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er Sondervertriebsweg für Arzneimittel zum Schwan- gerschaftsabbruch hat sich der Bundesregierung zufolge bewährt. Seit 1999 regelt das Arzneimittelgesetz, dass das Präparat Mifegyne nicht auf dem üblichen Vertriebs- weg über Hersteller, Groß- handel und Apotheke gelie- fert, sondern direkt vom Her- steller an die Einrichtungen abgegeben wird, die den Schwangerschaftsab- bruch vornehmen.Der Bundestag hatte damals die Regie- rung aufge- fordert, nach
zwei Jahren einen Erfah- rungsbericht über diese Son- derregelung vorzulegen.
Die Regierung kommt zu dem Schluss, dass keine gravie- renden Probleme bei der Ver- sorgung oder der Überwa- chung des Sondervertriebs- weges aufgetreten sind. Der gegenüber dem herkömmli- chen Weg höhere Verwal-
tungsaufwand, den einige Län- der und betroffene Einrich- tungen beklagen, sei im Hin- blick auf die Ziele der Vor- schrift gerechtfertigt.
Der Berufsverband der Frauenärzte hält dagegen den Sondervertriebsweg für un- rentabel. Er setzt sich für den klassischen Vertrieb über die Apotheken ein. Dabei müsse aber geregelt sein, dass Mife- gyne nur an die anwen- dungsberech- tigten Frauen- ärzte abgegeben wer- de. Die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft fordert die Belieferung der Kran- kenhausapotheken. Der Son- dervertriebsweg sei umständ- lich.
Nach Angaben des Stati- stischen Bundesamtes sind im vergangenen Jahr 134 609 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden, da- von 4 129 (3,1 Prozent) mit Mifegyne.
A K T U E L L
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001 AA2065
Die Gesundheitsgefährdung durch ozonbelastete Luft nahm im Juli weiter zu. Gesundheitsrelevante Grenzwerte wurden bundesweit überschritten.
Ab 120µg/m3 können Atemwegs-und Augenreizungen sowie Kopf- schmerzen auftreten. Ab 160µg/m3ist mit beginnenden Lungenfunkti- onsstörungen zu rechnen. Typische Symptome sind Kurzatmigkeit, Hu- sten, Atemschmerzen und eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Sportliche Frischluftaktivitäten sollten an Ozontagen zwischen 13 und 20 Uhr ver- mieden werden. Von politischer Seite gibt es zurzeit keine Regelung zur Eingrenzung der Gesundheitsgefährdung an Ozontagen. Alte Ozonver- ordnungen mit Fahrverboten erwiesen sich als vollzugsuntauglich und un- wirksam.
Ozonbelastung im Juli
Datenbasis: Monatsmaximalwerte
Ständige Impfkommission
Empfehlungen wurden erweitert
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ie Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen neu gefasst.Wesentliche Veränderungen betreffen die Pneumokokken-Impfung, die Imp- fung mit einem Konjugat-Impfstoff ge- gen Meningokokken (Serogruppe C) und die Impfung gegen Windpocken.
Neu sind auch eine Reihe von arbeits- medizinischen Indikationen – zum Bei- spiel die Empfehlung, erwachsene Be- schäftigte in Pädiatrie, Infektionsmedi- zin und Gemeinschaftseinrichtungen gegen Keuchhusten zu impfen. Da es gegen Pneumokokken erstmals einen Konjugat-Impfstoff gibt, der ein immu-
nologisches Gedächtnis und damit Auffrischungsimpfungen ermöglicht, empfiehlt die STIKO diese Impfung nun auch für Säuglinge ab dem vollen- deten zweiten Lebensmonat bei erhöh- ter gesundheitlicher Gefährdung infol- ge einer Grundkrankheit (Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf- und Atem- wegserkrankungen).
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egen Windpocken sollten nunmehr nicht nur individuell besonders ge- fährdete Personen – zum Beispiel Kin- der mit Tumorerkrankungen – geimpft werden, sondern auch alle nicht immu- nen Kontaktpersonen; die Empfehlung wird ausgeweitet auf neueingestellte Beschäftigte von Gemeinschaftsein- richtungen für Vorschulkinder. Ge- impft werden sollen zukünftig auch alle zwölf bis 15 Jahre alte Jugendlichen, die bislang weder an Varizellen er- krankt noch durch eine Impfung ge-schützt sind. Auf diese Weise sollen so- wohl schwere Erkrankungsfälle in die- ser Altersgruppe vermindert werden als auch das Risiko gesenkt werden, dass das Virus auf Ungeborene über- tragen wird.