Wettbewerbsausschreibung „Nachhaltigkeit und Technik“
Im Rahmen des Programms „MINT-Excellence an Gymnasien in Bayern“ - Kooperationsprojekt von MINT-EC und
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und bayme vbm – Bayerische Metall+Elektro Arbeitgeber
Nachhaltigkeit – im ökologischen, ökonomischen und sozialen Sinne – ist ein zentrales
Zukunftsthema. Innovative Technik und neue Technologien werden der Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele und zur Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sein. Deshalb haben die Kooperationspartner MINT-EC und bayme vbm vbw beschlossen, die Bedeutung des Themas „Nachhaltigkeit und Technik“ im MINT-EC-Schulnetzwerk sichtbar zu machen. Gleichzeitig soll die (regionale) Vernetzung zwischen den MINT-EC-Schulen gefördert werden.
Wir suchen dazu über die Ausschreibung eines Schulwettbewerbs interessante Konzepte für schülerzentrierte Angebote (SekII) zum Thema „Nachhaltigkeit und Technik“.
Um sich am Wettbewerb zu beteiligen, bilden jeweils 2-3 Schulen ein kleines regionales „Cluster“
und entwickeln ein außercurriculares Angebot für Schüler*innen der SekII, das sie gemeinsam und ergänzend mit außerschulischen Partnern durchführen.
Voraussetzung ist, dass es sich um neue Projekte handelt. Akzeptiert werden aber auch Konzepte, die mit neuen Ideen und Aspekten ein bereits existierendes oder abgelaufenes Projekt
nachvollziehbar ergänzen ohne es „nur fortzuführen“.
Gefördert werden die besten drei Projekte. Stichtag für die Einreichung der Projektkonzepte ist der 30. September 2021.
Die drei Sieger‐Projekte werden von einer Fachjury ausgewählt und mit einem Preisgeld von jeweils 1.500 Euro für die Realisierung und Dokumentation gefördert.
Alle bayerischen MINT‐EC‐Schulen sind herzlich eingeladen, an diesem Wettbewerb teilzunehmen!
Meilensteine für die zeitliche Planung in den Schulen
April 2021 Ausschreibung „Nachhaltigkeit und Technik“ für die bayerischen MINT‐EC‐Schulen
30. September 2021 Einsendeschluss der Projektkonzepte Oktober 2021 Sitzung der Fachjury
Ende Oktober 2021 Bekanntgabe der Preisträger
November 2021 Austausch (online) zwischen Preisträgern Januar – Dezember 2022 Realisierung der Gewinner‐Projekte
Dokumentation und Erfahrungsaustausch
2023 Zusammenführung der Dokumentationen und Multiplikation im Netzwerk, Abschlussveranstaltung
Auswahlkriterien für preiswürdige Projekte
1. Fachkompetenz für die Umsetzung des Projektes 2. Interdisziplinarität
3. Vermittlung von Gestaltungskompetenz („Vom Wissen zum Handeln“) und Handlungsmotivation 4. Kreativität
5. Anwendungsbezug 6. Realisierbarkeit:
✓ realistischer Zeitplan
✓ detaillierter Finanzplan (Einnahmen, Ausgaben)
✓ personelle Ausstattung
7. Partnerschaften: 1-2 weitere Schulen zwingend, bevorzugt MINT-EC-Schulen. Wenn Drittschulen eingebunden werden sollen, ist dies mit MINT-EC im Vorfeld abzustimmen. Darüber hinaus z. B.
Einbeziehung von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Eltern, etc.
8. Innovationsniveau, z.B. neuer Gedanke, neuer Weg oder Ansatz
Auswahl der Preisträger
MINT-EC prüft, ob die Einsendungen den genannten Formalien entsprechen. Alle zum Wettbewerb zugelassenen Einsendungen werden von der unabhängigen Fachjury beurteilt, die im Anschluss die drei besten Konzepte auswählt.
Formatvorgaben für die Wettbewerbsbeiträge
Eine gültige Wettbewerbseinreichung soll aus maximal 6 Seiten DIN A4 mit folgenden Teilen bestehen:
1. Deckblatt
2. Beschreibung des Projekts: max. 3 Seiten DIN A4
3. Zeitplanung: tabellarische Übersicht max. 1 Seite DIN A4 4. Kostenplanung: tabellarische Übersicht max. 1 Seite DIN A4
Form der Einsendung und Einsendeschluss
Die Einreichung muss per E-Mail an polster@mint-ec.de erfolgen. Zusätzlich ist die Vorab- Registrierung des Wettbewerbsbeitrags durch eine der beteiligten Schulen aus dem jeweiligen Cluster erforderlich: https://www.mint-ec.de/veranstaltungen/1315-anmeldung-zum-bayerischen- mint-ec-schulwettbewerb-nachhaltigkeit-und-technik/
Einsendeschluss für alle Projekteinreichungen ist der 30. September 2021, 12:00 Uhr.
