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das Zentrum der Kreislaufwirtschaft in der Region Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf – Kreisnachrichten

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

(Fortsetzung auf Seite 2) Ausgabe 06/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 05.02.2019

Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf – das Zentrum der Kreislaufwirtschaft in der Region

Der Zweckverband Abfallwirt- schaft Region Trier (A.R.T.) hat im Entsorgungs- und Ver- wertungszentrum (EVZ) Mer- tesdorf gemeinsam mit den Landräten Günther Schartz und Gregor Eibes (Verbands- vorsteher) über die Weiter- entwicklung des Standortes informiert. Diese dient der Modernisierung der Abfallbe- handlung und der Optimierung des Logistikzentrums für die gesamte Region. Der Stand- ort wird die Trierer Innenstadt damit entlasten und als neues Kundenzentrum insbesondere auch die Wertstoffsammlung für die Bürger außerhalb Triers einfacher ermöglichen.

Ein weiteres wichtiges Groß- projekt wird künftig die Umla- gerung der Deponie Saarburg sein. Erläutert wurde darüber hinaus die Bedeutung des The- mas Biomasse für die Zukunft der Kreislaufwirtschaft in der Region Trier. Für diese wich- tigen Themen sind in den kom- menden Jahren Investitionen

im hohen zweistelligen Millio- nenbereich geplant.

Im Mertesdorf laufen schon heute alle Fäden der Kreislauf- wirtschaft in der Region zu- sammen. Der A.R.T. hat dort in den letzten Jahren ein hoch- modernes Zentrum zur Er- fassung und Verwertung von Wertstoffen entwickelt. Neben dem Wertstoffhof, auf dem für die Kunden des A.R.T. die An- lieferung von Abfällen mög- lich ist, gibt es einen Kompost- platz, auf dem jährlich 10.000 Tonnen Grünschnitt zu RAL zertifiziertem Kompost ver- arbeitet werden. Außerdem steht hier die mechanisch-bio- logische Trocknungsanlage.

Eine Hightech-Einrichtung zur Verwertung der Restabfäl- le der 530.000 Menschen im A.R.T. Verbandsgebiet von Tri- er bis Daun. „Unsere oberste Maxime ist die Abfallvermei- dung. Wo das nicht möglich ist, verlangt der Gesetzgeber im Sinne des Umweltschut- zes, eine möglichst hohe Re-

cyclingquote. Damit wir auch in Zukunft die maximale und zugleich optimale Verwertung der Abfälle aus der Region ga- rantieren können, investieren wir weiter in unsere Aufberei- tungsanlage, die MBT. Die Er- weiterung der Anlage wird es uns ermöglichen, noch mehr recyclingfähige Wertstoffe aus- zusortieren. Damit reduzie- ren wir nicht nur die Belastung für die Umwelt, sondern auch die Mengen, die einer ther- mischen Verwertung zuge- führt werden müssen. Die Ko- sten für die Verbrennung sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen und belasten seither den Gebührenhaushalt mit zu- sätzlichen 8 Millionen Euro.

Der Ausbau der Anlage ist so- mit eine unserer wichtigsten Chancen, diesen Kosten lang- fristig entgegenzuwirken.“ er- klärt Max Monzel, Verbandsdi- rektor des A.R.T.

Zum 31.12.2019 endet der Pachtvertrag des A.R.T. für das Gelände am Trierer Südbahn-

hof. Für das Gelände hat die Stadt Trier nun andere Pläne, weshalb eine Verlängerung des Vertrags nicht zustande kam. Große Teile der Verwal- tung sind bereits 2016 in das neue Kundenzentrum in der Metternichstraße in Trier-Nord umgezogen. Für die Mitar- beiter der Logistik und deren Fahrzeuge bedeutet dies, dass ab 2020 auch für sie eine neue Bleibe gefunden werden muss.

