Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 33–34|
17. August 2012 A 1675RANDNOTIZ
Jens Flintrop
Die per E-Mail zugesandte Presse- meldung der Barmer-GEK wäre fast ungelesen im virtuellen Papierkorb gelandet. „Kratzt Zweiklassenme - dizin am Ärzteimage?“, lautete die Überschrift. Also die übliche Kassen- polemik gegen die Ärzte. Ein Blick in die Ergebnisse der dazu gehörenden repräsentativen Umfrage lohnte dann aber doch – aber nicht wegen etwaiger Kratzspuren am Ärzteima-
ge, sondern wegen der so nicht zu erwartenden Meinungsäußerungen zum Streikrecht für Ärzte.
So stimmen 91 Prozent der mehr als 1 700 Befragten der Aussage zu, dass Ärzte wie alle anderen Erwerbs - tätigen auch per Arbeitskampf für ih- re Interessen eintreten dürfen. „Das ist moralisch in Ordnung, denn bes- sere Arbeitsbedingungen für Ärzte sind auch gut für Patienten“, meinen 89 Prozent. Immerhin 50 Prozent vertreten aber auch die Auffassung, dass streikende Ärzte finanzielle In- teressen auf dem Rücken von Pa- tienten austragen. Bemerkenswert:
Immerhin 63 Prozent der Befragten wollen das Streikrecht nicht nur an- gestellten Ärzten zugestehen, son- dern auch Kassenärzten, die aber wegen des Sicherstellungsauftrags nicht streiken dürfen.
Dabei sind die großen Ärzte- streiks, die der Marburger Bund 2006 an den Unikliniken und an den kommunalen Krankenhäusern aus- gerufen hatte, vielen Menschen auch heute noch präsent: 56 Pro- zent der Befragten erinnern sich an entsprechende Berichte im Fernse- hen und in Zeitungen.
Ach, ja: 91 Prozent haben ein sehr hohes oder ein hohes Vertrauen in die Berufsgruppe der Ärzte. Dar - über rangieren Piloten (95 Prozent), Krankenschwestern (95 Prozent), Hebammen (98 Prozent) und Feuer- wehrleute (98 Prozent).
Ärztestreiks moralisch okay
Ab sofort werden 28 neue psycho- aktive Substanzen dem Betäubungs- mittelgesetz (BtMG) unterstellt. Es handelt sich um synthetische Deri- vate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie syntheti- sche Cannabinoide. Außerdem wer- den flüssige Tilidin-Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung – die häufig missbraucht werden – mit sechsmonatiger Übergangsfrist ver- boten. Die 26. Verordnung zur Än- derung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist am 26. Juli in Kraft getreten.
Die Aufnahme dieser Substanzen in das BtMG soll Konsumenten
„vor unkalkulierbaren gesundheitli- chen Risiken“ schützen, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregie - rung, Mechthild Dyckmans, hierzu.
Das Verbot weiterer Substanzen solle folgen. Dyckmans wies darauf hin, dass die Bundesregierung der- zeit prüfe, ob ganze Substanzgrup- BETÄUBUNGSMITTELGESETZ
Kampf den „Designerdrogen“
pen dem BtMG unterstellt werden könnten, um „einen Wettlauf zwi- schen dem Auftreten immer neuer Varianten einer Substanz und ihrer betäubungsmittelrechtlichen Rege- lung zu unterbinden“.
Bei den neu unterstellten Sub- stanzen handelt es sich um chemi- sche Abwandlungen bekannter Stof- fe, die bereits dem BtMG unter - lagen. Die neuen Substanzen, die auch als „Designerdrogen“ oder ir- reführend als „Legal Highs“ be- zeichnet werden, sind professionell aufgemacht und werden verharm - losend zum Beispiel als „Kräuter - mischungen“, „Raumlufterfrischer“
oder „Badesalze“ verkauft.
Die Symptome nach dem Kon- sum reichen – neben der gewünsch- ten Wirkung – von Übelkeit, Er - brechen, Herzrasen und Kreislauf- versagen über Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahn-
vorstellungen. PB
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen überarbeitet. Veränderungen gibt es unter anderem beim Schutz vor Meningokokken und Mumpsviren. Das Epide- miologische Bulletin 30/
2012 enthält außerdem erstmals detaillierte Emp- fehlungen zu Nachimp- fungen.
Viele Patienten wissen nicht, ob und wann sie das letzte Mal geimpft wur- den. Für den Fall, dass kein Impfpass vorhanden ist oder vorherige Impfun- gen im Ausland erfolgten, wird im Zweifelsfall zum Nachimpfen geraten. Ein Risiko durch „Überimpfen“ sieht die STIKO nicht. Nur in Ausnah- mefällen könne es nach wiederhol- ter Gabe von Totimpfstoffen zu lokalen Unverträglichkeitsreaktio- nen mit schmerzhafter Schwellung STÄNDIGE IMPFKOMMISSION
Nachimpfungen systematisiert
und Rötung der betroffenen Extre- mität kommen.
Die STIKO rät häufig zur Ver- wendung von Kombinationsimpf- stoffen. Bei einer anstehenden Tetanus-Auffrischimpfung rät die STIKO zum Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Per- tussis. Dies werde bei unfall- oder verletzungsbedingten Tetanus-Imp- fungen noch nicht ausreichend be- rücksichtigt, heißt es in der Presse- mitteilung.
Die STIKO erinnert auch daran, dass nach 1970 geborene Erwach- sene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, eine einmalige Ma- sern-Impfung vorzugsweise mit ei- nem Masern-Mumps-Röteln-Impf- stoff erhalten sollten.
Ausführliche Informationen sind unter www.stiko.de abrufbar. Der aktuelle Impfkalender kann dort heruntergeladen werden. rme Vakzine gegen
Tetanus, Diph- therie und Per- tussis werden als Kombinationsimp- fung empfohlen.
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