Öffentlichkeitsarbeit
Bei allen öffentlichen Darstellungen des Wettbewerbs sind MINT‐EC, bayme vbm und vbw sowie die prämierten Schulen gleichberechtigt zu erwähnen. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die bezüglich der ausgezeichneten Projekte an den Schulen stattfinden, werden zwischen den
jeweiligen Schulen und MINT‐EC abgestimmt. Die prämierten Schulen sind verpflichtet, ihre projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit mit MINT-EC zu koordinieren.
Bewilligungsbedingungen für die Schulen
Die Verwendung der Preisgelder wird mit den drei Sieger‐Clustern individuell abgestimmt und durch die Bewilligungsbedingungen geregelt. MINT‐EC kontrolliert die Verwendung der Gelder, die ausschließlich für die ausgezeichneten Projekte verwendet werden dürfen.
Das Projekt soll spätestens bis Ende 2022 umgesetzt werden. Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags – gegebenenfalls auch im Verlauf des Projekts – ergeben, sind mit der Geschäftsstelle von MINT‐EC abzustimmen
Die Bewilligungsempfänger verpflichten sich mit Annahme des Preisgeldes, der Geschäftsstelle von MINT‐EC quartalsweise kurz über den Projektstand zu berichten, d. h. zum 15.01., 15.04., 15.7. und 15.10.2022.
Dieser Quartalsbericht hat folgenden Aufbau:
1. Stand des Projekts
✓ gegebenenfalls Änderungen in der Planung oder Umsetzung mit Begründung
✓ Details der Umsetzung
✓ aktualisierter Zeitplan 2. aktuelle Finanzaufstellung
3. gegebenenfalls Illustrationen, Fotos, Filme, etc.
4. gegebenenfalls eigene Pressearbeit
Nach Abschluss des Projekts ist der Geschäftsstelle von MINT‐EC ein Verwendungsnachweis einzureichen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt. Für den finanziellen Nachweis genügt eine, von den projektverantwortlichen Schulleiter*innen
unterschriebene Tabelle der Ausgaben. Es sind keine Belege einzureichen: Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen bleiben in schulischer Verwahrung und sind nur auf Wunsch vorzulegen. Auf Anforderung ist die Möglichkeit der Einsichtnahme zu schaffen. MINT‐EC und bayme vbm und vbw sind nicht Vertragspartner von eventuell aus Fördermitteln beschäftigten Mitarbeiter*innen.
Die Bewilligungsempfänger verpflichten sich, das im Rahmen der Förderung entwickelte, umgesetzte und evaluierte Konzept zu dokumentieren und im MINT-EC-Schulnetzwerk zu multiplizieren. Form und Umfang werden mit der MINT-EC-Geschäftsstelle abgestimmt.
Bestimmungen zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides und zur Rückzahlungspflicht
MINT‐EC und die Förderer bayme vbm und vbw können die Bewilligungen zurücknehmen, wenn die Umsetzung des Projekts nicht oder sehr zeitverzögert stattfindet. Wird die Bewilligung der Förderung nach Auszahlung des Zuschusses zurückgenommen, so besteht Rückzahlungspflicht.
Werden der Geschäftsstelle von MINT‐EC zwischen der Preisverleihung und Auszahlung des Zuschusses Umstände bekannt, die schon zum Zeitpunkt der Preisverleihung vorlagen und deren Kenntnis zu diesem Zeitpunkt zu einer Ablehnung des Projektes geführt hätte, so kann die Förderung zurückgenommen werden.
Ebenso behält sich die Geschäftsstelle von MINT‐EC eine Rücknahme des Bewilligungsbescheides vor, wenn vor Auszahlung des Zuschusses Umstände neu eintreten, die – hätten sie zum Zeitpunkt der Bewilligung vorgelegen – zu einer Ablehnung des Antrags geführt hätten, insbesondere
Zweckänderung ohne Zustimmung der Geschäftsstelle von MINT‐EC bzw. Zweckentfremdung des Zuschusses.