen und es wurde staatliches Vollzugshandeln mittels Gewalt gehindert. Der Regierungsrat verurteilt das gewalttätige Handeln dieser Personen.

(3)

Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sollen das friedliche Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Sie sind deshalb wesentliche staatspolitische Ziele.

Ein rechtsfreier Raum ist im geltenden Staatsverständnis per se ausgeschlossen. Diesen Grundsatz haben auch die Besucher der Reitschule, die Betreiber und die für deren Be- trieb politisch verantwortlichen Behörden zu beachten.

Die unmittelbare Gewährleistung bzw. Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung erfolgt mit polizeilichen Mitteln. Flankierend können weitere verwaltungsrechtlich begründete Massnahmen ergriffen werden. Im vorliegenden Fall ist die Rechtsdurchsetzung primär Sache der Stadt Bern. Welche Massnahmen sie hierzu ergreift, liegt in ihrem Ermessen, solange sie damit zumindest mittel- und langfristig die Einhaltung der Rechtsordnung ga- rantiert und sicherstellt, dass keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht. Nur dort, wo der Kanton Bern primär zuständig ist oder aber sich zeigen würde, dass die Stadt Bern in keiner Weise gewillt oder in der Lage wäre, den rechtskonformen Zustand in angemessener Zeit herzustellen, dürfte und müsste der Kanton Bern ein- greifen. Insgesamt ist ein derartiger Zustand aus Sicht des Kantons heute nicht gegeben, so dass kein Anlass besteht, hoheitlich in die Tätigkeit der Stadt Bern einzugreifen. Die Stadt Bern hat mit den Betreibern der Reithalle eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet.

Zu den einzelnen Anträgen

1. Unterstützung der Stadtpolizei durch die Kantonspolizei

Die Sicherheitspolizei mit ihrer Aufgabe der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung ist Sache der Gemeinden (Art. 9 PolG). Dies gilt auch für das Gebiet der Stadt Bern, welche selbst ein eigenes Polizeikorps betreibt.

Die Kantonspolizei unterstützt bereits heute Gemeinden in der Gewährleistung von Ruhe und Ordnung, soweit diese nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben wahrzunehmen (vgl.

Antwort des Regierungsrats zur Interpellation Baumgartner, Ostermundigen, I 181/2001, Bezeichnung von abgabepflichtigen Gemeinden). Wo eine Inanspruchnahme dauerhafter Natur ist und eine Gemeinde zur Aufgabenwahrnehmung ein eigenes Korps bilden bzw.

das bereits vorhandene Korps stärken müsste, ist eine Unterstützung durch die Kantons- polizei lediglich gegen Entgelt möglich.

Die Kantonspolizei unterstützte die Stadtpolizei Bern auch in diesem Jahr bereits mehrfach mit Polizistinnen und Polizisten sowie Material. Zu erwähnen sind etwa die Einsätze an- lässlich des WEF 03, des G8-Gipfels und bei Antifa-Demonstrationen. Die Unterstützung der Stadt Bern durch die Kantonspolizei bedingt den Zusammenzug von Polizistinnen und Polizisten aus dem gesamten Kantonsgebiet. Die betroffenen Mitarbeitenden stehen dabei der Kantonspolizei während der Einsatzzeit und während der Kompensation der zusätzlich entstandenen Überzeit in ihrem angestammten Einsatzgebiet nicht zur Verfügung. Die Überstunden haben bei der Kantonspolizei in der Folge markant zugenommen. Im Gegen- zug wurde die Stadt Bern durch diese Unterstützung personell und finanziell wesentlich entlastet. Dennoch ist der Regierungsrat im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin gewillt, die Stadtpolizei durch die Kantonspolizei Bern bei Ord- nungsdiensteinsätzen grosszügig zu unterstützten. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Stadtpolizei im Einzelfall ausserstande ist, den Einsatz allein mit eigenen Mitteln durchzu- führen.

Aufgrund des freundnachbarschaftlichen Verhältnisses zwischen Stadtpolizei und Kan- tonspolizei wurden die bei Ordnungsdiensteinsätzen der Kantonspolizei entstandenen Kosten weder je ausgewiesen noch in Rechnung gestellt. Massnahmen, welche eine übermässige und dauernde Einschränkung der Aufgabenerbringung im übrigen Kantons-

(4)

gebiet bewirken oder gar eine Bestandeserhöhung bei der Kantonspolizei notwendig machen würden, wären hingegen allein gegen Entgelt möglich. Eine entschädigungslose Unterstützung der Stadtpolizei im täglichen (ordentlichen) Polizeidienst, wie sie mit der Motion verlangt wird, ist ausgeschlossen. Die Stadt Bern ist aufgrund des geltenden Poli- zeigesetzes verpflichtet, selbst die notwendigen Kräfte zur Verfügung zu halten oder mit dem Kanton Bern einen Leistungseinkaufsvertrag abzuschliessen.