Die Ansiedlung des Fuhrparks im EVZ Mertesdorf ist aus wirt- schaftlichen und praktischen Erwägungen eine logische Kon- sequenz. Durch die Lage des EVZ an der L151 mit unmittel- barer Anbindung an die Auto- bahn und ohne Ortsdurchfahrt ist die Erreichbarkeit deutlich besser als die des bisherigen Standorts in der Trierer Innen- stadt. Nach dem Entladen der Fahrzeuge entfallen zusätzliche Leerfahrten, da die Fahrzeuge auf dem Gelände des EVZ ver- bleiben können. Das hierdurch verringerte Verkehrsaufkom- men durch LKWs in der Stadt Trier ist ein weiterer Pluspunkt für die Standortentscheidung.

Mit dem Bau des neuen Logi- stikzentrums soll noch 2019 begonnen werden. Bei den ak- tuell laufenden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Eingangsbereich des EVZ wer- den die neuen Anforderungen bereits berücksichtigt.

Bäume, Wiesen, Felder und da- zwischen Wanderwege durch unberührte Natur. So oder so ähnlich wird es schon bald Entwurf zum Neubau des Logistikzentrums in Mertesdorf

Quelle: jim clemes associates

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(Fortsetzung von Seite 1)

Einige Schüler weniger als in den vergangenen Jahren nah- men für die Musikschule des Landkreises Bernkastel-Witt- lich am diesjährigen Regio- nalwettbewerb „Jugend mu- siziert“ am 26./27. Januar in Trier teil. Deswegen waren sie aber nicht weniger erfolg- reich.

Sieben Schülerinnen stellten ihre Wettbewerbsprogramme in den Wertungskategorien

„Violoncello solo“, „Gesang Pop“, „Akkordeon solo“ und

„Duo Klavier und ein Holzblas- instrument“ der Jury vor. Die Gesangssolistinnen Marielle Junk (Lieser) und Emily Vale- rius (Plein) aus der Gesangs- klasse von Thomas Siessegger qualifizierten sich mit einem ersten Preis und entspre- chender Punktzahl für den

Landeswettbewerb. Zudem erreichten die erst sechs Jahre alte Antonia Herrera (Klüsser- ath) aus der Celloklasse von Moritz Reutlinger und Emily Valerius mit 25 Punkten die höchst mögliche Bewertung.

Erfolgreich bei Jugend musiziert: Antonia Herrera (links, Foto Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich/Frank Wilhelmi) sowie Marielle Junk und Emily Valerius (Rechts, Foto: Artur Feller).

auf dem Gelände der Deponie Saarburg aussehen. Denn der A.R.T. hat sich zur Absicherung von möglicher Sickerwasser- verschmutzung und daraus re- sultierenden Umweltschäden gegen die notwendige Sanie- rung der Deponie entschieden und baut diese stattdessen bis auf die Sohle zurück. „Die vor- handene Bodenabdichtung der Deponie entspricht nicht den heutigen Standards. Das ist nicht ungewöhnlich bei al- ten Deponien, gefährdet aber unter Umständen die Um- welt, da das Austreten von Si- ckerwasser nicht ausgeschlos- sen werden kann.“ erklärt Max Monzel.

Die Nachsorge für die 23 De- ponien im Verbandsgebiet des A.R.T. ist eine Mammut-aufga- be. Bei vielen der Deponien handelt es sich um alte Müll- kippen mit teils schlechter Ab- dichtung zum Grundwasser.

Der A.R.T. ist gesetzlich ver- pflichtet, dafür Sorge zu tra- gen, dass von diesen Depo- nien keinerlei Gefährdung für

die Umwelt ausgeht. Hierzu gehören neben regelmäßigen Kontrollen und einer perma- nenten Überwachung auch höchst aufwändige Maßnah- men zur Abdichtung, um das Austreten von Gefahrenstoffen zu vermeiden. Auch in Saar- burg entspricht die Abdichtung nicht den Anforderungen. Die notwendige Sanierung wäre mit sehr großem Aufwand ver- bunden. Das genaue Ausmaß der Arbeiten ist im Vorhinein jedoch nur schwer abzuschät- zen. Am Ende stünde eine sa- nierte Deponie, die weiter- hin aufwändig kontrolliert und überwacht werden muss. Der A.R.T. hat sich daher entschie- den, die Deponie komplett zurückzubauen. Dies bedeu- tet den vollständigen Abtrans- port der 220.000m³ eingela- gerten Materials sowie circa 80.000m³ Böden. Eventuell be- lastete Böden unterhalb des Deponiekörpers werden da- bei vollständig abgetragen, so dass am Ende der Urzustand des vormaligen Geländes wie- der hergestellt wird. In Mer- tesdorf kann das Material si-

