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Archiv "Ständige Impfkommission: Empfehlungen wurden erweitert" (17.08.2001)

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er Sondervertriebsweg für Arzneimittel zum Schwan- gerschaftsabbruch hat sich der Bundesregierung zufolge bewährt. Seit 1999 regelt das Arzneimittelgesetz, dass das Präparat Mifegyne nicht auf dem üblichen Vertriebs- weg über Hersteller, Groß- handel und Apotheke gelie- fert, sondern direkt vom Her- steller an die Einrichtungen abgegeben wird, die den Schwangerschaftsab- bruch vornehmen.

Der Bundestag hatte damals die Regie- rung aufge- fordert, nach

zwei Jahren einen Erfah- rungsbericht über diese Son- derregelung vorzulegen.

Die Regierung kommt zu dem Schluss, dass keine gravie- renden Probleme bei der Ver- sorgung oder der Überwa- chung des Sondervertriebs- weges aufgetreten sind. Der gegenüber dem herkömmli- chen Weg höhere Verwal-

tungsaufwand, den einige Län- der und betroffene Einrich- tungen beklagen, sei im Hin- blick auf die Ziele der Vor- schrift gerechtfertigt.

Der Berufsverband der Frauenärzte hält dagegen den Sondervertriebsweg für un- rentabel. Er setzt sich für den klassischen Vertrieb über die Apotheken ein. Dabei müsse aber geregelt sein, dass Mife- gyne nur an die anwen- dungsberech- tigten Frauen- ärzte abgegeben wer- de. Die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft fordert die Belieferung der Kran- kenhausapotheken. Der Son- dervertriebsweg sei umständ- lich.

Nach Angaben des Stati- stischen Bundesamtes sind im vergangenen Jahr 134 609 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden, da- von 4 129 (3,1 Prozent) mit Mifegyne.

A K T U E L L

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001 AA2065

Die Gesundheitsgefährdung durch ozonbelastete Luft nahm im Juli weiter zu. Gesundheitsrelevante Grenzwerte wurden bundesweit überschritten.

Ab 120µg/m3 können Atemwegs-und Augenreizungen sowie Kopf- schmerzen auftreten. Ab 160µg/m3ist mit beginnenden Lungenfunkti- onsstörungen zu rechnen. Typische Symptome sind Kurzatmigkeit, Hu- sten, Atemschmerzen und eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Sportliche Frischluftaktivitäten sollten an Ozontagen zwischen 13 und 20 Uhr ver- mieden werden. Von politischer Seite gibt es zurzeit keine Regelung zur Eingrenzung der Gesundheitsgefährdung an Ozontagen. Alte Ozonver- ordnungen mit Fahrverboten erwiesen sich als vollzugsuntauglich und un- wirksam.

Ozonbelastung im Juli

Datenbasis: Monatsmaximalwerte

Ständige Impfkommission

Empfehlungen wurden erweitert

D

ie Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen neu gefasst.

Wesentliche Veränderungen betreffen die Pneumokokken-Impfung, die Imp- fung mit einem Konjugat-Impfstoff ge- gen Meningokokken (Serogruppe C) und die Impfung gegen Windpocken.

Neu sind auch eine Reihe von arbeits- medizinischen Indikationen – zum Bei- spiel die Empfehlung, erwachsene Be- schäftigte in Pädiatrie, Infektionsmedi- zin und Gemeinschaftseinrichtungen gegen Keuchhusten zu impfen. Da es gegen Pneumokokken erstmals einen Konjugat-Impfstoff gibt, der ein immu-

nologisches Gedächtnis und damit Auffrischungsimpfungen ermöglicht, empfiehlt die STIKO diese Impfung nun auch für Säuglinge ab dem vollen- deten zweiten Lebensmonat bei erhöh- ter gesundheitlicher Gefährdung infol- ge einer Grundkrankheit (Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf- und Atem- wegserkrankungen).

G

egen Windpocken sollten nunmehr nicht nur individuell besonders ge- fährdete Personen – zum Beispiel Kin- der mit Tumorerkrankungen – geimpft werden, sondern auch alle nicht immu- nen Kontaktpersonen; die Empfehlung wird ausgeweitet auf neueingestellte Beschäftigte von Gemeinschaftsein- richtungen für Vorschulkinder. Ge- impft werden sollen zukünftig auch alle zwölf bis 15 Jahre alte Jugendlichen, die bislang weder an Varizellen er- krankt noch durch eine Impfung ge-

schützt sind. Auf diese Weise sollen so- wohl schwere Erkrankungsfälle in die- ser Altersgruppe vermindert werden als auch das Risiko gesenkt werden, dass das Virus auf Ungeborene über- tragen wird.

E

rstmalig enthalten die STIKO-Emp- fehlungen auch Handlungsanwei- sungen für Impfmaßnahmen nach Kon- takt mit dem Erreger von Masern, Mumps und Röteln: Eine postexposi- tionelle Impfung innerhalb von drei Ta- gen sollten nunmehr ungeimpfte bezie- hungsweise nur einmal geimpfte Kin- der erhalten, die Kontakt mit an Ma- sern, Mumps oder Röteln erkrankten Personen hatten. Diese Maßnahme dient der Schließung von Immunitäts- lücken sowie der Verhinderung der Weiterverbreitung der Erkrankung und ist somit ein Schritt auf dem Weg zur Elimination der Masern. EB Akut

Abtreibungspille

Sondervertrieb hat sich bewährt

Bundesregierung legt Erfahrungsbericht vor.

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