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Archiv "Ärzteforum Davos/Schweiz: 12. Internationale Winter-Fortbildungswoche für Grundversorger" (03.12.2004)

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4. Gebührenregelung für die elektro- nische Übermittlung von Arztberichten im Rahmen des DALE-UV-Verfahrens

Kapitel B Abschnitt VI – Besondere Regelungen – wird um Nr. 192

„– elektronische Übermittlung eines Arztberichts an den UV-Träger – 0,35 Euro

ergänzt.“

5. Aufnahme von weiteren Leistungs- legenden in das Kapitel E – Physikalisch- medizinische Leistungen –

Kapitel E – Physikalisch-medizinische Leistungen – wird um folgende Leistun- gen ergänzt:

„Nr. 528 . . . Warmpackung oder Teil- bäder eines oder mehrerer Körperab- schnitte mit Paraffinen bzw. Paraffin-Pe- loid-Gemischen (Behandlungszeit 20 Mi- nuten)

allgem. Heilbehandlung: 9,19 Euro;

besondere Heilbehandlung: 11,44 Euro Nr. 529 . . . Warmpackung mit natürli- chen Peloiden (Moor, Fango, Schlick, Pe- lose), Teilpackung, ein Körperabschnitt (Arm, Bein, Schulter, Nacken), auch Fangokneten (Behandlungszeit 20 Minu- ten)

allgem. Heilbehandlung: 12,33 Euro;

besondere Heilbehandlung: 15,34 Euro 6. Neufassung der Leistungslegende der Nr. 55

Die Leistungslegende der Nr. 55 wird wie folgt neu gefasst:

„Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar not- wendigen stationären Behandlung – ge- gebenenfalls einschließlich organisatori- scher Vorbereitung der Krankenhausauf- nahme – je angefangene halbe Stunde der Einsatzdauer“

Die bisherige Anmerkung bleibt be- stehen.

7. Ergänzung der Nummer 3 der Allge- meinen Bestimmungen zu Kapitel O. I

Die Nummer 3 der Allgemeinen Be- stimmungen zu Kapitel O. I wird um fol- genden Satz 2 ergänzt:

„Der UV-Träger erhält eine Kopie;

Portokosten sind zu erstatten.“

8. Redaktionelle Anpassungen am Ge- bührenverzeichnis

8.1 Für den in Kapitel B VI Nr. 4 der Allgemeinen Bestimmungen geregelten Kostenersatz kann die Abrechnung als Nummer 193 erfolgen.

8.2 Für den in der Anmerkung zu Num- mer 1403 geregelten Kostenersatz kann die Abrechnung als Nummer 194 erfolgen.

8.3 Für den in Kapitel O. Nr. 8 der All- gemeinen Bestimmungen geregelten Ko- stenersatz kann die Abrechnung als Nummer 195 erfolgen.

8.4 In Kapitel O. wird die Überschrift

„I. Strahlendiagnostik“ nach der Num- mer 8 der Allgemeinen Bestimmungen aufgeführt.

9. Neufestsetzung der Gebührensätze

„Nachstehende Nummern werden wie folgt vergütet:

10. Neue Gebührenregelung für

„Wundreinigungsbad“

Kapitel L Abschnitt I wird um Nr. 2016

„Wundreinigungsbad – mit und ohne Zu- satz –“ ergänzt.

Allgem. Heilbehandlung: 3,18 Euro;

besondere Heilbehandlung: 3,95 Euro 11. Protokollnotiz zu dem Beschluss zur Aufnahme von Regelungen zum am- bulanten Operieren

11.1 Da die Gebührenordnungen GOÄ und EBM in ihrer Leistungsstruk- tur nicht kongruent sind und bis zur Ein- führung die Auswirkungen im Vergleich zum EBM nicht in allen Einzelheiten feststehen, verständigen sich die Ver- tragspartner auf folgende Vorgehenswei- se:

Stellen die Vertragspartner nach Auf- nahme der Regelungen zum ambulanten Operieren in die UV-GOÄ fest, dass ein- zelne Leistungen der UV-GOÄ unter Einbeziehung der Zuschläge im Ver- gleich zum geltenden EBM erheblich un- terbewertet sind, sind diese Leistungen nach einer Einführungsphase (6 Monate) durch die Vertragspartner neu zu bewer- ten.

11.2 Die Vertragspartner sind sich dar- über einig, die Auswirkungen der Rege- lungen zum ambulanten Operieren hin- sichtlich Kostenentwicklung und Be- handlungsqualität zu beobachten und – soweit sich Fehlentwicklungen ergeben – über Korrekturen zu verhandeln.

11.3 Fallpauschaliertes Vergütungssy- stem

Die Vertragspartner beabsichtigen, nach der Einführung eines fallpauscha- lierten Vergütungssystems in der Gesetz- lichen Krankenversicherung dessen Übertragung auf die gesetzliche Unfall- versicherung zu prüfen.

(Die Änderungen gelten ab dem 1. Ja- nuar 2005 und werden veröffentlicht.)

Berlin/ St.Augustin, den 15. November

2004 )

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 493. Dezember 2004 AA3369

2189 Resezierende arthroskopische Operation eines Gelenkes mit z.B. Entfernung oder Teilresektion eines Meniskus – gegebenenfalls einschließlich Plicateilresektion, Teilresektion des Hoffa‘schen Fettkörpers und/oder Entfernung freier Gelenkkörper

2190 Arthroskopische erhaltende Operation in einem Gelenk (z. B. Meniskusnaht, Refixation) 2193 Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem großen Gelenk bei chronischer

Gelenkentzündung – gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten

UV-GOÄ-Nr. allgemeine besondere Heilbehandlung Heilbehandlung

2062 34,51 Euro 42,95 Euro

2118 44,87 Euro 55,83 Euro

2122 38,24 Euro 47,59 Euro

2156 44,87 Euro 55,83 Euro

2210 41,41 Euro 51,54 Euro

2339 63,78 Euro 79,37 Euro

2354 63,78 Euro 79,37 Euro

2801 44,87 Euro 55,83 Euro

Ärzteforum Davos/Schweiz

12. Internationale Winter-Fortbildungswoche für Grundversorger

6. bis 11. März 2005

Veranstalter: Davos Tourismus in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Chur, Uni- versitätsspital Zürich, der Klinik Esslingen, der Medizinischen Kinder-Poliklinik Bern und der Medizinischen Universitäts-Poliklinik des Kantonsspitals Basel.

Veranstaltungsort: Kongresszentrum Davos, Promenade 92, CH-7270 Davos Platz.

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Walter Reinhart, Kantonsspital Chur, und Prof. Dr. med. Wilhelm Vetter, Medizinische Poliklinik Universitätsspital Zürich.

Programm: Kurse, Seminare, Workshops, Diskussionen, Intensivseminare (mit Zertifi- zierung und Testaten)

Anmeldung und Auskünfte: Davos Tourismus, Kongressabteilung, Ladina Fasciati, Pro- menade 67, CH-7270 Davos Platz, Telefon: 00 41/81/4 15 21 62, Fax: 00 41/81/415 21 69;

www. aerzteforum-davos.ch. )

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