Schülerinnen der Musikschule des Landkreises erfolgreich bei „Jugend musiziert“

cher eingebaut werden, denn die dort vorhandene hochmo- derne Technik verhindert jeg- liches Austreten gefährlicher Stoffe. Die umfangreichen Ar- beiten werden voraussichtlich 2021 abgeschlossen sein. Fi- nanziell bedeutet der Rückbau einen mit der Sanierung ver- gleichbaren Aufwand. Durch den Rückbau entfallen jedoch die Folgekosten vor Ort, da der A.R.T. nach Prüfung des Gelän- des aus der Nachsorge entlas- sen werden kann. Für Saarburg bedeutet die Entscheidung des A.R.T. einen großen Gewinn.

Denn die Gemeinde bekommt ein großes Stück unberührte Natur zurück.

Wie in den vergangenen Mo- naten des Öfteren zu lesen war, gibt es in der Region ver- schiedene Ansätze für den Umgang mit Biomasse. Auch der A.R.T. beschäftigt sich in- tensiv mit diesem Thema, ver- folgt dabei jedoch einen ganz- heitlichen Ansatz. „Es muss um die gemeinschaftliche Be- trachtung aller biogenen Ab- fallströme gehen. Neben dem Thema Klärschlamm, für wel-

chen wir formal nicht zustän- dig sind, spielen für uns vor allem Grüngut, unbelastetes Altholz und Bioabfälle aus den Haushalten, sowie Biomasse als Abfallprodukt der MBT mit einem Gesamtmengenauf- kommen von mehr als 100.000 Tonnen pro Jahr eine zentra- le Rolle“ erklärt Tobias Elsen, Abteilungsleiter Stoffstrom- management des A.R.T. Das Gelände des EVZ Mertesdorf wäre aufgrund seiner Lage und der schon vorhandenen Infra- struktur zur Hebung von Syner- gien sehr gut für den Bau einer zentralen Behandlungsanlage für Biomasse geeignet. Ob die kombinierte Verwertung der verschiedenen biogenen Ab- fallfraktionen unter Verwen- dung innovativer Technologien möglich ist, werden gegenwär- tig laufende wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen diverser Potentialstudien zei- gen. Erst dann kann eine fun- dierte Entscheidung getroffen werden, die im Sinne der Bür- ger eine optimale Verwertung der Biomasse in der Region er- möglicht.

Die beiden Akkordeonteilneh- merinnen Lisa und Mascha Jungbluth (Bernkastel-Kues) aus der Klasse von Olga Müller mussten zum Regionalwett- bewerb nach Kaiserslautern fahren, da es in der gesamt-

en Region keine weiteren An- meldungen zum Wettbewerb gab. Sie präsentierten ihre Programme fehlerfrei und lan- deten damit auf Platz zwei.

Ebenfalls sehr gut präsen- tierte sich das Duo Emilia Dz- henyeyev (Bernkastel-Kues, Klavier – Lehrkraft: Ludmilla Alexandrowa) und Maria Eng- lich (Kinderbeuern, Klarinette – Lehrkraft: Ulrich Junk), die sich einen ersten Preis erspiel- ten und die Landeswettbe- werb-Teilnahme um nur einen Punkt verpassten.

Die Musikschule des Land-

kreises gratuliert allen Schüle-

rinnen und deren Lehrkräften

und bedankt sich bei den El-

tern für die Unterstützung. Die

besten Wünsche begleiten die

Landeswettbewerbteilnehme-

rinnen.

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Ihr 40- beziehungsweise 25-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Doris Steines (vorne rechts, 40) und Andrea Follmann vor- ne links, 25) in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich feiern.

Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes (rechts) schloss sich Vorgesetze und Personalrat gerne an. Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich / Mike-D. Winter

Mitarbeiterinnen der Kreisver- waltung feiern Dienstjubiläum

Monsteralarm aus der Kindertagesstätte Wittlich-Jahnplatz.

Foto: Carl Münzel Bei winterlichen Temperaturen

fand in der Stadt- und Kreis- ergänzungsbücherei Wittlich das erste Treffen der Wander- raben-Kitas statt. Mit von der Partie war natürlich wie immer Rabe Rasmus, der die letzten Wochen in den Kindertages- stätten Maring-Noviand und Wittlich-Jahnplatz verbrachte.

Gemeinsam mit den Erziehe- rinnen stellte er dort den Kin- dern die unterschiedlichen Bücher aus seinem roten Ruck- sack vor. Es wurde gebastelt, gespielt, gesungen und schließ- lich das Lieblingsbuch ausge- wählt, das in der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei prä- sentiert wurde.

Mit einem monstermäßig starken Auftritt begeisterten die Kinder der Kita Jahnplatz, die sich für die interaktive Mitmach-Geschichte „Kleines Monster, komm da raus“ ent- schieden hatten. Binnen Se- kunden verwandelten sich die kleinen Akteure mit Hilfe von selbstgebastelten Pappmaché- Helmen in blaue Monster, die von den Zuschauern durch Pu- sten, Schütteln und Schreien

aus dem Buch vertrieben wer- den mussten.

Ein ganz anderes Thema hin- gegen begeisterte die Kinder aus Maring-Noviand. „Ein Prinz muss mal Pipi“ erzählt die Ge- schichte des Prinzen Tommi, der sein Schloss vor einem Dra- chen retten möchte, vorher aber ganz dringend aufs stil- le Örtchen muss, was einfach nicht klappen will. Nach einem selbst gedichteten Wanderra- ben-Song, der auch den Raben schwer beeindruckte, erzähl- ten die Kinder die Geschich- te des Prinzen in Form einer Klanggeschichte mit vielen verschiedenen Instrumenten.

Kompetente Unterstützung er- hielt Erzieherin Dagmar Wolf von der Truppe aus der Kita Jahnplatz, die die ganze Ge- schichte auswendig mitspre- chen konnte.

Zum Abschluss hatte Rabe Ras- mus noch eine Überraschung auf Lager. Er erzählte von sei- ner weiten Weihnachtsreise, auf der er einen Freund ge- wonnen und nach Wittlich mitgebracht hatte. Einen Rei- sebericht sowie nähere Infor-

mationen über diesen geheim- nisvollen Kumpel gibt es auf der Facebook-Seite der Stadt- bücherei Wittlich. Bleibt zu hoffen, dass es den Wanderra- ben nicht noch einmal in ferne Länder verschlägt und er beim nächsten Treffen im März wie- der mit dabei ist….

Die Leseförderaktion

„Wittlicher Wanderrabe“

wird jährlich von der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich angeboten und von der

Sparkasse Mittelmosel Eifel- Mosel-Hunsrück unterstützt.

Dank der finanziellen Förde- rung können die Bilderbücher in mehreren Exemplaren er- worben und nach der Aktion an die teilnehmenden Kitas weitergegeben werden. Für die nächste Runde, die im Herbst 2019 startet, werden noch An- meldungen entgegengenom- men unter 06571/27036 oder anke.freudenreich@stadtbue- cherei.wittlich.de.

Monstermäßig gut – Wanderraben-Kids präsentieren ihre Lieblingsbücher

Mitarbeiterin in den Ruhestand verabschiedet

In einer Feierstunde im Kreishaus verabschiedete Landrat Gre- gor Eibes die Mitarbeiterin Ingrid Henrichs in den Ruhestand.

Eibes dankte ihr für das langjährige Engagement für den Land- kreis und seine Bürgerinnen und Bürger und wünschte für den Ruhestand alles Gute. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich Vorgesetzte und der Personalrat gerne an.

Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich / Michaela Linden

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im äußeren Bereich von Waldflächen umschlossen, die zum Eigenjagdbe- zirk des Forstgutes Minderlittgen ge- hören. Nach Abwägung aller entschei- dungserheblichen Tatsachen ist es aus Gründen der Jagdpflege und Jagdaus- übung daher erforderlich, alle zuvor aufgeführten Grundflächen an den Eigenjagdbezirk des Forstgutes Min- derlittgen anzugliedern. Die Anglie- derung an einen anderen Jagdbezirk kommt aufgrund der Lage der betrof- fenen Grundstücke nicht in Betracht.

Diese Maßnahme wird auch von dem Kreisjagdmeister, Herrn Vanck, aus Er- fordernissen der Jagdpflege und Jagd- ausübung als notwendig erachtet.

Im Übrigen hatten die betroffenen Grundstücksinhaber die Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung er- heblichen Tatsachen zu äußern. Die Eigentümer und Nutzungsberech- tigten der an den Eigenjagdbezirk des Forstgutes Minderlittgen angeglie- derten Grundstücke bilden gemäß § 11 Abs. 5 LJG zur Wahrnehmung ihrer nach der Angliederung bestehenden Rechte eine Angliederungsgenossen- schaft. Aufgrund einer am 04.01.2006 bereits erfolgten Angliederung von anderen Grundflächen an den Eigen- jagdbezirk des Forstgutes Minderlitt- gen ist eine Angliederungsgenossen- schaft bereits gebildet worden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann inner- halb eines Monats nach Bekanntga- be Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfür- stenstraße 16, 54516 Wittlich, schrift- lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden.

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Si- gnatur zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbe- sondere die technischen Rahmen- bedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich (www.

bernkastel-wittlich.de) unter Kreis- verwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei „Formgebundene elektronische Kommunikation“ aufgeführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mail-Adresse: kv-bernkastel-witt- lich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.

Wittlich, 30.01.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Untere Jagdbehörde -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Rita Thul

Rechtsverordnung über die einst- weilige Unterschutzstellung des Ge- bietes römerzeitlicher Tempelbezirk

„Im Tempelpütz“ in der Gemarkung

Niersbach, Verbandsgemeindever- waltung Wittlich-Land, Landkreis Bernkastel-Wittlich

Aufgrund des § 22 Abs. 2 in Verbin- dung mit § 8 Abs. 4 und § 11 des rhein- land-pfälzischen Denkmalschutzge- setzes (DSchG) vom 23.03.1978 (GVBl.

S. 159), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 03.12.2014 (GVBl. S. 245), erlässt die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich im Einvernehmen mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesar- chäologie in Trier, folgende Rechtsver- ordnung:

§ 1 Grabungsschutzgebiet

Das in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete und in der beigefügten Karte gekennzeichnete Gebiet in der Gemarkung Niersbach wird einstwei- lig unter Denkmalschutz gestellt. Die- ses Gebiet umfasst die Ausdehnung des mit einer Ummauerung (teme- nos) eingefassten römerzeitlichen Tempelbezirks mit seiner baulichen und technischen Infrastruktur sowie mit seinen Hinterlassenschaften ritu- eller Handlungen.

Das einstweile Grabungsschutzgebiet trägt die Bezeichnung römerzeitlicher Tempelbezirk „Im Tempelpütz“.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Das Grabungsschutzgebiet ist in der als Anlage beigefügten Flur- karte, die Bestandteil dieser Rechts- verordnung ist, rot umrandet.

(2) Das Grabungsschutzge- biet erstreckt sich über folgende Flur- stücke in der Gemarkung Niersbach, Flur 4, Flurstück-Nr. 498, 205, 206, 502, 1204/186, 1205/187, 1242/501, 1243/500, 1244/500, 1245/499, 1246/66, wobei keines der Flurstücke vollständig von dem Kulturdenkmal eingenommen wird.

§ 3 Schutzzweck

(1) Der Schutzzweck besteht in der Erhaltung und Sicherung der sich in dem Grabungsschutzgebiet be- findlichen archäologischen Befunde und Funde (Reste eines römerzeit- lichen Tempelbezirks der wahrschein- lich auf eine ältere eisenzeitliche An- lage zurückführt).

