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massgebender Betrag für die Zusammenrechnungspfllcht

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Kanton Bern

Canton de Berne Auszug aus dem Protokoll

des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

15. August 2012 POM C

1161 Einwohnergemeinde Langnau: Beitrag aus dem Sportfonds und zinsloses Investitionshilfe-Darlehen des beco an die Sanierung und Erweiterung der llfishalle In Langnau

1

1 Gegenstand

Beitrag von 1.720 Millionen Franken aus dem Sportfonds und ein zinsloses Investitionshilfe- Darlehen von 4 Millionen Franken an die Sanierung der llfishalle und den angrenzenden Neubau in Langnau. Die llfishalle mit ihren Einrichtungen steht dem Vereinssport und der Öf- fentlichkeit zur Verfügung. Der Enveiterungsbau wird mit Ausnahme der Technikräume, ei- nem Besprechungszimmer, einer Garderobe und dem Eingangsbereich für den öffentlichen Eislauf kommerziell genutzt.

2 Rechtsgrundlagen

- Artikel 37 Absatz 1, Artikel 38 Absatz 2, Artikel 42 Absatz 2, Artikel 52 Absatz 2 Buchsta- be a des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)

Artikel 4 Absatz 3 und 4, Artikel 6 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 bis 4, Artikel 16 und 17 der Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (BSG 437.63)

Wegleitung zur Sportfondsverordnung vom 1. August 2011

Artikel 7 ff. des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Regionalpolitik

Artikel 2 und 3 des Kantonalen Gesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHG) vom 16. Juni 1997

Artikel 46, Artikel 49, Artikel 50 Absatz 3 und Artikel 52 des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002 (BSG 620.0)

Artikel 139, 148 sowie Artikel 149 Absatz 3 der Verordnung über die Steuerung von Fi- nanzen und Leistungen vom 3. Dezember 2003 (BSG 621.1)

3 Kosten, Finanzierung, Kreditsumme 3.1 Kosten

Objekt Kosten ge-

mäss KV

berechtigte Kosten

Betrag in CHF aus Sportfonds TO 1 Neubau Restauration und Event 17'626'997.90 0.00 0.00 TO 2 Sanierung llfisstadion 12'918'458.80 8'147'867.00 r630'000.00 Kosten ausserhalb TU-Werkvertrag 768750.00 450756.00 90'000.00

Studie Ersatz Südtribüne r450'000.00 0.00 0.00

TOTAL (inkl. MwSt) 32'764'206.70 8'598'623.00 1'720*000.00

152 13-08 10

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3.2 Finanzierung

Am 10. Juli 2011 stimmte die Gemeinde in einer Volksabstimmung einem Kredit von 15.38 Mio. Franken für die Sanierung der llfishalle in Langnau zu. Die Baukosten für den Enweite- rungsbau zur llfishalle werden von der Firma Jakob A G in Trubschachen getragen.

3.3 Darlehen des beco Berner Wirtschaft

Für das vorliegende Bauvorhaben wird ein zinsloses Darlehen des Bundes (Regionalpolitik) mit einer Laufzeit von 20 Jahren zugesprochen:

Gesamtkosten des Projekts 32764'206.70

Darlehen der Schweiz. Eidgenossenschaft, vertreten durch das beco 4'000'000.00 Haftungsbetrag Kanton (50 % des Bundesdarlehens) und

massgebender Betrag für die Zusammenrechnungspfllcht

2'000'000.00

3.4 Kreditsumme

Der beantragte einmalige Beitrag des Kantons Bern unterliegt der Finanzkompetenz des Grossen Rates.

Beitrag aus dem Sportfonds CHF 1720'000.00 Darlehen beco (Haftungsbeitrag Kanton 50% des Bundesdarlehen) CHF 2'000'000.00 Massgebliche Kreditsumme für das finanzkompetente Organ CHF 3'720'000.00

4 Kreditart, Rechnungsjahr, Konto 4.1 Sportfonds

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit über CHF 1720'000 mit voraussichtlicher Auszahlung im Jahr 2013.

Konto 1299-23785-206000-01/Sportanlagen CHF 1720'000.00 Konto (Fibu): 206000 / SF 2060-01 Zuwendungsbereich Bau und Unterhalt von Sportbauten KLER-Kreis: 1299 Generalsekretariat POM / 23785 Sportfonds

4.2 beco Berner Wirtschaft

Beim Darlehen handelt es sich um einen Verpflichtungskredit während der Laufzeit des Dar- lehens, Rechnungsjahre voraussichtlich 2013 bis 2032. Die Eventualverpflichtung wird in der Jahresrechnung zum Geschäftsbericht im Anhang ausgewiesen (Art. 15 FLG).

Die Darlehensauszahlung erfolgt über das Konto 522000 der Produktgruppe 03.11.9200 Tou- rismus und Regionalentwicklung.

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5 Bedingungen

a) Die Trägerschaft ist verpflichtet, die Sportanlage der Öffentlichkeit und allen nicht ge- winnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen.

b) Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte und definitive Bauab- rechnung vorzulegen.

c) Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt.

d) Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt.

e) Erhält die Einwohnergemeinde Langnau eine Rückvergütung der Mehrwertsteuer (Vor- abzug), wird der Beitrag aus dem Sportfonds gekürzt. Eine entsprechende Bestätigung der Mehrwertsteuer muss der definitiven Bauabrechnung beigelegt werden.

f) Der Sportfonds kann die Sportanlage jederzeit vor Ort prüfen.

g) An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sportfonds ausge- richtet. Während 15 Jahren nach Fertigstellung können für die Sportanlage keine Gesu- che um Sanierungsbeiträge oder Enweiterungsbauten an den Sportfonds eingereicht werden.

h) Das beco wird ermächtigt, im Darlehensvertrag weitere Bedingungen festzulegen.

6 Fakultatives Referendum

Dieser Beschluss untersteht gemäss Artikel 62, Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 dem fakultativen Referendum.

An den Grossen Rat

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