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Nachtrag Nr. 4 zum Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgeber (KAA)

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Academic year: 2022

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Nachtrag Nr. 4 zum

Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgeber (KAA)

Gültig ab 1. Januar 2022 Stand: Datum

318.107.081 d KAA 01.22

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EDI BSV | Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgeber (KAA) Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.107.081 d

Vorbemerkungen zum Nachtrag 4, gültig ab 1. Januar 2022 Auf Antrag der Begleitgruppe AHV/SUVA hat die Kommission Auf- sicht und Organisation anlässlich ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2021 die Lohnsummen bei den Verzichtsgründen einer Kontrolle von <100'000 auf <150'000 erhöht. Die Lohnsummen bei den Num- mern 1-4 bei der Randziffer 2021 wurden deshalb angepasst.

Grossbritannien gehört seit dem 1.1.2021 aufgrund des Brexit nicht mehr zur EU. Die Checkliste für den Arbeitgeber wurde deshalb ent- sprechend angepasst.

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