(2) Durch die Unterschutzstel- lung soll verhindert werden, dass bei Nutzungsänderungen und Bodenein- griffen mit Erdbewegungen und Be- bauungen archäologische Funde nicht bekannt oder beseitigt werden und somit der Wissenschaft verloren ge- hen. Es soll gewährleistet werden, dass eine archäologische Erforschung möglich ist. Die Fundstelle ist ein aus wissenschaftlichen Gründen und für die Forschung und Lehre sowie zur Förderung des geschichtlichen Be- wusstseins wichtiger Aufschluss. Um auch in Zukunft vergleichende wissen- schaftliche Untersuchungen gewähr- strecke 2018 / 2019 und Wild-

schadenssituation

6. Besprechung der Rotwildhege- schau

7. Erstellung des Gesamtabschuss- planes 2019 / 2020 unter Be- rücksichtigung der Rückschlüsse aus TOP 4 und TOP 5

8. Erstellung von Teilabschussplä- nen 2019 / 2020

9. Einrichtung / Nutzung eines Dis- ziplinarausschusses

10. Terminabstimmung für die nächste Mitgliederversammlung 11. Verschiedenes

Alle Rotwildgeweihe mit dem dazu gehörenden Unterkiefer sind auch als Bestandteil der körperlichen Wildnachweisung am Freitag, dem 01. März 2019 zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr im „Calmont-Forum“, 56814 Bremm anzuliefern (bei Verhin- derung bitte die Trophäen vorab dem Geschäftsführer übergeben).

Bernd Bahr -Vorsitzender-

Rotwildhegegemeinschaft Cochem-Kondel

-Körperschaft des öffentlichen Rechts- 22. Januar 2019

Angliederung von Grundflächen an den Eigenjagdbezirk des Forstgutes Minderlittgen

Hiermit verfüge ich nach erfolgter Anhörung der Betroffenen durch die öffentliche Bekanntmachung vom 28.11.2018 die Angliederung von Grundflächen auf dem Gemeindege- biet der Ortsgemeinde Minderlittgen an den Eigenjagdbezirk des Forstgutes Minderlittgen. Die Angliederung er- folgt gemäß § 7 Abs. 1 des Landes- jagdgesetzes (LJG) vom 09. Juli 2010 (GVBl. S. 149) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.

Beschreibung der Angliederungsflä- chen:

Flur 14, Flurstück-Nr. 43/1, 49/1, 66, 71

Flur 18, Flurstück-Nr. 15/1, 24/1, 40/1, 49/1, 52/1, 55/1, 59/1, 65/1, 65/2, 65/3, 67/1, 71/1,

73, 75

Flur 19, Flurstück Nr. 37/2, 37/3, 37/4, 38/1, 39/1, 41, 42/1, 46, 47/1, 69/1, 77/1, 80/1, 84/1, 92/1, 100/1, 101/1, 101/2, 101/3, 112, 113/1, 116/1, 116/2, 120/1, 125/1, 155/1, 156, 157, 158, 160, 161, 162, 164, 166 Begründung:

Im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Minderlittgen befin- den sich Wiesen- und Ackerflächen, die in den Eigenjagdbezirk des Forst- gutes Minderlittgen hineinragen. Die- se Wiesen- und Ackerflächen werden Sitzung des Kreisausschusses des

Landkreises Bernkastel-Wittlich Am Montag, den 11.02.2019, fin- det um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffent- liche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Sitzungskalender 2019 3. Vergaben

3.1 Fluchtweg Burgbergtunnel Bernkastel-Kues im Zuge der K 101- Auftragsvergabe für die be- triebstechnische Ausrüstung - Anmeldung von Mehrkosten beim Fluchtstollen

4. Erweiterung/ Sanierung der Parkmöglichkeiten an der IGS Salmtal

5. Annahme von Spenden, Sponso- ringleistungen und sonstigen Zu- wendungen

6. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

7. Mitteilungen

8. Personalangelegenheiten 8.1 Personalentscheidung 9. Vergaben

10. Verkauf der Natur- und Umwelt- bildungsstätte „Hunsrückhaus“

und weitere Entwicklung am Er- beskopf

11. Verschiedenes Wittlich, 1. Februar 2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Versammlung der Rotwildhegege- meinschaft Cochem-Kondel Einladung zur Versammlung mit Rot- wildhegeschau und Vorstellung der Abschussergebnisse 2018 /2019 so- wie der Abschussplanung für das Jagdjahr 2019 / 2020 am Samstag, dem 02. März 2019 um 10:00 Uhr im

