• Keine Ergebnisse gefunden

Keine weitere Liberalisierung ohne Branchen-GAV! | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Keine weitere Liberalisierung ohne Branchen-GAV! | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wirtschaftspolitische Stellungnahmen

29 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 5-2007

Es kommt nicht von ungefähr, dass die Gewerkschaft Kommunikation die Arbeits- bedingungen im Postmarkt genau im Auge behält. Die Erfahrungen mit dem geöffneten Postmarkt in Deutschland lassen einen er- schaudern: Bei 62,3% der gegen 17 000 Ar- beitsplätze bei privaten Anbietern handelt es sich um so genannte Minijobs. Damit ist der Anteil höher als in Branchen, bei denen Minijobs traditionell üblich sind, nämlich dem Reinigungsgewerbe (56,3%) und der Gastronomie (52,8%). Die Minijobs cha- rakterisieren sich durch unregelmässige Ar- beitszeiten, Arbeit auf Abruf, tiefe Löhne, völlig ungenügende Beiträge an die Renten- versicherung und ein hohes Mass an Exis- tenzangst.

Löhne, von denen niemand leben kann Besonders prekär sind die Löhne der Ange- stellten bei privaten Anbietern: Der durch- schnittliche Stundenlohn (Median) beträgt in Westdeutschland 7,00 Euro und in Ostdeutsch- land 5,90 Euro, was bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche Monatslöhne zwischen 985 und 1169 Euro ergibt. Damit liegen die Löhne zwischen 40% und 50% unter den Einstiegs- löhnen von Zustellkräften bei der Deutschen Post. Nicht nur das: Die Löhne liegen sogar unter den gesetzlich geregelten Mindestbe- darfsbestimmungen des deutschen Sozialge- setzbuches II. Das heisst, dass Vollzeitange- stellte nicht von ihrem Lohn leben können und Anspruch haben auf Sozialhilfe. Mit anderen Worten: Der Staat finanziert den Wettbewerb auf dem Buckel der Angestellten mit. So weit darf es in der Schweiz nicht kommen!

Es gibt nur einen wirksamen Weg, den Wettbewerb auf dem Buckel der Angestellten zu verhindern, und der führt über die Inkraft- setzung eines Branchen-Gesamtarbeitsver- trages. Ein Branchen-GAV wäre nicht nur für die Angestellten von Nutzen, sondern auch für den Postmarkt an sich. Gleich lange Spiesse bei den Löhnen zwingen die privaten Anbieter dazu, den Wettbewerb über die Qualität, den Service und über Innovationen zu führen.

Wird im revidierten Postgesetz keine Ver- pflichtung zur Einführung eines Branchen- Gesamtarbeitsvertrages verankert, muss der Bundesrat mit dem Referendum von Gewerk- schaftsseite rechnen.

Grundversorgung mit Banklizenz

Der Universaldienst der Post muss auch nach der Gesetzesrevision sichergestellt sein, und zwar flächendeckend und in hoher Qua- lität. Wesentlicher Bestandteil des Universal- dienstes ist das Poststellennetz, das nicht wei- ter reduziert werden darf. Es muss auch in Zukunft sichergestellt sein, dass 90% der Be- völkerung mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss innert 20 Minuten eine Poststelle er- reichen können, welche die ganze Dienst- leistungspalette anbietet. Ein Teil des Univer- saldienstes ist auch der Zahlungsverkehr. Es wäre an der Zeit, ernsthaft zu prüfen, der Post eine Banklizenz zu erteilen. Eine «Postbank»

muss allerdings vollständig im Besitz der Post bleiben. Ihre Erträge müssen in den Konzern fliessen, damit sie zur Finanzierung der Post- infrastruktur beitragen.

Dementsprechend fährlässig wäre es, wei- tere Öffnungsschritte ohne gründliche Eva- luation der Kosten- und Versorgungssituation einzuleiten. Es gibt keinen Grund, sich hier unkritisch ins EU-Liberalisierungsfahrwasser zu begeben. Die Gewerkschaften haben alles Interesse daran, eine bestens funktionierende Postversorgung in der Schweiz und im inter- nationalen Verkehr zu garantieren.

Fazit

Zusammenfassend ist die Gewerkschaft Kommunikation offen gegenüber einer Revi- sion des Postgesetzes. Der Universaldienst muss aber weiterhin sichergestellt sein. Und der Wettbewerb darf keinesfalls auf dem Bu- ckel der Angestellten ausgetragen werden.

Davor schützt nur ein Branchen-Gesamtar- beitsvertrag. Stellen sich im Parlament die bürgerlichen Parteien gegen diese zentrale Forderung, müssen sie damit rechnen, dass die Gesetzesrevision in einer Volksabstim-

mung scheitert.

Keine weitere Liberalisierung ohne Branchen-GAV!

In Deutschland kann ein grosser Teil der Angestellten von privaten Postdienstleistern nicht vom Lohn leben und benötigt Unter- stützung vom Staat. Deshalb kommt in der Schweiz eine weite- re Öffnung des Postmarktes nur dann in Frage, wenn gleichzeitig ein Branchen-Gesamtarbeitsver- trag in Kraft gesetzt wird. Nimmt das Parlament diese Forderung nicht ernst, muss es mit einem Referendum rechnen. Die Gewerk- schaft Kommunikation wird sich bei der bevorstehenden Revision des Postgesetzes dafür einsetzen, dass die Grundversorgung der Be- völkerung weiterhin sicherge- stellt ist und dass Angestellte von privaten Postdienstleistern nicht prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Zudem dürfen die heutigen Arbeitsbedingun- gen bei der Schweizerischen Post nicht in Frage gestellt werden.

Giorgio Pardini Vizepräsident Gewerk- schaft Kommunikation, Bern

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auch in Bezug auf die neue Pflicht, dass für jedes Kosmetikum, das in der Schweiz in Verkehr gebracht wird, ein Informationsdossier und ein Sicherheitsbericht vorliegen muss,

Abstract    Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Aus- wirkungen der Digitalisierung und Automatisierung auf die Beschäfti- gung in der Schweiz hat

grundlage) – mindestens die Summe der Brutto- – Mindestbemessungsgrundlage von erträge aus schweizerischem 400 000 Franken beim Bund; die Einkommen beim Bund (und aus

reiche Neuerungen in diesem Bereich mit sich. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die rechtlichen Hürden für die Geltendma- chung dieser Rechte oftmals zu hoch

Im Vergleich mit anderen OECD-Staaten wird deutlich, dass für die Schweizer Wachs- tumsschwäche der Arbeitsproduktivität in den letzten 30 Jahren beide Komponenten – die TFP als

Dieser Konflikt lässt sich – etwa mit einem Courtagenverbot für Makler – ohne weitreichende Folgen für die heutigen Markt­. strukturen

– Das Verfahren kann vom Schuldner oder von seinen Gläubigern eingeleitet werden, wobei die Insolvenz keine Voraussetzung für ein Ver- fahren nach Chapter 11 bildet. –

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die in der normalen Lage anfallenden Kosten des geltenden EpG im Jahre 2008 und der zusätzlichen Kosten aufgrund der Revision