Mit der Schaffung einer einzigen Kriminalpolizei im Kanton Bern, d.h. mit der Rücknahme der unter Entgelt an die Stadtpolizei delegierten gerichtspolizeilichen Aufgabe durch die Kantonspolizei per 1. Januar 2006, wird die Gerichtspolizei auch auf dem Gebiet der Stadt Bern, d.h. insbesondere auch im Bereich der Reitschule, Sache des Kantons sein. Zusätz- lich wird sich mit der Schaffung einer einheitlichen Polizei entsprechend der vom Grossen Rat angenommenen Motion Lüthi/Bolli (M 148/2003) die Situation insofern ändern, als auch die sicherheitspolizeilichen Aufgaben allein noch durch das rund 2000 Personen starke kantonale Polizeikorps wahrgenommen werden. Die politischen Behörden der Stadt Bern werden im Rahmen des mit dem Kanton Bern abzuschliessenden Leistungsauftrages den sicherheitspolizeilichen Zielzustand festlegen. Entsprechend diesen Zielvorgaben wird die Kantonspolizei je nach Lage besondere Schwergewichte in der Stadt Bern bilden und ihre Taktik darauf abstimmen.

Die Verantwortlichkeit für den Umfang der polizeilichen Leistungen wie auch die Festle- gung der Schwergewichte der polizeilichen Tätigkeit werden dabei Sache der kommunalen politischen Behörden bleiben. Auch in Zukunft wird damit die Stadt Bern die Grundsätze des Verhaltens der Polizei gegenüber der Reitschule und der im Umfeld entstandenen Situation weitgehend selbst bestimmen.

2. Durchsetzung der Gastgewerbegesetzgebung

Mit Gesamtbauentscheid vom 12. November 1999 hat der Regierungsstatthalter II von Bern dem Verein Interessengemeinschaft Kulturraum (IKUR) für alle damals in der Reit- halle geführten Gastgewerbebetriebe eine Betriebsbewilligung A mit genereller Überzeit- bewilligung zugesichert. Die Bewilligungszusicherung erfolgte unter folgender Bedingung:

Die Betriebsaufnahme darf erst erfolgen, wenn die Abnahme durch die Organe der Feuerpolizei und des Lebensmittelinspektorates stattgefunden hat. Die Gewerbepolizei der Stadt Bern wird angewiesen, das Regierungsstatthalteramt Bern über die Abnahme der Betriebe zu orientieren und eine Übertragung der Betriebsbewilligung auf eine ver- antwortliche Person mit Fähigkeitsausweis zu veranlassen.

Nachträglich hat sich gezeigt, dass die diversen Gastgewerbebetriebe in der Reithalle durch verschiedene Trägerschaften betrieben werden, so dass für jedes einzelne Lokal eine separate Betriebs- und generelle Überzeitbewilligung ausgestellt werden muss.

Die Stimmberechtigten der Stadt Bern haben am 13. Juni 1999 dem Sanierungskredit für die Reithalle zugestimmt. Im Herbst 2002 waren die Umbauarbeiten abgeschlossen. Die zuständigen Fachpersonen haben festgestellt, dass sämtliche umgebauten Gastgewerbe- betriebe in der Reithalle den feuer- und lebensmittelpolizeilichen Anforderungen genügen.

Die Betreiber der Reitschule verstehen sich als Kollektiv und sind bis anhin nicht bereit gewesen, die Verantwortung für die Führung der Gastgewerbebetriebe einer einzigen Person zu überlassen, wie dies nach Art. 19 Abs. 1 des Gastgewerbegesetzes vom 11.

November 1993 (GGG; BSG 935.11) Voraussetzung für die Bewilligungserteilung ist. Die Stadt Bern hat als Eigentümerin der Liegenschaft Reithalle seit Ende 2002 Bestrebungen eingeleitet, mit der IKUR eine Leistungsvereinbarung mit Mietvertrag abzuschliessen, um den rechtswidrigen Zustand zu beheben. Der Regierungsstatthalter I von Bern hat den