„Calmont-Forum“, Calmontstraße 48, 56814 Bremm (Mosel)

Eingeladen sind alle stimmberech- tigten Mitglieder sowie vertretungs- berechtigte Personen der betroffenen Jagdgenossenschaften und Eigenjagd- besitzer (beratend). Interessierte Mit- jäger und Gäste sind ebenfalls herzlich willkommen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl eines Schriftführers/Proto- kollführers

3. Kurzbericht des Vorsitzenden, Aktuelles

4. Entlastung des Vorstandes 5. Abschussergebnisse, Rotwild-

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

(5)

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Rivenich unterm Berg Weingarten 0,1302 ha

Flußbach In Lechent Holzung 0,7352 ha

Bengel Auf der Neuwies Landwirtschaft sfl äche 2,5208 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaft sbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Witt lich, bis spätestens 15.02.2019 schrift lich mitzuteilen.

leisten zu können, ist die Erhaltung dieser Fundstelle geboten.

(3) Die ungestörte Bewahrung archäologischer Fundstellen hat prin- zipiell Vorrang vor Ausgrabungen und Dokumentati on.

§ 4 Einstweiliger Schutz

(1) Da das umrissene Areal als Abbaugebiet zur Rohstoff gewinnung vorgesehen ist, ist es durch die vor- liegenden Planungen akut gefährdet.

Eine einstweilige Unterschutzstellung ist folglich geboten.

(2) Die einstweilige Unter- schutzstellung erfolgt auf die Dauer von 6 Monaten nach Inkraft treten die- ser Rechtsverordnung.

§ 5 Genehmigungspfl icht, Genehmi- gungsverfahren

(1) Der Genehmigung der Un- teren Denkmalschutzbehörde bedarf, wer auf den in § 2 Abs.1 und 2 die- ser Verordnung bezeichneten abge- grenzten Grundstücksteilen Vorha- ben durchführen will, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden kön- nen. Hierzu zählen insbesondere Ro- dungen, Aushubarbeiten, Grabungen, Bohrungen und sonsti ge Erdarbeiten jeder Art.

(2) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach Abs. 1 ist schrift lich bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich, Fachbereich Bau- en und Umwelt, Kurfürstenstr. 16, 54516 Witt lich, einzureichen.

(3) Die Genehmigung kann unter Aufl agen und Bedingungen so- wie befristet oder widerrufl ich erteilt werden. Aufl agen und Bedingungen können zum Ziel haben, den Eingriff auf ein Mindestmaß zu beschrän- ken oder nach Beendigung der Maß- nahme den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Sofern es erfor- derlich ist kann Sicherheitsleistung verlangt werden, dies gilt nicht für Personen des öff entlichen Rechts.

(4) Durch die Genehmigung werden nach anderen Vorschrift en er- forderliche Zusti mmungen, Genehmi- gungen und Erlaubnisse nicht ersetzt.

(5) Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung mit der Ausführung begonnen worden ist. Die Frist kann auf schrift lichen Antrag einmal verlän- gert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Aufl agen verbunden werden.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig ohne die nach § 5 dieser Verordnung erforderliche Ge- nehmigung Vorhaben im Grabungs- schutzgebiet durchführt, die verbor- gene Kulturdenkmäler gefährden können. Die Regelungen des § 33 DSchG fi nden Anwendung.

§ 7 Inkraft treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröff entlichung in Kraft . Witt lich, 31.01.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich - Untere Denkmalschutzbehörde -

gez. Gregor Eibes Landrat

Die Flurkarte kann bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Witt lich, Fachbe- reich Bauen und Umwelt, Zimmer N 24, Kurfürstenstr. 16, eingesehen wer- den.

Befriedung von Flächen im gemein- schaft lichen Jagdbezirk Sehlem im Bereich des Entsorgungs- und Ver- wertungszentrums Sehlem, Am Orschbach 1

Hiermit werden die nachfolgenden Grundfl ächen im Bereich des gemein- schaft lichen Jagdbezirkes Sehlem im Bereich des Entsorgungs- und Ver- wertungszentrums Sehlem gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Landesjagdgesetz (LJG) vom 09.07.2010 in der derzeit gül- ti gen Fassung für befriedet erklärt:

Grundfl ächen innerhalb des einge- zäunten Deponiegeländes in der Ge- markung Sehlem, Flur 15, Flurstücke Nr. 73, 118/1, 131/1, 132/1, 145/1, 145/2, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167/3

Begründung:

Es wurde festgestellt, dass sich im Be- reich des gemeinschaft lichen Jagd- bezirkes Sehlem innerhalb des ein- gezäunten Deponiegeländes des Entsorgungs- und Verwertungszen- trums Sehlem Flächen befi nden, die kraft Gesetz nicht befriedet sind und somit grundsätzlich bejagbar sind.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat beantragt diese Flächen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 LJG für befriedet zu erklären. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 LJG können öff entliche Grundfl ächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise abgeschlos- sen sind und gegen den Zutritt oder Austritt von Wild absperrbar sind, für befriedet erklärt werden. Bei der Ent- scheidung, ob Flächen für befriedet erklärt werden, sind Sinn und Zweck der Befriedung von Grundfl ächen zu berücksichti gen. Bei den befriedeten Flächen beruht das daraus resulti e- rende Verbot der Jagdausübung aus der Erwägung, dass entweder die Jagdausübung mit dem Charakter des Ortes unvereinbar ist oder dass dort die Jagdausübung den Frieden der Örtlichkeit stören oder Gefahr für Menschleben mit sich bringen wür- de. Entsprechend der auf dem De- poniegelände verlegten off enen und unterirdischen Gasleitungen und der vorhandenen Starkstromanlagen ist die beantragte Befriedung erforder- lich. Die Bejagung des Deponiegelän- des stellt eine Gefahr für die Jagdaus- übungsberechti gten dar. Aus diesen Erwägungen heraus erfolgt vorliegend die Befriedung der in Rede stehen- den eingezäunten Grundstücke. Diese Maßnahme wird auch vom Kreisjagd- meister, Herrn Vanck als notwendig erachtet. Die nunmehr getroff ene be- hördliche Befriedung hat zur Folge, dass auf diesen Flächen die Jagd ruht

(§ 8 Abs. 1 LJG). Ebenso folgt daraus, dass der betroff ene Eigentümer der Jagdgenossenschaft nicht mehr ange- hört (§ 11 Abs. 1 Satz 2 LJG). Er hat da- her weder Einfl ussmöglichkeit auf die Wahrnehmung des Jagdrechts durch die Jagdgenossenschaft (§ 10 Abs. 4 LJG, § 12 Abs. 1 LJG) noch Anspruch auf anteiligen Reinertrag der Jagd- nutzung (§ 12 Abs. 2 LJG). Der Eigen- tümer befriedeter Bezirke hat keinen Anspruch auf Wildschadenersatz (§

39 Abs. 5 LJG). Für befriedete Bezirke wird im Regelfall keine Jagdpacht be- zahlt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann inner- halb eines Monats nach Bekanntga- be Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Witt lich, Kurfür- stenstraße 16, 54516 Witt lich, schrift - lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schrift form kann auch durch die

elektronische Form ersetzt werden.

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifi zierten Si- gnatur zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbe- sondere die technischen Rahmen- bedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt lich (www.

bernkastel-witt lich.de) unter Kreis- verwaltung Kontakt/Öff nungszeiten bei „Formgebundene elektronische Kommunikati on“ aufgeführt sind. Zur Übermitt lung per E-Mail steht die E-Mail-Adresse: kv-bernkastel-witt - lich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.

Witt lich, 31.01.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich - Untere Jagdbehörde -

Kurfürstenstraße 16 54516 Witt lich Im Auft rag gez. Rita Thul

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