(5)

zuständigen Stadtbehörden unmissverständlich dargelegt, dass er einen bewilligungsfreien Betrieb auf die Dauer nicht akzeptiert. In Anbetracht dessen, dass die Verhandlungen zwischen der Stadt Bern und der IKUR Erfolg versprechend verlaufen, ist der Regierungs- statthalter bisher nicht gegen die ohne Bewilligung geführten Gastgewerbebetriebe vorge- gangen. Wichtig war für ihn dabei die Tatsache, dass die feuer- und lebensmittelpolizeili- chen Vorschriften seit dem Umbau eingehalten werden. Die Justiz-, Gemeinde- und Kir- chendirektion, welche im Auftrag des Regierungsrates die Aufsicht über die Regierungs- statthalterämter wahrnimmt, hat dem zuständigen Regierungsstatthalter I von Bern mitge- teilt, dass es nicht angehen kann, einen als rechtswidrig erkannten Zustand auf Dauer zu tolerieren und dass deshalb den Betreibern eine verbindliche Frist zur Erfüllung sämtlicher Bedingungen der Bewilligung anzusetzen sei.

In Bezug auf den Kinobetrieb in der Reitschule ist festzuhalten, dass mit dem Inkrafttreten des eidgenössischen Filmgesetzes (SR 443.1) per 1. August 2002 die Bewilligungspflicht für Filmvorführungen weggefallen ist. Die nach wie vor notwendige Einrichtungsbewilligung der zuständigen Ortspolizeibehörde liegt vor.

3. Feuerpolizeiliche Risikobeurteilung

Gemäss Artikel 35 Absatz 1 des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes vom 20. Januar 1994 (FFG; BSG 871.11) sorgt die GVB dafür, dass der Feuerschutz im gesamten Kan- tonsgebiet sichergestellt ist. Die GVB hat im Rahmen der baulichen Sanierung der fragli- chen Objekte in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Personenschutzmassnahmen für den Brandfall vorhanden und die entsprechenden Einrichtungen benutzbar sind. Der aktuelle Stand der Massnahmen entspricht den Erfordernissen der Brandschutznormen.

Offene Brandschutzforderungen sind nicht vorhanden. Die Reitschule wird künftig im Rah- men der Feuerschau regelmässig auf Vorhandensein und Gebrauchstauglichkeit der Brandschutzmassnahmen kontrolliert.

Auch im wenig wahrscheinlichen Fall, dass die Feuerwehr bei einem Löscheinsatz behin- dert würde, dürften die getroffenen Brandschutzmassnahmen genügen, damit sich gefähr- dete Personen retten können. Gestützt auf die heutige Sachlage besteht für die GVB somit kein Anlass, dem Regierungsstatthalter eine Schliessung der Reithalle zu beantragen.

Die Gebäude der Reithalle sind bei der GVB versichert, wobei die Versicherungswerte dem Zustand der einzelnen Objekte angepasst sind. Sollten die Brandrisiken aufgrund des aktuellen Zustandes erheblich steigen, behält sich die GVB weitergehende versiche- rungstechnische Massnahmen vor.

4. Durchsetzung der Steuerpflicht für Betriebe in der Reitschule

Über die steuerlichen Verhältnisse, namentlich Form und Inhalt der Veranlagung sowie die Bezugsdaten, kann der Regierungsrat auf Grund des Steuergeheimnisses keine Auskunft erteilen. Es ist aber festzustellen, dass die Betriebe der Reithalle der Steuerpflicht unter- liegen und die zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Mög- lichkeiten tätig sind.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ständlicherweise war ich darüber sehr verwirrt, durfte ich doch annehmen , daß durch die Auswertung dieser Massenkatastrophen in Hiroshima und N agasaki die bis

Das Faltblatt kann unent- geltlich angefordert werden, bei der Gesellschaft zur För- derung der Gehörlosen und Schwerhörigen

paar Jahre zu Hause geblieben und habe mich um meine drei Töchter gekümmert, bis sie alle entweder in den Kindergarten oder schon in die Schule gingen. Vor acht Jahren habe ich

„Die Polizei ist viel komple- xer als andere Verwaltungen“, erklärte er die besonderen Herausforderungen, stellte aber gleichzeitig klar, dass politisch ein ho- her Anspruch an

Der alte und neue GdP-Chef Christ stellte fest, dass die Einstellungszahlen in Thüringen auch aufgrund des nach- drücklichen Engagements der GdP wieder stiegen und dadurch in zwei

Dies nur aufgrund der Tatsache, dass das beco trotz mehrmaligem Intervenieren, diese Bewilligungen der AMKBE, die gar im selben Hause ihren Hauptsitz hat nicht

Gegen 22.30 hatten Passanten eine KVD-Streife auf die junge Frau aufmerksam gemacht, die auf Höhe der S-Bahnhaltestelle zusammengebrochen und nicht ansprechbar war. Die

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft